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smi-L loliekeraot »laß. . 23. und Sonn- iftisches üSichler. «er. vürstchen Obige. llbends A KÖ. I, Wohn- ebhasten u. Vogt- nkaufen. rckporto. großen ndschaft s rks für nehmen. NN8SII- Iwickau ke. ag, den ier, nladet »kssk. ikllnii. d Abend rst freund- xelt. rus. ^6. lub. labend Spiele« zähliges d. .7 Grad. Amts- Wit AiUWdllltt für den Abonnement viertel). 1 M. 20 Pf. einschlietzl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspalrige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. 11 Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 45. Jahrgang. ' — Dienstag, den 25. Januar 18S8 Der Bürstenfabrikant Herr Sustav LlüIIsr in Unterstützengrün ist heute als Gemeindevorstand für Unterstützengrün verpflichtet worden. Schwarzenberg, am 20. Januar 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. (gez.) Frhr. v. Wirsing. W. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrutirungsstammrolle betreffend. In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschriften und unter Hinweis auf den Erlaß des Livilvorsitzenden der Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken Schwarzenberg und Tchnsebera vom 31. Dezember 1897, abgedruckt im „Erzaebirgischen Volksfreunde" und im hiesigen „Amts- und Anzeigeblatte", werden die hier aufhältlichen Militärpflichtigen, die ») im Jahre 1878 geboren, sowie b) in den Vorjahren zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, sich inner halb der Zeit vom 15. Januar ins zum 1. Ieöruar 1898 IN der hiesigen Rathsregistratur zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen haben ihren Loosungsschein, die im Jahre 1878 anderwärts geborenen Militärpflichtigen das Geburtszeugniß mit zur Stelle zu bringen. Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig von hier abwesend (aus der Reise begriffene Handlungsdiener u. s. w.), so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu erfolgen. Diejenigen, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, iverden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft Eibenstock, den 8. Januar 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern und des Kriegs vom 31. Dezember 1897 — Amts- und Anzeigeblalt für Eibenstock vom 18. Januar 1898 — machen wir hiermit bekannt, daß alle rechtmäßigen Inhaber der Kriegs denkmünze von 1870/71 unter Vorlegung des Militärpaffes und des Besitzzeugnisses bis spätestens dem 28. Januar 1808 den Antrag auf Verleihung der zum Andenken an den Hochseligcn Kaiser und König Wilhelm I. gestifteten Medaille in unserer Rathsregistratur stellen können. Eibenstock, den 24. Januar 1898. Der Rath der Stadt. In Vertretung: Justizrath Landrock. Gnüchtel. Bekanntmachung. Am 1. Februar dss. Js. ist der 1. Grundsteuertermin auf das Jahr 1898 fällig. Er ist bei Vermeidung der zwangsweisen Einziehung bis spätestens zum lO. Februar in hiesiger Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Gleichzeitig wird die Bezahlung der Ortsschankgewrrbesteuer für das 1. Halbjahr, der Hundesteuer für das Jahr 1898 bis zum 31. Januar dss. Js., sowie des 4. Wasser- ziustermines für 1897 bei Vermeidung der Einleitung des Zwangsvollstrcckungsverfahrens hiermit erinnert. Eibenstock, am 21. Januar 1898. Der Rath dcr Stadt. In Vertretung: Justizrath Landrock. Bg. Bekanntmachung. Donnerstag, den 27. dieses Monats, am Tage des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers, bleiben sämmtliche Rathsexpeditionrn geschlossen. Das Standesamt ist an diesem Tage für dringende Angelegenheiten in der Zeit von 10—1l Nhr Vor mittags geöffnet. Eibenstock, den 22. Januar 1898. Der Rath der Stadt. In Vertretung: Justizrath Landrock. Gnüchtel. <8 i«t a d « « g. Der Bedeutung des Geburtstages Sr. Maj. des Kaisers Wilhelm H. gedenkt die hiesige Bürgerschule durch eine Feier gerecht zu werden, die Donnerstag, den 27. Januar, vorm. von 9 Uhr an in