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Wochenblatt für 8 sberi^ mül!-' es. en. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevotgtstratze 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispalttge Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigeu-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 3 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. versknsknserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr etngegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. O Ä2 Sonnabend, den 2. Juni 191V :ban^ »t. tzen^ !N, s tt- re, Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die GemelndevorstSnde zu Relchenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 31. Mai 1917. Verbot der Vernichtung von Queckenwurzeln. Queckenwurzeln, die bisher als lästiges Ackerunkraut gewöhnlich verbrannt oder sonst vernichtet wurden, dürfen künftig nicht mehr vernichtet werden. Sie sind vielmehr mit Schere und Messer allen dünnen Faserwurzeln und Blattresten zu befreien, durch Uebergießen oder Bespritzen mit kaltem Nasser von anhaftenden Erdteilchen und Steinchen zu reinigen und durch Ausbreiten an der Luft zu trocknen. Als Sammelstellen sind die obengenannten Gemeindeämter bestimmt. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar und Rabenstein, am 31. Mai 1917. . Das Königliche Ministerium des Innern hat auf Grund von 8 1 des Gesetzes, die Körung von «tegenböcken betr., vom 31. Juli 1916 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 102) ungeordnet, daß vom '-August dieses Jahres ab zum Decken der in den Gemeinden Grüua, Rabeustei«, Neichenbrand Rd Siegmar vorhandenen Ziegen nur solche Ziegenböcke verwendet werden dürfen, die als zuchttauglich kklärt (angekört) worden sind. . Gemäß 8 1 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Körung von Ziegenböcken vom Juli 1916 wird dies hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Nr. 677 L. Chemnitz, am 30. Mai 1917. Königliche Amtshauptmannschast. Pros- Mil MWMmilWe in MOMM. Die Ausgabe der Brot- und Fletschkarten auf die Zeit vom 9. Juni bis 6. Juli 1917 an Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Freitag, den 8. Juni 1917, im hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen des I. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1— 150 II. Bezirks III. Bezirks IV. Bezirks „ 151— 300 „ 301— 450 „ 451— 600 „ 601— 750 „ 751— 900 „ 901—1050 „ 1051—1200 nachm. von 2-3 Ahr 1 AAWeamt <> 2 t " " Z — 4 " / Meldeamt „ „ 2 — 3 „ ( im Sparkassen- „ „ 3 —4 „ / zimmer „ „ 2 — 3 „ 1 im Gemeindekassen- „ „ 3 —4 „ / zimmer. . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- Muen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur ln Behinderungsfallen (als K gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs- dh-stande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot und Fleischkarten nicht ^gegeben. . Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — H die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischbarten zu erinnern. . Relchenbrand, am 1. Juni 1917. Der Gemeindevorstand. Knochensammelstellen. > In hiesiger Gemeinde sind bei den Fleischern Dietrich, Schulze, Richter und Geßner Knochen- ^Melstellen errichtet worden. Die in den Haushaltungen, Gastwirtschaften und anderen gewerblichen Trieben abfallende und in den Sammelstellen abzuliefernde Knochen werden mit k 4 Pfennigen Pfund bezahlt. Abzuliefernde Knochen werden jeden 1. und 3. Mittwoch im Monate nachmittag von 6—8 Uhr " den vorbezeichneten Sammelstellen von ein Pfund an aufwärts angenommen.. . Reichenbrand, am 1. Juni 1917. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. d, Nachdem die Heberolle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Jahr 1916 eingegangen " liegt dieselbe 2 Wochen lang und zwar . vom 1. Juni bis 15. Juni 1917 N Einsichtnahme der Beteiligten öffentlich im hiesigen Rathause (Gemeindekasse) aus und sind etwaige Sprüche der Unternehmer gegen Höhe der Beiträge rc. innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen '^kt an die Geschäftsstelle der Genossenschaft, Dresden-A-, Wienerplatz 1, zu richten. , Die Beiträge sind auch trotz erhobenen Einspruchs bis längstens den 15. Juni 1917 " die hiesige Gemeindekasse abzuführen. Reichenbrand, am 31. Mai 1917. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Soll Nahrung für Menschen und Vieh gewonnen werden, so ist notwendig, Felder N Wiesen zu schonen und nicht darin herumzulanfen, wie es jetzt leider sehr viel geschieht. K bitten alle rechtlich denkenden Mensche», mit dafür zu sorgen, das; unnützes Betrete« ^ Felder und Wiesen Unterbleibt. Für jede Anzeige über Flnrfchade«, die sich rechtlich folgen läßt, sichern wir eine Belohnung von LV Mark zu. Im Mai 1917. Guttverwaltung in Oberrabenstein. . Guttverwaltung in Niederrabenstein. Brot- mii NeWllltemiiWbe in MW. Die Ausgabe der Brot- rc. Kartei: auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotheft« Freitag, den 8. Juni 1917, im hiesigen Rathause. Die Ausgabe der Karten erfolgt in folgender Weise: im Sparkassenzimmer Brotkart.