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Schönburger Tageblatt Filialen: in Attstadlwaldenburg bei Herrn Otto Förster; inLallenberg bei Hrn. Strümps- wirler Fr. Herm. Richter; in Kausungen bei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchursdorf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Herrn Wil helm Dahler; in Rochsburg bei Herrn Pauk Zehl; inWolkenburg bei Herrn Herm. Wilder hain; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten und tkal-endurger Anzeiger Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten für die nächster- fcheincnde Nummer bis Bormittag« '/-H Uhr. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Ml. S0 P,. Einzelne Nrn. b Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., für auswärts 1b Pf. Tabellarischer Satz wird doppell berechnet. —— Urrnsprecher Rr. 9. Amtsblatt für den Stadtrat zu Waldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichteustein-Callnberg und in den Ortschaften der nachstehenden Standcsamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langenleuba-Niederhain, Langen leuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. M. Souuabenv, den 6 Februar IE. Witternugsbertcht, ausgenommen am 5. Februar, Nachm. 3 Uhr. Psrllmeterstand 754 WM. reduziert auf den Meeresspiegel. Thermometerstand -s- 6'5° 6. lMorgens 8 Uhr -f- 3° 0. Tiefste Nachttemperatur -s- 2,s" 6.) Feuchttgkettsr ßthalt der Luft nach Lambrechts Polvmeter 67"». Taupunkt — 0,," 0. Windrichtung: Nordost. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 3,« mm. Taber Witlcrungsaussichten für den 6. Februar: Wolkig bis halbheiter. der Komtesse Hohenau tanzte. Bei dem „Schlußreigen Einkommensteuer und die fehlerhaften Tarife, sowie auf die außerdem bei Beschäftigung von 20 und mehr Arbeitern den bei er find und ihre und stärkere Vorausbelastung des Grundbesitzes bereits hat. Tie Wahl und Ausgestaltung der Grundsteuer ist wie bisher den Gemeinden zu überlassen. Im dritten Teile wird die Gewerbesteuer geregelt. Hier handelt es sich um die Einführung einer neuen Steuer, die zunächst wohl als beschwerlich empfunden werden wird. In Wirklichkeit ist aber die Tatsache, daß das Gewerbe mehrere Jahrzehnte von jeder Vorausbelastung verschont geblieben ist, obgleich eine solche in den Gemeinden nach dem Grund- satz von Leistung und Gegenleistung wohl geboten war, kein Grund gegen, sondern für ihre baldige Einführung. Eine gewerbliche Steuer empfiehlt auch der von der 2. Kammer im Jahre 1900 mit 64 gegen 6 Stimmen angenommene usw. meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Waldenburg, am 5. Februar 1904. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts das Dienstag, den 9. Februar *994, Borm. 1V Uhr sollen im Schönburger Hof zu Waldenburg, anderwärts gepfändet: 4 gebrauchte Herren-Anzüge, 1 Tezimalwage, 1 Schreibpultaufsatz, l Auszieh-Tisch, 69 leere Zig.-Kisten Einkommensteuer, Grundsteuer, Kopfsteuer, Gewerbesteuer, Mielsteuer, Besitzwechselabgabe, Biersteuer, allgemeine Ver brauchssteuer, Hundesteuer, Lustbarkeilssteuer usw. werden eingehend besprochen, ferner auch auf die Steucraufbringung und die Angelegenheiten der einzelnen Steuern daran ein gegangen. Im Jahre 190l sind insgesamt an Steuern erhoben worden für die politischen Gemeinden rund 37, für die Schulen 22, für die Kirche 5^, zusammen 64^/, Millionen Mark. Tie Steigerung seit dem Jahre 1890 betrug für die politischen Gemeinden 80,49 Prozent, für die Schulen 91,30 Prozent, für die Kirche 57,14 Prozent. Tie durchschnittliche Kopfbelastung schwankt bei den kleineren Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern zwischen 6,9 und 9,2 Mark, bei den Gemeinden von über 5000 Einwohnern zwischen 11,6 und 27 Mark. Im allgemeinen nimmt die Belastung mit der Einwohnerzahl zu und nehmen umgekehrt die Gegensätze innerhalb der drei Gruppen mit der wach senden Einwohnerzahl ab. Der zweite Abschnitt besaßt sich mit den Mängeln der Entwicklung und geht namentlich auf die Ueberspaunung der Mängel des Steuersystems ein. Man kommt zu folgendem Schluffe: Ter starke Zuzug des Gewerbes in die Stadt und in gewisse Gemeinden, die lebhaften Bemühungen der Haus besitzer um die Anlage mancher Einrichtungen, die als ge meinnützig angesehen zu werden pflegen, wie z. B. Schulen in ihrer Stadtgegend, sind deutliche