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HolMtiner Tageblatt Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zn Hohenstein Dienstag den 12. Juli 1892 Nr. 159 42. IM-MW die Mittcnstäike, cw Obentärke, Neste, 105 Seifert. Heber vor dem Cleve, 7. Juli. »ach 9>/, Uhr am oclcu itock und hörte ein gehabt. Erster Staatsanwalt: Das muß esen sein. Präsident zu Buschhoff: Haben Röhikiötzer Derbstangen 8 4 2 95 2900 1900 bis 15 15-33 13—21 16—31 11—15 8-15 iw IM Unterstärke, 2,5 m lang. 2 1500 11 57 48 1591 4 68 Der Knabenmord in Xanten Schwurgericht. Werter Bcrhandlungstag. birkene Stämme weiche „ harte Klötzer weiche „ Webers Gasthof zu Kändler. Freitag, den 22. Juli 1892, vormittags 11 Uhr weiche Brcnnscheite, harte und 41 rw weiche Brennknüppel, Bekanntmachung, die Sonn- und Festtagsruhe im Handelsgewerbe betreffend. Nachstehend werden der hiesigen Einwohnerschaft die für den Bezirksverband Glauchau erlassenen und demnach auch sür den hiesigen Ort qiltigen statutarischen Bestimmungen über die Sonn- und Festtagsruhe im HandclSgewerbe zur Nachachtung mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder mit entsprechender Hast geahndet werden. Gersdorf, den 8. Juli 1892. Der Gcmeindcvorstand. Göhler. Waldenburger Baumgarten, 38 Lichtensteiner Baumgarten, 4l Houbler, 44 Forsthaus auf' bereiteten: 635 Stück Nadelholz-Stangen. 10—11 cm untere Stärke, 350 rm fichtenes Schncidelreisig, 340 Gcbund Nadelholz-Reisig, sowie ca. 16 Parzellen anstehende Stöcke, das anstehende Waldgras und 3 alte Pflanzkampumzäuoungeu versteigert werden. Fürstliche Forstverwaltuug Oberwaldenburg. Holz- und Gras-Auction ans SkmOMurg-Wustr Min. Im Gasthof „zur Katze" in Obertirsthheim sollen Freitag, den 22. Juli 1892, von vormittags Vs9 Uhr an in den Abtheilungcn 15 aroße Ebene, 27 Schindelgraben, 29, 30 Todtengraben, 34, 35 Statutarische Bestimmungen, die Sonn nnd Festtagsruhe im Handelsgewerbe betr. Für den BezirkSverband der Königlichen Amtshauptmannschakt Glauchau wird auf Grund von 8 105b Absatz 2 des Reichsgesetzes, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, vom 1. Juni 1891 bestimmt: 1. An Soun- und Festtagen, mit Ausnahme der erste» WeihnachtS-, Oster- und Pfingsttage, dürfen, insoweit an diesen Tagen der Handel auf Grund des Sächsischen Gesetzes über die Sonn-, Fest- und BußtagSfeicr vom 10. September 1870 überhaupt nachgelassen ist, Gehüllen, Lehrlinge und Arbeiter im Detailhandel regelmäßig nicht länger als vier Stundet» nach beendetem Vormittags-Gottesdienste, keinesfalls aber länger als bis 3 Uhr Nachmittags beschäftigt werde», auch darf außerhalb dieser Zeit ein Gewerbebetrieb in offenen BerkaufSstellen nicht stattfindcn. 2. Ausgenommen hiervon ist der Handel mit Etz- uud Materialwaaren (z. B. Brod, Butter, Milch, Fleisch, Grünwaaren, Delicateßwaaren, Colonialwaaren, Cigarren), rugleichen der Kleinhandel mit Hcizungs- und Beleuchtungsmaterial. In Diesen Handelszweigen ist, sofern nicht weitere Ausnahmen aus Grund von 8 105 o des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891 genehmigt worden sind, eine fünfstündige Beschäftigung des Hütfk- personals in der Weise, daß eine zweistündige Beschäftigung vor dem Vormittags-Gottes dienste und eine dreistündige IM unmitteldciren Anschluß an denselben stattfinden dan, sowie ein entsprechender Gewerbebetrieb gestattet. Doch sind die Beschäftigung des Hülfs- personalS und der Gewerbebetrieb spätestens eine halbe Stunde vor Beginn des Vormittags- Gottesdienstes und am Nachmittage spätestens um 2 Uhr einzustellen. 3. Werden in Berkauisgeschäften neben de» unter 2 fallenden Waarcn auch noch andre, nicht hierunter fallende Waarcn feilgehalten, so gilt für diese Geschäfte lediglich die Be stimmung unter 1. 