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Nachdem die Blidgetkommission des Reichstages sich einmütig mit der Stellungnahme des Neichskolonialamtes zu den südwestafrikanischen Bergrechtsverhältnissen einver standen erklärt hat, ist der Boden für die Maiverträge 1010 entzogen und das Urteil über diese gesprochen. Der FisrnS kann für sich sperren, sich eine Sonderberechtigung erteilen, dauernde Abbourechte erwerben und hat der Deutschen ttolonialgesellschaft nur die üblichen Gebühren zu entrichten. Der Fiskus muß den Abbau nicht selbst vollziehen: er kann z» diesem Zwecke mit einem anderen eine Gemeinschaft bil den und er kann schließlich das ganze Abbaurecht verpachten; der aus allen diesen Rechten fließende Gewinn kommt der Staatskasse ungeschmälert zugute. Dieses hocherfreuliche Resultat der Verhandlungen in der Konimission ist kein „Monolog", sondern eine Richtschnur für die Zukunft, eine Verurteilung der Dernburgverträge. Denn nun fragt sich alle Welt: Warum ist denn das Diamantcngebtet nicht für den Fiskus gesperrt worden? Jetzt steht unbestritten fest, daß die viel angefochtenen Mai verträge tatsächlich gewaltige Liebesgaben und Millionen- geschenke darstellen. Nur eine einzige volksparteiliche Stimme erhob sich in der Kommission zugunsten der Ver träge, die gegen den Widerspruch des Reichstages abge schlossen worden sind. Auch das Reichsschatzamt hat an diesen folgenschweren Verträgen nicht mitgearbeitet und lehnte daher ausdrücklich jede Verantwortung für ihren materiellen Inhalt ab. Das Reichskolonialamt sagte durch „beredtes Schweigen" gegenüber der allgemeinen Kritik mehr als genug. Heute steht die ganze Sachlage nach den Worten des Vorsitzenden so, daß man „auf anständige Weise aus der Vergangenheit heranskommen muß". Begreiflich, denn von den Diamantenwerten des Sperrgebietes hat der frühere Staatssekretär durch seine Politik 28,4 Prozent einfach wegzuschenken versucht: eine Sperre zugunsten des Fiskus hätte, falls Dernburg mit seiner Milliardenschätzung recht hat, dem Reiche 284 Millionen Mark mehr gebracht, und setzt man den Wert mit 400 Millionen Mark ein, dann sind es immer noch 112 Millionen Mark, die in den Ver trägen weggeschenkt wurden durch den Federstrich eines ein zigen Beamten. Ein ganz unerträgliches Verhältnis, zu mal dann, wenn der Federstrich in die Tage der Entlassung stillt, »nie es hier geschehen ist. Dieses Verfahren kann nur im Parlament mit jenen Worten gekennzeichnet werden, dis cs verdient und steht einzigartig in der Geschichte des Rei ches seit 1870 da. Es ist in der freisinnigen Presse der hohe Wert der Verträge bezweifelt worden. Darum machen wir hier die Rechnung im einzelnen auf. Setzt man die Dia manten, wie sie dort liegen, zu 100 Prozent ein, so geben ob an Abgaben für Regie, Zoll und Förderungsabgabe ins gesamt 43 Prozent: von den verbleibenden 67 Prozent gehen nun dip Gestehungskosten ab, deren Höhe schwankend ist: im Jahre 1910 sind als solche in der Kommission angegeben worden 4,6, höchstens 6 Mark pro Karat, das 30 Mark ver langt, also rund 16 bis 17 Prozent. Rechnet man diese ab so bleiben 40 Prozent, hiervon erhält das Reich 31 sH Pro zent bis 12 Prozent: es bleiben also der Gesellschaft 28 Pro zent, wie es der Abgeordnete Erzberger angegeben hat. In her Zwischenzeit sind nun die Gestehungskosten gestiegen: die Kolonialverwaltung rechnet sogar mit Gestehungskosten bis zu 15 Mark pro Karat. Setzt man diese Summe ein. so sind es noch mindestens 12 Prozent, die Dernburg weg gegeben hat; also bei einem cttvaigen Werte