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Erstes"Blatt. WolhmM für WÄmff Thlllimdt, Uoftn, Sikbenikhll md die Umgegkilden. No. 44. Freitag, den 2. Juni 1893. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionSpreiS 10 Pf. pro dreigespaltene CorpuSzeile. für die Ugl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstagS und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummem 10 Pf. Verordnung, die Ernennung der Wahlkommiffare zu den bevorstehenden Reichstagswahlen betreffend. Aus Anlaß der durch Kaiserliche Verordnung vom 6. laufenden Monats auf den 15. Juni dieses Jahres anberaumten Wahlen zum Reichstage hat das Ministerium des Innern für die Wahlkreise des Landes die nachstehend unter S namhaft gemachten Wahlkommissare ernannt. Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 8. laufenden Monats wird dies hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht und zugleich darauf hin- gewiescn, daß die mit dem Bezirke der Stadt Dresden vereinigten, vormals dem 6. Wahlkreise angehörig gewesenen Ortschaften Strehlen und Striesen nunmehr zu dem 5. Wahlkreise, sowie die mit dem Bezirke der Stadt Leipzig vereinigten ländlichen Vororte, einschließlich der in und beziehentlich bei ihnen gelegenen exemten Grundstücke, welche bisher dem 13. Wahlkreise angehörten, nunmehr zum 12. Wahlkreise gehören, im Uebrigen aber die Wahlkreise ganz in derselben Zusammensetzung, wie früher, und namentlich wie bei den Wahlen im Jahre 1890 verbleiben. Dresden, am 25. Mai 1893. Ministerium des Innern. V. SlvtL8«I». Paulig. G Zu Commissaren für die Wahlen zum Deutschen Reichstage sind ernannt worden für den 1. Wahlkreis: der Amtshauptmann von Schlieben zu Zittau, 2. - der Amtshauptmann vsu Lraushaar zu Löbau, 3. - der Amtshauptmann vsn Zezschwitz zu Bautzen, 4. - der Regierungsassessor Or. jur. Hallbauer bei der Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt, 5. - der Stadtrath Grabswskl zu Dresden, 6. - der Amtshauptmann zu Dresden-Altstadt, Geh. RegierungSrath Or. jur. Schmidt daselbst, 7. - der RegierungSrath Asnigsheim bei der Kreishauptmannschaft zu Dresden, 8. - der Regierungsassessor Or. jur. Heink bei der Amtshauptmannschaft Pirna, 9. - der RegierungSrath Or. jur. Steinert bei der Kreishauptmannschaft zu Dresden, 10. - der Amtshauptmann Or. vsn Mayer zu Döbeln, 11. - der Amtshauptmann vsn Schrster zu Oschatz, 12. - der Stadtrath Hehler zu Leipzig, 13. - der Amtshauptmann zu Leipzig, Geh. RegierungSrath Or. jur. Platzmann daselbst, 14. - der Amtshauptmann zu Rochlitz, Geh. RegierungSrath Schäffer daselbst, 15. - der Amtshauptmann Freiherr v. Tenbern zu Flöha, 16. - der Bürgermeister Stadler zu Chemnitz, 17. - der Amtshauptmann Or. jur. Rumpelt zu Glauchau, 18. « der Amtshauptmann Or. jur. Schnsrr vsn Larslsfeld zu Zwickau. 19. - der Amtshauptmann Freiherr vsn Wirsing zu Schwarzenberg, 20. - der Amtshauptmann vsn Loben zu Marienberg. 21. - der Amtshauptmann von Vnrgsdsrff zu Annaberg, 22. - der Amtshauptmann Or. jur. Vsnitz zu Auerbach, 23. - der Amtshauptmann Or. jur. Ayrer zu Oclsnitz. Bekanntmachung. Im Laufe des Monats Juni ist die Landtagswahlliste einer Revision zu unterwerfen. Indem wir vorschriftsgemäß auf diese Revision aufmerksam machen, bringen wir zugleich zur öffentlichen Kenntniß, daß die Liste für den hiesigen Ort zu der Betheiligten Einsicht in der hiesigen Rathserpedition ausliegt. Etwaige Einsprüche dagegen sind rechtzeitig und spätestens bi« zum Ende des siebenten Tages nach dem Abdrucke eines Wahlausschreibens