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MMck-ElnMk TWÄ Amtsblatt für König!. AMM und den stadtrat zu Huhenstein-krnWal. Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tirsch- heim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbach, Pleißa, Rußdvrf, St. Egidien, Hüttengrund n. s. w. -Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Akk. 1.92 frei ins Haus. Fernsprecher Nr. 11. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen-Expeditivnen solche zu Originalpreisen. M. M. ssr. UmüälHimkUL «. Jahil Auf Blatt 1 des hiesigen Genossenschaftsregisters, den CreditvereiU Hohenstein, eiNye- Iragene Genostenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, in Hohenstein Ernstthal betr, ist heute eingetragen worden, daß Max Uebel als Vorstandsmitglied ausgeschieden und an seiner Stelle der Kaufmann Paul Winkler hier Mitglied des Vorstandes ist. Hohenstein-Ernstthal, den 7. November 1913. Königliches Amtsgericht An Stelle deS auS dem hiesigen Gerichtsbezirke verzogenen Gutsbesitzers Franz Otto Coder in Oberlungwitz ist heute als Schätzer für landwirtschaftliche Grundstücke zur Ermittelung der Mündelsicherheit von Hypotheken, Grund- und Rentenschulden Herr Ortsrichter Karl Heinrich Landgraf in Oberlungwitz in Pflicht genommen worden. Hohenstein-Ernstthal, am 7 November 1913. Königliches Amtsgericht. Ein Verzeichnis derjenigen Einwohner, die seit der letzten Bekanntgabe neuaufgenommener Bürger das Bürgerrecht der Stadt Hohenstein-Ernstthal erworben haben, ist im Hausflur des Rat hauses zur Einsichtnahme ausgehängt. Hohenstein-Ernstthal, am 8. November 1913. Der Siadtrat. Die diesjährige Stadtverordneten-Ersatzwahl im Wahlbezirk Alt- und Neustadt findet Dienstag, de« 11. November, und zwar in Abteilungen statt. Abteilung 1 besteht aus denjenigen stimmberechtigten Bür gern, die mit einem Jahreseinkommen bis mit 1900 Mt., Abteilung 2 aus denjenigen, die mit einem Jahreseinkommen von über 1900 bis mit 4000 Mk. und Abteilung 3 aus denjenigen, die mit einem Jahreseinkommen von über 4000 Mk. zur Staatseinkommensteuer eingeschätzt sind. Es Knd zu wählen durch Abteilung 1: 1 Ansässiger und 2 Unansässtge „ 2r 2 Ansässige „2 „ 3: 2 „ „1 Unansässiger. Die Wahl erfolgt für je einen der von Abteilung 1 und 2 zu wählenden Unansässigen auf die Jahre 181-1 und 1815 vorbehältlich des etwaigen Ausscheidens zufolge Auslosung mit Ablauf von 1914, d., im übrigen auf die Jahre 1814, 1815 und 1816. Die kürzere Amtsdauer (unter a) entfällt auf den mit der niedrigeren Stimmenzahl Gewählten. Keine Abteilung ist bei der Wahl auf die ihr angehörenden Wähler beschränkt. Dir Alt- und die Neustadt bilden je einen Avstimmungsbezirk. Bürger, die im Wahlbezirk Hüttengrund wohnen, sind weder stimmberechtigt, noch wählbar. Als WahlrattM dient für die Altstadt da- Vereinszimmer des Ratskellers und für die Neustadt das Bereinsztmmer des Stadt kellers. Die Stimmzettel find durch Abteilung 1 von 3 bis 7 nachmittags Abteilung 2 und 3 von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, und zwar von den Stimmberechtigten persönlich, abzugeben. Diejenigen, für die die Stimme abgegeben werden soll, sind auf ihnen so zu bezeichnen, daß über ihre Person kein Zweifel übrigbleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen Nichtwählbarer enthalten, sind sie ungültig» Die nachstehend unter I aufgeführten, im Stadtoerordneten-Kollegium verbleibenden Herren können Nicht gewählt werden. Die unter H verzeichneten Herren scheiden zufolge Auslosung Ende 1913 aus, sind aber wieder