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Kinder unter 14 Jahren und solche, die aus der Volksschule noch nicht entlassen sind, sowie Mädchen und Jünglinge unter 17 Jahren dürfen, glelchgiltig, ob sie sich in Begleitung Er wachsener befinden oder nicht, nur zu sogenannten Jugendvorstellungen zugelassen werden. Diese sind als solche ausdrücklich am Eingänge in dem Schaustellungsraum, sowie an der Kartenausgabe durch deutlich lesbare Aufschriften anzukündigen und müssen spätestens abends 8 Uhr beendet sein. 8 5. Bilder, die gegen die gute Sitte verstoßen, find von der Vorführung in Vorstellungen jeder Art ausgeschlossen. Dieses Verbot erstreckt sich nicht nur auf solche Bilder, die unsittlich in geschlechtlicher Be ziehung sind, sondern auch auf alle Bilder, die abstoßend und verrohend auf die Sitte zu wirken ge eignet sind. Daher hat insbesondere die Darstellung von aufregenden Schreckensszenen (Hinrichtungen, Tierquälereien usw.) und die Darstellung schwerer Verbrechen, namentlich von Mordtaten, Raubanfällen, Einbrüchen und dergleichen, zu unterbleiben. Für Jugendoorstellungen — oergl. 8 4 — wird außerdem die Aufführung von Dramen untersagt. Ausnahmen können gestattet werden, wenn der Gegenstand der Darbietungen der Geschichte, der Sage oder der Dichtung entnommen ist. Jede Art öffentlicher Ankündigung, die schlüpfrige Darbietungen in Aussicht stellt (z. B. „nur für Herren", „nur für Erwachsene", „Pariser Bilder" usw.) ist untersagt. 8 8. Nicht angemeldete oder von der Polizeibehörde beanstandete Bilder sind von der Vor führung ausgeschloss n. In den Jugendvorstellungen dürfen nur solche Bilder oorgeführt werden, die zur Vorführung für diese Vorstellung ausdrücklich angemeldet und zugelassen worden sind — zu oergl. 8 5 —. 2.) Dieser Nachtrag tritt mit seiner Bekanntmachung in Kratz. Hohenstrin-Ernstthal, den 20. Mai 1913. Der Stadtrat. IN. Patz, Bürgermeister. Das Wichtigste vom Lage. Die Budgetko m missio u des Reichs tages lehnte von den geforderten 6 Kavallerie- Regimentern abermals die Hälfte ab. Ferner erledigte die Kommission die zweite Lesung der Wchrvorlage. Der Flieger Horn stürzte gestern bei Burgwedel (Prov. Hannover) aus einer Höhe von 150 Metern ab. Er war sofort tot. Nach einer österreichischen Militärverord nung gestattet die auswärtige Lage noch keine Herabminde r u n g der Truppend e- st ände in Bosni e n, der Herzegowina und Dalmatien. Rußland hat das Schiedsrichter- a m t im dulgarisch-serbisch-griechischen Streite übernommen. Von Bulgarien sollen mit Serbien und Griechenland getrennte Verhandlungen ge führt werden. Serbien bereitet sich auf kriegerische Verwickelungen vor. M Mk Ski MeMWs. Nach in Berlin vorliegenden beglaubigten Meldungen steht die Frage des Friedensschlus ses in London gegenwärtig so, daß die Unterzeichnung des Vorfriedens nun erfolgen in u ß, oder daß der Abbruch der V e r h a n d l u n g e n stattsindet. Die Tür kei und Bulgarien sind bereit, jederzeit zu unterzeichnen. Bulgarien hat auch in Belgrad und Athen dahingehende Erklärungen abgegeben. Die von Serbien und Griechenland geltend ge machten Schwierigkeiten hängen immer noch mit ihren Wünschen bezüglich der Aegäischen In sein, der südalbanischen Grenze und des wirt schaftlichen Zugangs Serbiens zur Adria zu sammen. In letzter Beziehung wird die Ent schließung Serbiens und Griechenland vielleicht dadurch erleichtert werden, daß die Mächte in einem besonderen Protokoll ihre Absichten hin sichtlich der genannten Frage aussprechen. Die inneren Streitigkeiten zwischen den Ballänver