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Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Konsistorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des Hauptzollamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orga« der Handels- und G e w e r b e k a m m e r zn Zittan. Verantwortlicher Redakteur Arno Zschuppe (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Telegramm-Adreffe: Amtsblatt Dauben. Fernsprechanschluß Nr. 51. Bautzener Nachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, tSgiich abends. Preis des vierteljShrlichcn Abonnements 8 >s JnsertionSgebühr für den Raum rinn PM. -Spaltzeile gewöhnlichen Satzes 15 tu geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. RachweiSgebühr für ,ede Anzeige und Insertion 20 Pfg , für brieMcht Auskunttserttii^ Mr die Aufnahme von Anzeigen und Reklamen an bestimmter Stelle wird keine Garantie übernommen. MM" Nnr bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. "MA Inserate nehmen die Geschäjisslelle de« Blatte« und die Aunoncenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Claus, in Weißenberg, Lippitsch In Schirgiswalde, Gustav Kröling In Bernstadt, Buhr In Königshain bei Ostrip. Reußner In Ober-CunnerSdorf und von Lindennn In PnISnin Ak. 275. Montag, den S7. November, abends. 1905. Die Sssentliche Auslosung der am 1906 zur Rückzahlung gelangenden 3'/,Prozenligen StaatSschuldenkasseuschelne von den Jahren 1852 55/58/59/62/66 und /68, sowie vom Jahre 1867 und vom Jahre 1869 soll den 28 November di.se» Jahres voimIliagS von 10 Uhr an und folgende Tage im hiesigen Landhaus« I. Obergeschoß stattfinden. Die Kapitale der nach der Ztehungsltste vom 3. Juni 1905 ausgelosteu, am Dezember 1905 2. Januar 1906 fälligen Staatsschuldenkassenscheine der Anleihen von den Jahren 1852/68, 1867 und 1869 und aus den.Staat übernommenen Aktien der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft, tngletchen die im nämlichen Termine fälligen Zinsen und Renten von StaatSschuldenkasienscheinen, Löbau-Zittauer Eisen- bahnaküeu und Staaisschuldverschretbungen werden vom 15. Dezember diese« Jahres an gegen Rückgabe der zahlbaren Kapital- und Ztnsschetne ausgezahlt. Di« Auszahlung geschieht bet der Staatsschuldenkasse tn Dresden und bet der LotterledarlehnSkasse In Leipzig, sowie bet den Bezirkssteueretnnahmen tn Pirna, Großenhain, Dippoldiswalde, Döbeln, Rochlitz, Borna, Oschatz, Glauchau, Schwarzenberg, Flöha, Auer» bam t. L., Marienberg, OelSnitz t. V. und Kamenz, bei den Hauptzollämtern tn Schandau, Eibenstock, Meißen, Freiberg und Grimma, bet der Sächsischen Bank zu Dresden und deren Filialen, bei der Dresdner Bank In Dresden und deren Filialen, bei Herrn Eduard Bauermeister in Zwickau, bet Herrn G. E. Hepdr- maun in Bautze» und in Löbau, bei der Vogtländischen Bank in Plauen i. V-, bei Herren Sarfert u. Co. tn Werdau, bei der Vereinsbank zu Frankenberg, bei der Neustädter Bank in Neustadt i. S-, bei der Direktion der DISkonto-Grsellschast tn Frankfurt a. M., bet der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und deren Zweigniederlassungen, und in Berlin: bei Herrn S Bleianöder, bei der Dresdner Bank, bet der Dtrektton der Diskonts-Gesellschaft, bet der Deutschen Bank und deren Ftltalen, bei der Nationalbank für Deutschland, bet der Bant für Handel und Industrie und bet dem A. Schaaffhausrnschrn Bankverein und dessen übrigen Niederlassungen. Dresden, den 24. November 1905. Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden. Bela«Nt«ach»«ß. Mit Bezugnahme aus die in Nr. 44 des ReichSgesetzblatt« verkündete Kaiscrl. Verordnung vom 29. Oklober d. I., durch welche der Reichstag berusen ist, am 28. d M in Berlin zusammeozutieten, wird hierdurch b-kannt gemacht, daß die Eröffnung des Reichstags an diesem Tage um 12 Uhr mittags im Weißen Saale des hiesigen ResidenzschlosscS stallfinden wird. Zuvor wird ein Gottesdienst und zwar für die Mitglieder der evangelischen Kirche im König!. Dome um 11 Uhr, für die Mitglieder der katholischen Kirche in der St. Hedwigskirche um 11'/, Uhr abgehalten weiden. Die weiteren Mitteilungen über die Er öffnungssitzung erfolgen in dem Bureau des Reichstags am 27. d. M. in den Stunden von 9 Uhr morgens bis 8 Uhr abends und am 28 d M. von 8 Uhr vormittags ab. In diesem Bureau werden auch dte Le- gitimalionskarlen für die Eröffnungssitzung ausgcgebcn und alle sonst erforderlichen Mitteilungen gemacht werden. Zuschauer können zu dem Eröffnungsakte nicht zugelassen werden. Berlin, den 23. November 1905. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Gs. PosadowSkh. Die Reichs-Poslverwaltuug richtet auch in diesem Jahr an das Publikum das Etsuchen, mit den Wrihnachtöverscndungen bald zu beginnen, damit die Pakelmasscn sich nicht In den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusamm>ndrängen, wodurch dte Pünktlichkeit in der Beförderung leidet Bei dem außerordmt lichen Anschwellell deS Verkehrs ist es nicht tunlich, dte gewöhnlichen BesördirungSsristen einzuhalwa und namentlich aus weitere Entsernungen eine Gewähr für rechtzeitige Zustellung vor dem Weihnochtsfeste zu übernehmen, wenn dte Pakete erst am 22. Dezember rder noch später eingeltejert werden. Die Pakete sind dauerhaft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Zigarrenkisten :c. sind nicht zu benutzen. Die Autschrtst der Pakete muß deutlich, vollständig und haltbar hergestellt sein. Kann die Ausschrtst nicht in deutlicher Weise aus daS Paket selbst gesetzt weiden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papier», daS der ganzen Fläche nach fest ausgeklebt werden muß. Bet letschsendungen und solchen Gegenständen In Lelnwandvei Packung, die Feuchtigkeit, Fett, Blut -c absetzcn, F . ' —— dars dte Ausschrtst nicht auf die Umhüllung geklebt werden. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Auf schriften auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu Pvstpaketad,essen für Paketausschristen nicht verwandt werden. Der Name de« Bestimmungsortes muß siel« recht groß und kräftig gedruckt oder geschrieben sein. Die Pakelausschrtst muß sämtliche Angaben der Begleitadressc enthalte«, zutreffendenfalls also den Frankovermerk, den Nachnahmebetrag nebst Namen und Wohnung deS Absender-, den Vermerk der Eilbestellung usw, damit im Falle des Verluste» der Postpaketadresse da» Paket doch dem Empsänger ausgehändigt weiden kann Auf Paketen nach größeren Orten Ist die Wohnung deS Empfängers, auf Paketen nach Berlin auch der Buchstabe deS Postbeztrks <6, W, 80. usw.) anzugeben. Zur Beschleunigung des Betrieb« trägt es wesentlich bei wenn die Pakete fr an kirrt ausgeliesert werden. Die Vereinigung mehrerer Pakete zu einer Beglettadresse ist für die Zett vom 10. bi« 25. Dezember im inneren deutschen Verkehr (Retchs-Postgebtet, Bayern und Württem berg) nicht gestattet. Auch für den Auslandsverkehr empfiehlt es sich im Interesse de« Publikums, während dieser Zeit zn jedem Pakete besondere Begleitpapiere auSzusertige». Der Staatssekretär deS Reichs-PostamtS. Im Auftrage: Gieseke. Wegen der am 1. Dezember 1905 vorzunehmenden Volkszählung werden am 29. bez. 30. November 1905 in jede Haushaltung die zur Zählung erforderliche» Listen durch die Herren Zähler ausgewogen werden. Die Listen finv am des L ISO» »oirlrrLltlsr und k»1t -„-»neun«'» und V«»»» Mit dieses Tages an zur Abholung bereit zu halten. Gastwirte, Vorsteher, Verwalter oder Auffeher von Anstalten wollen beachten, daß sie die Mitglieder ihrer eigenen Haushaltung nicht in die AnsialrsUstc, sondern in die ihnen zugehende Haushaltungsliste ein- zutragen haben. Gastwirte, Inhaber von Herbergen usw. haben von den bei ihnen in der Nacht zum 1. Dezember 1905 übernachtenden Personen rechtzeitig die ersorderlichen Auskür ste zur Ausfüllung der