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In dem interessanten Aktenstück, daS die Unhaitbarkeit der gegenwärtigen Zustände auf Samoa unwider leglich darthut, heißt es: Die mit letzter Post hier am 25. Januar d. I. eingetroffene telegraphische Weisung der Kaiserlichen Regierung an unsern Vertreter, Herrn Generalkonsul Rose, d i e Autorität des Oberrichters von Samoa, Herrn W. L. Chambers, des weitern wieder anzuerkennen, hat sämmtliche auf Samoa ansässigen Reichsangehörigen und ^Lchutzgenossen auf dasHöchste bestürzt und nieder- gedrückt. Nach den jüngsten hiesigen po itischen Ereignissen und m Folge des von dem Oberrichter Chambers in dieser Zeit der Unruhen und ves Bürgerkrieges beobachteten willkürlichen und rechtswidrigen Verhaltens ist es für alle in Samoa an sässigen Deutschen eine Unmöglichkeit, d e Autorität dieses Herrn in der Stellung als Oberrichter von Samoa noch fernerhin anzu erkennen. Es folgt nun eine ausführliche Schilderung des Verhaltens, das Chambers bei der Königswahl beobachtete, und seiner Flucht aus das englische Kriegsschiff. Ferner wird dargelegt, daß er sich in seiner amtlichen Eigenschaft bewußt falscher Berichterstattung schuldig gemocht hat, um die deutschen Vertreter in jeder Weise zu verdächtigen und die deutschen Interessen zu schädigen. So dann wird der Fall Grevsmühl geschildert, wobei Chambers durch seinen willkürlichen Eingriff in die Rechte der deutschen Konsular- gerichtsbarkeit, den einzigen Hort des Deutschthums gegen Ver gewaltigungen, einen zweifellosen Bruch des Berliner Vertrages begangen habe. Chambers habe im Anschlusse daran auch gegen vr. Rassel und den Polizeichef Fries ein Verfahren wegen „Miß achtung des Obergerichtes" eingeleitet, und es sei nicht abzu sehen, wie viele Deutsche sich dieserhalb noch zu verantworten haben würden. In der Stunde der Gefahr habe Chambers seine werthe Person aus die „Porpoise" in Sicherheit gebracht und begebe sich nun zu jeder seiner Rechtsverletzungen und Gewalt akte von diesem Zufluchtsorte aus fremdem Staatsgebiete unter militärischer Bedeckung aus samoanischen Boden. Die Deutschen müßten dringend nm die schleunige Abberufung dieses Mannes bitten. — Zum Schluß werden, da die Aufrechterhaltung des Berliner Vertrages in seiner jetzigen Form doch undenk bar sei, in folgender beachtenSwerthen Weise die Mängel dieses Vertrages beleuchtet: Es hat sich gleich bei dem Inkrafttreten des Vertrages — was auch keinem Kenner samoanischer Verhältnisse unklar war — lierausgcstcllt, daß eine gedeihliche Entwicklung SamoaS auf dem Boden desselben unmöglich war. und daß unsere deutscheu Interesse» in Samoa durch ihn als Termin zu Verkündung ves Berthetlungspla«» anberaumt worden. Eine Ucbersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihreS RaugperhältnisseS kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werde». Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, den 13. Februar 1899. KSnigliches Amtsgericht» Abth. I. 2a. 28,98 Nr. 12. Ur. USV»»«, Ass. Nicolai. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche aus den Namen des Handarbeiters August EIe«e«S K«orr in Freiberg eingetragene, daselbst an der Wasserthurmstraße unter No. 28 gelegene Hausgrundstück Folium 606 des Grundbuchs für Freiberg, vormaligen Stadtgerichtsantheils, No. 858 des Brand katasters, Abth. ä, und No 727 des Flurbuchs für diese Stadt, geschätzt aus lOOOOMk.— Pfg. soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden, und es ist der 11. Aprit 1899, vormittag» 10 Uhr, als Berftcigerungstermin, Am 2. dieses Monats ist bei Stein 25 der Linie Klingenberg—Tolmnih—Frauen- stet« in Flur Colmnitz eine 3,6 m lange und 6 em starke fichtene Stange in böswilliger Ab sicht quer über die Bahngleife gelegt und dadurch der 8,25 Nachm. in Klingenderg—SolNUtttz eiutrefsende Zug 2937 zum Halten gebracht worden. Am 12. dieses MonatS ist an derselben Stelle bei Gelegenheit der Streckenrevision vor, Durchfahrt deS obenbezeichneteu Zuges eine ähnliche Stange nebst einem 1,5 m langen Pfahl auf den Gleisen gefunden worden. Die Königliche Generaldirektion sichert demjenigen, der den Urheber dieser dem Eisenbahn betriebe bereiteten Hindernisse zuerst dergestalt zur Anzeige bringt, daß dessen Bestrafung herbei geführt werden kann, eine Belohnung von fünfzig