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Tharandt, Maßen, Siebmteßn und die Umgegenden ^o. 25 Dienstag, von 28. Februar 18M 57. Aayrg gesetzt und dem Bundesrath bezw. den Landesregierungen ist der Erlaß der erforderlichen Vollzugsvorschriften über lassen. Von einer reichsrechtlichen Regelung der Ent schädigungsfrage nimmt das Gesetz Abstand und die Motive verweisen in dieser Hinsicht auf den in Sachsen, Bayern, Baden bereits mit Erfolg beschrittenen Weg der Vieh versicherung. Man sieht also, wie scharf einschneidende Bestimmungen das Gesetz für weite Kreise bringt. Nun ist es ja unver kennbar, daß diese im Interesse der Volksgesundheit liegen und andererseits betont die dem Gesetz bcigegebeue Be gründung mit Fug und Recht, daß die Fleischbeschau auch im Interesse der heimischen Viehzucht liegt, da sie in veter inärpolizeilicher Hinsicht durch Aufdeckung von Seuchenaus brüchen Nutzen stiftet und außerdem einen Schutz für vollwerthiges Fleisch schafft, das unserer heimischen Land- wirthschaft einen Ansporn bieten wird, ihre Viehbestände durch sorgfältige Hochzucht zu verbessern und somit den Werth des Schlachtviehes zu heben. Aber diese Wirkung kann selbstverständlich nur er zielt werden, wenn dem Auslände gegenüber dieselbe Strenge in der Kontrole geübt wird, wie gegenüber dem Jnlande. In dieser Hinsicht erscheint das vorliegende Gesetz gerade zu unverständlich. Das aus dem Ausland eingehende Fleisch soll aller dings einer amtlichen Untersuchung im Jnlande unterzogen werden. Jedoch soll es dem BundeSrathe überlassen bleiben, zu bestimmen, inwieweit das Fleisch nur in zusammen hängenden Thierkörpern oder in Stücken von bestimmter Größe und in natürlichem Zusammenhänge mit inneren Organen eingeführt werden darf. Dem Bundesrath ist ferner die Ermächtigung ertheilt, Fleisch, dessen Unschäd lichkeit für die menschliche Gesundheit in zuverlässiger Weise im Jnlande sich nicht mehr feststellen läßt von der Einfuhr auszuschließen und andererseits für Fleisch, welches erfahrungsgemäß vermöge der Art seiner Ge winnung und Zubereitung nicht gesundheitsgefährlich ist, Erleichterungen hinsichtlich der Untersuchung zu gewähren! Also: schärfste Kontrole gegenüber dem Jnlande, liebenswürdiges Zuvorkommen gegenüber dem Auslande auf Kosten der heimischen Volksgesundheit und der heimischen Gewerbe! Um den Ernst dieses Vorwurfes in seiner ganzen Tiefe zu begreifen, vergegenwärtige man sich die in Amerika aus Anlaß der Enthüllungen im Armee-Verpflegungs- Departement zu Tage getretene Praxis! Oder glaubt man im Ernste, daß die Dankers ihr mit Leichenvlkaloiden durchseuchtes Büchsenfleisch, wie es die armen Truppen in Cuba verzehren mußten, ihre trichinen haltigen Schinken und Speckseiten für den inländisch amerikanischen Verbrauch hergestellt haben? Glaubt man im Ernste, daß die Dankees die großen Pferdeschlächtereien von Boston u. a. O., in denen Pökelwaare verpackt wird, zur Befriedigung amerikanischer Feinschmecker angelegt haben? . . In Amerika selbst heißt das Büchsenfleisch im Volks- mit der Aufschrift „Saubachbrücke in Wilsdruff" versehenen Couvert bis 15. März 18SS an den Unterzeichneten einzureichen. Wilsdruff, am 25. Februar 1899. Der Bürgermeister. munde Salthorse (Salz-Pferd). Und die Amerikaner selbst zeigen uns, welche Bewandtniß es mit dem deutschen Fleischbeschau-Gesetz von ihrem Standpunkte aus hat. Tag um Tag wird aus New-Jork gemeldet, daß bezüg lich der Einfuhr amerikanischer Fleischwa. ren die dortigen Interessenten vollständig beruhigt sein könnten; denn über die Einzelbestimmungen