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Netteste Zeitung -es Bezirks Redakteur: Felir Iehne. — Druck und Verlag: Lari Iehne in Divvol-iswal-e. Verantwortlicher Donnerstag den 19. Juli 1923 Nr. 165 89. Jahrgang Dieses Bla» euthSU -te amtliche« Bekanntmachungen -er Amtshauotmannschast, -es Amtsgerichts un- -es Sta-trats zu Dippot-iswat-e r Bezoaspreis: Monat Juli 13 000 M. ohne Zu- ! r tragen. Einzelne Nummern 600 M., Sonntags ; ; 700 M. — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde t r Nr. 3. — Gemeindeverbands-Girokonto Nr. 3. r r Postscheckkonto Dresden 12 548. WeitzeritzZeilung Tageszeitung und Anzeiger sitr Dippoldiswalde, Schmiedeberg mll. r r Anzeigenpreis: Die 42 Millimeter breite Petit- t zelle 1000 M, außerhalb der Amtshauptmann- r schäft 1500 M, im amtlichen Teile (nur von ! Behörden) Zeile 3000 M — Eingesandt und ! Reklamen Zeile 3200 M. k——— Sie kinrelgepfliclil neuer kelriebe un- Ne (nlricblung vierleljulirlicber VorausLablungen bei Ser llmsalrsleuer. I. Es wird hiermit darauf hingewiesen, datz nach 8 30 des Umsatzsteuergesetzes alle Personen, Gesellschaften usw. die Lieferungen oder sonstigen Leistungen innerhalb selbständig ausgeübter gewerblicher Tätigkeit — auch im Nebenberuf - gegen Entgelt ausführen, verpflichtet sind, dem für sie zu ständigen Finanzamt innerhalb zweier Wochen nach dem Be ginn ihres Unternehmens schriftlich oder mündlich Anzeige zu erstatten. In der Anzeige ist anzugeben, ob Luxusgegenstände hergestellt, im Kleinhandel luxussteuerpflichtige Waren umge setzt oder erhöht steuerpflichtige Leistungen (Uebernahme von Anzeigen, Gewährung eingerichteter Schlaf- und Wohnräume zu vorübergehendem Aufenthate, Aufbewahrung von Geld- und Wertsachen, einschl. Pelzwerk und Bekleidungsstücken, Vermietung von Reittieren) ausgeführt werden. Die Anzeige hat auch zu erfolgen, wenn ein bereits bestehender Betrieo auf die Herstellung der in 8 15 des Umsatzsteuergesetzes be zeichneten Gegenstände oder auf den Kleinhandel der in 8 21 bezeichneten Gegenstände oder auf die in 8 25 bezeichneten Leistungen erstreckt wird. Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 M. bestraft. Um wandlung in Hast ist zulässig. ll. Gleichzeitig werden alle Steuerpflichtigen wiederholt auf die Beipflichtung zur Leistung vierteljährlicher Voraus zahlungen entsprechen- ihrem wirklich erzielten Umsatz (ein- schließlich Eigenverbrauch) aufmerksam gemacht. Für die jetzt fällige Vorauszahlung auf das 2. Kalender vierteljahr 1923 werden in jedem Falle 15 bzw. 30 v. H. Ver zugszuschlag fällig, wenn der Steuerbetrag nicht bis zum 31. Zull 1923 an die Finanzkasse bezahlt ist. Im Ueber- weisungsverkehr (Bank, Postscheck oder Gemeindegiro be wirkte Zahlungen müssen, wenn derVerzugszuschlag vermieden werden soll, bereits am 31. Zuli d. Z. dem betreffenden Konto der Finanzkaffe gutgeschrieben sein. Finanzämter Mppoldiswalde und Heidenau, am 17. Zuli 1923. i. Dacktnag G Z rrip kekannlmacbring übel» Sie keseiligung umgeslanSene? rmS Mlele? Nm vom 22. 8. 1922. 