Mark zu. Dresden, den 22. März 1899. Königliche «eueraldirektion »er Sächsischer» Staatseisenbahne«. Mittwoch, de« 2«. März 1899 Nachmittags S Uhr sollen im Hause 72p 1 gr, Wäfchmangel mit Zubehör, 1 großer Handwagen, 1 Petroleumständer, 1 Decimalwaage, 4 Regale, 1 Ladentasel, 1 Regulator, 2 Bilder, 1 Nähmaschine, 1 Kommode und 20 Centuer Kartoffeln versteigert werden. Freiberg» den 27. März 1899. Die in Gemäßheit von Art. II § 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Jimi 1SSV — Reichsgesetzblatt Seite 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise deS Haupt» marktortes Dresden im Monate Februar dieses Jahres festgesetzt« und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden bez. Quartierwirthen im Monat März dieses Jahres an Militärpserde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt im LieferungS- verbande der hiesigen Königlichen Amtshauptmannschaft 7 Mk. 87,5 Pfg. für 50 Kilo Hafer, 3 Akk. 49,1 Pfg. für 50 Kilo Heu, 2 Mk. 73 Psg. für 50 Kilo Stroh, waS zur Rachachtung andurch bekannt gemacht wird. Freiberg, den 25. März 1899. in jeder Weise beeinträchtigt und systematisch untergraben werden würden. Die Gleichberechtigung der deutschen Interessen mit denen der beiden anderen Vertragsmächte ist von vornherein eine illusorische gewesen. Wie kann der Vertreter der Kaiserlichen Regierung im Konsularhof überhaupt mit seinen Absichten und Vorschlägen zur Geltung kommen! Handelt es sich um Vornahmen zum Wohle der Interessen des Deutschthums, so wird er von seinen zwei Kollegen überstimmt, handelt es sich um Vornahmen gegen daS Wohl der deutschen Interessen, so wird sein Einspruch ebenfalls überstimmt. Die in diesen Fällen der Uneinigkeit vorgesehene Berufung an den als Schiedsrichter für solche Fälle berufenen Oberrichter, der dann als drittes deutschfeindliches Element in Betracht kommt, hatte bisher immer eine die deutschen Interessen schädigende Entscheidung zur Folge. Wie kann unter solchen Umständen überhaupt von einer Gleichberechtigung der fremden Interessen die Rede sein? Der im Beitrag vorgesehene Exelutiv- beamte der samoanischen Regierung und Präsident der Munizi palität wird in solchen Fällen meistens nicht gehört. Der Erfolg dieser nun seit zehn Jahren uns zum Leid be stehenden Vertragsbestimmungen ist der gewesen: daß wir eine für die hiesigen Verhältnisse viel zu kostspielige Verwaltung haben — daß wir uns hier ein analosächsisches (besser gesagt australisch- neuseeländisches), unfähiges Beamtenthnm mit großen Gehältern groß gezogen haben — daß trotz der Vertragsbestimmungen einzig und allein die englische Sprache bei den Gerichten und Behörden zugelassen ist — daß sämmtliche Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen immer nur in eng lischer, zuweilen auch gleichzeitig in der samoanischen Landes sprache, aber nie in deutscher Sprache veröffentlicht werden —daß unser gleichberechtigtes deutsches Geld durch den Verkehr vertrieben worden ist — daß englische und amerikanische Dampfer unsern Handelsverkehr fast ausschließlich an sich gerissen haben — daß die ganzen Lasten der Verivaltung fast ausschließlich von den Weißen getragen werden müssen, da die Samoaner seit Jahren keine Kopfsteuer bezahlen und bezahlen wollen, hauptsächlich wenn ihren Sitten und Gebräuchen, wie jetzt bei der Königswahl, durch einen von ihnen zu bezahlenden fremden Beamten (Oberrichter) rücksichtslos offen Hohn gesprochen wird, daß wir überhaupt schließlich von Jahr zu Jahr in größerm Umfange, trotz aller unserer dagegen gerichteten Bestrebungen, mehr und mehr in diese englisch-australische Jnteressenwirth- schaft hineingezogen werden. Wenn trotzdem die deutsche Einfuhr und Aus fuhr noch die erste Stelle hier einnehmen (der deutsche Schiffsverkehr kommt im Vergleich zu dem englischen und zu dem amerikanischen kaum mehr in Betracht) — wenn wir Deutschen auch den weitaus größten Theil der Zölle, Steuern und sonstigen Abgaben entrichten, um alle diese fremden uns feindlich gesinnten Beamten zu besolden, — wenn trotz der unberufenen Einmischung dieser uns ausgedrungeneu fremden Beamte» in rein samoauische Ungel^enheiten, — wen» trotz de, durch dieselbe» Der Rechtsanwalt Steyer m Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. KoukurSsorderungen sind bi- zu» 2. Mai 1899 bei