-Nr. 1—50 „ „ 51 —100 „ „ 101 —150 „ „ 151 —200 „ „ 201 -250 im Registraturzimmer 251 — 300 von VtS— Vs9 Ahr 301 — 350 „ V-9-»^9 „ 351 —400 „ »/ist- 9 „ 401 — 450 „ 9—VUO „ 451-513 „ '/AO-MO „ Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur ln Behlnderungsfällen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenhefte maßgebend sind, was bei etwa stattgefundenen Amzügen besonders zu beachten ist. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- rc. Karten zu erinnern. Neustadt, am 31. Mai 1917. Der Gemekndevorstand. Staats- «ad keMindeeiakamaiea- sowie krgälijmMuer. Der erste Termin dieser Steuern ist bereits längst fällig gewesen. Es wird aufgefordert, diese Steuern nunmehr ungesäumt zu entrichten, da das Mahn- und Beltrelbungsverfahren alsbald beginnen mutz und die Säumigen die dadurch entstehenden, nicht unerheblichen Kosten sich selbst zuzu schreiben haben würden. Der Gemekndevorstand zu Rabensteln, am 31. Mai 1917. Brot- mit FleWWemSW in Weichem. Die Ausgabe der neuen Brot- rc. Karten auf die Zeit vom 9. Juni bis 6. Juli 1917 erfolgt Freitag,, den 8. Juni 1917, von 6—Vs8 Uhr nachmittags kn den bekannten Ausgabelokalen durch dke Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfallen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Karten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zetten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Diejenigen Haushaltungsvorstände, welche ihren Fleischbedarf bei einem anderen Fleischer beziehen wollen, haben dies rechtzeitig (vor der Fleischkartenausgabe) zwecks Eintragung in die Kundenliste bei ihrem Fleischer zu melden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 31. Mai 1917. Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Geldtäschchen mit Inhalt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 31. Mai 1917. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom S. Juni bis 6. Juli 1917 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Freitag, den 8. Juni 1917, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten, in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule, und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenhefte Nr. 1 bis mit 125, nachmittags 2 Uhr, » . „ 126 „ „ 250, „ Vs3 „ , ,, ,, 251 „ „ 375, „ 3 „ , „ „ 376 und mehr, „ Vs4 „ . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausge stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brotkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelausenen Brotkarten find mitznbringen. Dm Haushaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob, eintretende Veränderungen im Personenbestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamte — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte sowie der Brotkarten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs vorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Unpünktliche Einwohner werden erst an einem späteren Zeitpunkte abgefertigt. Rottluff, am 30. Mai 1917. Der Gemeindevorstand. s. Rabensteln. Mittwoch, den 30. Mai, hielt Herr Pfarrer j. kbach, bisher in Wüstenbrand, mit Familie seinen Einzug Kie neue Heimat, als Nachfolger des Herm Pfarrer Weidauer, § letzte Ostern als Superintendent nach Grimma ging. Die Mit- Mer des Kirchenvorstandes und Vertreter der politischen Gemeinden Kirstein und Rottluff und ihrer Schulen hatten sich an der Pfarre Ammmelt. Herr Oekonomierat Schmidt bewillkommnete den neum Kpfarrer als stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, »^auf überbrachte Herr Pfarrer Grünberg aus Röhrsdorf, bisher Kralvikar für Rabenstein, die Wünsche der Amtsbrüder. Die Kn Gemeindevorstände Wilsdorf und Geitzler sprachen im Namen Apolitischen Gemeinden. — Herr Pfarrer Kirbach wird seine Antritts- Sonntag, den 10. Juni, halten. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. di, Am Trinitatisfest, den 3. Juni, Vorm. Vs9 Ahr Predigtgottes- Hilfsgeistlicher Oehler. Vorm. VsH Ahr Unterredung mit der weiblichen Jugend. Dienstag Abend 8 Ahr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Ahr Kriegsbetstunde: Hilfsgeistlicher Oehler. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. Am Sonntag, den 3. Juni, Trinitatisfest, Vs8—Vs9 Ahr Anter- redung mit Jungfrauen: Pfarrer Rösler, Kändler. 9 Ahr Hauptgottesdienst mit Beichte und heil. Abendmahl: Derselbe. Abends 8 Ahr Jüngltngsverein. Verpflichtung der neu Auf genommenen. Mittwoch, 6. Juni, Jungfrauenverein. Freitag, 8. Juni, Vs9 Ahr Kriegsbetstunde und heiliges Abend mahl: Pfarrer Clautz, Pleitza. Wochenamt: Hilfsgeistlicher Dobrucky. Pfarramt geöffnet von 9—12 Ahr. Der Sieg der Treue. Roman von Käte Lnbowski. Fortsetzung. Nachdruck verboten. Sie verstand ihn nicht, sie fühlte nur, daß der Mensch, auf den sie gebaut in ihrer Not, sich nun auch von ihr loslöste. — Das Kindliche kam wieder zum Durchbruch bei ihr, ein Jammern nach Hilfe. Sie hob die Hände: „Karl Rodemann, verlaß mich doch nicht." Er aber blieb ungerührt und entgegnete mit einer gehässigen Miene: „Der Hund hats ja besser gehabt, wie ich. Wenn der die Gäns aus der Saat hetzt, kriegt er ein Stück Brot. Auch streichelt ihn mal jemand. Ich hab hundertmal kein Stück Brot in der Tasche gehabt und bin hungrig ans Schuften gegangen." An Rut Wendebühl zerrte die Angst ihrers Herzens.