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- für Wilsdruff, Tharandt, Reffen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsölalt für das Königliche GerichLsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 86. Freitag, den 5. November 1875. Bekanntmachung, die Volks- und Gewerbezählung betreffend. Am 1. December dss. Js. ist in Gemäßheit der Beschlüsse des Bundesrathes eine Volks- und Gewerbezählung, letztere behufs Auf stellung einer Gewerbestatistik, vorzunehmen. Es wird dies unter Bezugnahme auf die diesfallsige Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 16. September dss. Js. hiermit zur Kenntniß der Einwohner des hiesigen Bezirks gebracht mit dem Bemerken, daß die Ausfüllung der ihnen in ihrer Eigenschaft als Haushaltungsvorstände, einzelne selbstständige Personen, Besitzer, Vorsteher oder Verwalter von Anstalten zugehenden Listen nach Maaßgabe der denselben vorgedruckten allgemeinen Anleitung und bez. Probeausfüllung von ihnen selbst oder bez. durch geeignete Vertreter zu bewirken ist und daß man bei der Wichtigkeit und Bedeutung der Volks- und Gewerbezählung erwartet, daß dies allenthalben vollständig und wahrheitsgetreu erfolgen werde. Die sämmtlichen Gemeindebehörden des hiesigen Bezirks mit Einschluß der Städte Wilsdruff uud Sicbcnlchn aber erhalten zugleich Anweisung, ihren auf das in Rede stehende Zählungsgeschäft bezüglichen und in Eingangsgedachter Ministerial - Verordnung näher vorge schriebenen Obliegenheiten allenthalben pünktlich nachzukommen, insbesondere aber dafür besorgt zu sein, daß die nach Z 5 der mehrgedachten Verordnung nachgelassene Bildung von Zählungscommissionen bis zum 15. dieses Monats erfolgt, auch wo solches nöthig, die Eintheilung der Gemeinde in Zählbezirke und Annahme der Zähler bis spätestens zum 20. M. beendet ist. Die erforderlichen Drucksachen werden den Gemeindebehörden rechtzeitig von hier aus zugehen. Meißen, am 1. November 1875. Königliche Amtshauptmanttschstst. Schmiedel. Auf Folium 28 des Handelsregisters für den Gcrichtsamtsbezirk Wilsdruff ist heute auf Grund der Anzeige vom 13. October 1875, des Gesellschaftsvertrags vom 12. October 1875 und der Registratur vom 23. October 1875 die Firma „SchuHgemeinfchaft für Handel und Gewerbe in Wilsdruff, eingetragene Genossenschaft," eingetragen worden. Indem man dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt man noch Folgendes: Die in Rede stehende Genossenschaft hat ihren Sitz in Wilsdruff und den Zweck, den Handel und Gewerbestand in seinen materiellen Interessen zu heben und zu schützen und die Reellität im Geschästsverkehre ZN fördern. Die zeitigen Vorstandsmitglieder der Genossenschaft sind, die allerseits hier wohnhaften Herren: Herrmann Günther, Director, Gruft Schönach, dessen Stellvertreter, Louis Uhlemann, Schriftführer, Julius Galle, dessen Stellvertreter, Dheoder Braunert, Cassirer. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen sind in dem Amtsblatt für den Gerichtsamtsbezirk Wilsdruff zu ver öffentlichen, sowie „Schrchgemeinschaft für Handel uud Gewerbe in Wilsdruff" zu unterzeichnen und mit den Namen des Directors oder dessen Stellvertreters zu versehen. Ersterer wie Letzterer vertritt sowohl als ver- verpflichtet die Genossenschaft. Das Verzeichniß der Genossenschafter kann jederzeit beim unterzeichneten Königl. Gerichtsamt eingesehen werden. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 2. November 1875. vn. Gangloff. — Bekanntmachung. Behufs der vorzunehmenden Ergänzungswahl des mit Ende dieses Jahres ausscheidenden dritten Theiles der Stadtverordneten und deren Ersatzmänner ist eine Liste der stimmberechtigten und wählbaren Bürger hiesiger Stadt angefertigt worden und liegt dieselbe vom 0 bis mit 2S diefes Monats im hiesigen Rathhause zu Jedermanns Einsicht aus. Etwaige Einfprüche gegen diese Liste sind rechtzeitig und spätestens bis mit Montag, den 15. diefes Monats, bei dem unterzeichneten Bürgermeister anzubringen. Nach Ablauf der gedachten Auslagezcit wird die Liste geschlossen, auch werden alle bis dahin in dieselbe nicht eingetragenen Bürger/ von der Wahl ausgeschlossen, sowie auch etwaige bis dahin nicht erledigte Einsprüche unberücksichtigt-gelassen werden. , Wilsdruff, am 4. November 1875. Der Bürgermeister. Fiökcr.