wählbar. Hohenstein-Ernstthal, am 21. Oktober 1913. Der Stadtrat. I. Ansässige Vertreter» l Abteilung: Lagerhalter Max Bennewitz, Weber Otto Drescher, Expedient Emil Eichler, Schuhmacher Osmar Kreisel. II Abteilung: Buchbindermeister Emil Bohne, Malermeister Louis Nudelt, Gärtnereibesitzer Theodor Wächter. UI. Abteilung: Musterzeichnereibesitzer Hermann Ebersbach, Fabrikbesitzer Martin Gruber, Musterzeichnereibesitzer Emil Lohse, Tischlerober meister Louis Wappler. Unansässtge Vertreter. I. Abteilung: Geschäftsführer Oswald Grießbach. II. Abteilung, Postsekretär Paul Kretzschmar. 111. Abteilung: Privatmann Paul Held. II. Gastwirt Oswald Anke, Fabrikbesitzer Paul Krumbiegel, Lagerhalter Hermann Meier, Bau unternehmer Gustav Müller, Werkmeister Max Nobis, Gerbereibesitzer Adolf Slützner, Fabrikant Karl Terl, Prokurist Edmund Weigert. Freitag und Sonnabend, den 14. und 15. November, sind sämtliche Geschäfts räume des Rathauses wegen Reinigung geschlossen und werden nur dringliche, keinen Aufschub duldende Sachen erledigt. Hierzu, soioie zur Entgegennahme der dem Standesamts zu erstattenden Todesanzeigen ist das Wachtziminer (Nr. 10) an beiden Tagen vormittags von 11 bis 12 Uhr ge öffnet. Die Sparkasse ist Sonnabend, den 15. November, ebenfalls wegen Reinigung der Ge schäftsräume, geschlossen. Hohenstein-Ernstthal, am 8. November 1913. Der Stadtrat. Das Wichtigste vom Lage. Der Kaiser begab sich gestern nach Kö° nigsivusterhausen, wo heute in Gegenwart des Königs Friedrich August Hofjagden stattfinden. In der vorgestrigen Sitzung des Bundes rates wurden die Ausführungsbestimmungen zum Wehrbe-itragsgesetz beraten. Der deutsche Botschafter in Washington, Gras B e r n st o r s f, hatte eine längere Un terredung mit dem Präsidenten Wilson über tue Lage in Mexiko. Im Krupp-Prozeß beantragte der Ober-Staatsanwalt gegen die beiden Angeklag- nu Eccius und Brandt je 5 Monate Gefäng- iis. Der deutsche Ausschuß für die Meltaus- fi e ll u n g in San Franzisko beschloß ufs neue, sich um Unter st ü tzung an die artlichen Stellen zu wenden. Bei Beginn der Tagung des bayri schen Städtetages begrüßte der Vor sitzende die Thronbesteigung Ludwigs des Dritten als die Erfüllung eines langgeheg ten Sehnens des bayrischen Volkes. M WMlW i>es MWlllW. Die aus 86 Paragraphen bestehenden Aus- sührungsbestimmungen über den einmal i- gen Wehrbeitrag setzen nach dem Be schluß des Bundesrats die Deklarativ ns- f r i st im allgemeinen für die Zeit vom 2. bis 15. Januar nächsten Jahres fest, doch stehl den obersten Landessinanzbehövden das Recht zu, hierfür auch andere Januartage zu bestim men, die aber einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen umfassen müssen. Auch können die obersten Landessinanzbehörden für kaufmännische und gewerbliche Betriebe, die ihre Vermögens- erklävung erst auf Grund der abgeschlossenen Ge- schäsdsbilanz des Jahres 1913 abgeben können, die Deklarationsfrist bis zum 15. April 1914 verlängern. Dem Reichskanzler wird überdies die Ermächtigung erteilt, für Bundesstaaten, die noch keine Vermögenssteuer haben, und in denen die Aufstellung der Wehrbeitragslisten bis zum 31. Dezember d. I. noch nicht bewerkstelligt werden kann, eine spätere Deklarationsfrist, aber nicht über den A). April 1914 hinatus, zu ge währen. Endlich ist den Veranlagungsbehör- den gestattet, denjenigen Beitragspflichtigen, die nicht in der Lage sind, eine zuverlässige Ver- mögenserklörung rechtzeitig abzugeben, mcs ihr Ersuchen eine angemessene Verlängerung der wenn er erst nach Ablauf von 3 icherer Her'rn Karl Ludwig Wolf verlieh die nes hat das Vermögen der Eh efttau Monaten nach dem gesetzlichen Zahlungstage ge des Wehrbei kung, mild, kein erheblicher Niederschlag. 