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Donnerstag. Rr. S. 20. Januar 1881. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königliche Amtsljauptniannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte «nd die Stadträttje zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark SS Pfg. — Inserate, welche bei der bedenkenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spaltcn-Zei!e, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung an sämmtliche Herren Gutsvorsteher und Gemcindevorstände des Dteuerbezirks Dippoldiswalde. Nach wiederholten Wahrnehmungen bestehen nicht blos in den Kreisen der betreffenden Gewerbtreibenden, sondern auch bei den betheitigten Behörden und Aufsichtsbeamten noch vielfach Zweifel über die Steuer- und Gewerbescheinpflichtiakeit des im Umherziehen zum Zwecke des Wiederverkaufs betriebenen Aufkaufs von Verzehrungsgegenstänven deS WochenmarktverkehrS und begegnet man namentlich häufig der Ansicht, als ob ein derartiger Gewerbebetrieb in jedem Falle schon deshalb, weil es dazu nach dem Schlußsätze von § 55 und nach Z 63 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 in Verbindung mit 8 36 der Ausführungsverordnung vom 16. September 1869 keines Legiti« mationsfcheines bedarf und weil nach § 2, Punkt 7, des Gesetzes vom I. Juli 1878, die Besteuerung des Gewerbe betriebes im Umherziehen betreffend, der im Umherziehen betriebene Verkauf der bezeichneten Gegenstände der Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherziehen nicht unterworfen ist, auch steuerfrei und somit auch solche Personen, welche Verzehrungsgegenstände des Wochenmarktverkehrs außerhalb ihres Wohnorts ohne vorgängige Bestellung zum Zwecke des Wiederverkaufs aufkaufen, zu Führung eines Gewerbescheins nicht verpflichtet seien. Diese Ansicht ist jedoch eine irrige, indem die Bestimmungen in Z 1, Punkt 2, des Gesetzes vom 1. Juli 1878, verbunden mit § 2, Punkt 2, der Ausführungsverordnung dazu vom 12. November 1878, keinen Zweifel darüber lassen, daß der im Umherziehen, und zwar ohne vorgängige Bestellung und behufs des nicht blos auf den Ort der gewerblichen Niederlassung ves Aufkäufers sich beschränkenden Wiederverkaufs, betriebene Aufkauf auch von Verzehrungszegenständen des Wochenmarktverkehrs der Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherzieheu unterworfen ist und mithin auch die betreffenden Gewerbetreibenden nach 8 5 des zuletzterwähnten Gesetzes zur Lösung von Gewerbefcheinen verpflichtet sind. In Gemäßheit besonderer Anordnung des Königlichen Finanzministeriums werden die Herren Gutsvorsteher und Gemeindevorstände zur Nachachtung hiervon in Kenntniß gesetzt. Dippoldiswalde, am 17. Januar 1881. Königliche Bezirks-Steuer-Einnahme. Voigt. Coneursverfahren. Ueber das Vermögen des Böttchermeisters, Hausbesitzers und Schänkwirths Carl August Grundig in Frauenstein wird heute, am 15. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, das Concursverfahren eröffnet. Der Lokalrichter Rudolph Hardtmann in Frauenstein wird zum Concursverwalter ernannt. Concursforderungen sind bis zum , . . IS Februar 188k der dem Gerichte anzumelden. wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubiger ausschusses und eintretenden Falles über die in § 120 der Concursordnung bezeichneten Gegenstände, sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf " den 2S. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. ,. , Allen Personen, welche eine zur Concursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Concursmaffe etwas schuldig find, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung m Anspruch nehmen, dem Concursverwalter bis zum IS. Februar 1881 Anzeige zu machen. „ " " Beglaubigt: Königliches Amtsgericht zu Frauenstein. (I". 8.) Friedlein, Ger.-Schreiber. Küchler, A.-N.