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Blstt Amts und des Stadtrathes Wursnrtz Als Beiblätter: l. JllustrirteS Sonntagsblatt (wöchentlich); Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Purzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHästssteHerr: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausch«, Kamenz, Carl Daberkow, Grob« röhrSdorf. Annoncen-BureausvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Moste und. G. L. Daube L Comp sS chm Königsbrück, Kadeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Ansaat« sind bis Dienstag und Freitag Vorm.'9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltig» Cor- 2. pandwirthschaftliche Beilage (monatlich). des Königs Amtsgerichts Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche (Zu sendung. Duck und Vertag von E. L. Försters Erden in Pulsnitz. MchtuudvievjigKer Jahrgang, «-""'"--«"ch» H"-"-'" Sonnabend. Ur. 44. 3». Mai 1896. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Raths-, Polizei-, Cassen- und Standesamts-Lokalitäten Freitag, den 5. und Sonnabend, den 6. Juni 1896 werden an diesen Tagen nur ganz dringliche Sachen erledigt und in Standesamtsangelegenheiten nur Vormittags 8 bis 10 Uhr expedirt, während die Sparkaffe an diesen Tagen zu den üblichen Geschäftsstunden geöffnet bleibt. Pulsnitz, am 22. Mai 1896. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. KäusLernaHrungs - Werkcruf. Auf Antrag sollen die ein wirthschaftliches Ganzes bildenden Grundstücke: 1, die dem Maurer Johann Gottlieb Lohnitz in Kindisch gehörige Käuslernahmng, Folium 19 des Grundbuchs, Nr. 36 des Flurbuches daselbst, einen Flächeninhalt von — Acker 66 (^Ruthen umfassend und mit 18,8, Steuereinheiten belegt, 2-, das zum Nachlasse Johannen Christianen verehel. Lohnitz geborene Gnauck in Kindisch gehörige Feldgrnndstück, Folium 83 des Grundbuchs, Nr. 280 des Flurbuchs für Kindisch, mit einem Flächeninhalte von — Acker, 104 ^Ruthen und mit 1,bß Steuereinheiten belegt, zusammen Freitag, den 12. Juni 1896, 10 Uhr Vormittags an Ort unb Stelle vom unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte freiwillig versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht, sie können aber auch schon vorher an Amtsstelle eingesehen werden. Kamenz, den 18. Mai 1896. Das Königliche Amtsgericht. Philipp. Das diesjährige Aushebungsgeschäft im Aushebungsbezirkc Kamenz findet statt: Donnerstag, Freitag, Sonnabend und Montag, den 11., 12., 13. und 15. Juni ds. Js. auf dem Schietzhause in Kamenz und zwar an jedem Tage von früh '/,8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Kamenz und Pulsnitz Mit Ausnahme der Ortschaften Grotznauudorf, Mittelbach und Kleindittmannsdorf, Dienstag, den 16. Juni ds. Js, von früh 1^8 Uhr an auf dem Schietzhause in Königsbrück für die Militärpflichtigen aus den Ortschaften des Amtsgerichtsbeztrlcs Königsbrück, sowie aus den zum Pulsnitzer Amtsgerichts- bezirke gehörigen Ortschaften Grotznaundvrs, Mittelbach und Kleindittmannsdorf. Zu der Aushebung haben zu erscheinen: i ., die von den Truppemheilen vor beendeter Dienstzeit zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten, 2 , die im Vorigen Jahre ansgchobcuen, aber bis zum diesjährigen Aushebungsgeschäfte beurlaubten Rekruten, 3 .. die von d n Trupvembtilen als untauglich abgcwicsencn, im hiesigen Beznke aufhältlichen, init Berechtigungsschein zum einjährig - freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen nach vorauszugehender, bei der hiesigen Königlichen Amtshauptmannschast sofort zu bewirkender Anmeldung, 4 ., diejenigen Militärpflichtige,i, welche das diesjährige Musterungsgeschäft aus irgend einem Grunde versäumt haben, und zwar ebenfalls nach vorheriger, bei der Ortsbchörde sofort zu bewirkender Anmeldung, 5 ., die bei der diesjäh, -en Musterung a) ausgemusterten, b) zum Landsturm und 6) zur Ersatz-Reserve designirten sowie ck) als tauglich befundenen Mannschaften. Dagegen sind von der persönlichen Vorstellung die bei der diesjährigen Musterung zurückgestellten Mannschaften befreit. Den Ortsbehörden werden demnächst besondere Ordres für jeden einzelnen Gestellungspflichtigen zugehen, welche sofort nach Empfang den Betreffenden zu behändigen sind. Dafern Militärpflichtige, gleichviel, ob sie der Königlichen Ober-Ersatz-Commission vorzustellen sind oder nicht, inzwischen den Aufenthaltsort, an welchem