Anzeichen dafür, daß Grundbesitz und Gewerbe ihr besonderes Interesse wohl kennen. Nach allem erscheint es als ein Gebot der Gerech tigkeit, wenn in der Gemeinde Grundbesitz und Gewerbe vorausbelastet werden. Ter dritte Abschnitt wendet sich zur Regelung im allge meinen. Für notwendig wird erklärt eine Beschneidung der Steucrautonomie der Gemeinden. Die Einkommensteuer wird die Hauplsteuer bleiben müssen; sie ist aber durch Voraus belastung von Grundbesitz und Gewerbe zu entlasten. Ferner sind die direkten Abgaben zu fördern und ein Ausgleich zu gunsten der übermäßig belasteten Gemeinden aus Bezirks- Mitteln vorzunehmen. Nicht beschränkt sollen dagegen die Gemeinden werden in der Festsetzung ihrer Bedürfnisse und Ausgaben. Ter Gesetzentwurf regelt zunächst die Gemeinde- einkommenstcuer, welche grundsätzlich nach der Einschätzung zur Staatseinkommensteuer und nur in der Form von Zu schlägen zu dieser erhoben werden soll. Die Einkommen unter 400 Mark sind in allen Gemeinden mit über 1000 Einwohnern frei zu lassen, ebenso dann, wenn eine Kopf steuer in der Gemeinde besteht. Ter vielumstrittene Abzug des Fünftels bei den Festbesoldeten ist nur noch bei Staats- und Rcichsbeamten aus Billigkeitsgründen gerechtfertigt, um die Beamten bei Versetzungen in eine Gemeinde mit höheren Steuern zu entlasten. Ter durch die Wohnungsgeldzuschüsse geschaffene Ausgleich vermag in der Höhe, wie unter dem Zwange der Finanzlage festgestellt werden mußte, nicht als ausreichend angesehen zu werden, um diese Zweckes» erreichen. Im zweiten Teile des Entwurfs wird die Grundsteuer geregelt. Hier ist die wichtigste Bestimmung die, daß ein bestimmter Bruchteil des Bedarfs im voraus vom Grund besitzer aufzubringcn ist. Eine derartige Bestimmung hat vor allen Dingen für sich, daß sie in Sachsen durchaus ein präsidentcn war, ging am Donnerstag morgen im Tiergarten spazieren, besuchte den Reichskanzler und hörte dann im Sckloffe Vorträge. Abends fand bei den Majestäten kleiner Ball statt. Es wurde u. a. das „Menuett der Königin" getanzt; hieran beteiligte sich auch der Kronprinz, der mit war die Komtesse Beroldingen seine Partnerin. Die Vor führung dieses Reigens wird entzückend genannt, besonders der Augenblick, in dem zunächst alle Damen, dann die Herren strahlenförmig dem Throne zuschreiten und dann die Paare gemeinsam den Gruß wiederholen. Folgende angebliche Aeußerung des Kaisers weiß die „Newyoiker Staatsztg." mitzuteilen: „Ich wünsche nicht, daß meine Offiziere mit Tinte und Feder spielen. Bei inaktiven Offizieren ist es vielleicht begreiflich, daß sie als ältere Herren ihrem jungen Kriegsherrn ratgebend zur Seite stehen wollen. Ich wünsche dies aber nicht. Ich will mir meine Ratgeber selbst aussuchen." lieber den Luxus soll der Kaiser nach der „Ostvr. Ztg." gesagt haben: „Ich wünsche, daß der Luxus im Heere eingeschränkt wird. Der Preuße muß sparsam leben. Ter Preuße leistete das Beste, wenn er hungerte." Kronprinz Wilhelm trat der Deutschen Kolonialgesell- schafl als Mitglied bei. Tie Budgetkommission des Reichstags genehmigte bei fortgesetzter Beratung des Militäretats den Antrag Spahn belr. Gehaltserhöhung der Oberstleutnants der Infanterie, des Pionier- und Jngenieurkorps, lehnte aber die von der Regierung geforderte Gehaltserhöhung für die Oberstleutnants als auch die mit unwesentlichen Aenderungen dasselbe fordernden weiteren Anträge ab. Nur für Sachsen und Württemberg wurde eine geringfügige Ausnahme gemacht. Im weiteren Verlauf der Verhandlung erklärte der Kriegs minister v. Einem, daß sich die Maschinengewehre außer ordentlich gut bewährt hätten, jedoch bedürften sie einer sehr genauen und gründlichen Ausbildung der sie bedienenden Mannschaften. Auf eine weitere Anfrage erklärte General major Gallwitz, es sei unmöglich, absolute Sicherheit vor Streiks zu erzielen. Tie Verwaltung lege Wert darauf, die Arbeiter gut zu bezahlen und zu behandeln. Für den Arbeits tag würden mehr als 4 Mark Lohn bezahlt. Dazu kommen noch besondere Wohlfahrtseinrichtungen. Bezüglich der Ein führung des Betriebes mit Zivilhandwerkern bei dem Be kleidungsamte bemerkt Redner, dieselbe sei aus sozial politischen Gründen vorgenommen im'Interesse des Hand werkes, sowie um die besonders schwere Belastung des Schneider- und Schuhmacherhandswerks gegenüber anderen Handwerken