4. Die Beschäftigung des kaufmännischen HülfSpersonals in den Comptoiren des Großhandels und der Fabriken ist an Sonn- und Festtagen mit Ausnahme der ersten Weih- nachts-, Oster- uud Pfingsttage außerhalb der Zeit des öffentlichen Gottesdienstes und inner halb der Zeit von Ve? bis */z9 Uhr Vormittags, sowie von 11 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags, abgesehen von den Fällen der 88 105c, 1056 und 1051 des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891, für die Dauer zweier Stunden gestattet. 5. Der Erlaß der zur Ausführung dieser Bestimmungen erforderlichen Vorschriften bleibt den Ortspolizcibehörden Vorbehalten. Glauchau, den 28. Juni 1892. Die Bezirksversammlung. Amtshauptmann vr. Rumpelt. Die Königliche Krcishauptmannschaft zu Zwickau hat die vorstehenden statutarischen Bestimmungen des Bezirksvnbandcs zu Glauchau über die Sonn- uud Festtagsruhe im Handcls- gewerbe vom 28. Juni 1892 genehmigt und hierüber gegenwärtiges und einzeln in den Abth. 2 «, U-1«, l«, 19,24-2«, »3—3«, 43-4« u. 49 RM. MmiemmMU MnW zu 8« M AM. Wmiml ÄWMuz, den 5. Juli 1892. Holzversteigerung. RabenMner Revier. Gasthof zu Oberrabenstein. Donnerstag, den 21. Juli 1892, vormittags 10 Uhr harte Nutzknüppel l y weiche „ / ,, birkenes Bescnreisig und 19 rm weiches Brennreisig, Gebund weiches Nbraumreisig (Schlag in 45 Nr. 307—342), , „ Durch orstuugsreisig (Abth.« U.2K Nr.343-345 «. 352—370), aufbereitet im Rabensteiner Wald auf den Schlägen irr Abth. 2« u. 45 Bekanntmachung Dienstag, den 12. d Mts., 4. Gemeindeanlageneinnahme. Vormittag bei Herrn Röder, Nachmittag in der Gemetndeexpeditio«. Gegen dis ausgelaufenen Reste wird nunmehr ohne Weiteres die Zwangsbeitreibung emgelcitet. Hermsdorf, den 9. Juli 1892. Götze. die Dame aus ihren Eid, auf Seele imd Seligkeit. Sie bestreiten es also! Wie war es mit dem Waschwasser? (Die Zeugin hatte gejagt, das, Buschhoss Waschwasser ans dem oberen Fenster in den Portweg ge gossen haben.) Buschhoff: Ich werde doch nicht gegen den Strom schwim men nnd das Wasser nach oben tragen, nm mich zu waschen. So lange ich lebe, habe ich mich nuten gewaschen. Zeuge Arbeiter Bnckstcge, ein alter Manu, erzählt aus Platt von einem Gespräch mit Buschhoff über den Mord und das, Bnschhoss dabei ?o rvlh geworden sei. Er habe mit ihm öfter Geschäfte gemacht, und B. habe sich immer ehrlich gehalten. Zeuge Tagelöhner Roes: Zu mir hat Buschhoff gesagt: Für den Mord in Lame» sei j-in Verstand zn klein „nnd keinen Tropfen Blut.- Präs.: Das hat Buschhoss gesagt? Zeuge: Ja. Zeuge Wiesemann bekundet dasselbe wie der vo ige Zeuge. Buschhoff habe gesagt, er könne es nicht in seinen Hirnkasten kriegen. Bnschhoss erklärt seine vor den Vorzcugcu bekundete Aufregung mit dem mißglückten Kauf eines Kalbes. Syna gogenvorsteher Adolf Oster bekundet eine Aeußerung von Wescndrup, der bei Gelegenheit eines Gesprächs über Buschhoss und den Mord ge sagt habe: Bnschoss habe es nicht gethau; der ist viel zn feige dazu. Das Kind habe erst in der Wcrkstclle gespielt. Präsident: Wesendrup soll anch geäußert haben: „Ich will dem Bnschhoss, was anthun, daß er keinen Schabbes hat." Zeuge hat dies erst durch Bnschhoss gehört. Der Mölders ist an dem Abend von dessen erster Aussage betrunken gesehen worden. Staatsanwalt: Zu welchem Stamm gehört der Ange klagte'? Oster: Der Angeklagte gehört zu dem Stamm der Priester; er ist aus dem Geschlechte Aarons und darf zu keiner Leiche gehen. Zeugin Frau Bernhard Sackers will gesehen haben, daß Mölders bc- trnnken gewesen sei. Zengin bestreitet das aber. Sic habe ihn nie bc- trnnken gesehen: „Mein Mädchen hat