Volltext Seite (XML)
dto. ss Donn-rStaq, den I. F«b««a» L87S . Zu- elhen xped. »ller- > den vt rene, mit Itter ls u. äst. mter trtd» dein zum r. nen, rden ge, l. ivor- ße. >ne» uts- nem e ich 11. um e. aem lph len- bin- icht, An- eim lber i zu »er «ar Zrl. elm in inr. Sols M ns« sen )ir. nl. er, id- >e; in in m. Mauhener Machrichten. Kreisblatt für den Kreis-Nrections-Lyirk Kautzen. , Amtsblatt für die Gerichts« und Verwaltungsbezirke Bautzen, Gchirgiswalda, König-W atttza, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Redakteur «nd Verleger: G. W. Mvttse in Bautze«. - - > - - ... ——. Verordnung, die Ziegelfabrikation betr. In Erwägung, daß die Seite 9 der Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen v. I. 1833 befindliche Verordnung, das zu beobachtende Maß der Dach- und Mauerziegel betr., vom 9. Jan. 1833, aus einem, in Folge der vom 1. Januar ds. Js. an in Wirksamkeit getretenen Maß- und Gewichts-Ordnung sür den Nordd. Bund vom 17. August 1868 außer Anwendung gekommenen Maßsysteme beruht, sowie daß es überhaupt für zeitgemäß zu erachten ist, die Ziegelfabrikation von beschränkenden Vorschriften in Ansehung des zu beobachtenden Ziegelmaßes zu befreien, ist mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Maj des Königs von dem Ministerium des Innern beschlossen worden, di- obgedachte Verordnung vom 9. Januar 1833 nebst der Erläuterungs-Verordnung vom 22, Juni 1833 (Sammlung der Gesetze und Verordnungen desselben Jahres Seite 9 und 67) hiermit ihrem ganzen Inhalte nach außer Kraft zu setzen. Hiernach haben sich alle Betheiligt« zu achten. Dresden, den 22 Januar 1872 Ministerium des Innern. vo« Rostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Aus Grund einer allerhöchsten Crbinets-Ordre Sr. Majestät des Bundes-Oberfeldherrn werden vom 1. April 1872 an junge Leute zur Portepee« Fähnrichs-Prüfung zugelassen, wenn von ihnen ein von dem Lehrercollcgium eines P kubischen Gymnasiums oder einer Preußischen Realschule 1. Ordnung ausgefertigtes Zeugniß der Reife sür die Prima der betreffenden Anstalt beigebracht wird, auch sind diesen Zeugnissen diejenigen gleichzuachten, welche von außer- preußischen, anerkannter Maaßen auf gleicher Stufe stehende» höheren Lehranstalten ausgestellt sind. Nachdem diese allerhöchste Bestimmung auch für duL Königlich Sächsische Armee-Corps Geltung gewonnen hat, so werden diejenigen höheren Lehranstalten des Königreichs Sachsen bezeichnet, deren Abiturienten-Zeugniß schon srühcr von der Portepee-Fähnrichs-Prüsung befreite und deren Zeugniß der Reife zur Prima bei Zulassung zu den Portepee-Fähnr-chs-Prüsungen demnächst als giltig betrachtet werden wird, uns zwar: die Kreuzschule zu Dresden, das Vitzthumsche Gymnasium daselbst, die Fürsten- und Landesschule zu Meißen, die Fürsten- und Landesschule zu Grimma, die Thomasschule zu Leipzig, die Nicolaischule daselbst, Has Gym nasium zu Freiberg, das Gymnasium zu Zw'ckau, das Gy nnasium zu Plauen, das Gymnasium zu Bautzen, das Gymnasium zu Zittau, die Annenrealschule zu Dresden, die Neustädter Realschule daselbst, die Realschule zu Leipzig, die Realschule zu Plauen, die Realschule zu Chemnitz, die Realschule zu Annaberg, die Real schule zu Zittau, die Realschule zu Zwickau. Die Dlrectionen der genannten Anstalten werden hiervon mit der Veranlassung inKenntniß gesetzt, die in Frage stehenden Reifezeugnisse -urPrima auszustellen. Dresden, am 