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Großenhainer A>ii!8k>kaü ^er Röni^. Äulk^iu^^uittttn^uiU, ^'8 Ro»i>/. Ämkgcnelik miä äc« Äulltmt^8 zu Ero^enkam. Erscktinen: Dien-tag, Donnerstag, Sonnabend, vierteljährliche- Abonnement: am Schalter l M., durch den Voten ins Haus l M. 25 Pf., durch die Post I M. 25 Pf., durch die Post ins Haus l M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke sen. Inserate für die am Abend auSzugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht ander- bestimmt. durch Poflnachnahme erhoben. Rn 32 72. JaPgMg. Donnerstag, den 13. März 1884. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft nimmt Veranlassung, hierdurch noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß zufolge Verordnung vom 26. Januar dieses Jahres (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 9) derjenige, welcher innerhalb des hiesigen Bezirkes in einer Fabrik- oder anderen Gewerbeanlage, einer Niederlage, einem öffentlichen Gebäude oder einem Gasthause einen Waarenaufmg oder eine Fahrstuhl einrichtung für Güterbeförderung herstellt oder eine solche Einrichtung umbaut, verpflichtet ist, diese Herstellung beziehentlich Abänderung spätestens vier Wochen nach der Inbetrieb setzung der Amtshauptmannschaft anzuzeigen, überdies bereits bestehende Anlagen dieser Art bis zum I. Mai 1884 allhier auzumelden sind und daß Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften mit Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen geahndet werden. Königliche Amlshauplmannschast Großenhain, am 10. März 1884. von Weissenbach. Zr. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Wein - und Colonialwaarenhändlerin Frau Lina Johanna Lienke in Großenhain, Inhaberin der Firma: L. I. Lienke, da selbst, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 20. März 1884 Vormittags 9 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Großenhain, den 8. März 1884. Heinrich, Gerichlsschreiber des KöniglichenAmtSgerichts. Von dem unterzeichneten Amtsgericht soll den LS. Mai 1884 das dem Gänsehändler Friedrich Traugott Rühle zugehörige Grundstück Nr. 23 des Katasters und Fol. 60 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Strießen, welches Grund stück am 24. Februar 1884 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 5140 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 1. März 1884. Königliches Amtsgericht. Schröder. Richter, Ref. Bekanntmachung. Die städtischen Anlagen pro 1. Termin 1884 sind den 3. März d. I. fällig und bis längstens den 31. März tt. v. an die Stadlhauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 1. März 1884. Der Stadtvath. Vogel, Stdtr. Bekanntmachung, die Neinigung der Schornsteine betreffend. Die in Bezug auf die Reinigung der Schornsteine im hiesigen Stadtbezirke be stehenden Bestimmungen werden im Nachstehenden anderweit zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1) die gewöhnlichen Hausefsen sind, ihren Gebrauch vorausgesetzt, jährlich mindestens viermal, 2) die Schornsteine der Waschhäuser, dafern nicht andere Feuerungsanlagen in dieselben einmünden, jährlich zweimal und bei nur geringer Benutzung jährlich einmal, 3) dre Schornsteine in den Bäckereien, Brauereien, Färbereien, Gasthäusern und Schlächtereien m Zwischenräumen von je vier Wochen. 4) die Schornsteine in den Werkstätten der Schlosser, Schmiede, Feilenhauer und ähnlicher im Feuer arbeitenden Gewerbe in Zwischenräumen von je sechs Wochen zu reinigen. 5) Räucherkammern, die zur gewerblichen Benutzung dienen, sind jährlich ein-, nach Befinden zweimal, und zwar stets nur unter Leitung des Bezirksschornsteinfegers auszubrennen. 