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Amts- mit« AWMbtlltt für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des .Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Ps. L8S8 Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. ----- 45. Jahrgang. — Dienstag, den 26. Juli Bekanntmachung, die Ausbildung der Laicnfleischbcschaücr bete. Durch das Gesetz vom 1. Juni 1898 — Gesetz- und Verordnungs-Blatt S. 209 — wird für das Königreich Sachsen eine allgemeine Schlachtvieh- und Fleischbeschau cingc- führt. Dieselbe soll ausgeübt werden durch approbirte Thierärzte und durch staatlich ge prüfte Laienflcischbeschauer — 8 4 des Gesetzes —. Für die Ausbildung und Prüfung der letzteren sind in der Verordnung vom 24. Juni 1898 — Gesetz- und Verordnungsblatt S. 221 — die erforderlichen Vorschriften erlassen ivorden. Wenn auch der Zeitpunkt, zu welchem das Gesetz in Kraft tritt, noch nicht endgültig feststehl, so will das Ministerium des Innern doch denjenigen Personen, welche sich um Anstellung als Laienfleischbeschauer in einer Gemeinde oder einem Gutsbezirkc bewer ben wollen, schon jetzt zu ihrer Ausbildung und Ablegung der Prüfung Gelegenheit geben. Personen, welche sich künftig der Fleischbeschau widmen und ihre Anstellung als Laienflcischbeschauer suchen wollen, mögen sich daher baldigst in Dresden bei dem Direktor der städtischen Fleischbeschau, Oberthierarzt Dr. Edel mann, oder in Leipzig bei dem Schlachthosdirektor, Bezirksthierarzt a. D. Hengst, oder in Chemnitz bei dem Direktor der städtischen Fleischbeschau, Oberthierarzt Di. Tempel, oder in Zwickau bei dem Schlachthosdirektor, Amtsthierarzt Rieck, oder in Zittau bei dem Schlachthofverwalter, Amtsthierarzt Encke anmelden. Als Fleischbeschauer können nur männliche Personen, welche das 24. Lebensjahr erfüllt haben und welche nicht Fleischerei, Fleischverkauf oder Viehhandel betreiben, angc- stellt werden — 8 4 Absatz 2 des Gesetzes —, welche übrigens gesund, frei von erheblichen körperlichen Gebrechen und im Vollbesitz ihrer Sinne sind. Bei der Einberufung zur Aus bildung werden Diejenigen bevorzugt, welche nachweisen können, daß sie, das Bestehen der Prüfung vorausgesetzt, Aussicht haben, für einen bestimmten Bezirk, beziehentlich für eine bestimmte Gemeinde als Laienfleischbeschaucr angestellt zu werden — Punkt 5 der Verord nung vom 24. Juni 1898 —. Diejenigen, welche die Prüfung bestehen, erlangen übrigens nur die Befähigung, nicht aber einen Anspruch auf Anstellung als Laiensleischbcschauer. Die Ortsbchörden und die Bezirksthierärzte werden veranlaßt, Diejenigen, welche sich ausbilden lassen wollen, wozu in erster Linie die jetzt als Trichinenschaucr zugelassenen Personen geeignet erscheinen, auf Verlangen über die cinschlagenden Bestimmungen noch weiter zu belehren. Dresden, am 20. Juli 1898. Ministerium des Innern. Für den Minister: Merz. Zcibig. Hundesperre. Anher gelangter Mittheilung zufolge ist am 14. dss. Mts. ein in Rothenkirchen ent laufener mittelgroßer schwarzer Hund mit iveißer Brust, vier weißen Pfoten und weißer Schwanzspitze, männlichen Geschlechts, welcher in Rothenkirchen und Jrfersgrün Menschen und Thiere gebissen hatte, getödtet und durch bezirksthicrärztliche Untersuchung die Toll- wnth bei