1. bei Tieren des Aindergeschlechts mit einem Hauk- Hauiwertes 1 Pfund einer Haut- Einhufern mit 10 25 35 45 55 25 35 45 55 d) i c) e) I o Ho 20 Ho 30 Ha 40 Ho 50 Ha 60 Ho gewicht von jM») bis zu lO Pfund des n über bis Pfund »» 2. bei Pferden und sonstigen länge von: 88 6 und 7 der Bekanntmachung werden aufgehoben und Lurch folgende Bestimmungen eifetzt: 8 K. Für die mit abzuliefernde Haut hat die Fleischmehlfabrik, soweit es sich nicht um Seuchenkadaver handelt, an die Vieh- besiher eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt: u) bis zu l 60 cm , g Ho des Hautwertes d) über 160 bis 190 cm 20 Ho „ .„ 3. bei allen übrigen Kadavern mit einem Hautwerte von: mit einem Haut- 1» Dem Viehbesitzer steht es frei, die Haut — mit Ausnahme solcher von Seuchenkadavern — von der Fleischmehlfabrik zurückzuverlangen. Er hat dann an diese eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt: 1. bei Tieren des Aindergeschlechts gewicht von: s) über 500 bis 1500 M. d) 1500 „ 3000 „ c) „ 3000 M. c) 190 „ 220 „ 30»/o ch „ 220 cm- 40-0 10 Ho des Hautwertes 20 Ho „ 30 Ho „ „ ») bis zu 10 Psund 900/0 b) über 10 bis 25 Pfund 80 Ho c) „ 25 „ 35 „ 70 Ho ch „ 35 „ 45 „ 60 Ho e) 45 „ 55 50 Ho l) „ 55 Pfund - 40 Ho des Hautwerles '2' -"»V k» —>»»» 2. bei Pferden und sonstigen länge von: s) bis zu 160 cm b) über 160 bis 190 cm c) „ 190 „ 220 „ ci) „ 220 cm Einhufern mit einer Haut 90 Ho des Hautwertes 80 Ho „ 700o „ „ 60 Ho „ „ 3. bei allen übrigen Kadavern mit einem Hautwerte von: 2) bis zu 500 M. 100 Ho des Hautwertes b) über 500 bis 1500 M. 90 Ho „ „ c) „ 1500 „ 3000 „ 80 Ho „ „ 6) „ 3000 M. 70 Ho „ „ Der Hautwert bestimmt sich nach dem Preise, der im monatlichen Hamburger Häutemarktbericht verzeichnet ist. Bei Streitigkeiten wegen der Entschädigung der Haut entscheidet die Amtshauptmannschaft endgültig. 8 7- Die Abholung der einzelnen Kadaver oder Kadaverleile erfolgt für den Viehbesiher kostenlos/ Selbstzufuhr ist in allen Fällen unzulässig. Für Abholung und unschädliche Beseitigung der Kadaver usw., sowie für regelmäßige Entleerung der in den Gemeinden aufgestellten Konfiskatgefätze wird der Fleischmehlfabrik jähr lich verlagsweise aus der Bezirkskasse in monatlichen Raten der Mache Betrag eines Gespannarbeikstages, berechnet nach den jeweiligen Sähen der Dippoldiswalder Fuhrunternehmer- Vereinigung oder, solange eine solche nicht besteht, der Dresdner Fuhrherren-Inung, abzüglich 20 v. H., und der ISfache Betrag des jeweiligen Preises für eine Tonne Braun kohlen-Industrie-Briketts ab Schacht, berechnet nach der Preistafel des mitteldeutschen Braunkohlensyndikats, und zwar nach den im Anfang jeden Monats festzustellenden Preisen, gewährt. Die Gesamtvorschüsse werden zu einem Drittel auf die Kopfzahl der Bezirksbevölkerung und zu zwei Drittel auf die Viehbesitzer nach Maßgabe ihres Groß- und Kleinvieh bestandes umgelegt und sind durch die Gemeindebehörden ein zuheben und an die Bezirkskasse abzuführen. Bei Berechnung der Umlage sind die Ziffern der letzten Volks- und Viehzählung maßgebend. Hinsichtlich der Beseitigung und Ablieferung der Fleisch beschaukonfiskate besteht, soweit der Stadtbezirk Dippoldis walde in Frage kommt, besondere Vereinbarung. II. Der Nachtrag kitt mit Wirkung vom 1. Zanuar 1923 ab in Kraft. O 10 0/23. Amkshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 12. Zuli 1923. Sugliepsleiien-Oi'-niing für den Bezirksverband der Amtshauplmannschafi Mppoldiswalde. 