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Morler W vrembote Dies Blatt enthM die amüichen Bekanntmachungen derAmtshaupt» Mannschaft Oelsnitz i. Vogü-, des Amtsgerichts, der Amtsanwaltschast und des Stadttates zu Adorf im Vogtland Der Adorfer Grenzbote gelangt jeden Wochent. nachm. zur Ausgabe, für den nächsten Tag vorda, tiert.—Anzeigen nach Tarif.-Postscheck-Konto 37369 Leipzig. — Fernruf Nr. 14. Gegr.1835 Sonntags eine Illustrierte Anterhaltungsbetlaoe Druck und Verlag: Otto Meyer, Adorf (Vogtl.), Bergstraße 14. — Verantwortlicher Schriftleiter: Otto Meyer, Adorf (Vogtl.) — ——ui > rr„,im, Im Falle höherer Gewalt (Krieg oder sonstige f Störung des Betriebes) hat der Bezieher keinen l H ! Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der ; Zeitung oder auf Rückgabe des Bezugspreises. ; MÄMMWMWrMBmmbach, Arnsgrün, MttMld, Bergen, Freibers, sWüMWttWUWWMj ÄlgLlsburg, Leubetha, MMbausen.Rebersreuch, Remtengrün, Schönberg, Eiebenbrmm, Sohl, MWach «. das übr. obere All. Mr. 21 Freitag, den 2S. Januar 1929 9S. 2ahrg. Straßensperrung. Wegen Ausschüttung wird der Mütiktveg von der Balk»nübekfük>rung bis zuv Markneukiechnev Strafe von Montag, den 28. Januar 1929, ab bis auf weiteres für jeden Fährverkehr gesperrt. Adorf i. V., den 24. Januar 1929. Dar Stabtrat. Was gibt es Aeues? — Vorstand und Hauptausschuß des Preußischen Land- gemeindetages West traten in Berlin zu einer Sitzung zusammen. — Die erste Sitzung des zweiten Memelländischen Landtages findet am 28. Januar im Sitzungssaal des Magistratsgebäudes in Memel statt. — Der österreichische Nationalrat nahm mit 80 gegen 76 Stimmen einen sozialdemokratischen Antrag auf An gleichung des österreichischen Eherechts an das deutsche an. — Der holländische Minister Dr. Ing. Lely, der geistige Vater des Trockenlegungsplanes des Zuidersees, ist rm Haag im Alter von 74 Jahren gestorben. — Nach Meldungen aus Tokio soll die japanische Re gierung beabsichtigen, die diplomatischen Beziehungen zu Rußland abzubrechen. — Durch Einbruch wurden auf der Zeche Königsborn in Heeren nachts über 200 000 Mark Lohngelder gestohlen. Ms Täter kommt der Leiter der Zechenpolizei in Frage. — In Paris wurde ein großer Schwindel mit Zucker, der von Deutschland auf Naturalleistungskonto geliefert wurde, entdeckt, der in die Millionen geht. — Fridtjof Nansen ist in New Jork angekommen, um Besprechungen wegen der für 1930 geplanten Luftschiff. Polar-Expedition zu führen. — Im amerikanischen Staate Ohio wurden bei einem Berkehrsunglück 24 Personen getötet. — Der belgische Dampfer „Archangel", auf dem 200 Fässer Karbid in die Luft geflogen waren, ist kurz vor Erreichung des Hafens Buenos-Aires gesunken. Spruch des Reichsarbeitsgerichts. Das Urteil des Reichsarbeitsgerichts in Sachen des Arbeitskonflikts Nordwest, das unter Aufhebung des Berufungsurteils dem Standpunkt der Arbertgeber in vollem Umfange recht gibt, hat für den vorliegen, den Fall keine praktische Bedeutung mehr, da der Kon- flikt bekanntlich inzwischen durch den Schiedsspruch Severings aus der Welt geschafft worden ist. Für zukünftige Streitfälle ist aber die Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung. Deshalb verlohnt es sich, nicht nur das Urteil selbst, sondern vor allem auch seine Begründung erner näheren Betrachtung zu unterziehen. selbst. ist nur kurz und besagt: „Da* 1 ^^^?rbeitsgerichts Duisburg vom 24. November 1928 wrrd aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duis». bürg vom 12. November 1928 wird zu?ückaewiesen Der in der Streitsache der Parteien ergangene Ahieds« spruch vom 26. Oktober ist nichtig." Das Reichs, arbeitsgericht hat sich damit für den ursprünglichen Spruch des Arbeitsgerichts Duisburg entschieden ohne sich aber den Gründen der ersten Instanz in vollem Umfange anzuschließen. Zwei Nichtigkeitsgründe waren besonders von den Arbeitgebern vorgebracht und vom Arbeitsgericht Duisburg anerkannt worden. Der erste bezog sich auf die Art des Zustandekommens de« Schiedsspruchs, der zweite auf den Einbruch in einen bestehenden Schiedsvertrag; der erste war also formeller, der zweite materieller Art. Das Reichsarbcitsgericht hat nun die formell« Beanstandung des Schiedsspruchs zwar an sich für be- rechtigt, aber nicht als