von 1000 Mil- lionen rund 120 Millionen Mark. Selbst wenn man diese sehr ungünstige Schätzung anniinmt, dann bleiben aber doch noch Millionengesckjcnke, die Dernburg den Gesellschaften gemacht hat. Ob dieser Vertrag gültig ist? Wenn man nach rein pri vatrechtlichen Gesichtspunkten urteilen würde, käme in Er wägung, ob er gegen die guten Sitten verstößt, und inwie weit Inhalt und Begleitumstände den Beweis hierfür brin gen könnten. Folgt man der staatsrechtlichen Auffassung des Straßburger Professors Laband, die er in seinem Gutachten über das Tempelhofer Feld niedergelegt hat, dann ist der Vertrag auS staatsrechtlichen und privatrechtlichen Gründen hinfällig, da er nicht die Zustimmung des Reichstages ge funden hat und der unterzeichnende Staatssekretär feine Vollmachtbefugnis überschritten hat. Ist man der Auffas- sung, daß der Vertrag infolge Verzichtes auf etatisierte Neichseinnahmen eine Verletzung des Budgetrechtes darstellt, dann muß die Verwaltung das Erforderliche veranlassen, um diesen Mangel zu heilen, das heißt die Zustimmung nach träglich einholen, die dann auch versagt oder unter bestimm ten Voraussetzungen nur gegeben werden kann. Neigt man aber der Ansicht angesehener Kolonialrechtler zu und beur teilt das ganze Abkommen nach dein Gesichtswinkel des Pri vilegs vom öffentlich rechtlichen Standpunkte aus, so kann dieses ohne Zweifel auch wieder zurückgenommen werden. Will man endlich die gesamte Diamantengewinnung aus dem Berggesetze ausschalten und gesondert regeln, wofür große Geneigtheit besteht, dann kann man in den Ueber- gangsbestiinmungen regeln, was mit den bestehenden Ver trügen zu geschehen hat. Die in manchen Orten zutage ge tretene Auffassung, die bestehenden Rechte und Privilegien — nicht aber erst 1910 verliehenen — durch freiwillige Ab lösung oder Enteignung gegen Entschädigung zu beseitigen, stellt einen weiteren Ausweg dar. Lindequist hat allerdings anerkannt, daß er die Verträge für gültig ansehe, da sie in verbindlicher Form abgeschlossen worden seien. Die Haupt sache ist heute, daß Verwaltung und Reichstag entschlossen sind, wirklich klare Verhältnisse zu schaffen, und daß sie da bei gerade den entgegengesetzten Weg Anschlägen, den Dern burg 1910 zu wandeln versuchte. Von allen Seiten wird eine endgültige Lösung angestrebt, die dann auch Ruhe und Stetigkeit verbürgt. Die Maiverträge von 1910 sind der Anstoß zu einer steten Beunruhigung und ein ewiger Zank apfel, der im Interesse der Kolonie und des heimischen Ka pitales ans der Kolonialpolitik herausgehört. Es wird Aufgabe der Budgetkommission sein, die Grundlagen für eine befriedigende endgültige Lösung im Verein mit der Kolonialverwaltung zu suchen, eine Arbeit, die Herr von Lindequist dadurch sich selber und anderen erleichtert, daß er die ganze Materie so behandelt, daß die beste Hoffnung auf eins Verständigung besteht. Man erblickt am ehesten eins solche in Schaffung eines gesonderten Diamantengesetzes, das den Forderungen der Allgemeinheit Rechnung trägt. Politische Rundschau. Dresden, den 19. Mai 1SH. — Der Reichstag konnte am Donnerstag die Beratung der Unfallversicherung zu Ende führen: es gab nur eine lebhafte Debatte und Abstimmung, in der alle Fraktionen gespalten waren. Es handelte sich um die Frage der Ver teilung der Lasten, die die Unfallversicherung hervorruft. Die Vorlage enthielt als Grundmatzstab die Arbeiterzahl und Lohnhöhe nebst Gefahrenklasse: die Satzung sollte aber auch andere Maßstäbe zulassen: Grundsteuer, direkte Steuer usw. Ein Antrag Doerksen lpollte alle anderen