8 Bilanz nebst das letzte Be- öarer Zeit schaftlichen Grundstücke, Zwecken zu dann unter sind Grundstücke nicht mehr zu rechnen, deren gemeiner Wert schon durch ihre Lage als Bau land oder als Land zu Verkehxszwecken be stimmt wird, oder bei denen nach den sonstigen Umständen anzunehmen ist. daß sie in abseh daß vorbehaltlich einer späteren weiteren Er mäßigung zunächst nur diejenigen, die ihre ge setzliche Dienstpflicht beim Heer oder bei der Motte zur Zeit der Veranlagung bereits abge leistet haben, berücksichtigt werden. Der Anttag auf eine weitere Ermäßigung ist innerhalb eines Jahres nach Ableistung der Dienstpflicht bei der Veranlagungsbehörde anzubringen. fonds), oder die zur Deckung bereits begründe ter Verpflichtungen eingestellt sind (z. B. Talon- steuerreserven, bei Versicherungsgesellschaften die Rücklagen für die Versicherungssummen und für die den Versicherten selbst als sogenannte Divi dende zurückzugewährenden Prämienüberschüsse). Donnerstag: Quarkkäulchen mit Kürbis. Bestel lungen hierfür müssen bis Mittwoch früh 11 Uhr erfolgen; Sonnabend: Gemischtes Gemüse. — Die Firma Gruschwitz Textil- werke, Aktiengesellschaft in N e u s a l z a. d. anderen als land- oder forstwirt- Zwecken dienen werden. Bebaute die Wohnzwecken oder gewerblichen dienen bestimmt sind, fallen nur Paragraph 17 des Gesetzes, wenn nm zu umfassen, sofern die Ehegatten nicht dauernd voneinander getrennt leben. Für die Ermittlung des Vermögenswertes ist bestimmt worden, daß der gemeine Wert (Verkaufs- oder Verkehrswert) durch den Preis bestimmt wird, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Gegenstandes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder lediglich persönliche Ver hältnisse zu erzielen ist. Neber die Ermittlung des Ertrags- Wertes heißt es: Zu den Grundstücken, die dauernd land- oder forstwirtschaftlichen oder torico, Dresden, abgelaufen und darum die Garantiesumme zurückzuzahlen ist, wurde der Hochzonenbehälter auf dem Psasfenberge noch einer gründlichen Prüfung unterzogen. Deshalb machte sich die Absperrung des Be hälters nötig. Von abends 10 Uhr bis mor gens 6 Uhr wurke der Wasserstand des ange füllten Behälters eingehend beobachtet, und es zeigte sich, daß sich das Wasser genau aus einer Höhe hielt, Ivas auch der Wasserstandsfernmeb der aus dem Rathause genau registrierte. Sodann wurde das Wasser abgelassen und der Wandputz von Sachverständigen auf seine Haltbarkeit hin untersucht. Auch hier gab es nichts zu tadeln. —: Der Glauchauer Ephoral ver ein für kirchliche Musik beging in Glauchau in würdiger Weise die Feier seines 25jährigen Bestehens. Herr Kantor Merkeö hier ist Mitgründer und jetziges Ehrenmitglied dieses Vereins, dessen Mitgliederzahl zwar leider ständig sinkt, der aber im Innern ein um sv regeres Leben entfaltet. — Der Speisenzettel der Schul küche für die kommende Woche ist wie folgt festgesetzt worden: Montag: Quarkkäulchen mit Kürbis. Bestellungen hierfür müssen bis Mon tag früh 8 Uhr erfolgen; Dienstag: Schweine fleisch mit Kohlrüben; Mittwoch: Bratwürstchen, Braunkohl, Bratkartoffeln; Mittwoch abend: Schweinebraten mit Rotttaut, SalzkartoffeLn; Reservefonds, Dioidendenausgleichfonds, Rück stellungen für etwaige Verluste), dagegen u. a. nicht Posten, die einen Ausgleich für die Wert ihre gegenwärtige Bebauung und Benutzung der ortsüblichen