werde das Reichsgesundheitsamt lediglich vom gesundheitlichen Standpunkte entscheiden. Zur Zeit bearbeite dies Amt die Einzelheiten der in Amerika üblichen Methode der Fleischbeschau und eS habe sich darüber fachmännische Berichte erbeten, die der augen blicklich nach Berlin entsandte Spezialkommissar, Herr Porter, überbringe! Wenn nachträglich versucht wird, die Sendung dieses Herrn Porter zu einer privaten Hand lungsweise zu stempeln, so wacht das die Sache noch ver dächtiger. Und die „Kölnische Zeitung" bestätigte in einem offiziösen Artikel ohne Befangenheit und Erröthen, daß in dem von versöhnlichem und den amerikanischen Interessen entgegenkommenden Geiste getragenen Gesetze den bisher von amerikanischer Seite über die mehrfache Untersuchung des amerikanischen Fleisches in Deutschland erhobenen Klagen die Unterlage entzogen werde! Man konnte trotz alledem noch immer hoffen, daß diese Zeitungsmeldungen auf Jrrthum oder Entstellung berühren; aber das nun vorliegende Gesetz bringt die bitterernste Bestätigung, daß die schlimmsten Befürchtungen begründet waren. Für jeden mit den Thatsachen leidlich Vertrauten er scheint es als eine geradezu verteufelte Ironie, daß in dem selben Augenblicke, wo die Amerikaner uns ihre ersten Proben von Würsten und Wurstgut in Büchsen schicken, unsere Regierung die Einfuhr von Würsten erschweren, aber die Büchsenpräparate freilassen will! Es kann nicht ausbleiben, daß alle von dieser Vor lage schwer betroffenen Gewerbekreise sich zu einmüthigem Protest gegen die hier zn Tage tretende Bevorzugung des Auslandes und diele Bedrohung der deutschen Volksgesund heit aufraffen werden. Amtsblatt ' Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. ^Äs-v^-^^^Eimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vlerietjayrtiq i Mt. cko Ps., durch db oe<oueu 1 M 5i> Pf- gerate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — JnsertionspreiS 10 Pfg. pro viergesoaliene Corpuszelte. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich sür die Redaktion Martin Berger daselbst. Zwangsinnung sür Vas Kürschner-Handwerk. Nach Ablauf der zur Abstimmung über die Errichtung einer Zwangsinnung für das Kürschner-Handwerk innerhalb des Bezirkes der Königlichen AmtShauptmannschaft Meißen einschließlich der Städte Meißen, Nossen und Lommatzsch gestellten Frist gebe ich hierdurch bekannt, daß die Liste, in welche die abgegebenen Erklärungen eingetragen worden sind, während zweier Wochen zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche der Becheiligten, in meinem Amtszimmer — Rathhaus Meißen — werktäglich von 3-5 Uhr Nachmittags öffentlich ausliegt und daß nach Ablauf der Frist angebrachte Einsprüche unberücksichtigt bleiben. Meißen, am 23. Februar 1899. Der Lsmmiffar. W Stadtralh. s)slrtlfche Rundschau. Deutsches Reich.' Der Kaiser soll die Reise nach Italien, welche er im kommenden Frühjahr auszusühren gedachte, wieder aufgegebeu Haden. Es ist noch nicht bekannt, durch welche Erwägungen der Monarch zu dem Verzicht auf diesen Reiseplan bestimmt worden ist. Die Reichstagssitzung vom Freitag brachte zunächst einen Nachklang zu den erregten Debatten, die sich in der vorangegangenen Sitzung anläßlich des heraus fordernden und leidenschaftlichen Auftretens der sozialde- mokratiscben Redner bei Erörterung des Dresdner Schwur- gerichtsurtheils im Prozeß we^en des Löbtauer Bauar- beiterkrawalls entsponneu hatten. Der 2. Vicepräsident Schmidt theilte mit, er habe sich aus dem stenographischen Bericht davon überzeugt, daß seitens des sächsischen Bundes- rathsbevollmächtigten