Anstaltsliste zu verlangen, Die Herren Zähler haben bei dem Anstelle» und dem Einsammeln der Listen daraus zu achten, daß keine Haushaltung übersehen wird, die Listen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit an Ort und Stelle zu prüfen, Mängel und Unrichtigkeiten sofort zu beseitigen und sind verpflichtet, die erforderlichen mündlichen Erkundigungen einzuziehen. An die Einwohnerschaft ergeht das dringende Ersuchen, die Herren, die, wie mit Dank an- znerkcnnen ist, bereitwillig das wichtige, schwierige und zeitraubende Ehrenamt eines Zählers über nommen haben, nach allen Kräften in ihren Zählgcschäftcn zu unterstützen, und ihnen gewünschte Aus kunft gern zu erteilen. Haushnltungsvorstände, denen aus Versehen keine Zähllistc zugehcn sollte, wollen dies spätesten« am 1. Dezember 1905 hier melden. Bautzen, am 25. November 1905. Die Vorsitzenden der Zählungskommissionen. ve Zahn, Bürgermeister. Reichardt. Sz«. AÜfie«ei»e Ortskrankenkasse für WehrSdorf. Mittwoch, den « Dezember dieses JahreS, abend- Uhr im Erbgrricht. Tagesordnung: Wahl der drei Rechnungsrevisoren zum prüseu der Rechnung vom Jahre 1905. Alle stimmberechtigten Kassenmilglieder, sowie deren Arbeitgeber werden hierzu eingeladen. WehrSdors, den 24. November 1905. Der Kassenvorstand. Wilhelm Handrick, Vors. Die bevorftehevde Aenderuug der sächsischen Staatsverfassung. Dem Drucke der öffentlichen Meinung nachgebend und den veränderten Verhältnissen in der Schichtung des sächsischen Volkes Rechnung tragend, hat sich dte sächsische Staatsregierung entschlossen, eine Aenderuug in der Zu sammensetzung der Ersten Kammer der Ständeversammlung im Wege der Gesetzgebung durchzuführen. Die Vorberei tungen hierzu sind soweit gediehen, daß der betreffende Ge setzentwurf voraussichtlich schon in dieser Wocbe dem Land tage zugehen wird. Es hanvelt sich bei dem Gesetzentwürfe um eine Aenderung des § 63 der Berfissungsurtunde des Königreichs Sachsen vom 4. September 1831 tn dem Sinne, daß die Zahl der Mitglieder der Ersten Stäudekammer eine Erhöhung erfährt zu Gunsten des Handels, der Industrie und des Gewerbes Sachsens. Man spricht auch davon, daß ein Vertreter der König!. Technischen Hochschule in die Kammer gewählt werden soll. In welcher Weise die Ver mehrung der Kammermitglieder erfolgen soll, ob durch Be rufung oder durch Wahlen aus den betreffenden Vertretungs- körpern (Handelskammern, Gewerbekammern), das alles ist tiefes Geheimnis. Nun, das verschleierte Bitd wird ja sehr bald enthüllt werden. Daß es nicht gleich jenem Bilde zu Sais Schrecken mit sich bringen wird, ist sicher, denn es soll ja unserem Handel, unserer Industrie und unserem Ge werbe etwas gegeben werden: der schnlichst erwartete und immer dringender verlangte direkte Einfluß auf dte Ver waltung und die Gesetzgebung des Landes. Nehmen wird der Gesktzentwurf andererseits sicher niemandem etwas. Hat er die Tendenz, bereits in der Kammer vertretene Stände, Institute und Städte rc. bezüglich der Zahl ihrer Vertreter zu schwächen, so wäre er eine Totgeburt tm wahrsten Sinne des Wortes. Es gilt nur dem zu stark agrarischen Einfluß in der Ersten Kammer ein einigermaßen entsprechendes Gegengewicht des Handels, der Industrie und deS Gewerbes ausgleichend entgegen zu stellen. Diesem Akte der Ge rechtigkeit, durch den der eigenartige Charakter der Ersten Kammer als Vertretung der Stände des Landes nicht ge nommen wird, dürfte ein ernster Widerstand wohl von keiner einsichtigen Seite bereitet werden. Es kann nicht geleugnet werden, daß fett dem Jahre 1868, als die Erste Kammer um zwölf auf Lebenszeit gewählte Abgeordnete der Besitzer von Rittergütern und sonstigen größeren ländlichen Gütern sowie um fünf vom Könige nach fcetkr Wahl auf Lebenszeit ernannte Mitglieder vermehrt wurde, die landwirtschaftliche Produktion, Steurrleistung und volkswirtschaftliche Bedeutung ganz wesentlich von der