entspricht. Dies ist zu ver neinen, wenn die Art der Benutzung und die Höhe der Aufwendungen erkennen lassen, daß ein Grundstück insbesondere dem Luxus des Be sitzers zu dienen bestimmt ist. Ueber den Wehrbsittag vom E i n k o m- m e n wird u. a. folgendes bestimmt: Zahlen zwei Eheleute getrennt Einkommensteuer, so ist von dem Einkommen des Ehemanns der Betrag einer fünfprozentigen Verzinsung des zu» sammengerechneten abgabepflichtigen Vermögens der Ehegatten abzuziehen. Ist jedoch die Ehe frau neben dem Ehemann mit einem Einkom men von mehr als 5000 Mark veranlagt, so ist von dem Einkommen der Ehefrau ebenfalls eine fünfprozentige Verzinsung ihres eigenen Ver mögens abzuzieyen. Das Vermögen der Ehe frau, auf Grund dessen von ihrem Einkommen eine fünfprozentige Verzinsung abgerechnet wor den ist, scheidet für die Berechnung des Ab zugs vom Einkommen des Ehemanns otus. Das zweite und letzte Drittel des Wehrbei- trags vom Einkommen kann ermäßigt werden, wenn das Einkommen sich um mindestens 40 Prozent vermindert hat. Ist das Einkommen unter den Betrag von 3000 Mark gesunken, so ist der Frhlbeitragsteil ganz in Abzug zu brin gen. Eine Ermäßigung findet nicht statt, wenn Bilanzposten, die ausweislich der Bilanz eine Ratsstelle ausgehändigt. Kapitalansan mlung über den Betrag des! — Da die für den hiesigen Hochbehäl- Grundkapitals hinaus darzustellen bestimmt sind ter geleistete Garantie der Betonfinna Por- (z. B. der gesetzliche Reservefonds, freiwillige Sächsisches» Hohensteitt-Grnstthal, 8. November 1913. Wettervoraussage der Königs. Stichs. Landes- Wetterwarte zu Dresden. Für Sonutagr Westwinde, wechselnde Bewöl Der Vermögenserkläyung ist die Gewinn- und Verlufttechnung für triebsjahr beizufügen. Bezüglich der Ermäßigung trags beim Vorhandensein mehrerer wehr pflichtiger Söhne wird noch bestimmt, tadtvenvaltung das Ehrendiplom für stellt wird. ! 25jährige ununterbrochene Tätigkeit in ein und lieber die Veranlagung von i n l ä n d i- demselben Arbeitsverhältnisse. Tie Auszeich- sch e n Gesellschaften heißt es: Zu den nungen wurden heute vormittag im Beisein der wirklichen Reservekontenbeträgen, von denen der! Herren Arbeitgeber durch Herrn Bürgermeister Wehrbeitrag zu entrichten ist, gehören nur solche Dr. Patz untttr entsprechenden Glückwünschenan Deklarationsfrist zu gewähren. Von den zahl- die Minderung des Einkommens nur durch einen steten Geschirrführer Herrn Hermann Beier reichen Einzeldestimmungen heben wir noch die, vorübergehenden Wegfall der Einkommensguelle ^und dem von der Firma F. W. Hervmann nachstehenden hervor: - veranlaßt ist. Der Antrag ist nicht mehr zMN a ch s. und ihrer Vorgängerin beschäftigten Die Vermögenserklättung des E h e m a n- berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf von3lS" " ' , gärtnerischen Zwecken zu dienen bestimmt sind,! Minderung von Vermögensgegenständen der Ge sellschaften darstellen sollen (z. B. Erneuerungs ,ch-E° und Minimum -t 0,8 . !Wirk schule aus eine von der Leitung der i selben ergangene Bitte eine Sammlung, — Der bei der Firma E d u a r d welche die Verarbeitung des Flachses vom Beckert seit über 35 Jahren arbeitende Pack- Stengel bis zum fertigen Gespinst zeigte. Diese meister Herr Emil Fritzsche erhielt vom Zusammenstellung ist in einem schmucken Schau- Kgl. Ministerium des Innern das tragbare kästen untergebracht und wird ein nützliches Lehr- Ehrenzeichen für Treue in der mittel bilden. Weiter gingen der Gewerbe- Arbeit. Dem bei derselben Firma bedien-- schule von einen, Herrn Schlossenneister, der -