6) Uebrigeus ist der Grundsatz festzuhalten, daß die Reinigung sich nach dem Be dürfnisse und nach der stattgehabten Benutzung in jedem einzelnen Falle zu richten und daß sie unter Umständen, namentlich bei andauernd starker Feuerung, bei größeren Haushaltungen und bei der Zuleitung von mehr als drei gangbaren Feuerungsantagen in den einzelnen Schornstein in kürzeren, dagegen andererseits, wenn die Schornsteine zeitweilig nicht benutzt wo den, auch in längeren als den vorstehends angegebenen Zwischenräumen zu erfolgen hat, worüber m Zweifelsfällen von uns besondere Be stimmung getroffen werden wird. 7) Wegen der Dampischornneme wird, wenn über das Erforderniß der Reinigung Zweifel entstehen, von uns das Nöihige verfugt werden. 8) Der Bezirksschornsteinfeger hat zu fordern für das einmalige Reinigen eine- Schornsteines: a) in einem blos aus einem Erdgeschosse bestehenden Hause 13 Pfennige, 6) in einem aus Ertgeickoß und einem Stockwerke bestehenden Hause 25 Pfennige, e) in einem aus Erdgeickoß und zwei Stockwerken bestehenden Hause 38 Pfennige, ck) in einem noch höheren Hause 50 Pfennige und e) für das Fegen eines SwlnndeS 10 Pfennige. Die Entschädigung für das Ausbrennen eines Schornsteines oder einer Räucherkammer, sowie für das Reinigen eines Dampfschornsteins wird der besonderen Vereinbarung zwischen dem Hausbesitzer und dem Bezirksschornsteinfeger überlassen. 9) Wer es unterläßt, dafür zu sorgen, daß die Schornsteine seines Hauses zur rechten Zeit gereinigt werden, wird nach § 368 Punkt 4 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Großenhain, am 12. März 1884. Der StMrath. Herrmann. Gebäude-Versteigerung. Die zu dem ehemals Junghannß'schen Grundstücke gehörigen am Alleegäßchen gelegenen Gebäude Nr. 574 des Brand-Kat., bestehend in Wohnhaus, Kuhstall und Schuppeugebäude, sollen Donnerstag, den 20. Marz 1884, Nachmittags 3 Uhr unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle zum Ab bruch versteigert werden. Großenhain, am 12. März 1884. Der städtische BaiMUSschuß. —— Ed. Kämpfe, Stdlrrh. Gurteu-Verpachluug. Der zu dem ehemals Junghannß'schen Grundstücke gehörige, neben dem Turn plätze zwischen Gartenstraße und Alleegäßchen gelegene Garten soll in einzelnen Parzellen von 330 bis 440 Quadratmetern Flächenraum Donnerstag, den 20. März 1884, Nachmittags 4 Uhr unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen auf 6 Jahre an Ort und Stelle meistbietend verpacktet werden. Damit der Garten vorher in Augenschein genommen werden kann, wird die Eingangs- Pforte an der Amalien-Allee offen gehalten werden. Großenhain, am 12. März 1884. Der Kultur- und Flur-Ausschuß. Ed. Kämpfe, Stdtrlh. Tagesnachrichlen. Sachsen. Bei Ihren königlichen Majestäten fand am Nachmittag des 10. März eine größere Hcftafel statt, zu welcher auch an die Mitglieder beider Kammern der Stänre- versammlung, deren Schluß auf den 26. d. M. festgesetzt worden ist, Einladungen ergangen waren. Beide Kammern traten am Montag zu Sitzungen zu sammen. Die erste Kämmer bewilligte das zur Ausführung des Gesetzes über das Staatsschuldbuch von der Regierung postulirte Berechnungsgeld von gemeinjährig 6000 M. und erledigte alsdann eine große Anzahl Petitionen, während die zweite Kämmer zunächst den Gesetzentwurf, betreffend die Befugniß zu Ausschließung säumiger Abgabenpflichtiger von öffentlichen Vergnügungsorten, ohne Discussion der Gefetzgebungsdeputation überwies und hierauf den Personal- und Besoldungsetat der Brandversicherungscommission un verändert bewilligte, gleichzeitig auch einen vom Staats minister v. Nostitz-Wallwitz acceptirten Antrag des Abg. Niethammer annahm: der StaatSregierung zur Erwägung