kündeten haben auf die Londoner Verhandln« gen keinen Einstuß. An Wiener kompetenter stelle cingelaufene Meldungen bestätigen, daß die Unterzeichnung des Friedensprotokolles seitens der Vertreter Bulgariens und der Türkei am Mittwoch in London erfolgen sollte. Der Londoner Korrespondent des „Neuen Wiener Tagblatt" erfährt aus der unmittelbaren Umgebung Dr. Danews, daß Danew heute mit Rücksicht auf die Beschlüsse der anderen Balkanstaaten den Friedensvertrag mit der Tür kei auf der Basis des von den Großmächten ausgearbeiteten Entwurfs unterschreiben werde. * Serbische Unnachgiebigkeit im Gebietsstrett Nach Privatnachrichten aus Belgrad soll Pasrtsch in der SSupschtina die Annexio n aller von den Serben besetzten Gebiete Mace do n i e n s verkünden. Dadurch würde die Möglichkeit einer friedlichen Verständigung ge radezu ausgeschlossen. Die Nachricht hat daher eine begreifliche Beunruhigung hervorgerufen. Sollte Serbien wirklich einen derart pro vozierenden Schritt beabsichtigen, so dürfte es zwecklos sein, noch Verhandlungen mit Bulgarien anzubahnen. Ministerpräsident Pasrtsch könnte sich in diesen« Falle die Reise nach Sofia ersparen, die er plant, um über die Teilung der strittigen Gebiete mit den« Mini sterpräsidentei« Geschow persönlich zu verhandeln. Serbische Kriegsvorbereitungen. Nach einein Belgrader Telegramm des „Neuen Wiener Tagblatt" werden von Belgrad aus ununterbrochen Truppen an die bul garische Grenze geschickt. Taufende von Einberufenen und Militärpflichtigen warten aus deni Belgrader Bahnhof auf Abfahrt. Unter den Soldaten sieht man Leute unter siebzehn und über siebzig Jahre. Bulgarien appelliert an die Mächte. Nach einer Depesche der Wiener „Reichs post" aus Sofia bereitet die bulgarische Regie rung eine Note an die Mächte vor, wo rin sie erklär«, daß Bulgarien in der Frage der Zugehörigkeit Salonikis sich einem Be schlusse aller Großmächte unterordnen würde. Den Mächten gegenüber fordere Bulgarien eine vollständige Einhaltung des Vertrages, nur be züglich der im Vertrage als strittig bezeichneten Gebiete sei Bulgarien bereit, sich einem Schieds spruche Rußlands zu unterwerfen. Ilieservistencntlassungcn in Oesterreich. Die M arineres e r v i st e n der Jahr gänge 1905 und 1906 werden ii« den nächsten Tagen dauernd beurlaubt werden. Im Hinblick auf die lange Dauer der Er höhung des Bestandes der ii« Bosnie n, der Herzegowina und in Dalmatien dislozierte«« Truppe«« hat der Kaiser, wie die „Militärische Rundschau" meldet, angeordnet, daß die ältesten Reservisten- und Ersatzreser viften-Jahrgänge (1902 bis 1905) und die meist begünstigten Ersatzreservisten (Familienerhalter und einzige Söhne) aller Jahrgänge, die sei nerzeit zur Erhöhung des Truppenbestandes in Bosnien, der Herzegowina und in Dalmatien einberufen worden waren, soweit Ersatzmann schaften lwrfügbar sind, durch jüngere Reserve Mannschaften und nichtbegünstigte Ersatzreser visten abgelöst werde««. Diese Verfügung ist einerseits aus der Erwägum hervorgegangen, daß die auswärtige Lage ein Heraogehen in dem Bestand «n Bosnien, der Herzegowina «end in Dalmatien nicht möglich erscbeinen läßt, andererseits aus den« Bestreben, den bereits seit mehreren Monaten im aktiven Dienst Stehenden die Rückkehr zu ihrer« Familie«« zu ermöglichen. Eine an sich wünschenswerte gleichzeitige Ent lassung aller Reservisten und Ersatzreservemän ner wäre auch, falls die auswärtige Lage dies zuließe, schon aus Transportrückfichten uu durchführbar und müßte staffelweise erfolgen. * London, 29. Mai. Wie das Reutersche Bureau