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Mockendlutt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg mW Umgegend Scchsundjwanjigsttr Jahrgang Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. 1t Uhr hier au' Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Erscheint: Mittwoch» u Sonnabends früh 8 Uhr. Nbonnem entspreis: Vierteljährlich 12j Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. i"! Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. - Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein <L Vogler und Eugen Fort daselbst. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum eimr gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags lfzugeben. Auswärtige Annoncen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen "oder nicht. «le« ^U»t8dL»tt^8 Sonuaven- ^6 39. 1«- Mai 1874. Auf Antrag der Erben Heinrich Wilhelm Gersdorfs in Oberlichtenau soll das zu dessen Nachlaß gehörige Haus-, Feld- und Gartengrundstück, Nr. 73 des Vr.-Cat., Fol. 72 des Grund- und Hypothekenbuchs für Oberlichtenau Ob. S., welche Grundstücke am 8. dss. Mon. auf 600 Thlr. —- —- ortsgerichtlich gewürdert worden sind, den 27. Mai dieses Jahres im Bürger'schen Gasthofe in Oberlichtenau freiwillig versteigert werden. Kauflustige werden geladen, gedachten Tages Mittags bis 12 Uhr, widrigenfalls sie zum Bieten nicht würden zugelassen werden, im gedachten Gasthofe zu er scheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und des Weiteren sich zu gewärtigen. Beschreibung des Grundstücks, die darauf haftenden Abgaben und Lasten und die Subhastationsbedingungen sind aus den im hiesigen Amtshause und im Bürger- schen Gasthofe aushängenden Anschlägen zu ersehen. König!. Gerichtsamt Pultznitz, am 9. Mai 1874. Fellmer. Die Abtragung des Pfarrhauses in Großnaundorf soll dem Meistbietenden, und der Auf- und Ausbau eines neuen Pfarrhauses daselbst dem Mindestfordernden übertragen werden, vorbehältlich der Auswahl unter den Licitanten. Diejenigen, welche die Abtragung des vorbezeichneten Pfarrhauses, oder den Auf- und Ausbau eines neuen Pfarrhauses in Großnaundorf, beziehendlich Beides übernehmen wollen, werden demnach hiermit aufgefordert, ihre Gebote lind zwar aefondert je für die Abtragung des vorhandenen Pfarrhauses in Großnaundorf oder für den Auf- uns Ausbau des neuen Pfarrhauses daselbst, oder für jene Abtragung und diesen Auf- und Ausbau schriftlich bis längstens den 25. laufenden Monats, beim König!. Gerichtsamte zu Pulßttitz einzureichen und den 27. laufenden Monats, Vormittags 11 Uhr, Hersöultch in der Lunze 'schen Schänke zu Großnaundorf zur Verhandlung sich einzufinden. Die Bauzeichnung, der Kostenanschlag und die Baubestimmungen für den Auf- und Ausbau eines neuen Pfarrhauses in Großnaundorf sind an Gerichtsamtsstelle zu Pmßmtz und bei dem KirchenvorstandsmitgUedc und Gemeindevorstande Brückner in Großnaundorf einzusehen. Radeberg und Pultznitz, den 13. Mai 1874 Die Königliche Kircheninspection von Großnaundorf durch Fellmer, Gerichts-Amtmann. Bekanntmachu ngt Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes sollen nächsten Montag, -en 18. Mai 1874, Vormittags v n N Uhr an, die ZUM Nachlasse der Caroline Wilhelmine verwittweten «Kluge gebornen Handrich allhier gehörigen Mobilien, darunter namentlich verschiedene zur Landwirthschaft ge hörige Gegenstände, eine große Partie Nutzholz, Stellmacherhandwerkzeug, Meubles, Kleidungsstücke u. s. w. im Kluge'schen Hause Nr. 75 des hiesigen Brandcatasters öffentlich gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden versteigert werden. Ein Verzeichniß der zur Auction gelangenden Gegenstände hängt im hiesigen Amthause aus. Königsbrück, am 9. Mai 1874. Königliches Gericht samt daselbst. Meusel. Hmpl. Deutsches Reich. Leipzig, 8. Mai. Viele der die Blessen besuchenden Fabrikanten, sowie auch ein großer Theil hiesiger Kaufleute klagen sehr darüber, daß die Leipziger Oster- und Michaelis- messen sich viel zu lang hinausdehuen, uud dieselben anstatt in 4 Wochen, schon in 14 Tagen, sowie es zur Neujahrs - messe geschieht, beendet sein könnten. Das Pnbliknm würde sich an eine solche kurze Frist gewöhnen, seine Einkäufe bei Zeiten besorgen und den Fabrikanten nud Händlern würde ein großer Dortheil erwachsen, wenn sie dadurch viele Unkosten ersparen und zeitig wieder zu Hause eiutreffeu könnten. Diese Klage der Fabrikanten und Händler ist auch eine ganz ge rechte und aller Vernunft anpassende, da man sich ja auch vernünftig sagen muß, daß iu 14 Tagen ein jeder seinen Bedarf decken kann. Dresden hat einen Jahrmarkt der nur 2 Tage währt, andere Ortschaften einen solchen von nur 2 und sogar 1 Tag und alle Einkäufe werden schnell abge schlossen. Schließt sich das