einmal zu mir gesagt: Wesendrup sei mit Mölders gegangen. Ich sagte, sie solle sich nicht darum küm mern." Präsident: Vor dem Untersuchungsrichter haben Sic aber gesagt, Sie hätten den Mölders betrunken gesehen. Zeuge: Das habe ich nicht gesagt. Der solgendc Zeuge Jakob Lötschenist mit Wescndrup zusammen ge wesen. Derselbe sagte, dcrBuschhoff habe es nicht gethan, dazu sei er zu feige. Das könne anch Einer nicht gut aussühreu. Sonst ist es ganz leicht. So ein Kind nimmt man mit) inan kaust ihm etwas oder gicbl ihm etwas. Dann hilft einer, nnd so ist cs eins zwei drei geschehen. Er, Wesen drup, habe schon Manchen kaput gemacht, das heißt im Kriege. — Steinhauer Kock kann über Bnschhoss nicht klagen, da er gut bezahle und auch manches Trinkgeld aus Schnaps gegeben habe. Am Pctcr- Paulstage saß ich bei Kluge, und Buschhoss kam nnd lud mich ein, zu ihm zu kommen, er wolle einen Schnaps holen lassen. Ich sollte au einem Stein etwas machen. Ich sagte zu und besah mir den Stein im Schlachthaus. — Eine besondere Aufregung bemerkte ich nicht; auch war er nicht besonders böse. Ob das Thor verschlossen war, weiß ich nicht. Ich war nnr wenige Minuten im Schlachthaus, habe einige Werkzeuge in die Hand genommen und den Stein Probirt, ob er hart sei. Um halb elf ging ich von Bnschhoss weg. Ich hatte den B. auch gefragt, warum der Wescndrup nicht den Stein fertig mache. Da sagte B., W. habe zu viel Fleisch und Geld von ihm, er wolle ihn nicht mehr im Hause haben. Präs.: Wann sind Sie in das Haus ge treten? Zeuge: Ich weiß es nicht so genau: es war ungefähr ein Viertel vor zehn Uhr. Fran Kock sagt aus: Seit lä Jahren arbeite ich bei Isaak und mein Man» schon lange bei Buschhoss. Da kam Frau Scholten zn mir nnd sagte: Ihr arbeitet bei den Juden und Dein (Schluß.) Die kleine Elise Kcrnder, lL Jahr alt, hat Peter-Paulstage einen fremden großen Juden mit einer schwarzen Tasche zn Buschhoss gehen sehen, der um ö'/z Uhr wieder sortgegaugen sei. Buschhoff stellt das in Abrede. Es erscheint langsamen Schritts in branucr Kutte mit dem Strick nm den Leib der Klosterbruder Saud, 08 Jahre alt, aus Dorste» in Holland. Er war zwischen zehn und halbels am Peter-PanlStage in Lauten und sah, au defscn Hause vor- bcigehend, den Buichosf am Fenster sitzen. Er hat keine Kinder schreien höre» »nd überhaupt weiter nichts bemerkt. Zeugin Selina NoeU.. wohnt in der Kleverstraße am Mittelthor im ersten Sl ' ' Gespräch zwischen Bnschhosf und seinem Sohne über den Mord und seine Ursachen. Da hätte Bnschhosf gesagt: Ach was, wenn sic lcinc Beweise haben, können Sic uns nichts machen Es war dies an dem Tage der Vernehmung B.'s, vor dem Eisten Staatsanwalt. Bnschhoss bestreitet das. Es sei am 6. Juli gewesen, da habe er dem Staatsanwalt aus der Straße eine Meldung gemacht, und dieser müsse selbst sagen, daß er sein Söhnchen nicht bei sich gehabt. Erster Staatsanwalt: Das muß ei» ganz anderer Vorgang gewesen sein. Präsident zu Buschhoff: Haben Sie das nicht ein andermal zu Ihrem Sohne gesagt? Buschhoff: Das wäre ja lächerlich. Wie sollte ich denn das ans der Straße sagen, daß alle Leute cs hören! Präsident: Das ist nicht lächerlich. Das nimmt ftden Wochentag abends für den folgenden nehmen die EMdiüon biS Vorm. 10 Uh« Tag und kostet durch die Austräger pro WMMU UW WWUU W sowie für Auswärts alle Austräger, dcSgl. Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 — N W alle Annoncen-Expeditionen zu Original frei ins Haus. " Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gers-ors, Lugau Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. ausgestellt. Zwickau, am 1. Juli 1892. (I-. 8.) Königliche Krcishauptmannschaft. gez. Schmiedel. Siöß.