Volltext Seite (XML)
74. Donnerstag, ven LS. November 1915 -V 274 Wählbar sind nur selbständige Personen, die dir Sächsisch« Staatsangehörigkeit besitzen? im Sinne der Gemeindeordnungen unbescholten sind und ihren Wohnsitz im Bezirke habe«. Als gewählt gelte» diejenigen, die dir relative Stimmenmehrheit erhalte» habe». Bet Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Wahl findet Sonnavend, de« 4. Dezember d. I. do« vormittag MW für die MM MMmnO-st M, ««i im MM zu KMMz i.k - „ , , «a. — Druck und Verlag vo« C. S. Roßberg in Fraureaberg i. Sa. . Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg kn Frankenberg t. Auf nachstehende Bekanntmachung wird hiermit noch besonders hingewiesen. Die dann unter Ziffer 3 angedeuteten 22 Ausnahmetage sind folgende: die Sonnabende vor Palmsonntag und vor Ostern, „ beiden letzten Wochentage vor Pfingsten, « „ ,, „ „ den, Kirchweihfeste, "14 „ „ „ Weihnachten und „ beiden „ „ Neuiahr. An diesen Tagen sind die Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr - ebenso w,e an den Tagen unter Ziffer 1 und 2 — um 9 Uhr zu schließen. Flöha, am 23. November 1915. Die Königlich- Amtshauptmannschaft. < Die Kreishauptmannschaft stellt fest, daß der Antr g auf Einführung de» Achtuhr ladenschlusses für die offenen V>rkaufssi Heu aller Geschäftszweige in Ebersdorf von mehr als zwei Dritteln der beteiligten Geschäftsinhaber gestellt worden ist. Es wird daher und nach Gehör der Amtshauptmannschaft Flöha hiermit ang-Krd»et, daß von Freitag, ven 26. November 1915, an die offenen Verkaufsstelle« aller Geschäftszweige in Ebersdorf während aller Tage ,m Jahre nur bi» 8 Uhr abend» für de« geschäftlich-« Verkehr offen gehalten werden dürfen. Ausgenommen sollen bleiben: 1. alle Sonnabende, 2. der einem gesetzlichen Festtage vorausgehende Werktag und 3. die 22 Tage, an denen nach der Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft Flöha vom 10. Dezember 1908 der Geschäftsbetrieb bis 10 Uhr abends bisher gestattet ist, soweit diese Tage nicht schon nach Ziffer 1 und 2 ausgenommen sind. Während der Zeit, in der die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waren d r in die en Verkaufsstellen geführten Art, sowie das Feilbieten von Waren auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe (8 42b Abs. 1 der Reichs- gewerbeordnung) sowie im Gewerbebetriebe im Um erziehen (8 55 Abs. 1 Ziffer 1 der Reichsgewerbeordnung) verboten. Ausnahmen können von der Amtshauptmannschaft zu gelassen werden. Die Bestimmungen der 88 139o und >396 der Neichsgewerk evrdnung, die Ruhezeit der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeite betreffend, werden durch diese Anordnung nicht berührt. Zuwiderhandlungen werden nach tz 146» der Neichsgcwerbeurdnung mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark, im Unvermegensfalle mit Haft b,straft. Chemnitz, am 16. November 1915. Die KreiShauptmanuschast Mit Ende dieses Jahres läuft die sechsjährige Amlscaurr der Mitglieder des für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Flöha bestehende WasseramteS und ihrer Stellvertreter — da» sind die Herren Fabrikbesitzer Stephan Elautz w Plaue und Fabrikbesitzer Otto Schönherr in Borstendorf als Mitglieder, und Kawmrrherr Graf v. Kö««-ritz auf Erdu annSdorf und Mühlrvbefltzrr Reinhold W---r »so. in Braunsdorf als Stellvertreter — ab. ES hat daher eine Neuwahl statlzufinden. Nach 8 58 drs Woffergeletzes vom 12. März 1909 sind die Mitglieder der im hiesigen Bezirke bestehenden Unterhaltunasgenossenschaften wahlberechtigt. DaS Wahlrecht kann nur persönlich, für juristische Personen und solche Personen, die geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt stad, durch eine» gesetzlichen Ver treter, für jede beteiligte Staatsverwaltung durch deren Leiter rder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten und für Miteigentümer eines Grundstückes oder einer Anlage durch einen mit schriftlicher Vollmacht Versehenen aus ihrer Milte auSgeübt werden. Weibliche Personen sind berechtigt, sich, durch »inen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Be vollmächtigten vertreten zu lassen. Niemand kann in einem amtshaupimannschaftlichen Bezirke das Wahlrecht mehrfach auSüben. Die Wahl geschieht dnrch Stimmzettel, die mit de« Name« der z« Wählend-« (zwei Mitglieder u«d zwei Stellvertreters zu versehen find. Lie beide« zuerst ge»a««ten Name« gelte« sür die Mitglieder de» Wasser» amte», die beide« nächste« sür dere« Stellvertreter, soser« a«s dem Stimm zettel selbst nicht etwa» Gegenteilige» vermerkt ist. Enthält »in Zmel „ ehr als vier Namen, so gelten nur die vier zuerst geschriebenen Namen wählbarer Personen. Stimmzettel, die die Person des zu Wählenden nicht erkennen lassen oder die Namen Nicht- wählbarer enthalten, sind insoweit ungiltig. - Uhr bi» mittag» 1 Uhr statt mo zwar. 1 für die M taliedk- der Uuterhaltuugsgeuoffeuschafte« für die Zschopax und die Flöha km Sitzungssaal- der Königlich-« AmtShauptptä««- schast Flöha» 2. für dir Mitglieder der H-tzbachg-«off-»schast im Sitzungssaal- de» Nathans-s zu O-d-ra«, s. für die Mttglitver der Ev-mnitzgenoffenschaft zu AuerSwaldr im «ieder-ii Gasthof- i« GarnSvorf, 4. sür die Mitglieder der Zwönitzgeuosseuschast zu Dittersdorf in der Nah«» hos^ .tschast in Dttt-rSdors und 5. sür die Mitglieder der Unt-rhaltuugSg-noff-nschast sür d-« M«M« h-rm-r»dors-r Dörsbach i« Panli» Gasthof irr Kr«mherm-r»dorf. Die Wadlen werden leiten: zu 1: Herr Asfifsor vr. Psot-«han-r in Flöha, zu 2: Herr Bürgermeister Zwing-nb-rg-r in Oederan, zu 3: Herr Gemrindevorstanb Vöttg-r In GarnSdorf, zu 4: Herr Gemrindevorstand Uhlig in Dittersdorf, zu 5: Herr Gtmeindkälttster O-Hm- in KrumhermerSdorf. Die Mitgltederverzeichnissr der UnterhaltungSgenosstnschaftrn liege» vom 2». Noötwßet dieses JahrrS ab in den Wahllokalen zur Einsicht auS. Flöha, am 20. November LS15 Di- Königliche AmtShauptmaunschast. „ Höchstpreise für Landbntter. Im Einverständnis mit dem Kommunalverbaad Flöha wird in Abänderung der Be kanntmachungen desselben, einschl. der Städte R.StO. vom 30. Oktober und 6. November d I sür be« Bezirk der Stavtg-meind- Frankenberg der Höchstpreis für La«db«tter, soweit diese «icht «»mittelbar vom Erzeuger a« de« Ver braucher abgegeben w rd, vielmehr erst durch den Kleinyandet UN letzteren gelangt, auf 1,20 M für ein Viertel «ilogr. ('/» Pfund-Stückchen) festgesetzt. Frankenberg , am 24. Nooembrr 1915. Der Stadtrat. Znsatzbrotkarte«. Donnerstag, den 2S. November d. F., Vorm. 9—V,1 Uhr und üächm. 8—1/,8 Uhr, gelangen die am 18. d. M. beantragten und, soweit ei» sechstes Pfund Brot in Frage kommt, bewilligten Zusatzbrotkartrn für die Kalenderwochen vom 20. November bi» 3. Dezember 1915 zur Ausoabe und zwar im — Erdgeschoß links — für diejenigen, welche ihre gewöhnlichen Broikartrn Wer und im „Bergkeller" abholM uitd in der Tchankwirtfchaft für diejenigen, welche ihre gewöhnlichen Brotkarten hier und in der „Börse" iu Empfang nehmen. Der vrotkart-uauSw-iS (Nummerkarte) ist wieder vorznl-g-u. Bezugsberechtigte, di- zu dem ob-ug-uanute« Zeitpunkt- tu d-U psrs bez-ichuete« Ausgab-ft-lle« ihr- Zusatzkarte« « cht abhole«, kö««e« erst von der nächste« allgemeinen vrotkarte«an»gabe ab Zusatzkarten erhalte«. Stadtrat Frankenberg» am 