Geschäft in Leder binnen höchstens 4 Tagen, in Tuchen binnen lO bis 12 Tagen und in Mannsacturwaaren binnen etwa 14 Tagen ab, so könnten auch alle andern Branchen in 14 Tagen abgeschlossen haben und somit eurer von den alten Zöpfen weggeschnitten werden, deren uns leider noch so manche anhängen. Möchte doch diese Ansicht auch IN den Kreisen beherzigt werden, die eine Aeuderung ZU schaffen vermögen. Berlin, 12. Mai. Das Tgbl." schreibt: Ein theures Plätzchen Erde fft die Baustelle an der Voß- uud WilhelmstraßeN-Eäe. Dieselbe umsaßt einen Flächeninhalt von 75 Quadratruthen und rst vor eimgen Tagen für den Kaufpreis von 600,000 Thalern in den Besitz des Baron v. Romberg übergangen. Die Quadratruthe dieses Grundstücks stellt sich somit auf 8000 Thaler und der Ouadratdecimeter auf ungefähr 60 Thaler. Wollte man sich nun die Mühe machen, die beregte Fläche in Höhe der Kaufsumme mit harten preußischen Silberthalern, einen dicht neben dem andern, zu belegen, so müßte man immer je sechs Thaler Übereinander stapeln, und man würde finden, daß die Fläche noch nicht groß genug sei, um die 600,000 Thaler aufzunehmen, — Eine Privatdepesche der „Schles. Ztg." meldet: Auf allerhöchsten Willen ist Graf Arnim aufgefordert worden, die Beschwerden wider ihn zu beantworten. Die Be antwortung ist bis jetzt nicht erfolgt. — In Betreff der Verbesserung der Lage der Unter ossiziere der Armee und Marine ist vor Kurzen: ange ordnet worden, daß bei allen Cascrnen-Neubauten und bei älteren Casernen, wo bei es die localen Verhältnisse gestatten, für verheirathete Unteroffiziere mindestens auf die Compagnie 3 Wohnungen hergestellt werden. Die Zahl der besonderen kleinen Stuben sür Vicefeldwebel und Capitain'armes ist ebenfalls auf 3 für jede Com pagnie normirt. Außerdem sollen in jeder Compagnie für 3 bis 4 ältere Unterofficiere eine besondere Stube, so wie sür die Corporalschafts-Unteroffiziere besondere Schlaf- und Aufenthaltsstellen, getrennt von denen der Mannschaften, und eine eigene Unteroffiziers-Menage be stehen. — Wie gemeldet wird, ist Herrn Bebel zwischen seiner am 14.' Mai beendigten Festungshaft und seiner noch in Aussicht stehenden neunmonatlichen Gefängniß- strafe ein Urlaub von 6 Wochen bewilligt worden, während dessen er sich in Leipzig aufhalten wird. Das Gesuch, weiches von seiner Frau eingereicht wurde: die Abbüßung der neunmonatlichen Gefängnißhast in Leipzig zu gestatten, ist abschläglich beschieden, weil nach dem Gesetz Bebel selbst um die Gewährung einzukvmmen habe. Da dies Bebel nicht thuu will, so wird er diese neun Monate in Zwickau verbringen müssen. Berlin. Die Herren Socratdemokraten scheinen die abgetaufene Reichstagssession mit recht betrübter Miene zu betrachten. Sie hatten wohl Wunder geglaubt, welch ge waltigen Eindruck die Reden ihrer großen Znknnfts-Staa'lS- männer aus die kleingeistigen Vertreter des GeldbürgerthnmS, wie sie zu sagen belieben, hervorbringen müßten. Nach so hochgespannten Erwartungen ist eS nnr natürlich, daß sie jetzt einigermaßen verblüfft darüber sind, wie blutwenig dock eigentlich ihre ersten Helden ansgerichtel haben. Sie, Vie in den Wahlversammlungen mit himmelstürmenden Plänen in die Schranken rückten und die lauschende Zuhörerschaft ans dem Trinmphzug ihrer Hochgedanken mit sich fortrissen, haben vor dem Reichstage iu stolzen Reden das nämliche Ideen- Arsenal ausgeräumt, ohne eine andere Wirkung zu erzielen, als daß die große Körperschaft achselzuckend zur Tagesordnung überging. Das ist sozusagen ein „Abfall", den ihre An hänger sich nnr schwer zu erklären wissen. Sie suchen den Grund davon in allen möglichen äußerlichen Umständen, iu der „drakonischen Geschäftsordnung", in der „unbeschränkten Machtvollkommenheit des Präsidenten", in der "Jnwleran; des hohen Hauses" n. s. w., nur uicht da, wo er wirklich liegt. Thatsüchlich ist der Grund dieser absonderlichen Er scheinung nämtich kein anderer, als daß die socialdemokralische Partei bei den Principieu, an denen sie festhält, überhaupl außer Staude ist, au der regelrechten Entwickelung, imscicc Staatswesens werkthätig mitzuarbeiten. Sie kann auf der Grundlage des öffentlichen Lebens, wie sie aus geschichtlicher Vergangenheit hervorgegangen ist, nicht Fuß fassen, weil ec- gerade die Zerstörung dieser Grundlage ich die sie sich zum Ziel gesetzt hat. Berlin. Die Vorschrift des §55' des Strafgesetzbuches, nach welcher Diejenigen, die bei Begehung einer strafbaren Handlung das zwölfte Lebensjahr nicht 'vollendet Haven, wegen derselben nicht strafrechtlich verfolgt werden tonnen, ist bekanntlich als einer der bei der Revision des Strafge setzbuches für das Deulsche Reich vorzugsweise ins Auge zu fassenden Punkte bezeichnet worden.' 'Namentlich hat sich