der Turnhalle abgehalten werden soll. Zur Teilnahme an dieser vaterländischen Veranstaltung werden die geehrten Behörden, die Eltern unserer Schüler und alle Freunde der Schule hierdurch ergebenst eingeladen. »«nii Hotz - Versteigerung aus dem Staatsforstrevier Fuerskerg. Sonnabend, den 29. Januar 1898, von Vorm. 9 Uhr an sollen im Hotel „Stadt Leipzig" in Eibenstock folgende ausbereitete Nutz- und Brennhölzer und zwar: « 44 „ „ 98 „ „ stelle und ca. 800 „ weiches Htreurcisig in den Abth. 7, 50 und 52 (Schläge), unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert iverden. Am Schluffe der Holzversteigerung soll die Verpachtung der 0,«? Im großen Wiese lit. u im Rthmergrunde auf die 10 Jahre 1898 bis mit 1907 um das Meistgebot unter den im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen stattfinden. Königliche Forstrevierverwaltung Auersberg zu Eibenstock und Königliches Forftrentamt Eibenstock, Lehmann. am 21. Januar 1898. Herkach. in 4 7r> erlene Klötzer von 16—37 em 4 fichtene ,/ „ 17—25 „ 9>/, Rm. weiche Arennkcheite, 3l „ erlene, 20 Rm. weiche In den Abth. 3, 10 u. 45 (Durchforstungen), 15 u. 19 (Einzelhölzer u. der Wiese lit. I bei Muldenhammer. Die „Uachtung" Kiaolschaus. Das Reich hat das Gebiet dcr Kiaotschau-Bucht von China auf 99 Jahre „gepachtet". Diese Form de« Erwerb« soll augen scheinlich den politischen Schwierigkeiten begegnen, die gegen eine „Erwerbung" von anderer Seite her vielleicht erhoben worden wären. Ein solche« Pachtvcrhältniß ist sehr selten und seine An wendung wirft mancherlei Rechtsfragen auf, deren Lösung gewiß noch manche« Kopfzerbrechen verursachen wird. Da der chinesische Staat für die Dauer der Pachtung auf die Ausübung aller Souveränetät«- und Hoheit-rechte zu Gunsten de« Deutschen Reiche« verzichtet, so ist letztere« befugt, in dem betreffenden Gebiet alle Rechte auszuüben, welche ein Staat in den seiner Souveränetät unterstellten Gebieten au«übt. Damit ist ohne Weitere« gesagt, daß da« dem Reich überlassene Gebiet „Inland" im Sinne de« Völkerrecht» ist, e« ist ein Stück de« völkerrechtlichen Begriff« „Deutschland". Ein Angriff aus da« Gebiet oder seine Küsten würde dieselbe Folge haben, wie ein Angriff auf da« Reich oder dessen Küstengebiet, also den Kaiser zur Krieg«erklärung ohne Zustimmung de« Bunde«rath« berechtigen. Noch wichtiger sind die handel«- und zollpolitischen Folgen; die Bestimmungen der zwischen China und den verschiedenen euro päischen Staaten bestehenden Handel«- und Zollverträge finden aus da« verpachtete Gebiet keine Anwendung mehr, und e« könnten sich daher die betreffenden Staaten nicht auf die ihnen zugeftandene MeistbegünstigungSklauscl berufen, fall« Deutschland der deutschen Schifffahrt und dem deutschen Handel in dem gedachten Gebiete andere und wesentlich günstigere Bedingungen gewähren sollte, al« dem au«ländischen; e« könnten z. B. die bergrechtlichen Kon zessionen zur Au«beutung der Kohlenfelder nur Deutschen bezw. Gesellschaften verliehen werden, deren Mitglieder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ohne daß England oder ein anderer Staat sich wegen Verletzung der Rechte der meistbegünstigten Nation beschweren könnte. (Diese Verhältnisse gerade sind den Engländern ein Dorn im Auge ; gegen sie richten sich die unver hüllten Drohungen der englischen liberalen Minister.) Anderseit« ist da« Gebiet im staat«rechtlichen Sinne nach wie vor „Ausland"; deshalb finden auch die von dem Deutschen Reich mit andern Staaten vereinbarten Zoll- und Handelsverträge auf dasselbe keine Anwendung und deshalb können die Staaten, welche dlc MeistbegünstigungSklausel im Deutschen Reiche genießen, au» diesem Vorzug die Gewährung der gleichen Rechte, wie sie den Deutschen zugestanden werden, für Kiaotschau nicht in Anspruch nehmen. Deutschland ist also in der Lage, die Zoll- und Handels verhältnisse vollständig unbeschränkt nach seinem Gutdünken