ausschlaggebend bezeichnet. In der Begründung heißt es darüber: „Den Nichtigkeits- grund, daß der Schiedsspruch ein auf der Stimme de» Schlichters beruhender, also nicht von der Schlichtungs» kammer erlassener Spruch sei, hat das ReichsarbeitA» gericht nicht für durchschlagend erachtet. Es legt mit dem Landesarbeitsgericht den Paragraphen 21, Absatz 5, Satz 4 der Ausführungsverordnung dahin aus, daß. wenn eine Mehrheit nicht zu erzielen war, der Schlich, ter mit seiner Stimme den Ausschlag auch dann geben soll, wenn er mit seiner Meinung allein steht. ES erachtet weiter diese Ausführungsbestimmung als mit dem Paragraphen 5, Absatz 4, Satz 1 der Schlich, tungsordnung im Widerspruch stehend und durch dr« Ermächtigung des Reichsarbeitsministers zur Ausfüh. rungsbestimmung nicht gedeckt, weil der Paragraph K eine Entscheidung der Schlichtungskammer, also eine Willensbildung dieser Kammer voraussetzt. Da die Schlichtungskammer ein Kollegium ist, so hat sia regelmäßig nach Mehrheiten zu ent sch ei- den. Wenn eine Minderheit oder ein Mitglied der Kammer Mein die Entscheidung geben sollen, so mutz bas entweder in der Verordnung selbst bestimmt oder Nie MM ter Lmtgememten. Tagung m NreutzWm TgnggtMing-ggcS M!I. Der Hauptausschuß des Preußischen Landgemeinde- tages West hielt am Mittwoch in Berlin eine Sitzung ab, in der zunächst Staatsminister a. D. Dr. Drews, Präsident des preußischen Oberverwaltungsgerichts, über das Thema sprach: „Probleme der Ver- waltungsreform im Reich und in Preu ßen". Zu dem von dem Minister des Innern kürzlich entwickelten Reformprogramm führte der Redner u. a. aus: Für das Platte Land ist das Anerkenntnis des Ministers von Bedeutung, daß eine große Zahl unserer Landkreise zu klein und deshalb zu leistungsschwach ist, auf dem Gebiete sozialer, wirtschaftlicher und Wohl fahrtseinrichtungen ihren Einwohnern ähnliches zu bie- len wie die großen, wirklich leistungsfähigen Land kreise und namentlich auch die Stadtkreise. Das ist leider nur zu richtig. Für das platte Land von großer Wichtigkeit ist, daß bei der Reform seine alte Forde rung der restlosen Durchführung der grundsätzlichen Gleichstellung von Stadt und Land verwirklicht wird. Der Redner verwies auf die im Rheinland und Westfalen bestehenden Aemter, durch die die kommunale Leistungsfähigkeit des Platten Landes wesentlich er höht würde, und fuhr dann fort: Große Sorgen bereitet dem Platten Lande die Entwicklung unserer Eingemeindungspolitik. Insbesondere fühlt sich der ländliche Westen durch die schwebende große Umgemeindungsvorlage im Industrie gebiet bedroht. Der Redner könne zu dieser Vorlage hier keine Stellung nehmen, da er die örtlichen Ver hältnisse nicht genügend kenne. Grundsätzlich mntz aber betont werden, daß für die Eingemeindung von Laudgemeinden tu Städte nicht die Wünsche der letztere» in bezug auf künftige Ex. pansionsmöglichkeiten ausschlaggebend sein dürfen, son dern datz die Erhaltung selbständiger Landgemeinden, soweit sie mit einer Stadt nicht bereits tatsächlich zu einer wirtschaftlichen Einheit verschmolzen sind und in Zusammenhang damit die Erhaltung selbständiger «emter und Landkreise im einzelnen Falle ein zum mindeste» ebenso ansschlaggebender Gesichtspunkt sein mutz. Der Redner ging dann aus die Vorschläge zur Reichsreform ein, insbesondere auf den Entwurf des Bundes zur Erneuerung des Reiches. Der Redner betonte, daß er sich nicht kür diesen Entwurf aüs- sprechen könne, da er seines Erachtens neue schwere Gefahren für den inneren Bestand Deutschlands mit sich bringen würde. Der Entwurf vermeidet es auf der einen Seite ängstlich, irgendwie an der Souveränität der übrig bleibenden deutschen Länder und ihrem vollen Selbstverwaltungsrecht in eigenen Landesangelegen, heilen zu rühren. Während jede Gemeinde, Stadt, Kreis, Provinz und alle selbständigen Länder sowie das Reich in feiner Gesamtheit in eigener Angelegenheit ausschließlich «ach dem Wille» seiner eigenen Mehrheit regiert wird, soll ausgerechnet Norddeutschland in seine« eigenen An gelegenheiten einen Bormund bekomme«, der von anderer Stelle bestellt und demgemäß i« seinem Tu» und Lassen unter Umständen ganz anders handel« wird, als es die Mehrheit der «orddeutschen Bevölke» rung will. Sie Frage des Finanz« und