zu beseitigen. In der Kommission zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Kaufmannsgerichte wurde ein Antrag auf obligatorische Einrichtung von Kaufmannsgerichten an allen Orten ab gelehnt. Ein Antrag des Zentrums, in allen Orten bis zu 20,000 Einwohnern, statt 50,000 der Regierungsvorlage, die Einrichtung von Kausmannsgerichten obligatorisch zu machen, wurde angenommen. Die Atz 3 und 4 wurden in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Nach dieser Probe in der Kommission erscheint die endgültige Annahme der Vorlage zum mindesten im hohen Maße wahrscheinlich. Im preußischen Abgcordnetenhause kam es am Donnerstag zu einer interessanten Verhandlung bei der Be ratung des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung. Abg. Glatzel erklärte, daß die Nationalliberalen keine Kündigung der bestehenden Handelsverträge vor Abschluß neuer wünschten. Abg. Or. Hirsch (freis. Volksp.) bestritt, daß die Landwirt schaft Not leide und daß ihr durch Zölle geholfen werden könne. Er verlange volle Koalitionsfreiheit für die länd lichen Arbeiter, für die die ganzen sozialen Reformen nicht Antrag Mehnert-Georgi, in bestimmtester Weise: „Bon ! gewerblichen Einkommen sind in langsam aufsteigender, der Klasse von 80—90,000 Mark ihren Höchstbetrag ^reichender Progression 0,5 —1,5 zu entrichten. Ferner von dem Mietwert in ebenfalls langsam aufsteigender bei der Klaffe von 20—30,000 Mark Mielwert größte Höhe erreichende Progression 0,5 — 4 Proz. 'Waldenburg, 5. Februar 1904.1 gelebt ist und schon jetzt in der ganz überwiegenden Mehr- Ter Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des Gemeinde-«zahl, wenigstens der kleineren Gemeinden, besteht. Auch Abgabewesens, ist dem sächsischen Landtag dieser Tage zuge-: Z 20 bestimmt, daß der Grundbesitz im voraus mindestens gangen. Aus dem Inhalte desselben teilen wir das Fol- i 25 Proz. des durch direkte Steuern aufzubringenden Bedarfs gende mit: der politischen Gemeinde zu decken hat. Tie sich hieraus Der erste Abschnitt der Tenkschrist behandelt die jetzigen ! ergebende Mehrbelastung des Grundbesitzes würde Vorzugs- Zustände und macht auf die Vielgestaltigkeit in der An- i weise die größeren Gemeinden treffen, da von den Gemeinden Wendung und Ausgestaltung der Steuerarten aufmerksam, unter 5000 Einwohnern eine große Mehrzahl sogar eine ! für jeden Kopf 2 Mark zu entrichten. Von der Gewerbe- : steuer sind außer der Landwirtschaft insbesondere auch die ! freien Berufsarten befreit. Die Kopfsteuer wird auch fernerhin zugelaffen, da sie ' den Grundsatz der Allgemeinheit verkörpert, sich durch be sondere Einfachheit und Erhebung auszcichnet, altgewohnt und eingelebi ist. Die schon jetzt vielfach bestehenden Ab gaben von Betrieb von Gast- und Schankwirtschaflen, sowie von Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus, wird als be sondere Betriebssteuer neben der Gewerbesteuer einzuführen sein, und zwar je nach dem Mietwert der Schank-, Gast- oder Verkaufsräume in Höhe von 10 bis 300 Mark jähr lich. In den größeren Gemeinden wird auch die Bier steuer, die durch die Reichsgesetzgebung auf 65 Pfg. be schränkt ist, einzusühren sein. Die Festsetzung und Ausge- staltung der Lustbarkeitsabgaben wird, wie bisher, den Ge meinden zu überlasten sein, jedoch ist allgemein eine Tanz- steuer von Tanzlustbarkeilen außer denen, die in Privat wohnungen statlfinden, zu entrichten. Von der Wertsteigerung bei Veräußerungen von unbebautem Gelände ist unter Um ständen die Zuwachssteuer zu entrichten. In dem letzten Abschnitte des Entwurfes wird der Aus gleich der Wegebaulasten, sowie ein gewisser Ausgleich zwischen Arbeiterwohnungen und Betriebsgegenden dadurch erzielt, daß 25 Prozent, von größeren Städten 15 Prozent, der Erträgnisse der Gewerbesteuer, sowie von jeder Gemeinde- sparkasse oder Gemeindeverbandssparkaffe überdies 10 Prozent der Ueberschüsse an den Bezirksverdand entrichtet werden sollen. Tie Besteuerung der Sparkassen rechtfertigt sich : daraus, daß sie durchgängig wohl in hohem Maße Ein- ! nahmequellen für die Gemeinden geworden sind, daß aber andererseits die Sparkasse keineswegs blos von den Orts einwohnern, sondern mehr oder weniger von der Umgegend benutzt zu werden pflegt. Politische RurMschau. Deutsches Reich. Der Kaiser, der Abends vorher Gast des Reichstags-