in rascher Entwickelung begriffenen Industrie, dem Handel und dem Gewerbe zurückgedrängt worden ist von ihrer einstigen Stellung auf der ersten Stufe des Landes. Dennoch Hal Handel und Industrie und Ge werbe gegenwärtig verfassungsmäßig kein Richt auf eine direkte Vertretung in der Ersten Kammer. Der die Zu sammensetzung dieses Hauses ordnende tz 63 der Verfassung bestimmt nämlich folgendes: „Zu der Eisten Kammer ge hören folgende Mitglieder: 1) Die volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses; 2) daS Hochstlft Meißen, durch einen Deputierten seines Mittels; 3) der Besitzer der Herr schaft Wildenfels; 4) die Besitzer der fünf Schönburgischen Rezeßherrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, Harten stein und Stein, duich einen ihrer Mittels; 5) ein Abgeord neter der Univeisiiät Leipzig, welcher von selbiger aus dem Mittel ihrer ordenilichen Professoren gewählt wird; 6) der Bisitzer der Standesherrschaft Königsbrück; 7) der Besitzer der Standesherrschaft Reibersdorf; 8) der evan gelische Oberhofprediger; 9) der Dekan des Domstifts St. Petri zu Budtssin, zugleich in feiner Eigenschaft als höherer katholischer Geistlicher, und im Falle der Behin derung oder dec Erledigung der Stelle einer der drei Ka- pitularen des Stifts; 10) der Superintendent zu Leipzig; 11) ein Abgeordneter des Kollegiatsttfts zu Wurzen, aus dem Mittel des Kapitels; 12) die Besitzer der vier Echön- burgischen Lehnsherrschafken Rochsburg, Wechselburg, Penig und Remissen durch einen ihrer Mittels; 13) zwölf auf Lebenszeit gewählte Abgeordnete der Besitzer von Ritter gütern und anderen größeren ländlichen Gütern; 14 zehn vom Könige nach freier Wahl auf Lebenszeit ernannte Rittergutsbesitzer; 15) die erste Magistratsperson der Städte Dresden und Leipzig; 16) dte erste Magtstratspecson in sechs vom Könige, unter möglichster Berücksichtigung alle* Teile des Landes, nach Gefallen zu bestimmenden Städten (Plauen, Bautzen, Annaberg, Chemnitz, Meißen, Zwickau)! 17) fünf vom Könige nach freier Wahl auf Lebenszeit er" nannte Mitglieder." Es fehlt also die zu schaffende Ver tretung beinahe ganz, während die Interessen dis Hochadels, der Standesherrrn, der Kirche, der W ssenschaft, des länd lichen Grundbesitzes und der Groß- und Provinzialstädte des Landes durch direkte Vertreter wahrgenommen werden. Von der Gnade des Königs hängen Industrie, Handel und Gewerbe ab und es ist erfreulick, daß unter den von Sr. Majestät nach freier Wahl auf Lebenszeit ernannten Mit gliedern der Ersten Kammer sich drei ausgesprochene Ver treter von Handel und Industrie befinden; aber wenn eine Anzahl Stände verbriefte Rechte haben, dann erfordert eS die Gerechtigkeit, daß man mindestens gleichbedeutenden Ständen dieselben Rechte gibt. Die dem Könige zur Ver gebung reservierten fünf Plätze sollen ein Mittel zum Aus gleich gewisser Härten durch die Allerhöchste Gnade sein; allein sie reichen zu einem gerechten Ausgleich heute nicht mehr zu und es wird auch dann, wenn man Handel, In dustrie und Gewerbe in der Kammer ständige Plätze gibt, noch immer Grund genug zu einem solchen Ausgleich sein. Im ganzen Lande wird man den Entschluß der Regierung und dessen Sanktion durch Se. Majestät den König mit großer Genugtuung begrüßen. In den Kammern wird das Gesetz, soweit wir unterrichtet sind, nicht auf grundsätzlichen Widerstand stoßen und so steht zu erwarten, daß dte jetzt von den maßgebenden Faktoren des Königreichs Sachsen eingeschlagenen Bahnen den Beginn einer neuen erfreulichen Aera unseres Vaterlandes bilden. (Nachdruck verboten.) Der Einzug -eS norwegischen König-paareS in Ehristiania. * Ehristiania, 25. November. (W. T. B.) Am Donnerstag abend fand auf der auf der Reede von Horten liegenden Königöjacht „Danrbrog" Tafel statt, an der auch Prinz Heinrich von Preußen teilnahm. Gestern früh um 8 Uyr lichtete die „Danebcog" die Anker und trat