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Dienstag, den 11. Juli 187« Zur Monarchenbegegnung in Reichsstadt bringt die „M. Z." folgende Bemerkungen: Der Ausbruch des Krieges der Türkei mit Serbien und Montenegro hat auf die Verhältnisse des übrigen Eu ropa glücklicher Weise bisher wenig Wirkung geübt. Handel und Wandel gehen zwar nicht besser, aber auch nicht schlechter, als vor her, und man bemerkt nicht, daß an den Börsen Europas die Course der wichtigeren Papiere jetzt wesentlich anders notirt würden, als zu der Zeit, da man den Krieg noch verhütet zu sehen hoffen konnte. Dieser verhältnißmnßige Gleichmuth Europa's gegenüber den orienta lischen Wirren ist eine sehr erfreuliche Erscheinung, die im Grunde doch auf das freundschaftliche Zusammengehen der drei Kaisermächte zurückzuführen ist. Die Frage ist nur, ob auch im weiteren Verlauf diese günstigen Verhältnisse bleiben werden. Sollte die militärische Organisation der Türkei, ihre bessere Ansrüstung mit Waffen, namentlich der Artillerie, der Pforte den Sieg zuwendcn, so wird Rußland die beiden slavischen Fürstenthümcr vermuthlich vor jedem Verlust an Gebiet und an ihrer heutigen Halbsouveränen Stellung schützen wollen. Aber dies Bestreben wird schwerlich europäische Conflicte herbeiführen, da auch die übrigen Continentalmächte zufrieden sein würden, wenn es bei dem heutigen Staatenverhältnisse an der Donau sein Bewenden behielte. Europa würde in diesem Falle für das nächste Jahrzehnt wohl von weiteren Instructionen im Donaugebiet verschont bleiben und die Pforte hätte abermals Gelegenheit gefunden, sich zu reformiren, vorausgesetzt, daß sie dessen überhaupt fähig ist, A"! des hiesigen Handelsregisters, die Schutzgemeinschaft für Handel und Gewerbe, eingetragene Genossenschaft betr., ist heute aus Grund der Anzeige vom 6. d. Mts. verlautbart worden, daß nicht mehr Herr Hermann Günther, sondern Herr Privatus llronib« allhier Director ist. - König!. Gerichtsnmt Wilsdruff, am 10. Juu 1876. vr. Gangloff. Tagesgeschichte. Wilsdruff. Unsere Schützengesellschaft wird nächsten Sonntag, an welchem Tage ihr Scheibenschießen beginnt, Gelegenheit haben, einen alten Schützen besonders zu beehren, indem an diesem Tage der Tischlermeister Nisse sein SOjähriges Ehejubiläum feiert. Wir geben diese Notiz heute, weil irrthttmlich bekannt geworden, daß der betreffende Jubeltag erst den 23. d. M. sei. — Bei dem heftigen Gewitter, welches sich am letztvergangenen Sonnabend über unserer Stadt entlud, hat der Blitz in das hiesige Pfarrhaus in die Este und in die Scheune des Herrn Färbermeister Lorrmann eingcschlagen, glücklicherweise ohne zu zünden und ohne anderen größeren Schaden angerichtet zu haben. In dem benachbar ten Sachsdorf schlug der Blitz bei demselben Gewitter in ein Gutsgehöfte und tödtete zwei Stück Rindvieh. Das Schöffengericht in Freiberg verhandelte in diesen Tagen gegen einen ungetreuen Gemeindebeamten, den Gemeindevorstand Friedrich Wilhelm Rauer in Heidersdorf, welcher in den Jahren 1870—1875 ve>n den ihm «»vertrauten Casscngeldern die Summe von etwa 2000 Mk. unterschlagen hatte. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten, der die ihm zur Last gelegten Veruntreuungen durchaus einräumte, zu einer neunmonatigen Gefängnißstrafe. Der Angeklagte hatte in seiner Eigenschaft als Gemsindevorstand Alles in Allem 400 Mk. jährlichen Gehaltes bezogen. Wilsdruff, Tharandt, Noffen, SLevenlelm und die Umgegenden. Amtsblatt für das Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militairdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungs-Commission werden in Gemäßheit der Bestimmung in §. 91 der Ersatz-Ordnung „vom L8. September 1875" im Laufe des Monats September die diesjährigen Herbstprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militairdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche -as IV. Kebensjahv vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungscommission nach den M 23 und 24 der Ersatz - Ordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens Vis zum 1. August viefe» Wahres schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgcsuche können nach §. SI der Ersatz-Ordnrng Berücksichtigung nicht mehr finden. Diesem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen I ., ein den Vorschriften in z. 89. 3. sud a. der Ersatz-Ordnung genau entsprechendes'Einwilligungsattest des Vaters oder Vor mundes, 2 ., ein Geburtszeugniß und , 3 ., ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vor gesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Diese Papiere sind im Originale einzureichen. - In dem Zulassungsgesuche ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen, (der lateinischen, griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat der sich Meldende einen selbstgeschriebenen Lebenslauf bcizufügen. An die zu der Prüfung zuzulassenden Adspiranten wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im Uebrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Examinenden zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Ersatz-Ordnung als Anlage 2 zu §. 91 beigefügten NvüfungS-Or-«U«g zum einjährig-freiwilligen Dienst hingewiesen. Dresden, den 1. Juli 1876. Königliche Prüsungs-Commission für Einjahrig-Freiwillige. von Grieger«, Regierungsrath. Schuster, Major. Am St. vor. MtS. sind aus einer Kleiderkammer des Rittergutes Rothfchönverg 1 Paar neue rindlerne Halbstiesel mit grünem Leder gefüttert, 1 blaue Leinwandschürze mit Latz, 1 Paar schwarzgrauc Stoffhosen mit schwarzen Knöpfen, 1 Weste von gleichem Stoff, 1 Talmi-Uhrkette mit langen Gliedern, 1 neue schwarzgetippelte Stoffmütze mit Schild und der Eliquelte „Schreiber in Nossen", 1 schwarze Tuchmütze mit Lederschirm, 1 blaue Leinwandschürze, 1 Paar neue rindlederne Halbstiefcl mit Eisen und 1 grauer inwendig mit einer Brusttasche versehener Sommerrock spurlos entwendet worden, was behufs Wiedererlangung der entwendeten Gegenstände und Ermiltelung des Thälers hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. König!. Gerichtsamt Wilsdruff, am 6. Juli 1876. vr. Gangloff.