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erein onntaa, des >s''! eberg. r Expedition, Druck und Berlag von T. M. Gärtner in Gchyeeberg. 203 ls vr von Woydt. ein . September Nestler, Brgrmstr. -i D. v - 51 u. mehr - 14 Herre« Nutz- und BrennhylzauMon Ms Streitwalder Revier. adt. ilnsschank" zwar: seävr 2slt» Schubert 77?? 1918 1348 495 77 9 230 253 26 7 it Ged««- orstaud. Sofa. i«weih««g . 23-29 . 30-36 . 37—43 . 44—50 Oberstärke, 3„ u. 4» lang, Unterstärke, das Ansprechen und öffentliche Sammeln zu obengedachtem Schneeberg, de« 31. August 1894. i, bei demjenigen vom 28. Juli 1 r nicht vnstchert«- Mobiliar ganz «M. c., Nach, lesen hier lle gegen cden. t894. tfeld. iinverkauf bei u«, Markl. und Mtag«. Bret» vierteljährlicht Mark, 80 Pfennig». »V V V./, vo« vor» l Vormittags Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. RkNi^biaU für dtt tK«i«Ucheil Md städttschn» »ch-rdtu i« «ne, WO»W«,„ Parten^i«, JffßMiWerrMft^ Lößnitz, Nen-ädtel, Gchueeberg, G^warzenverg und Wil-enftl-. iufik,- Müller. rOter ««d >0 Pfg. Ltz««--be- > > 7 r-. s -» werden zur «geladen. ratiou zu Äffalter sollen ». September 1894, alb L0 Uhr an, 12 . Buchenklötzer . 16—55 . . 2„ bis 3„ m lang, unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen, meistbietend zur Versteigerung. < « Forstrevierverwaltuug Johaunaeorgenftadt «. K. Forstrentamt Eibenstock, Teich. am 27. August 1894. I. V.: Gerlach, des. Forstrentb. Holzlizitation Dienstag, den 4. MWrMr l. J„ Borm. 10 Mr gelang« im Gasthause „zur böhmischen Mühle- in Goldenhüh« bei RitterSgrüu di» iM? goldenhöhnk. k. Forste vorräthigen nachstehend verzeichneten Hölzer ubter d« vor der Lizitation bekannt gegeben« Bedingnisse zur öffentlichen mündlichen Berfieigermtg: 2282 Stück 3„ m lange Fichten« und Tanuenklütze, o' - - Zur Unterstützung derselben soll durch unsere m». abgestMpch« Aammelbog« legitimirten Armenpfleger ein» Haussammlung in der HMt «stWeleitet werd«, «d«so werd« Geldbeträge und Kleidungsstücke oder sonstige Unterstützungen an Rathsstelle oder in der Polizeiwache angenommen. In Anbetracht der Nothlag« der groß« Anzahl der Familien wird um reichliche Spenden gebeten. ' Dm Brandcalamitos« selbst oder anderen nicht legitimirten Personen bleibt - > ». Sammlung für die Bravdealamitofen in Tchneebera betr. Lei dm verschied«« in letzter Zeit in hiesig« Stadt vorgckommeu« Schad«. Grünbain. famg V« Lnmmsbettag - tst mn«hato , d«. zur Zahlung nachgelassenen 14tägigm Frist an hiesige Stadttasse zu entricht«. Grünhain, am 30. AUgust 1894. 2 Rmtr. «lene und 8 Rmtr. weiche Scheite, 2 . , - 5 - . Rollen und 25,. Wellenhdt. weiches Reisig, unter den üblichen Bedingungen versteignt w«dm. . Fürstliche Foxstver-waldung Stteittpald. 2688 . 4,. " - - - - > 7S7 . 4, - « SS45 - 3„ - - lange Schleifhölz« und 343>/, rm Brmnholz diverse Sorte. «. L F-rft- Md Uhr und Uhr an. k Dunkelheit Heiden 175 Entfernung, nd Feld be» freundlichst oostckbb^^'' stm lbert" - . 23—29 - - 30-36 - . 42 Klötzer . 10—28 Stangen . 5—9 . . 10-13 s« -und Ge> ll i U«ger. roda. -! ' Holz Versteigerung auf Zohanngeorae« städter Staatsforstrevier Im Hotel „de Taxe" zu Johanugeorgeustadt kommw D»»«erstaa, de« 8 September 1824, von Vorm. 9 Uhr an, folgende ausbereitete Stöcke auS den Abtheilungen 55, 71, 72 und zwar: 590 Rm. gute weiche „ .... 132 - wandelbare weiche Brmnstoa«, sowie im Votel ,ümn G»««abe«d, de« 8. September 1804, von Borm. 9 Uhr au, die in Abteilung 77 aufbereitet« Schlaghölzer, als: 1668 Stück w. Klötzer von 16—22 om Oberstärke, 3„ u. 4„ m lang, Die in Gemäßheit von Art. II8 6 der Allnhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte d« höchsten Tagespreis« d« HculptmarktorteS Zwickau im Monat Juli dsS. IS. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöht« Vergütung für die von den Gemeind« resp. Quartierwirtheu innerhalb d« unterzeichneten AmtShauptmannschasten im Monat August dsS. IS. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt 8 M. 40 Pf. für 50 Ko. Haf«, 3 . 41 . - 50 - Heu, 3 - 15 . . 50 - Stroh. Di- Königliche« AmtshanPtmaun^cha^tenSchwarzeuberg ««d Zwicka«, Arhr. v. Wirsing. ' 3- B.: vr. Roth, Reg.