sie sich in diesem Jahre zur Stammrolle gemeldet, gewechselt haben, oder vor Beginn des Aushebungsgeschästes «och wechseln sollten, ist dem unterzeichneten Civilvorsitzenden der Ersatzcommission von den Ortsbehörden unter Rückgabe der betreffenden Ordres oder bei Neuzugezogenen, unter Beilegung der betreffenden LoosungS- oder Geburtsscheine und Stammrollenauszüge zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 10 Mark schleunigst die erforderliche Anzeige zu erstatten. Am Gestellungstage selbst angebrachte Anmeldungen von Militärpflichtigen können nicht mehr berücksichtigt werven. Militärpflichtige, welche der Aufforderung zur Gestellung keine Folge leisten oder im Aushebungstermine nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, nach Maßgabe von Z 26,7 der Wehrordnung vom 22. November 1888 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen belegt, verlieren außerdem die Vortheile der Loosung und können durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellung angehalten werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsichrer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemustert, ausgehobon und sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen behindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, ortSobrigkeitlich beglaubigt sein muß. Gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Commission über angebrachte Reclamationen re., welche bei der Aushebung mündlich ertheilt werden und sofort als pub- licirt gelten, steht nur den Militärpflichtigen oder ihren zur Reclamation berechtigten Angehörigen eine, vorkommenden Falls bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission spätestens bis zum 27. Juni or. einzureichende Beschwerde an die Königliche Ober-Rekrutirungsdehörde zu. Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Commission über die körperliche Brauchbarkeit (Tauglichkeit) der Militärpflichtigen und über die Vertheilung der auS- gehobenen Mannschaften auf die verschiedenen Waffengattungen und Trupventheilc findet eine Berufung nicht statt. Die Herren Ortsvorstände haben sich, wie in den Vorjahren, nur am letzten Tage, Montag, den 15. Juni, bez. Dienstag, den 16. desselben MonatS und zwar spätestens früh 8 Uhr einzufinden. Die Gestellungspflichtigen haben sie bei Aushändigung der Ordres dahin anzuweisen, daß dieselben bei Vermeidung von Bestrafung in gehörig körperlich gereinigtem Zustande zur Vorstellung sich einzufinden haben. Kamenz, den 23. Mai 1896. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Aushebungs-Bezirkes Kamenz. von Er-MaNNsdorsf, AmtShauptmann. Die politischen Verhältnisse im Innern bilden gegenwärtig, da auf dem Gebiete der auswärtigen Politik eine Periode der Windstille eingetreten ist, fast ausschließlich den Gegenstand der Betrachtungen in der Tagespresse. Während diese Betrachtungen im allgemeinen selbstverständlich zu den grundverschiedensten Ergebnissen gelangen, vereinigten sich in voriger Woche zufällig zwei Preß- organe, von Weltrusbei denen sonst die Uebereinstimmung ihrer Anschauungen durchaus nicht die Regel ist, insofern zu gemeinsamem Urtheil, als sie dem Verhalten der Ordnungs.- Parteien in unserem Vaterlande Sachsen Lob spenden. In einem ihr aus Sachsen zugehenden Berichte äußert sich die nationalliberale „Kölnische Zeitung" u. a. wie folgt: „ ... Die bei den bürgerlichen Parteien in Sachsen mehr und mehr sich verstärkende Ueberzeugung, daß mit der Aenderung des Wahlgesetzes von 1868 ein nothw ndiger Fortschritt zur rechten Zeit unternommen worden ist, befestigt sich immer mehr. Die Socialdemokratie des Landes, die vor der entscheidenden Abstimmung damit drohte, laß die Wahlreform ihre Anhängerschaft gewaltig vermehren werde, g'.ebt jetzt unverhohlen zu, daß sie einen schweren Schlag erlitten hat. Die Zänkereien der Genossen untereinander über daS nunmehr zu befolgende Verhalten bei den Landtagswahlen haben Mißmuth uud Verdrossen heit in ihre Reihen getragen, noch mehr aber schadet der Partei die bei dec Wahlreform von höchster Stelle auS kundgegebene Absicht, den königsfeindlichen Wühlereien mit vollem Ernste entgegenzutreten. DaS bringt manchen, der in den sozialistischen Umtrieben nur eine wirthschaftliche Bewegung sehen wollte, zu einer anderen Auffassung der Lage. Der wider Erwarten klägliche Verlauf deS dies jährigen „WeltfeiertageS" am 1. Mai in Sachsen kann