8 1. Die nach dem Sächsischen Gesetz über die Zugtiersteuer vom 27. März 1923 sSGBl. S. 63) zu erhebende Zugtiersteuer wird im Bereiche des Bezirksverbandes der Amkshauptmann schaft Dippoldiswalde bis auf weiteres gemäß der Ermäch tigung in 8 1 Absatz 5 des Gesetzes in Höhe des dreifachen der jeweils geltenden gesetzlichen Sähe (8 1 Absatz 3 und 4 des Gesetzes) erhoben. 8 2. Diese Skeuerordnung kitt mit Wirkung vom 1. März 1923 in Kraft. Dippoldiswalde, am 24. Mai 1923. ' Der Bezirksverband der Amkshauptmannschaft Dippoldiswalde. <l-> 8.) v. d. Planitz. 683 II. Vorstehende Zugtiersteuerordnung für den Bezirksverband der Amtshaupkmannschaft Dippoldiswalde ist von der Kreis hauptmannschaft mit dem Kreisausschuß genehmigt worden. Dresden, am 11. Zuli 1923. Me Kreishauptmannschafl. I.V.: v.Bose. Sie Ausgabe -ei» tzrolmanken^ findet Freitag den 20. d. M. vormittags von 10—12 Uhr im Rathause statt. Für verspätete Abholung derselben wird eine Gebühr von 500 M. erhoben. Stadtrat Mppoldiswalde, am 18. Zuli 1923. Sckoi'nsleinfegei'-steki'löime. Vom 1. Zuli d. Z. ab ist der Zuschlag zur Chemnitzer Grundgebührenordnung auf 310 000 A festgesetzt worden. Bis auf weiteres bleibt es bei 6maligem Kehren im Zahre. Kehrbezirk Mppoldiswalde-Skadt n. A. pfliclitteuei'wekl'llbrmgU 8 Freitag den 20. Juli 1023 abends 8 Uhr. Pflichtfeuerwehrdienstpflichtig in diesem Jahre sind alle männlichen Einwohner der Zahrgänge 1887 bis mit 1901, falls sie nicht erst in diesem Zahre hier zugezogen sind. Wer keine besondere Mitteilung erhalten hat, gehört noch der Sektton an, der er früher zugeteilt worden lsk Unentschnldigtes und ungerechtfertigtes Fernbleiben wird nach den Bestimmungen der Feuerlöschordnung bestraft. Ent schuldigungen sind unter genauer Angabe des Behinderungs grundes spätestens innerhalb 2 Tagen beim Sekttonsführer einzureichen. Stadtrat Mppoldiswalde, am 18. Zuli 1923. OertlicheS und Sächsisches Dippoldiswalde. In längerer Sitzung tagte am Dienstag nach mittag der Saalinhaber-Verband in? der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde im Bahnhotel, hier. Sah es anfangs aus, als sollte die Beteiligung nur schwach sein, so fanden sich dann doch noch eine stattliche Anzahl Vereinsmitglieoer ein. Man nahm Kenntnis von der letzten Niederschrift, sowie davon, daß keine Neuanmeldungen, jedoch 4 Abmeldungen, teilweise wegen Abgang vom Beruf, vorlagen und beschäftigte sich dann mit den Bter- preiserhöhungen. da die Brauereien seit 14. d.M. einen 200°/oigen Aufschlag haben einkreten lasten. Der Preis flir ein Glas Helles wurde auf 5000 M., für einen Schnitt auf 3500 M. festgesetzt, für dunkles Bier auf 6500 bez. 4500 M. lieber die Straße soll ein Liter Helles 10000 M., dunkles 13000 M. kosten. Bohnen kaffee, Tee, Kakao sollen die Taste mit 4000 M., die halbe Portion mit 3000, die ganze mit 12000 M. abgegeben werden, Hauskaffee für 1500, bez. 3000, bez. 5000 M., Mokka 15000 M. Auch die übrigen Preise mutzten zeitgemätz erhöht werden: es sollen in Zukunft kosten: eine Selters, Limonade 4000 M„ BrieS- nitzer und Zitrone naturell 5000 M., eine Buttersemmel 3500 M., Kognak, Liköre 4000, Doppeldecker 8000 M„ Weinbrand und Edelliköre 5000, bez. 10000 M., atter Korn 3000 bez. 6000 M. Saaleinkrikt und Garderobe wurden auf je 500 M., Saalmiete bei Vereinsveranstaltungen auf 200 M. für die Person festgesetzt. Sämtliche Preise, die als Mindestpreise anzusehen sind, treten am 18. früh in Kraft. Der Verband hat auch Preistafeln zum Aushang vorstehender