-Asseffor. . N, , Bekanntmachung, ! die Invalidität^. und Altersversicherung der mit Weberei und Wirkerei (einschließlich Maschiyenftrickerei) beschäftigten Haus gewerbetreibenden betreffend. Aus der in der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversicherung von Hausgewerbetreibenden Ser Textilindustrie, vom 1. März dieses Jahres getroffenen Bestimmung, daß die Hausgewerbetteibenden nicht nur die Beiträge für ihre eigene Person, sondern auch, soweit solche von den Fabrikant« (Fa. brikkaüfleutm, Handelsleuten), antheilig zu trag« sind, verlag-weise für die letzteren an die zuständigen Hebestellen zu entrichten verpflichtet sind, hab« sich nicht unerhebliche Unzuträglichkeiten und Schwierigkeiten, sowie Härten für die Hausgewerbetreibenden «geb«. Dir Königliche Amtshauptmannschaft verordnet daher auf Grund von 8 d Ab satz 2 der angezogenen Bekanntmachung d«S Reichskanzlers vom 1. März dieses Jahres für ihren Verwaltungsbezirk, daß die Fabrikanten (Fabrikkaufleute, Handelsleute), welche in demselben ihr« Betriebssitz hab«, seihst die Beiträge für die von ihnen beschäftigten , Hausgewerbetreibend« an die zuständig« Htvtsirü« zu zahl« verpflichtet sind, die 1 Hälfte der von ihn« geleisteten Beiträge ihnen aber nach Maßgabe des Gesetzes vom 22. Juni 1889 von den Hausgewerbetreibenden zu erstatten ist. Den Fabrikanten liegt demgemäß zufolge der von dem Königlich« Ministerium des Inne« zur Ausführung der üngezog«« Bekanntmachung des Reichskanzlers er lassenen Verordnung vom 28. März ditseS Jahres (Buchstabe ä) auch die Verpflichtung ob, die von ihnen beschäftigten Hausgewerbetreibenden, welche keiner Krankenkasse an- gehören, nach Maßgabe der auf Grund vün 8 11 der Sächsischen Ausführungs-Verord- nung zum Invalidität-- und Alter-versicherung-gesetz vom 2 Mai 1890 im letzt«« Jahre von den Gemeindebehörden erlassenen und innerhalb ihr« Bezirke bekannt ge- machten Bestimmungen üb« die Anmeldung versicherungspflichtiger Personen zur Jnva- liditäts» und Altersversicherung zur letzteren bei der zuständigen Gemeinde-Krankenver sicherung (gemeinsamen Gemeinde - Krankenversicherung) beziehentlich Ortskrankenkasse, welcher die Einhebung der Beiträge obliegt, ««» und abznmeldeu Hierbei bestimmt die Königliche Amtshauptmannschaft wett«, daß nach d« im hiesigen Bezirk obwaltenden Verhältnissen gegenüber denjenigen Hausgewerbetreibenden, welchen sie Arbeit vermitteln, die Verleger oder Kaktore als die zur Zahlung der Beiträge für die Hausgewerbetreibenden und zur Erstattung der vorgeschrieben« Meld ungen verpflichteten Arbeitgeber zu gelten haben, da diese Verleg« oder" Faktore aus L« Arbeitsvermittlung alltttthälben ein selbstständiges Gewerbe machen und daher als Angestellte oder Beauftragte d« Fabrikanten, von welch« sie die zu vermittelnde Arbeit bekommen, nicht angesehen werden können. Für die im hiesigen Verwaltungsbezirk wohnhaften Hausgewerbetreibenden, welche für außerhalb des Verwaltungsbezirks d« Amtshaüptmannschaft (also auch in den Städten mit der Revidirten Städteordnung) wohnhafte Fabrifaute« und Faktore arbeiten, bewendet es — solange nicht auch für die letzt««« von der für sie zuständigen Verwaltungsbehörde eine gleiche Bestimmung wie die vorstehend« getroffen wird — dabei, daß st« selbst und beziehentlich verlagsweise für die Fabrikanten und Faktore di« Beiträge zu zahlen Und dieerfvrderlich« Meldung« zü erstatten hab«, von diesen aber anthei ligt' Erstattung verlangen können. Ebensv hat Ä sein Bewenden bei der Verpflichtung all« Hausgewerbetreibenden, für die von ihn« beschäftigten G-Hilfe« die Beiträge nach Maßgabe deS Gesetze- vom 22. Juni 1889 zu bezahl« und die nöthig« Meldungen zu besorgen. Die Bestimmung« unter Absatz 2 und 3 sind bereit- vom 3. September diese- Jahres ab in AnwenduUg zu bring«. Zwickau, am 30. August 1894. Königliche AmtshauManuschLst. In Vertretung: vr. Roth. Reg.-Asseffor. Stadtanlagen Schneebergbetr. Die städtische« Anlage« pr. ». Termin 1824 sind bis längstens den 15. September dfs. Js. bei Vermeidung dersofortige« Zwangsvollstreckung an die hiesige Stadt- st««emnahme abzusühren. ' > " ' . - ' Schneeberg, am 31. August 1894. die in den Abtheilungen 1—13 va-., — § 368 Stück weiche Stämme' von 10—15 cm Mittenstärke, 102 - . . . 16—22 - .