erfährt, wirkte die britische Re gierung wiederum lebhaft auf Griechen land ein, um es zur Unterzeichnung des Friedensvertrags zu veranlassen. Einen« offiziellen Telegramm zufolge werden der serbische und bulgarische Ministerpräsident nächsten Sonnabend eine Zusammenkunft haben, un« sich über die serbisch-bulgarische Fcage zu besprechen. Eine Bestätigung des Gerüchts von einer« serbische«« Ultimatum ist in London ein- getrosfen. Man hofft, daß es den beiden Mini sterpräsidenten gelingen werde, eine versöhnliche Lösung zu finden. Dkutlcher Neichstag. Sitzring mn 28. Mai 1913. Das Reichs- und S t a a t s a n g e- hörigkeitsgesetz steht zur zweiten Lesung. Berichterstatter ist Abg. Freiherr von Richthosen (Natl.). 8 1 bestimmt, daß Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einein Bundesstaat oder die unmittelbare Reichs angehörigkeit besitzt. Elsaß-Lothringen gilt als Bundesstaat, die Schutzgebiete gelte«« als In land. Abg. Dr. Landsberg (Soz.): Die Proteste der Organisationen der Frauen, die auch nach diesem Gesetze ohne weiteres die Staarsaugehörigkeit ihres Mannes erwerben, hat inan nicht beachtet. Ausländern sollte inan die Einbürgerung in einen Bundesstaat, in den« sie sich niedergelasten haben, nicht ver sagen. Mar« hat aber sogar Leute ausgewiesen, die in der deutschen Armee gedient und im Kriege gegen Frankl eia) gekämpft haben. Wir wollen versuchen, durch unsere Anrräge die Mängel des Gesetzes zu beseitigen. Abg. Dr. Belzer (Zentr.): Wir ver langen, daß die Frau die Staatsangehörigkeit ibres Mannes teilt. Der Schwerpnnkt der Rege lnng ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit von Ausländern. Einwandfreie, moralisch würdige Elemente einzugemeinden, ist ein Vorteil für unser Land. Unsere Gemeinden dürfen nicht durch schlechte Elemente belastet werden. Wün schenswert ist ein staatsatt mit Dänemark, da mit das letzte Hindernis gegen die warme Freundschaft mit Dänemark ausgemerzt wird. Wir wünschen anch Entgegenkommen für die Geistlichen, die in den achtziger Jabren in Oesterreich und in Belgien Unterkunft gefun den haben. Abg. Beck-Heidelberg (Natl.): Das Ge setz bindet die Deutschen im Auslande nicht nur fest an das Reich, sondern gewährt auch ver lorenen Elementen wieder das Bewußtsein der Zugehörigkeit zum Reiche und das Gefühl der Einheit aller Deutschen wird gestärkt. Wir sind für die unmittelbare Reichszugehörigkeit einge treten, um so Ausländer unmittelbar den« Reiche zuführen zu können. Der Staat mutz aber das Recht haben, Bewerber um die deutsche Staatsangehörigkeit auf ihre Würdigkeit zu prüfen. Es ist freilich zweifelhaft, ob man dabei immer objektiv verfahren ist. Besonders eine Reihe jüdischer Bewerber sind von Ser preußischen Regierung abgewiesen worden, ob Wohl sie eii« wertvoller Gewinn in «virtschajr licher und kultureller Hinsicht gewesen wären. Abg. Dr. Gies e (Kons.): Auch uns er scheint der Umstand, daß das Gesetz die Deut scheu in« Auslande fester an ihr Vaterland ver knüpft, allein schm« als ausreichender Grund, nm dieses Gesetz freudig zu begrüßen. Den sozialdemokratische«« Anträgen können wir nicht zustimmen; den«« sie würden zu einen« völlig automatischen Erwerbe der Staatsangehörigkeit führen. In der Frage der gemeinsamen Staats angehörigkeit von Ehegatten stehen «vir ganz auf dem Standpunkte des Zentrumsredners, daß die Einheit der Familie gewahrt bleiben mrtß. Wir stimme«« dem Gesetze im ganzen zu. Abg. Dr. Blunck (Vpt.): Jeder, der aus deutschen« Boden geboren ist, müßte auch die Staatsangehörigkeit haben. Das ist ein ur germanischer