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iefa > cartonnirte IM«, Domier-tag, den 5. Januar !8>8 - Starke. Tn. i. Eulitz. erbitten wir ern jederzeit eiger". ,5IN6 sfunäkQ von si, Berlin. vuLLrvvin- Isenstt in arek ckis be te Lis bestes kür Brsnks emxkoblsn. »Mixen kreis . Llsl)ssssrt- !N OrixinLl- in unä ker, Kies». - Großenhain, am 31. December 1887. v. 1528. IrrLtzmiitzer ipedfabrik. : Marie - ft erteil' ' idt. .» nneu, »eller seit glauben wir einladen zu :e Hau». ist kein «e° elle-, fach en, dar «it metismu«- an» zuver- »erden der» dafür, das etrauen ver- , daß viele idere pomp mittel ver- ! zu« «lt- ler«reist», ch lverzleich !»wol r-k«« »ie«teder- vrpf- und chr rc. am ungen ver- »n 50 Pfg. »bemittelte« ose Erfolge icht »uM , vor sch» Des hohen Reujahrstages wegen erbitten wir uns für die Sounavend-Nr. bis heule Donnerstag Nachmittag 4 Uhr. Me Expedition. rd ! ktur erordentlichem arnm handelt, arthaär zu Allein ächt in ogenhandlung. Bekanntmachung. Die auf den Monat November d. I. im Hauptmarktorte Großenhain festgestellten Durchschnitte der höchsten Fouragepreise mit einem Aufschläge von Fünf vom Hundert betragen: 5 M. 4S Pfg. für 50 Kilo Hafer, 3 - 15 - - 50 - Heu, 1 - 83.7 -. - 50 - Stroh. Die Königliche AmtShauptmanuschast. vr. Waentig. Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal" DienStaa, Donnerstag und Sonnabend- — «donncmenspreis vlcrkeljübrlich l Stark 2S Pfg. — Bestellungen nehmen alle «aiserl. PostanftaUen, Postboten, die ErpedUione» in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem auSgeöreiteten Leserkreise eine wirksame veröffentlich».»- finden, erbaten wir uns bis Tags vorher Vormittags 9 Uhr. Jnsertionspreir die dreigespaltene CorpuSjeile oder deren Raum 10 Pfg.- Die Besitzer der im hiesigen Stadtbezirke befindlichen Hunde »erden hiermit aufgefordert, dieselben _ bi» zum I«. J«nn«r 1888 schriftlich in unserer Cassenexpeditio» anzumelden und die Steuer auf da» Jahr 1»»8 mit 5 Mart für jeken Hund bi» zu« Sl. diese» Monat» gegen Ewpsangnohme der neue» Steuerzeichens an die Stadtcasse zu entrichten. Hinterziehungen de» Steuer werden nach H 7 des Gesetze« vom 18. August 1868, di« allgemein« Einführung einer Hundesteuer betreffend, «it dem 3fachen Betrage der Steuer geahndet. Riesa, am 2. Januar 1888. Der Ttudtruth. ' > i. v. Ruckdeschel. ist, In L. M. Jris-Wurzel- lk Pflege und tläßlich ist; L G. «louS, aße 2«. " EiMall und AnMgrr. Amtsökstt der König!. AmtSbln-tmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts nud des StaöllathS zu Rief« Druck und Perlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa, n Nachstehender Auszug aus der Jahresliste der Hauptgeschworenen für das Schwurgericht beim Königl. Landgerichte Dresden auf das Geschäftsjahr 1888 wird mit de» an die darin aufgeführten Herren Geschworenen gerichteten Veranlassen veröffentlicht, etwaige Behinderungsgründe schleunigst hier anzuzeigen. Dresden, am 27. December i887. Königliche» Laudgericht. Wehingrr. Bezirk de» Königl. Amtsgericht» Nies«: Hanptgeschmorne die Herren: Louis Bennewitz, Gemeindevorstand in Zeithain, Moritz Oetzmige«, Gutsbesitzer in Lorenzkirchen, Friedrich Moritz Kupfer, Gtadtgutsbesitzer in Riesa, Friedrich Gottlob Neßderg, Rittergutsbesitzer in Grödel, Trust Nenther, Rittergutspachter in Görzig. Mittwoch, den It. Jar.n«r 1888, Bormittag- II Uhr kommen i» Neichhardt'schen Gutsgehöfte in Gotzli» ca. 25 Schock Korn und ca. 6 Schock Hafer gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 3 Januar 1888 Der Ger.-Bollzieher de» Königlichen Amtsgerichts daselbst. Eidam. ** Bekanntmachung, betreffend den Eintritt znm Dienst «IS dreijährig Freiwilliger oder als vierjährig Freiwilliger. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zu« activen Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte eintreten, falls er die nöthige moralisch« und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem activen Dienst bei einem Truppentheil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz- Kommission seines Aufenthaltsortes (in Dresden beim Amtshauptmann von Dresden-Neustadt, in Leipzig bei dem betreffenden Beamten der Kreishauptmann schaft, in den übrigen Bezirken beim Amtshauptmann) die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich «ntadelhaft geführt hat. 4) Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihrer Meldescheines an den Kommandeur der Truppentheil« zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Auuahmescheines. 6) Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet nur bei vorhandenen Vakanzen und nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei-oder vierjährigen activen Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme habe», wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten 1. October. Wenn keine Vakanzen vorhanden sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfe», so können die Frei willigen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Freiwillige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Theil, sich den Truppentheil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie den Bortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der activen Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche bei der Kavallerie al« vierjährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflichtung nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr nur dret statt fünf Jahre zu dienen haben und daß sie in der Regel nicht zu Rcserve-Uebungen einberufen werden. 9) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Aus wahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, am 2. Januar 1888. Kriegs-Ministerium Graf von Fabrice.