24.Januar 1872. Ministerium deS Cultus und öffentlichen Unterricht». Gerber. Fiedler, S. Bekanntmachung. Die Königl. Gerichts- und Polizeibehörden werden hierdurch ergebeust ersucht, vom 1. Februar a. e. ab keine Leichen mehr an das Königl. Garnison- lazareth zu Dresden befördern zu lassen, da die Operationscurse beendet sind. Dresden, den 28.Januar 1872. Königliche Sanitäts-Direction. I)--, W. Roth, Generalarzt. Der Handarbeiter Mietzner aus Zescha hat sich wegen einer gegen ihn vorliegenden Anzeige zu verantworten. Da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe hiermit geladen, sich sofort und längstens bis z«m 2ü. Februar 1872 an hiesiger Amtsstelle einzufinden und seiner Vernehmung gewärtig zu sein. Zugleich werden alle Polizei- und Criminalbehörden ersucht, Mießnern im Betretungssalle aus diese Vorladung aufmerksam zu machen und event. hierüber Nachricht anher gelangen zu lassen. Königswartha, den 26. Januar 1872. Königliches GerichtSamt. «eyter. A. Telegraphische ZorrespoLSrnz. Rom, 29. Januar. (W. T. B) Die belgische Gesandtschaft ist offieiell in Rom installirt. — Nach der „Opinione" ist der Präsi dent der Kammer ersucht worden, den Minister deS Aeußern, Visconti- Venosta, wegen der Abwesenheit deS französischen Gesandten zu interpelliren. DaS Blatt fügt hinzu, die Ersprießlichkeit einer solchen Interpellation sei nicht einzusehen, da in Rom die französische Gesandt schaft etablirt sei, waS für den internationalen Verkehr genügt. Nach Pariser Briefen scheine der neue Gesandte Goulard seine Abreise so lange verschieben zu wollen, bis die Nationalversammlung die Petition gegen Errichtung der französischen Gesandtschaft beim Könige von Italien in Rom erledigt habe Parts, 30. Januar. (W. T. B.) In einem vom Grafen von Chambord veröffentlichen Manifeste heißt eS: Alle auf eine Außerachtlassung meiner Pflichten gesetzten Hoffnungen find eitel, ich werde niemals verzichten. Ich werde mich in meinen Pflichten nicht erschüttern lasten, nachdem ich 40 Jahre lang unwandelbar denselben treu gewesen bin. DaS monarchische Printip ist da? Erbtheil Frank reichs, seine letzte Hoffnung für seine Möße, seine Freiheit. Der CäsariSmuS und die Anarchie bedrohen un» nur noch, weil man in Personal-, nicht aber in Principiensragen daS Wohl deS Lande» sucht. Ich Pflanze kein neues Banner auf, ich halte blo» dasjenige Frank reichs aufrecht, ich will Reformen, aber keine Reaktion. Nachdem daS Manifest sodann die Nothwendigkeit betont, keine Zeit weiter zu ver lieren, fährt dasselbe fort: Wo werden Allianzen zu suchen sein, außer in dem nationalen Prinrip und in der erblichen Monarchie? Wer wird unseren Armeen eine fest gegliederte Organisation geben? Wer wird unserer Diplomatie wieder Ansehen verschaffen? Wer giebt Frank reich Selbstachtung und seine Rangstellung zurück? Ich bin zu allen Opfern bereit, welche sich mit meiner Ehre vertragen, zu allen Zu geständnissen, welche nicht als Acte der Schwäche gelten könnten. Das selbe schließt mit den Worten: Niemand, unter welchem Vorwande eS auch sei, wird eS erlangen, daß ich zustimme, legitimer König durch die Revolution zu werden. Versailles, 29. Jan. (W.T.B.) Nationalversammlung. DiScusston der HandelSverträge. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten spricht sich dafür auS, diese Frage sofort zu ent- scheiden; er theilt der Versammlung mit, daß von Sitten de» eng-