23 November 1915. Ausweiskarten für Minderbemittelte könne», soo »it dies noch vickt gelchebkn, gelegentlich drr Donnerstag, d»n 2S. Nopbr. d. F., im OrtSkrankenkaffengebände — Erdgeschoß links — und in der Schank- winichalr „Turnhalle" stattfindenven ZusotzbrotkartrnauSgabe beantragt werde». A»trag»berechtigt stad alle erwerbstätigen HauShaltungSvorftände mit einem Jahreseinkommen bi» z« 2509 M. Die beamriwten AuSft eiskorlrn sind Sonnabend, de« 27. November d. J„ Vormittag 9 '/,1 Uhr und Nachmittag V,S—5 Uhr in der Rachtpolizeiwache de» Nathause» abzudolen. Stavtrat Kra«ke»berg, am 24. Nov»mb»r 19l5. Quetrtiergei-er. Die sür Einquartierung und Verpflegung von Militär ans Mostat Oktober z« gewährende» Vergütungen sollen an die Quariiergeb« Vonn«irsitag, Uvn 28. Ißovvindvi-, Vonmüßßsg, gegen Vorlegung der Q »arntianwrisungm in drr Stadlhauptkasse, Raihaus, 2 Treppen, link», Zimmer Nr. 8, ausgezahl! w-rden. Empfangsberechtigt sind nur die Qaartiergeber oder die von ihnen mit schriftlicher Voll macht Versehenen. Frankenberg, den 24. November 1915. Der Stadtrat. SllerdeRimar llneucdüueelicdlreii * DaS kleine Griechenland hätte es sich wohl nicht träumen lassen, daß einmal vier europäische Großmächte zu seinen Füßen liegen und um Hilf« au« harter Not bitten würden. Da» Unerwartete ist jeooch Tatsache geworden. Lord Kit chener, der „Schlächter von Omdurman" hat den König Konstantin und den Ministerpräsidenten SkuludiS mit süßen Schmeichelnden umworben, und das überzählige Mitglied de« „großen Kabinett»" Frankreich», Denys Eochin, hat gleich falls wie eine schmachtende Nachtigall g-flötet. Auch die Gesandten England», Frankreich», Rußland« und Italien» hatten in Athen ihre ganze Liebenswürdigkeit entfaltet und alle diplomatischen Künste spielen lasst», um das spröde Herz dv» Grirchenküntg» zu gewinnen. Da da» Liebesmühen sich als ergebnislos erwies, warfen dir Herrschaften den Schafs pelz beiseitr und zeigten sich in ihrer wahren WolfSgestalt. Sir drohten mit der wirtschaitl'chrn Blockade Griechenlands, mit der Okkupation Salonikis und setzten den Tartarus in Bewegung. Die Festigkeit des Bastlru« und der griechischen Regierung vermochten sie nicht zu erschüttern. Griechenland erweist sich den Bitten wie dm Drohungen unzugänglich und forderte das Recht, Herr im eigenen Hause zu sein. Bange machen gilt nicht, ist ein« vulgäre RrdenSart, di« in der Weltgeschichte kaum je mit größerem R'chte Anwen- dung fand, als jetzt gegenüber Griechenland. König Kon stantin und feine Regierung ließen sich durch dir Entente- Drohungen in krinrr Weist rinschüchtrrn und vertraten ihren Standpunkt mit solcher Festigkeit, daß man schon heute sagen kann, st« habe« über all« gegen sie anfgrbotenen Machen schäften triumphiert. Die Blätter deS VierverbandS hatten sich redlich bemüht, die Erfolglosigkeit der Bemühungen gegen über Griechenland durch einen dichtrn Schleier von Lügen zu verhüllen, nachdem die Balkanpolitik der Entente Bulgarien gegenüber ein so schmerzliches Fiasko erlitten hatte und auch dir ans Rumänien gefitzten Hoffnungen sich als Seifenblasen erwiesen hatten. Die Tatsachen können sie nicht auS der Welt schaffen, und so werden sie sich über kurz oder lang zu dem beschämenden Eingeständnis genötigt sehe», daß auch die griechischen Trauben sauer waren. Griechenland wünscht keinen Bruch mit den VterverbandSstaaten, beweist diesen viel mehr durch dir stillschweigend« Genehmigung zur Landung und zum Durchmarsch von Truppen weitgehende» Entgegen kommen; eS kann und wird aber nicht da» Schwert gegen Deutschland und dessen Verbündete erhebe». Würde eS durch