LafienausglelchS behandelte Ministerialrat Dr. Suren, der u. a. auS- führte: Der Begriff Finanz- und Lastenausgleich werde unterschieden werden müssen. Der erstere habe die Aufgabe, die öffentlichen Einnahmen auf die drei großen Gruppen der öffentlichen Körperschaften (Reich, Länder und Gemeinden) am zweckmäßigsten zu der. teilen, behandele also das Problem der Verteilung i» vertikaler Richtung. Das Problem des Lastenausgleichs dagegen beschäftige sich mit der Frage, wie diejenige« Einnahmen, die nach der Regelung des Finanzaus. gleichs, wie sie einmal sei, aus die Gruppe der Länden zusammen und auf die Gruppe der einzelnen Gemein den und Gemeindeverbände zusammen entfallen, am besten innerhalb jeder dieser Gruppen verteilt werden müßten; er betreffe also das Problem der Verteilung in horizontaler Richtung. Die Frage nach der Lösung des Lastenausgleichsproblems lasse sich also nicht mft dem Verlangen nach einer Aenderung des Finanzaus. gleichs beantworten. Eine Lösung des Lastenausgleichs problems setze danach voraus, daß einzelne Gemeinden an andere Gemeinden Beträge abgeben. Der Redner entwickelte dann seine Gedanken, wie dieser Ausgleich am besten durchgeführt werden könne. Beide Redner ernteten für ihre Ausführungen« reichen Beifall. Der 1. Vorsitzende schloß hierauf dis offizielle Tagung des Vorstandes und Hauptausschusses mit Worten des Dankes an die Erschienenen. es mutz die Regelung dieses Punktes durch die Aus. führungsvorschrift im Gesetz ausdrücklich zugelassen sein. Rechtliche Folgen aus der Ungültigkeit der Vorschrift zu ziehen, sieht sich jedoch das Reichsarbeitsgericht nicht in der Lage, weil es mit dem Berufungsgericht davon ausgeht, daß der vorschriftsmäßig verkündete Schieds spruch in seinem formellen Bestand von den Gerichten zu beachten und nicht auf die Einhaltung von Verfahrungsvorschriften, die sich auf die Willensbildung dm: Kammer beziehen, nachzuprüfen Durchschlagend war für das Reichsarbeitsgericht dagegen der zweite Nichtigkeitseinwand, daß der Schiedsspruch in den noch geltenden Rahmentarifver- trag vom 16. Mai 1927 eingegriffen und dessen Be stimmungen abgeändert habe. In der Begründung wrrd dazu ausgeführt: Das Reichsarbeitsgericht nimmt einen Einbruch in den Rahmentarifvertrag II, 3 durch Ziffer 1 des Schiedsspruches an, wonach gemäß der bindenden Auslegung des Berufungsgerichtes die Eck löhne durch Tarifvertrag die Lohnsätze im übrigen örtlich oder merklich zu regeln seien, welche Bestimmung der allgemeinen Erhöhung des Verdienstes der Stun denlöhner über 21 Jahre widerspricht. Es nimmt weiter einen Einbruch in II, 1 und 2 des Rahmen tarifvertrages durch Ziffer 2 des Schiedsspruches an, wonach Akkord- und Prämienarbeiter neben dem Zeit zuschlag eine feste, nicht akkordfähige Zulage von zwei Pfennigen für die Stunde erhalten, wodurÄ der rein» Akkord ausgeschlossen würde und die Berechnungsweiss des Akkorddurchschnittsverdienstes beeinträchtigt würde. Das Reichsarbeitsgericht mißbilligt die Auffas sung des Berufungsgerichtes, wonach die Schlichtungsbehörden befugt seien, in bestehende Tarif verträge ernzugreifen, sofern dies in höherem Staats, interesse zur Herbeiführung des Arbeitsfriedens geboten erscheine und erachtet als schlichtungs fähige Sache nur einen Gesamtinteressenstreit über Gegenstände, die nicht bereits durch Per. träge rechtlich bindend geregelt sind. In den weiteren Ausführungen der Begründung setzt sich das Reichsarbeitsgericht mit den vom Be rufungsgericht für seine Entscheidung angeführten Gründen auseinander und bemerkt zum Schluß, daß die Wirtschaftskämpfe zwar vermieden werden müßten, die Ansichten des Berufungsgerichtes aber zur Begün stigung tarifwidriger Wirtschaftskämpfe führe, insofern es jede Tarifparter in der Hand habe, einen bestehenden Tarifvertrag als ihren Interessen nicht entsprechend zu beanstanden, zu einer Unterhöhlung der Vertrags, treue, zur Lockerung des Grundsatzes, daß Verträge zu wahren seien, führe auch dazu, daß auf eine un bestimmte Zeit abgeschlossene Tarifverträge einen wesentlichen Teil ihres Wertes verlören. * New Jork. Der Dampfer „Dannedaike" befindet sich 37,56 Grad nördlich, 59,37 westlich in sinkendem Zustande. Der Dampfer „President Harrison" ist zu Hilfe geeilt.