zu regeln. Auch in strafrechtlicher Hinsicht ist da« Gebiet al« Ausland zu betrachten, wenigsten« bi« auf Weitere« ; da aber daraus unter Umständen große Mißstände sich ergeben können, indem e« nicht möglich sein würde, einen Deutschen, der sich innerhalb dcr Be sitzung eine« Verbrechen« schuldig macht, gerichtlich zu bestrafen, so wird e« wohl zu den ersten Verwaltung-Handlungen gehören, da« deutsche Strafgesetzbuch für da« Gebiet einzusühren. Die Erfahrungen, welche wir in dieser Hinsicht mit den Schutzgebieten gemacht haben, werden hierbei wohl mit Nutzen zu verwerthen sein. E« zeigt sich aber dabei wieder einmal, wie dringend noth- wendiz e« ist, den den heutigen Verhältnissen durchaus nicht mehr entsprechenden 8 4 de« Strafgesetzbuch«, der bestimmt, daß wegen der im Au«lande begangenen Verbrechen und Vergehen in der Regel keine Verfolgung stattfindet, in einschneidender Weise abzuändern. Um den Bodenreichthum der Halbinsel Schantung zu er schließen, die Kiaotschau-Bucht in bessere Verbindung mit ihrem Hinterlande zu setzen und sie auch für den gegebenen Fall in Vertheidigung-zustand zu setzen, wird da« Deutsche Reich im Laufe der Zeit große Aufwendungen zu machen haben, die ihm — nach dem Vertrage — von China ersetzt werden sollen. Dcr Ersatz der aufzuwcndenden Kosten soll auch stattfinden, wenn da« Reich stch einen andern Küstenstrich für seine Zwecke aussucht und die Kiaotschau-Bucht pachtfrei an China zurückfällt. Die Eigen artigkeit dieser Bestimmung weist schon darauf hin, daß da« „Pachtverhällniß" weder von der einen noch von der andern Seite besonder« ernst genommen wird, und daß man e« den beiderseitigen Enkeln und Urenkeln überlassen wird, sich über da« im Jahre 1996 ablaufcndc „Pachtvcrhältniß" von Neuem zu ver ständigen. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Dampfer „Darmstadt", mit dem Au«landSbataillon dcr Marine-Infanterie an Bord, ist am Freitag in Hongkong angekommen und am nächsten Tage nach Kiaotschau in See gegangen. In dcr Bucht von Kiaotschau sind von den deutschen Kriegsschiffen schon verschiedene Ver messungen vorgcnommen worden. Zunächst handelt e« sich um Herstellung eine« Handelshafen«; dabei ist indessen nicht die Verwendung von Reich-mitteln in« Auge gefaßt, sondern e» be steht dcr Plan, Gesellschaften zu bilden, welche die einzelnen Bauten übernehmen. Wie c« heißt, ist schon eine Gesellschaft entstanden, welche Dock« bauen will. Andere Privatgesellschaften sollen ihrem Abschlüsse nahe sein. Daneben bleibt für da« Reich noch genug zu thun übrig, denn c« muß in der Bucht auch noch ein Hafen für Kriegsschiffe eingerichtet werden; außerdem sollen am Eingang neue Befestigungen angelegt werden. — Berlin, 22. Januar. Da« Ergebniß der gestrigen Reichstag-Verhandlungen ist für die Bestrebungen, den grauen in maßvoller Weise den Zugang zu den gelehrten Berufen zu eröffnen, ein erfreuliche«. Zweifellos ist die vorherrschende öffentliche Meinung auch in Deutschland, wennschon sie von den allgemeinen Emanzipation«- und vollen Gleichberechtigung-schwär- mcrcien auf allen Gebieten sich gebührend frei hält, der Uebcr- zeugung geworden, daß etwa« mehr geschehen kann und muß; und nachdem auch regierungsseitig eine wohlwollendere Haltung gezeigt wird, dürfte bald von Recht-Wegen eine Regelung der Sache eintreten. Wie Frhr. v. Stumm bei der Berathung de« Bürgerlichen Gesetzbuch«, so trat gestern Prinz Schönaich-Carolath al« beredter Anwalt warm sür die Frauen ein. Nachdem eine Reihe von Frauengymnasten errichtet worden oder deren Grün dung im Werke ist, sollen zunächst die Abiturientinnen Aerz- tinnen, Apothekerinnen und Lehrerinnen an höheren Töchterschulen werden können. Bisher hängt schon die Zulassung zum Universttäl-studium al« „Hospitantinnen" von dem guten Willen einer Reihe von Faktoren, namentlich der einzelnen Do zenten ab. Vom Staate werden Frauen nach absolvirtem Stu-