demselben sestgestellt worden. Es wird deshalb für die Orte Lberstützengrün, Unterstützengrün und Neuheive Vis zum 22. Hktover 1898 die Festlegung aller daselbst vorhandenen Hunde angeordnet, ingleichen die für den Ort Schönheide und den Bezirk des Staatsforstreviers Schönheide bereits bestehende Hundesperre — vergl. Bekanntmachung vom 25. Juni l. I. Nr. 76 dieses Blattes — Vis zum 22. Oktober 1898 verlängert. Die betheiligten Ortsbehörden haben sofort das iveiler Nöthige vorzukehrcn. Schwarzenberg, am 22. Juli 1898. Königliche Amtshauptmannschnst. Frhr. v. Wirsing. W Bekanntmachung. Am 1. August dss. Js. ist der 2. Termin der Grundsteuer auf das Jahr 1898 fällig. Derselbe ilt bei Vermeidung der zwangsweisen Einziehung bis spätestens zum 1V. August dss. Js. in hiesiger Stadtsteuercinnahme zu entrichten. Eibenstock, am 25. Juli 1898. Der Rath der Stadt. Hesse- Tic Nrn. 38 und 158 des Verzeichnisses der unter das Schank- und Tanzstätten verbot gestellten Personen sind zu streichen. Stadtrath Eibenstock, den 25. Juli 1898. Hesse.Gnüchtel. Mittwoch, den 27. Juli d. I., Vormittags 11 Uhr sollen bei dem Restaurateur Herrn tbullav Aretschneider hier 3000 Stück Cigarren öffentlich versteigert werden. Eibenstock, am 25. Juli 1898. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht. Zügelt, s. d. Ger -Vollz. Per lippische Zwischenfall. Die Erklärung des fürstlich lippischen Staatsministeriums, daß dasselbe der Veröffentlichung der vielgenannten Kaiserdcpefchc gänzlich scrnstehe, hat indirekt bestätigt, daß diese« Telegramm wirklich existirt, wenn auch vielleicht nicht genau in dem Wortlaut, der durch eine bedauerliche Indiskretion von dritter Seite bekannt gegeben worden ist. Da die Sache nun einmal die Oessentlichkeit beschäftigt, so tragen wir hier au« den Blättern mehrere« zusammen, was zur Aufklärung dient. Der Graf-Regent verlangt für sich und seine Kinder gleich mäßig den militärischen Gruß der Offiziere und den Titel .Er laucht". Dabei ist jedoch nicht zu übersehe», baß diese Zeremonien fragen eine thatsächlichc Bedeutung für die Zukunft in sich schließen. Der Graf ist durch Schiedsspruch de« König« Albert von Sachsen zum Regenten de« Fürstcnthum« eingesetzt worden, und Prinz Adolph von Schaumburg-Lippe, der Schwager de« Kaiser«, hat ihm Platz machen müssen. Der Spruch ist da, und der Kaiser hat auch nicht den Gedanken, ihn ansechten zu wollen. Dagegen ist, wie wir glauben, der Kaiser von der Erbberechtigung der Söhne de« Grafen keineswegs überzeug». Er steht vielmehr auf dem Standpunkt der Schaumburger Linie, welche die StandeS- gcmäßhcit der Hcirath de« Grafen bezweifelt und deshalb die Succeision-fähigkeit seiner Nachkommen nicht anerkennen will. Der Kaiser hat deshalb dem Regenten zu verstehen gegeben, daß er ihm wohl Gruß und Anrede in der verlangten Weise bewilligt, aber beide« bi« zum rechtlichen Austrage nicht den Söhnen de« Grafen zubilligt. Wir glauben auch zu wissen, daß der Kaiser nicht der Meinung ist, daß die Succcssionsfragc durch Landes gesetzgebung gelöst werden könne, sondern daß sic auf rechtlichem Wege auSgetragcn werden müsse. So dürste die Kontroverse stehen und nun sind für die Be- urtheilung der vorläufigen Streitstage die Bestimmungen der Militär-Konvention zwischen