in der Leipziger Zeitung bei uns anzubringen. Nach Ablauf von weiteren 14 Tagen wird die Liste geschlossen, werden alle bis dahin in dieselbe nicht eingetragenen Personen von der Wahl ausgeschlossen, sowie auch etwaige bis dahin nicht erledigte Reklamationen unberücksichtigt gelassen werden. Uebrizcns hat Jeder, welcher seine Stimmberechtigung auf Steuerentrichtung außerhalb des Ortes zu gründen genieint ist, solches zur Berücksichtigung unter Beibringung des nöthigen Nachweises hier anzuzeigen. Wilsdruff, am 1. Juni 1893. Der Bürgermeister. Ficker, . Bekanntmachung, die land- und forstwirtschaftliche Be rufsgenoffenfchaft betreffend. Das Verzeichniß der zur land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen gehörigen Betriebsunternehmer in der Stadt Wilsdruff ist bei uns ein gegangen und liegt vom 2. Juni ds. Is ab zwei Wschen lang in hiesiger Rathsexpeditwn zur Einsicht der Betheiligten mit dem Bemerken aus, daß die Betriebsunternehmer binnen einer weiteren Frist vsn H wschen wegen der Aufnahme oder Nichtaufnahmc ihrer Betriebe in das Verzeichniß, sowie gegen die Zahl der beitragspflichtigen Einheiten und da« Ergebnis! der Veranlagung nach 8 38, Absatz 2 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 bez. § 14. Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. März 1888 bei dem Genoffenschaftsverbande Einspruch erheben können. Die Unternehmer land- und forstwirthschaftlicher Betriebe haben auf das Jahr 1892 einen Beitrag von ff,äs Pfennig auf je eme beitragspflichtige Steuereinheit an die Ge nossenschaft zu entrichten. Der mit hier eingegangene Heberollenauszug, aus welchem die Höhe der zu zahlenden Beiträge und diejenigen Angaben zu ersehen sind, welche die Zahlungspflichtigen in den Stand setzen, die Richtigkeit der angestellten Beitragsberechnung zu prüfen, liegt ebenfalls vsn, 2. Juni ds. Is. ab zwei wschen in hiesiger Rathserpedition zur Einsicht der Betheiligtcn aus und steht den Betriebsunternehmern nach § 82 Absatz 2 des gedachten Reichs- bez. § 18 Absatz 3 des erwähnten Landesgesctzes das Recht zu, unbeschadet der Verpflichtung zu? vsrläufigen Zahlung, gegen Berechnung der Beiträge binnen einer weiteren Frist vsn zwei wschen bei dem Genossenschaftsvorstande Einspruch zu erheben. Durch diesen Einspruch kann die Veranlagung nicht angefochten werden. Einsprüche der Unternehmer gegen die Veranlagung der Betriebe im Unternehmerverzeichnisse und gegen die Höhe der Beiträge sind direkt an die Geschäftsstelle der Genossenschaft, Dresden, Reitbahnstraße No. 20, zu richten. Die Zahlung der Beiträge hat bis zum 1V. Juni dieses Jahres bsi Vermeidung zwangsweiser Beitreibung in hiesiger Rathserpedition zu erfolgen. Wilsdruff, am 31. Mai 1893. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen wird wegen Massenschutt der Dorfkommunikationsweg, vom Gasthofe abwärts, vom 5. bis mit 10. Juni a. c. fr d'" ^Der Ver?ehr*wird auf den Wildberger Communik.ttionsweg verwiesen. WeiStropp, am 1. Juni 1893. Gietzmaun, Gemeindevorstand. In dem zum Vermögen der Ida Pauline verehel. Hessel in Blankenstein eröffneten Konkursverfahren soll mir Genehmigung des Königlichen Amtsgerichts Wilsdruff die ^chluszvertheilung erfolgen Nach dem auf der Gerichtsschreiberei erwähnter Behörde niedergelegten Verzeichnisse sind 120 Mk. 06 Pf. bevorrechtigte und 4014 Mk. 30 Pf. nicht bevorrechtigte Forderungen »u berücksichtigen, wozu ein Massebestand von 1201 Mk. 15 Pfg. verfügbar ist. Dresden, am 31. Mai 1893. Der Konkursverwalter Rechtsanwalt Gustav Müller.