Dr. Rüger die Aeußerung gefallen sei, Abg. Heine habe Lügen des „Vorwärts in die Luft Das Fleischbeschau-Gesetz. ätbUi. Reichstage ist jetzt das lang erwartete Fleisch- " ? efltz zugegangen. Es bringt den Anhängern der sm, E Wirthschaftspolitik eine schwere und bittere ' Richling. Allerdings war man bereits aus den ge- bn Veröffentlichungen über die Vorlage, insbe- den Mittheilungen der „Norddeutschen Allge- ' v Zeitung" mehr wie wünschenswerth darüber unter- daß die Reichsregierung auch in diesem Gesetze dem lnde gegenüber eine Stellung einnehmen würde, die liieren Zeiten undenkbar erschienen wäre. v DaS^Gesetz stellt die Schlachtvieh- und Fleischbeschau na. ns Inland auf eine Grundlage, die man im Interesse gang '»'-Esgesundheit willkommen heißen muß, wenn auch für die inländischen Viehbesitzer unverkennbar nzuns° Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde rs, deren Fleisch zum Genüsse für Menschen ver- )crg, M werden soll, unterliegen vor und nach der Schlachtung ka, Na" amtüchen Untersuchung. Befreit vom Untersuchungs- , r. M blechen Schafe und Ziegen, sowie noch nicht drei alte Kälber und Schweine, sofern sie ausschließ- ""nMaen Haushalte des Besitzers Verwendung finden. " jedoch weg, wenn diese Thiere sich mm Nothschlachtungen ist die Unter- LÄachch^?^M erlassen. Die Untersuchung nach . a isiä ii ^ sich bei Schweinen, soweit deren Fleisch § 'Beu, e?s Verwendung im eigenen Haushalt ist, auch auf Trichinen zu erstrecken. M der Schlachtvieh- und Fleischbeschau W nd Fleischb schau-Bezirke zu bilden. In erster Linie sind Mik Jciäian upprobfim Tbierärzlc zu beauftragen; were Personen sind vor ihrer Berufung einer Unter- W flfuug und Prüfung zu unterziehen. Untaugliches Fleisch I ^beseitigen; soweit es ohne Bedenken noch für tech- werden kann, ist die Polizeibehörde I b^s.zu gestatten. Bedingt taugliches, zumGe- erst nachträglich brauchbar gemachtes solches, das in seinem Werthe erheblich herab- unterliegt beim Vertriebe dem Dcclarationszmange. rtru?"blern, Gast-, Schank- und Speiscwirthen ist der läunien? r? Verwendung solchen Fleisches nur in M'endq^^et, dcnen taugliches Aeisch nicht ver- Bestimmungen gelten für Pferdefleisch. «M ur unter 2 ^on approbirlen Thierärztcn untersucht und wer2""^"^ Bezeichnung als Pferdefleisch Maden, in "r verkauf bars nur in Räumen sinll- Verwend«"?-.22^ Fleisch verkauft wird und Gastwirthen u. s. w. auch nur unter Wk Der BunN^""kung gestattet. ^Mahren erlas??? ?rner ein Verbot für bestimmte seinem durch die minderwerthigeS Fleisch sind. dcrbcsiert wird, soweit diese gemein- lind Gelder die Zuwiderhandlung gegen dies Ge- bis zu 150 Mk. und Konfiskation In dem Gasthofe zu Lampersdorf gelangen E «"ls: den z. März d. I., 2 Uhr Rachm. . ..^^WM^den 25. Februar 1899. Sekr. Busch, Ger.-Vollz. 2' Submission, - Kachsdsrfer Brücke in Wilsdruff und 2s oaimt zusammenhängenden Wegebauten und °°d § Bferregulirungen betreffend. Nesi gre"!, A» Erdarbeiter» und Kunstbauten für die Erbauung der von der mnd'ivu j?^ue « Hildebrandt in Dresden anzuliefernden eisernen Saubachbrücke in lgespani'Koruff, die damit zusammenhängende Heraushebung und Verbreiterung des Sachs- § ^oumimikationsweges, sowie die Herstellung von ca. 230 cbm Bruchsteinmauerwerk w'iara^^2»Ä ca. 132 qm Bachsohlenpflastersind an den Mindestfordernden 1»! so rucklichem Ausschlusse nachträglicher Uutergebote) zu vergeben. M «M» ^e Bianketts sind gegen Erlegung von 1 Mark für das Stück in der hiesigen ch°!" 'kanzlei zu beziehen. ausgefüllten und unterschriebenen Blunketts sind in verschlossenem, MMM str WNniff