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für ReichenLmnd. Siegmar. Neustadt, Radenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton (Reichendrand, Nevoigtstraße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein !und Albin Thiem in Rottluff entgegen, genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzcigen-Arioahmc In der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. 38 Sonnabend, den 23. September 1916 Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 21. September 1916. Bekanntmachung. Im Lande geht das Gerücht um, die Regierung beabsichtige, die Sparkassengelder für Kriegszwecke zu beschlagnahmen und so eine Art Zwangsanleihe vorzunehmen. Dieses Gerücht ist ebenso töricht wie unbegründet und verwerflich. Weder das Reich noch irgend ein deutscher Bundesstaat denkt daran, sich an den Sparkassengeldern zu vergreifen. Wer nicht Kriegsanleihe zeichnet, obwohl er dazu, wenn auch unter Opfern, in der Lage ist, ver sündigt sich am Vaterland. Volk und Heer und hilft den Krieg verlängern. Dresden, am 14. September 1916. Ministerium des Innern. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemelndevorstande zu Relchenbrand, Siegmar. Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 21. September 1916. Kartosselaussiihr aus dem Bezirke der Auitshauptmannslhast Chemnitz. Die Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Bezirke der Amtshauptmannschast Chemnitz einschließlich Stadt Limbach ist nur mit Genehmigung der Amtshauptmannschaft zulässig. Zuwiderhandlungen werden nach 8 12 der Bundesratsverordnung über die Kartosfelversorgung vom 26. Juni 1916 (Rcichsgesetzblatt Seite 590) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. 10. August 1916 (Chemnitzer Tageblatt Nr. 221, Beilage, vom 11. August 1916) wird hiermit aufgehoben. Chemnitz, den 7. September 1916. Nr. 2590b X. I-'. II. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Gültigkeit der Zuckerkarten vetr. Auf Anordnung der Reichszuckerstelle wird die Gültigkeitsdauer der Zuckerkarten über 5 Pfund (blau) und über 20 Pfund (braun-, die bis zum 25. Oktober 1916 gelten sollten, um sechs Tage verkürzt. Die Karten laufen also am 19. Oktober 1916 ab. Die auf die Karten zu entnehmende Zuckermenge, die für den längeren Zeitraum berechnet war, verringert sich, der kürzeren Geltungsdauer entsprechend, und zwar bei den blauen Karten um 175 Gramm, bei den braunen Karten um 700 Gramm. Auf den letzten gültigen Abschnitt der Zuckerkarten darf keine größere als die unter Berücksichtigung dieses Abzuges zulässige Menge abgegeben oder bezogen ^ ^ Bekantttmalchung. ^ „Fanggürteln" in ihren Anpflanzungen, namentlich in Acpfel- und Ktrschpflanzungen, im Oktober vorzunehmen. Die Anbringung hat bis spätestens zum 20. Oktober 1916 bei Vermeidung von Zwangsmaßnahmen zu erfolgen. K ' Raupenleim, werden in den Unterzeichneten Gemeindeverwaltungen entgegengenommen. Die Gemelndevorstande zu Rekchenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 21. September 1916. Einschränkung des Fahrradverkehrs betr. Die Frist zur freiwilligen Ablieferung der beschlagnahmten Fahrradbereifungen, soweit sie nicht für die Benutzung fretgegeben sind, ist bis 1. Oktober 1916 verlängert worden. Die Ablieferung kann Mittwoch, den 27. September 1916, nachmittags von 3—5 Uhr bewirkt werden. Die nicht abgeliefcrten Fahrradbereifungen unterliegen einer Meldepflicht. Meldescheine hierzu sind bei den Unterzeichneten Verwaltungen entgegenzunehmen. Die Gemeindevorstände zu Relchenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 21. September 1916. Gemeinde-Sparkasse Reichenbrand h°t b-i d-m Postscheckamt Leipzig Konto Nr. 22739. Der Gemeindevorstand zu Reichenbrand, am 19 September 1916 Jugendpflege Siegmar (männlich). Sonntag, den 24. September betr. Die Teilnehmer an dm Endkämpfen sammeln */<10 Uhr am Gasthof Siegmar. Abmarsch pünktlich V»10 Uhr. Für Mundvorrat hat diesmal jeder selbst zu sorgm. Mittagessen wird nicht verabreicht. Wertsachen nicht mitbringen, da keine Verantwortung übernommen wird. Sonntag, 1. Oktober, Wanderung Frankenberg — Mittweida — Waldheim. Anmeldung bis spätestens Donnerstag, dm 28. d. M. im Lesezimmer bei dem Führer, der bei der Anmeldung noch Näheres bekannt gibt. Führer Herr Lehrer Bahl. Siegmar, am 21. September 1916. Der Ortsausschutz für Jugendpflege. Dir. Spin dl er, 1. Vors. Mütter- und Elternberatung in Siegmar. Eine große Anzahl Väter und Erzieher ist im Felde. Die Kinder und Jugendlichen stehm nicht mehr unter der straffen Zucht dieser Männer. Das bleibt nicht ohne Einfluß auf sie und bereitet den Müttern große Sorge. Um nun dm Müttern in Erziehungsfragen zur Seite zu stehm. hat der Unterzeichnete Schuldirektor eine Mütter- und Elternberatungsstelle eingerichtet. Alle Eltern, die des Rate» oder einer Aussprache in Lrziehungsfragm bedürfm, werden ersucht, Montag» in der Zeit von 5—7 Uhr l« Dlrektorzlm«rr hiesiger Schule vorzusprechen, wo ihnen nach Möglichkeit in allm Erziehungsfragen, Berufswahl der Kinder rc. bereitwilligst kostenlos Auskunft erteilt werdm wird. Siegmar, am 22. September 1916. Schuldirektor Splndle». Kartoffelabgabe. Diejenigen Einwohner, welche von hiesigen Landwirten, mit denen sie sich vereinbart haben, THlLisekartoffeln entnehmen wollen, habm Dienstag, den 26. September 1916 von 9—12 Uhr vormittags und von 2—5 Uhr nachmittags Bezugsscheine im hiesigen Gemeindeamt zu entnehmen. Bestellungen aus Feuerholz nimmt das Kriegshilfsausschußi^itglied Mar Ernst Montag, den 25. September 1916, vorm. 11—12 Uhr im Rathaus, Zimmer 5. entgegen. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 22. September 1916. Butterabgabe in Rabenstein Mittwoch, den 27. September 1916, in den bekannten Verkaufsstellen. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 22. September 1916. F amilien-Unterstntzung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Oktober 1916 soll ausnahmsweise Freitag, den 29. September d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—250 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 251—500 im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 21. September 1916. Brandversicherungsbeiträge. Am I. Oktober d. I. sind die Brandoersicherungsbeiträge auf den 2. Termin 1916 mit 1 Pfg.^von^eder^Versicherungseinheit für die Gebäude sowie für Stückbeiträge und mit IVe Pfg. für »e randmistcherung^beitrage und^die^^clchsstempe^bgabe sind bis spätestens zum bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Der Gemeindeoorstand zu Ravenstein, am 21. September 1916. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. ds. Mts. ist der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungssteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beitrag für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 bez. 3 Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte „6" des Einkommensteuerkatasters Revision der Grundstücksschlensen usw. Nach Abschnitt II Ziffer 5 und 7 des hiesigen Beschleusungs- usw. Ortsgesetzes sind die Grundstücks besitzer verpflichtet, für rechtzeitige Entleerung und bauliche Unterhaltung der Sammelgruben, Schlammfänge und Grundstücksschlensen besorgt zu sein, andernfalls die Gemeindeverwaltung die notwendigen Arbeiten und Herstellungen auf Kosten der Säumigen ausführen lassen kann. Indem die Grundstücksbesitzer an diese ihnen obliegende Verpflichtung besonders erinnert werden, wird ihnen bekannt gegeben, daß vom 23. Oktober d. I. ab eine Revision der Grundstücksschleusen usw. vorgenommen wird und Säumige unnachsichtlich Bestrafung zu gewärtigen haben. Rottluff, am 18. September 1916. Der Gemeindevorstand. Schulgeld. Der am 15. September 1916 fällig gewesene diesjährige 3. Termin Schulgeld ist bis zum 30. September 1916 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige muß das mit Kosten verbundene Beitreibungsverfahren eingelettet werden. Rottluff, am 20. September 1916. Der Gemeindevorstand. Nachstehende in Kraft befindliche Polizeiverordnung wird hiermit zur Nachachtung erneut bekannt gegeben. Rottluff, am 18. September 1916. Der Gemeindevorstand, Polizeiverordnung, Verbot der Verabreichung von Branntwein usw. an Kinder betr. Für den Gemeindebezirk wird mit Zustimmung des Gemeinderates folgendes angeordnet: 1. Die Verabreichung von Wein, Branntwein und anderen geistigen Getränken mit Ausnahme von Bier an Kinder unter 16 Jahren, sowohl zu deren eigenen Genuß als auch zur Ueberbringung an Andere ist Wirten und Händlern verboten, sofern sich die Kinder nicht in Begleitung von Eltern, Vormündern oder Erzieher befinden, die mit der Abgabe ausdrücklich einverstanden sind. Die Abgabe der Getränke in festoerkorkten, versiegelten oder verkapselten Flaschen zur lieber- bringung an Andere fällt nicht unter dieses Verbot. 2. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Rottluff, am 11. November 1913. Der Gemelndevorstand. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am I». Sonntag n. Trtn., dm 24. September, Dorm, HS Uhr Predigtgottesdienst. Pfarrer Rein. Dienstag Abend 8 Uhr Iungfrauenverein. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabeufteiu. Am 14. Sonntag n. Trin., den 24. September, 9 Uhr Predigt- gottesdienst: Pfarrer Weidauer. Danach Beichte u. heil. Abendmahl: Hilfsgeistlicher Herold. 8 Uhr evang. Jünglingenerein im Pfarrhause. Montag 9 Uhr Kirchweihfestgottesdienst: Hilfsgeistlicher Herold. Kirchenchor: .So feierlich und stille", 3st. Motette v. E. Schultz. Mittwoch, den 27. September. 8 Uhr evang. Iungfrauenverein. Donnerstag 4—6Uhr Kinderhort sürKriegermädchen (Pfarrhaus). 8 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung: Hilfsgeistlicher Herold. Freitag, den 29. September. 8 Uhr Kriegsbetstunde: Hilfsgetftlicher Herold. Wochenamt vom 25. bis 30. September: Pfarrer Weidauer.