Preußen und Lippe-Detmold vom 14. November 1878 maßgebend, die in Artikel 7 dem Fürsten die Ehrenrechte eine« kommandircndcn General« einräumt. Hier nach würde für den Grafen-Regenten kein Recht bestehen, hin sichtlich der militärischen Ehrenbezeugungen für die Mitglieder seiner Familie Bestimmungen zu treffen, während z. B. die Militär- Konvention mit Schaumbnrg-Lippc vom 2b. September 1873 diese« Recht im Schlußprotokoll ausdrücklich einräumt. Da« Gleiche ist in der Konvention mit Waldeck der Fall, bei Schwarz- burg-Sonder«hauseN nicht, Anhalt auch nicht, doch findet dort ein Handgelöbniß der Offiziere statt, da« Wohl und Beste de« Herzog« zu befördern, Schaden und Nachtheil aber abzuwcnden. Auch in der Konvention mit Weimar, Koburg-Gotha, Schwarzburg-Rudol stadt und beiden Neuß vom Ib. September 1873 sind Bestim mungen über die Ehrenrechte für Mitglieder der landcSsürstlichen Häuier nicht enthalten, die Fürsten selbst haben die Ehrenrechte der kommandircndcn Generale. ES scheint demnach, als seien beim Abschluß der Konventionen erweiterte Bestimmungen nur da zugestandcn worden, wo sie ausdrücklich verlangt wurden, klebrigen« ist die Konvention mit Lippe-Detmold beiderseitig mit zweijähriger Frist kündbar. Der „Hamburgische Korrespondent" hält sich darüber auf, daß eine Sache, die an sämmtlichen deutschen Höfen bekannt ist, den Weg in die Presse gefunden hat: Die „Tägl. Rundschau" bestätigt in, wie cs schein», unanfechtbarer Weise, daß sich der Bries- und Depeschcnwechscl zwischen dem Gras-Regenten Ernst zur Lippc-Biesterfeld und dem Kaiser im wesentlichen so abgespielt hat, wie er in der Presse dargestcllt worden ist. Wir bedauern gewiß da« rasche Wort de« Kaiser« und sind überzeugt, daß er unschwer eine Form finden wird, eine mögliche kkcbereilung gut zu machen. Noch mehr aber bedauern wir, daß die unerwünschte Angelegenheit mit einer plumpe»» Indiskretion in die Oesfentlich- keit geworfen worden ist. Man muß beobachten, wie sich Parti- knlaristen, Demokraten und Sozialdemokraten an dem Feuerchen, da« da glücklich angezündct worden ist, behaglich die Hände wärmen; wie von ihnen aus einer persönlichen Verstimmung sofort mit hämischer Schadenfreude böse Zwietracht im Rathc der BundcS- sürsten herauekonstruirt wird; man wird es dann mit un« al« da« kknfrohcstc an diesem ganzen Vorgang betrachten, daß sich die öffentliche Diskussion seiner überhaupt hat bemächtigen können. Ausdrücklich sei konstatirt, daß dem stet« loyalen lippischen Hause dabei nicht der Schein eines Vorwurf« zur Last fäll». Von dieser Seite ist die Nachricht nicht in da« obskure bayrische Blättchen lancirt worden, da« nicht- Eiligere« zu rhun hatte, al« sie dem Publikum geschäftig zu serviren. Im klebrigen meinen wir, daß die Betheiligten der guten Rathschlägc der Presse nicht bedürfen und daß die Blätter sich in der Besprechung der Angelegenheit einer schicklichen Reserve zu befleißigen haben. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die „Berl. Polit. Nachr." schreiben: „Die nach Blättermeldungen angeblich in einigen Einzclstaatcn vorhandenen Wünsche auf Herabsetzung der Altersgrenze für den Eintritt in den Genuß der Altersrente dürsten für die nächste Revision de« Invalidität« und Alter«vcisichcrung»ge- setze« große Aussicht aus Erfolg kaum haben. Bekanntlich waren diese Wünsche schon vorhanden, al» da« Gesetz ausgearbeitet wurde und man hat sic damals hauptsächlich au« dem Grunde nicht berücksichtig», weil man erst Vic finanzielle Tragweite der ganzen neuen Einrichtung kennen lernen wollte. Ob da« in der Zeit seit I89l schon geschehen konnte, ist doch sehr zweifelhaft. Ganz gewiß ist c« aber, daß mit einer Herabsetzung der Alters grenze gewaltige Beitragsteigeiungen eintretcn müßten. Amtlich ist berechnet, daß bei Herabsetzung der Altersgrenze von 70 auf 6ö Jahre jede Marke :>»/, Pfennig und bei einer Herabsetzung auf 60 Jahre 13 Pfennige mehr kosten würde. Die Zahl der jährlich zugehcnbcn Altersrenten würde bei Herabsetzung auf 65 Jahre von 30,234 auf 56,140 steigen, bei Herabsetzung auf 60 Jahre von 30,234 auf 80,750. Die Belastung würde sich da nach um 30 oder 60 pCt. erhöhen. Man ersieht daran«, wie beträchtlich sich die Leistungen von Arbeitsgebern, Arbeitern und Reich steigern müßten. Ob eine solche Steigerung aber angängig ist, da« ist doch sehr fraglich. Gras von Posadowsky hat denn auch in der RcichStagSsitzung vom 24. Januar d. I. erklärt, daß aus diesem Gebiete die größte Vorsicht angebracht sei und daß man zur Zeit an eine Herabsetzung der Altersgrenze wohl nicht denken könne. — Hamburg, 23. Juli. Zur Theilnahmc am IX. deutschen Turnfest trascn heute Tausende von Turnern, viele davon in Sondcrzügen hier ein. Alle wurden mit Musik em pfangen und nach der Turnhalle zu St. Georg geleitet, wo die Begrüßung stattfand und die Fahnen abgegeben wurden. Die Straßen der Stadt, namentlich in der Umgebung der Bahnhöfe, sind von dichtgedrängten, festlich gestimmten Menschenmasse»» erfüllt. Die Stadtthcile, durch die sich der morgige Festzug bewegen wird, sind aus« Prächtigste geschmückt. Da« Wetter ist, von einzelnen Regenschauern abgesehen, schön und Warin. — Altona. Die hiesigen Soldatcn-Erkrankungen sind, wie die „Allgemeine Fleischer-Zeitung" auf Grund genauer Informationen mittheilen kann, durch die Verwendung von ame rikanischem Schweinefleisch hcrvorgerufen. Diese« Fleisch ist am vorigen Donnerstag Mittag« in der Kantine der Kaserne de« 3l. Infanterie-Regiment« zu Frikandellen verarbeitet worden und nach dem Genuß dieser Frikandellen sind mehr al« hundert Mann diese« Regiment« sowie 22 Mann einer wegen Raummangel« in derselben Kaserne untcrgcbrachten Kompagnie de« Hanseatischen Infanterie-Regiment- Nr. 76 erkrankt; c« traten heftige« Erbre chen ein und hochgradige Ficbcrcrscheinungen. Die Schuld an dem Vorfall trifft in erster Linie den Lieferanten Weiß in Altona- Ottensen, der vor dem Erlaß de« Zufuhrverbots ein große« Quan tum amerikanische« Schweinefleisch angekauft und im Hamburger Kühlhausc so lange hat lagern lassen. Diese« Fleisch war ver dorben, aber auch iin guten Zustande wäre die Lieferung diese« Fleische« unstatthasl gewesen, da die Lieferung amerikanischen Fleische« in dem zwischen der Garnisonvcrwaltung und dem Lie feranten abgeschlossenen Kontrakte verboten worden ist. Wie e« heißt, soll nach Feststellung dieser Thalsachen der Vertrag mit dem Lieferanten sosort aufgehoben worden »ein. Glücklicher Weise haben die Erkrankungen in dem vorliegenden Falle keine schlim-