Maßstäbe ausschalten und nur die Arbeiterzahl zulassen: er fand Freunde rechts, im Zentrum (Klose) und namentlich links (Fegter, Molkenbuhr). Die Regierungsvertreter wollten nicht nur den Arbeitermaßstab zulassen, sondern volle Frei heit geben. Von den Freunden des Antrages Doerksen wurde betont, daß die Arbeiterzahl eben der allein gerechte Maß stab sei, alle anderen seien ungerecht. Die Gegner des An trages meinten, man solle nicht alles vom Zentralpunkte aus einheitlich regeln und man dürfe nicht vergessen, daß kein anderer Maßstab so einfach anzuwenden sei. Der Kampf wogte lange hin und her, ohne daß andere Gründe vorge bracht werden konnten. Schließlich wurde der Antrag Doerk sen mit 170 gegen 141 Stimmen und 3 Enthaltungen ab gelehnt. — Das preuß. Abgeordnetenhaus setzte die 2. Beratung des Entwurfes über die Feuerbestattung fort. Hatte die vorgestrige Beratung den Anschein geweckt, als wären die Gegner in der Mehrheit, so zeigte die gestrige Beratung ein anderes Bild. Die Konservativen waren gespalten und von Goßlar sprach für einen großen Teil seiner Partei die Zu stimmung zu dein Gesetze aus. Der wesentliche 8 1 wurde in namentlicher Abstimmung mit 176 gegen 158 Stimmen angenommen, und der Schluß des Gesetzes ohne Debatte. Die Beratung der Ansiedelungsdenkschrift brachte eine län gere Rede des Ministers v. Schorleiner, in der er ausführt, daß die Regierung an dem bisherigen Kurse festhalten wolle, scharf wandte er sich gegen den Ostinarkenverem, was die Nationalliberalen ihm verübelten. Konservative, Frei sinnige und Freikonscrvative waren mit den Ausführungen des Ministers einverstanden, nur das Zentrum lehnte diese Politik ab. — Ablehnung der reichsländischen Verfassung? In einer Zuschrift an den Vorstand der Zentrumsfraktion haben, wie wir kürzlich meldeten, die Abg. Hauß, Dr. Will, Telsor, Dr. M. Spahn (Marburg) und Wetters die Frak tion gebeten, der Verfassungsrevision die Zustimmung zu verweigern. Berichtigend fügen wir heute bei, daß der Ab geordnete Telsor diese Zuschrift nicht an den Vorstand der Fraktion richtete, sondern an die sechs Vorstandsmitglieder, die der Verfassungskommission angehören. Die „Germania" bemerkt zu unserer Meldung: „In ganz Elsaß-Lothringen finden Versammlungen statt, die diesen Standpunkt billi gen, ein Moment, das nicht zu unterschätzen ist. zumal sich beinahe der ganze Landesausschuß in demselben Sinne ge äußert hat." — Eine Novelle zum Zündholzsteuergesrtz dürste dem Reichstag noch vor Pfingsten zugehen; sie enthält eine Ver- längerung des Kontingents aus zehn Jahre und die Möglich keit, auch Teilkontingente zu geben. Eine Besteuerung der Ersatzmittel ist nicht vorgesehen. An eine Verabschiedung vor Pfingsten ist aber nur dann zu denken, wenn die Parteien sich darauf einigen, die Vorlage ohne Debatte anzunehmen, worauf wir rechnen. — Reichsdeutscher Mittelstandsverband. Der Reichs staatssekretär des Innern Dr. Delbrück empfängt heute im Bundesratszimmer des Reichstages den vorbereitenden Aus schuß zur Gründung eines Reichsdeutscheil Mittelstandsver bandes: der Verband soll sich unter Ausschluß jeder Partei politik auf wirtschaftlichem Gebiete betätigen. Die Deputa tion wird dem Staatssekretär zwei Denkschriften über reichen. Die eine davon befaßt sich mit den Forderungen deS Handwerkes und stellt den angemessenen Preis in den Vor dergrund gegenüber dein Mindestpreis (bei Submissionen) z die andere enthält die Forderungen des Detailhandels. Der Deputation gehören Vorstandsmitglieder der großen ge werblichen Mittelstandsverbände aus allen