dem Gerichte anzumelde«. ES wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannte« oder die Wahl esne», anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GläubigerauSschusseS und emtretende« Falle- über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf Ven 21. Aprtt 1899, vormittag- 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf ven 19. Rat 1899, vormittag» 10 Uhh vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz habe« oder z«^ Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab folgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie auS der Sache abgesonderte Befriedigung iu Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bi- zm» 1». April 1899 »Anigliche» Amtsgericht z« Freiberg, Abth. L, Bekannt gemacht durch den Genchtsschreiber: Sekr sislvplai. fortwährend entstehenden, unsere deutschen Interessen empfindlich schädigenden Reibereien mit den Samoanern, an deren gutem Einvernehmen unS hauptsächlich gelegen sein muß, — wenn wir trotz alledem noch unser Ansehen und unsern vorherr schenden Einfluß in Samoa behauptet haben, so ist dieser nicht etwa eine Folge deS Vertrage», sondern einzig und allein unsere- harten, zähen Kampfes für unsere großen, unbestrittene», aber be drohten und gefährdeten Interessen in Samoa. Wenn wir unter solchen Verhältnissen jetzt durch di» jüngste» Ereignisse dazu getrieben werden, mit altem Ernste gegen diese Mißstände Front zu machen und weiteren Aus schreitungen und Vergewaltigungen fremder Beamten hier energisch entgegen zu treten, so zwingt unS dazu unsere ernstlich gefährdete Stellung. Wir müssen jetzt mit allen uns zuGebote stehendenKräften für unser Rechts unsere Sprache und unser Deutschthum rintreten. Wir Deutschen Samoas glauben, daß nur, da wir durch die Samoa- Frage den Anlaß zu einer mächtigen deutschen Kolonialpolitik gegeben haben, zu einer besseren, als der unS bisher unver antwortlich echt stiefmütterlich zugekommenen Behandlung seitens unseres Vaterlandes berechtigt sind. Unser Bestreben, daS Deutschthnm in diesem so weit vom Vaterlande entfernten Theile unseres Erdballes hoch und in Ehren zu halten, kann wohl nicht bezweifelt werden. Unsere deutsche Schule und andere deutsch nationale Unternehmungen hier legen davon beredtes Zengniß ab. In samoanischer Erde ruhen die Opfer eines unglücklichen militärischen Eingreifens in die poltiischen Verhältnisse des Lande» und die im Orkan von 1889 verunglückten Mannschaften unserer Kaiserlichen Marine und sind unserer Obhut anvertraut. Des halb haben wir Deutschen Samoas auch noch immer nicht die Hoffnung aufgegeben, daß dies schöne Land doch' noch einst einen werthvollen Besitz unsere» Vater landes bilde» werde. Wir haben bis jetzt immer treu zum Vaterland« gestanden und werden es auch fernerhin trotz aller Schwierigkeiten und An fechtungen seitens Fremder thun. Wir müssen aber deshalb Euere Durchlaucht hierdurch inständigst bitten, unS so bald wie möglich durch unseren Vertreter klar wissen zu lassen, in welcher Weise die Kaiserliche Regierung die Lösung der samoanischen Frage', oder eine Neuregelung der hiesigen Verhältnisse herbeizujühren gedenkt. Sollte es der Kaiserlichen Regierung nicht möglich sein, den Berliner Vertrag zu lösen und daS von un- Deutschen seit nun zwanzig Jahren so heiß ersehnte Protektorat über Samoa zu übernehmen, so bitten wir wenigstens, eine Abänderung des Berliner Vertrages dahin zu bewirken, daß eine wirk- Uche Gleichberechtigung der drei Vertragsmächte und ihrer Angehörigen unter Berücksichtigung unserer vorherrschende« deutschen Interessen eintntt, d. h. daß deutsche- Stecht, deutsche Sprache und deutsche» Geld »n» in voller Gleichberechtigung ge sichert werde», daß die Bertraasbeamte« der deutsche« Mächtig sei» müsse», daß die imglückllche. Fortschritt hemmende Ko »trolle der ssae Die Landrenten und Landestulturrenten für 1. Termin 1899 sind bi- längsten» SO. diese» Monat» zur vermeid««- zwangsweiser Einhcdung an das Stadtsteueramt hier -« entrichte«. Freiberg, am 21. März 1899. Der Stadtrath, Idi». 8«t>ro«ckvr. Bgm. Konkursverfahren. Ueber daS Vermögen des Kaufmanns Oscar Bruno Küttner in Freiberg, Asche gaffe No. 1, alleinigen Inhabers der Firma Bruno Küttner daselbst, wird heute, am 25. Mär, 1899, vormittags 11'/, Uhr, daS Konkursverfahren eröffnet.