anheimzugeben, ob es sich nicht empfehle, die Bestimmungen über die freiwillige Ablheilung der Landesbrandkasse einer Revision zu unterziehen. Bezüglich der zu Capitel 69 des Staatshaushaltsetats (Kunstanstalten rc.) zwischen den Be schlüssen beider Kammern bestehenden Differenzen beschloß die Kämmer, den jenseits beschlossenen Antrag v. Tauchnitz auf größere Beschleunigung der Herausgabe der Beschreibung der im Lande vorhandenen älteren Kunst- und Baudenkmäler aus formellen Gründen abzulehnen und bei ihrem Beschlusse i auf eventuelle Gewährung einer höheren Subvention für das Körnermuseum zu Dresden stehen zu bleiben. Zum ! Schluß genehmigte die Kämmer den Ankauf eines Gesandt schafts-Hotels in Berlin für den Preis von 895,000 M. und die Erbauung einer normalspurigen Secundärbahn von Schönberg nach Schleiz in der von der Regierung vor geschlagenen Weise. — Am 11. März, an welchem Tage ebenfalls beide Kammern Sitzungen abhielten, bewilligte die erste Kämmer ohne Discussion einstimmig die Ehrengabe für den Prof. vr. Johannes Schilling und erledigte sodann den Etat des Ministeriums des Innern, soweit derselbe nrcht schon früher bewilligt worden war. Hierbei trat man auf Vorschlag der zweiten Deputation allenthalben den Be- scklüssen der zweiten Kämmer mit der einzigen Ausnahme bei, daß das neue Gebäude für die Amtshauptmannschaft Meißen nicht, wie die zweite Kammer unter gewissen Voraus setzungen will, in Vorbrücke oder Cölln, sondern unter allen Umständen in der Stadt Meißen selbst errichtet werden soll. — Die zweite Kammer trat zunächst einstimmig dem von der ersten Kammer beim Entwurf einer Ausführungsverordnung zu dem Gesetzentwurf über die gewerbliche Ausübung des Hufbeschlags ausgesprochenen Wunsche bei, daß die unter Ziffer 1 enthaltene Anforderung auf zwei nach den neueren Begriffen der Wissenschaft und Technik geformte Eisen, von denen das eine für den Vorderhuf und das andere für den Hinterhuf bestimmt ist, gestellt werde. Hiernach erledigte die Kammer die an einigen Paragraphen des Gesetzentwurfs wegen eines Staatsschuldbuches von der ersten Kammer vorgenommenen Aenderungen, indem sie theils bei ihren ! früheren Beschlüssen stehen blieb, theils den jenseitigen j Beschlüssen beitrat, und ließ zum Schluß eine Anzahl Pe titionen auf sich beruhen. Nächste Ostern verlassen etwa 400 zum Lehrsach aus gebildete junge Männer die sächsischen Seminarien, während sich der Bedarf an Elementarlehrern im Königreich Sachsen nur auf 250 beläuft. Die Hochschule, die königl. und städtischen Behörden, sowie die höheren Gesellschaftskreise Leipzigs nahmen am Montag an dem Leichenbegängniß des nach kurzem Un wohlsein sanft und friedlich entschlafenen Geh. Raths Pro fessor l)r. mell. Radius den lebhaftesten Antheil. Von einer Anzahl hochangesehener Leipziger Persönlich keiten ist der Plan zur Gründung eines JnvalidenhauseS angeregt worden. Der Oberin der höheren Fach- und weiblichen Gewerbe schule in Leipzig, Frau Auguste Busch, ist der ehrenvolle Auftrag geworden, im oberen Erzgebirge, und zwar in Schwarzenberg, ein derartiges Institut ins Leben zu rufen und zu leiten, über welches Ihre Majestät die Königin das Protektorat übernommen hat, wie denn überhaupt die für sorgliche hohe Frau auch materiell das Unternehmen, dem die Gunst des k. Ministeriums nicht fehlt, unterstützt. Am Sonnabend in der vierten Nachmittagsstunde ex- plodirte in der städtische» Gasanstalt zu Leipzig infolge der Unvorsichtigkeit zweier Arbeiter einer der großen Ey linder im Retortenhause, wodurch bedeutender Schaden an gerichtet und die Maschinentheile auseinandergeschleudert wurden; auch gerieth eine Menge Theer in Brand, so daß