Rechtsgrundsatz, der leider bei uns nichts gilt. Wir sind nicht für den sozial demokratischen Antrag, daß die Eheschließung keine Einwirkung aus die Staatsangehörigkeit ausüben soll. Die Willkür der Bundesstaaten muß eingedämmt werden. Abg. v. Liebert (Reichsp.): Wir be grüße«« das Gesetz, aus das wir lange gewar tet haben. Es muß ausdrücklich festgestelst wer den, welche Eingeborene«« in den Kolonien die Reichsangehörigkeit erwerbe«« können. Deutsche, die in die Fremdenlegion eingetreten sind, «nütz ten als Parias der Gesellschaft für immer die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren: denn die Fremdenlegion steht außerhalb der Zivilisation. (Beifall.) Abg. Herzog (Wirtsch. Vgg.) beantragt, 8 1 der Regierungsvorlage wieder herzElellen, wonach die Reichsangehörigkeit nur durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate er worben werden kann. Die Erwerbung darf nicht zu leicht gemacht werden, damit nicht Deutschland zum Sammelbecken fremder Ele mente wird. Der Antrag Herzog wird abgelehnt. Die unmittelbare Reichsangehörigkeit bleibt also neben der Staatsangehörigkeit ii« einem Bun desstaate erhalten. Der Präsident erbittet noch die Ermächti gung, daß das Prälidium des Reichstages, die Schriftführer und die Ouäswren an« 16. Juni dem Kaiser zum Regieruugsjubiläum die Glück > wünsche des Reichstages überbringen sollen. Schluß 6s^ Uhr. — Morgen 2 Uhr: Wei terberatung und kleine Vorlage««. Politische dmscbau. Der offizielle Titel des jungvermähtten Paares. Im Publikum l)errscht vielfach Unklarheil darüber, wie der offizielle Titel des jungen Paares lautet; von zuständiger Seite wird dazu mitgeteilt, daß es vorläufig, wenigstens bis zur Regelung der Braunschweiger Frage, offiziell folgendermaßen anzureden ist: „Ihre Kgl. Ho heiten Prinz und Prinzessin Ern st A ugu st, Herzog und Herzogin zu Braun schweig und Lüneburg". Die Bezeichnung Prinz und Prinzessin erklärt sich aus dem Umstande, daß der Sohi« des Herzogs vor« Cumberland Prinz von Großbritannien und Irland ist. Den Titel „Herzog von Cumberland" dem Prinzen beizulegen, wäre salsch, weil die Würde eines Duc of Cumberland dem Vater von weiland der Königin Bikloria voi« England veigelegr wurde, also ««ach seinem Ableben erlischt und sich nicht auf den Sohn vererbt. Neue Vorschläge zur Lösung der Deckungs frage. Ter Budgetkommission des Reichstages «fr ein Antrag B a s s e r m a n n zum einmali ge«« Wehrbeitrage zugegangen. Der Antrag sieht eine Staffelung des Beitrages vor. Er will die Vermögen nicht schm« von 10 000, sondern erst von 30 000 Mk. ai« steuer- pflichtig machen und damit eine einmalige Sreu- erpflicht vom Einkommen von 20 000 Mk. und darüber verbinden. In dieser« Fällen soll der Beitrag ohne Rücksicht auf Vorhandensein und Höhe des Vermögens betragen: Bei einen« Ein kommen von mehr als 20 000 Mk bis 50 000 Mk.: 1 Prozent, von mehr als 50 000 Mk. bis 100 000 Mk.: 2 Prozent, von mehr als 100 000 Mk.: 3 Prozent. Die Staffelung der Vermö gensabgabe beginnt bei Vermögen von mekr als 30 000 Mk. bis 40 000 Mk. mit 60 Mk., beträgt bei Vermögen vor« 100 000 Mk. bis 125 000 Mk.: 400 Mk. und bei Vermögen von 400 000 Mk. bis 500 000 Mk.: 2250 Mk., von 500 000 bis 1000000 Mk. für jede angesangenen 100000 Mk.: 600 Mk. mehr, über 1 Million für jede an gefangenen 100 WO Mk.: 700 Mk. Endlich wird noch bestimmt, daß Personen, die bei einen« Ver mögen von nicht mehr als 1W WO Mk. den Nachweis führen, daß sie ein Gesamtjahvesein- kommen von weniger als 3W0 Mk. haben, auf ihren Antrag bei Vermögen bis 50 WO Mk. von