und weiterer Preise drucken lassen, die vom Vorstand für 1000 M. zu beziehen sind. Anschließend erstattete Kollege Laase—LungkwitzBericht von der Jahreshauptversammlung in Großenhain. Der Beitrag zum Verband wurde dort auf monatlich 6000 M. ab Monat Juli erhöht. Gewarnt wurde vor einem Ueberschreiten der Notgesehe über den Verkauf von Spiri tuosen an Jugendliche unter 18 und von Zigaretten an solche unter 16 Jahren. Eine längere Debatte rief die Sammlung freiwilliger Gaben zur Schaffung eines Dispositionsfonds hervor. Eine Liste zum Einzeichnen wurde herumgeretcht, eine zweite sollte einen Fonds für den hiesigen Verein begründen helfen. Die Gelder werden in Sachwerten angelegt. Nachdem dann noch verschiedene interne Fragen erledigt worden waren, kam man gegen 6 Uhr zum Schluß der Versammlung. — Gebt den Tieren genügend frisches Wafferi Während sich der Mensch in der gegenwärtigen Hitze mancherlei Er leichterungen durch durchlässige Kleidung, Aussuchen von Kühle» Räumen und Einnehmen kühlender Gekänke verschossen kann, find die Tiere oft völlig schutzlos der Glut prelsgegeben. Man denke daran, daß sie darunter schwer leiden, gebe ihnen, wenn Halbwegs möglich, Stellung im Schatten. Vor allem aber reiche man ihnen genügend frisches, sauberes Wasser. Besonders an die Kettenhunde ist da zu denken, denen man das Trinkwaffer wiederholt am Tage erneuern muß. Außerdem wird es sicher auch nicht nötH sein, daß sie ohne Unterbrechung den ganzen Tag über an der Kette liegen. Man gebe ihnen am Tage des öfteren Freiheit und so Gelegenheit, Kühle Plätze aufzusuchen. — Ueber Verzögerungen in der Bezahlung von Rechnungen wird neuerdings aus Kreisen des Handwerks, der Handel- und Gewerbetreibenden wieder Klage geführt. Bei den gegenwärtigen schwierigen Wirtschafts- und Geldverhältnisten ist es für alle Ge werbetreibenden Pflicht, bei Ablieferung der Waren sogleich die Rechnung beizufügen, weil auch diese Kreise verpflichtet sind, beim Einkauf von Rohstoffen und halbfertigen Erzeugnissen sofort Bar zahlung zu leisten. Die Beifügung der Rechnung über gelieferte Waren dürfte von einsichtigen Bestellern um so weniger als eine Unbequemlichkeit oder Mahnung aufgefaht werden können, als sie geeignet erscheint, Streitigkeiten über den Preis usw. auszu- schltehen. Die sofortige Begleichung des Rechnungsbetrages gibt aber dem Lieferanten die Möglichkeit, billiger einkausen und des halb im gegebenen Falle auch wieder billiger liefern zu können. Bereits in früheren Jahren bat die Gewerbekammer des öfteren gebeten, eine geregelte Zahlungsweise herbeizuführen. Im In tereste der Besteller und der Lieferanten erscheint es unter den gegenwärtigen weit schwierigeren Verhältnisten nötiger als früher, daß die Rechnungen der Handwerker und Gewerbetreibenden möglichst sofort beglichen werden. . Amurnjteii,. Hier verstarb der frühere Bürgermeister von Frauenstein, Hermann Göhler und wurde am Sonntag unter großer Beteiligung von Vereinen und Korporationen zur letzten Ruhe bestattet. G. waren während seiner Amtszeit auch außer halb des Stadtgemeindewefens mancherlei Ehrenämter übertragen. Leipzig. Drei Menschenleben rettete am Sonnabend nach mittag der Gerichtsvollzieher Schulze in Leipzig-Eonnewitz vom Tode des Ertrinkens, und zwar einen 20jährigen Mann und «inen 12 und 14 Jahre alten Knaben.