Teilen des Rei ches an. Aus Sachsen sind folgende Herren beteiligt: Archi tekt Felix Höhne (Leipzig), Vorsitzender des Ausschusses-. Stadtrat Hugo Seifert (Leipzig), Vorsitzender des Deutschen Zentralverbandes für Handel und Gewerbe-, Buchbinderober- ineister llnrasch (Dresden), 2. Vorsitzender der Mittelstands vereinigung im Königreiche Sachsen: die Vorstandsmitglie der der Sächsischen Mittclstandsvereinigung: Oberjustizrat! Dr. Kühlmorgen (Dresden), Bürgermeister Dr. Eberls (Nossen) und Generalsekretär Ludwig Fahrenbach (Leipzig), Nach dem Empfange findet eine Sitzung des vorbereitenden Ausschusses statt, in der der Zeitpunkt des unter dem Ehron- vorsitze des Oberbürgermeisters Geheimen Rates Dr. Beut ler (Dresden) stehenden Ersten Reichsdeutschen Mittelstands tages und der Text des zu erlassenden Aufrufes festge setzt wird. — Vergnügungsreise» auf Staatskosten. Infolge der Stellungnahme des Reichstages hat das Reichsschatzamt in einer die Reisen zur Brüsseler Ausstellung regelnden Ver fügung vom 24. März 1910 ausgeführt, daß angesichts der Bestrebungen nach einer durchgreifenden Einschränkung der Ausgaben auf allen Gebieten der Verwaltung und in An betracht der vom Reichstage namentlich geforderten Herab minderung der Aufwendungen für Reisekosten nicht über das Maß des unumgänglich Notwendigen hinausgegangeir werden dürfe. In Uebereinstimmung init diesen Bestrebun gen der strikten Durchfübrnng von Sparsamkeit auf allen Gebieten und der unerbittlichen Beseitigung aller unnötigen und unfruchtbaren Ausgaben hat das Reichsschatzamt des Innern es mit Recht abgelehnt. Vertreter zu dem in der nächsten Woche in Rom stattfindenden internationalen Fischercikongreß zu entsenden und Gelder für die Entsen dung deutscher Fachleute zu bewilligen, unter dem ausdrück lichen Hinweise, daß derartige internationale Kongresse irgend einen greifbaren Nutzen für die Förderung des deut schen Fischereigewerbes zu bringen nicht imstande seien. Die bisherigen internationalen Fischereikongresse in Paris, Petersburg und Wien, haben dies zur Genüge bewiesen. Das für ihre Beschickung ausgegebene Geld ist weggeworfen. Nun soll aber trotzdem nach der Meldung der „Kreuzzeitg." 1914 ein solcher Kongreß in Berlin stattfinden. Mit der Veranstaltung eines solchen Kongresses in Berlin ist minde stens ein Kostenaufwand von 60 000 bis 70 000 Mark ver bunden. Das möchte an sich nicht wesentlich erscheinen: wenn man aber bedenkt, daß auch nach der Ueberzeugung des Reichsamtes des Innern derartige Kongresse irgend welchen Nutzen nicht zu bringen imstande sind, daß die eigentlichen Angehörigen des Fischereigewerbes der verschiedenen Länder an ihm und seinen Veranstaltungen überhaupt nicht teil nehmen können, sondern daß er nur dazu dient, mehr oder minder ehrgeizigen Personen Gelegenheit zu Vergnügungs reisen ans Staatskosten zu bieten, daß also auch ein Fische reikongreß kein geeignetes Mittel zur Hebung des inter nationalen Ansehens des Deutschen Reiches ist, so dürste wohl mit Recht die Vermeidung selbst solcher Ausgaben wie 60 000 bis 70 000 Mark zu verlangen sein. Der Reichstag, dessen vielbeschinipfte Mehrheit schweren Herzens einer so empfindlichen Mehrbelastung der deutschen Bevölkerung, wie die letzte Finanzreform von 1909 sie gebracht hat, zur Gesundung der deutschen Finanzen zugestinimt hat, wird derartige ganz überflüssige nnd für Deutschland nach jeder Richtung hin unfruchtbare Ausgaben sicherlich nicht billigen- Wir erwarten daher auch von, Reichskanzler, daß er einer solchen Veranstaltung nicht zustimmt.