Volltext Seite (XML)
A-orter Wochenblatt. Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Vierzehnter Jahrgang. Pr«i< für den Jahrgarth bei Bestellung von der Post: 1 Thaler, bei Bestellung de« Blatt«- durch Botengeleientzeite 2V Neugroschen. . 20. Mittwoch, 16. Mai. 1849. Bekanntmachung. In tz 18 des Gesetze- vom 9. November 18-18, die Abänderungen einiger Bestimmungen des Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 1. August 1846 betreffend, ist die Anordnung enthalten: daß die Mannschaften au- den Altersklassen der Jahre 1817, 1846, 1845, 1814 und 1843, wel che gegenwärtig noch zur Dienftreserve gehören, sich einer anderweiten Untersuchung ihrer Dieustlüch- ligkeit zu unterwerfen und hierzu auf ergangene öffentliche Aufforderung bei Vermeidung der für den Unterlassungsfall im 9. Kapitel de- Gesetze- vom 1. August 1846 angedrohten Strafen vor der Bezirks-RekrutirungS-Kommission an dem von derselben bestimmten Tage und Orte zu stellen haben. Auf Grund dieser gesetzlichen Anordnung werden die Mannschaften au- den Altersklassen der Jahre 1847, 1846, 1845 und 1844, welche gegenwärtig noch zur Dienstreserv» gehören, hiermit aufgesordert künftigen 1. Juni dieses JahreS unter Uederreichung ihrer Geburts- oder Gestellscheine persönlich sich anzumelden, oder bei dringender Abhaltung durch Beauftragte anmelden zu lassen, al-dann aber an dem non der betreffenden BezirkS-RekrutirungS-Commission bestimm ten Tage und Orte vor derselben zu der anderweilen Untersuchung ihrer Dienstlüchtigkeil, bei Vermeidung der für v>n Unterlassungsfall angedrohten gesetzlichen Nachtheile, in Person sich zu stellen. Zugleich wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß u) die Anmeldung am 1. Juni bei der Lokalbehorde der Aufenthaltsorte- in derselben Weise zu erfolgen hat, wie solche den betreffenden Oienstreserve-Mannschaften nach tz. 36 des Gesetzes vom 1. August 1846 und tz. 133 flgd. der dazu gehörigen Ausführungs-Verordnung für den 1. Juni jeden Jahre- obliegt, dafür aber die Anmeldung am I. Juni des künftigen Jahres in Wegfall kommt- d) die das Anmeldunqsgeschäft besorgenden Behörden nach §§.31.32.137 flg. derAuSführungS-Vecorduung zu dem gedachten Gesetze durch eignes thäligeS Eingreifen Anmeldung- Versäumnissen möglichst vorzu- beugen, über die erfolgten Anmeldungen Listen anzufcrtigen und in derselben Weise, wie bei Anmel dungen der Militärpflichtigen einzureicken, die Angemeldeten aber alSdann zur Gestellung zu bringen haben, e) diejenigen Dienstreservemannnschaften, welche bei der anderwellen Untersuchung ihrer Diensttüchtigkeit zum Militärdienste untüchtig befunden worden, ihrer Militärpflicht entlass.n, die für mindectüchtiz Er klärten der nach ß. 15 u. de- Gesetzes vom 9. November 1848 zu bildenden Dienstreserve zugetheilt, die Tüchtigen dagegen der Kriegsceserve auf die Dauer ihrer Reservepflicht, nach zuvor erfolgter Einü» bung für den Dienst der Truppen zu Fuß »inverleibt werden. Dresden, den 12. April 1849. KriegS-Ministerium. Rabenhorst. Eckelmann. Gin Paar Worte über -aS Parteiwesen. Sehr viele sehen die politischen Parteiungen für das allergrößte Uebel unserer Zeit an, und meinen, daß sie der Grund fast aller andern Uebeln der Gegen wart seien. Es läßt sich nicht läugnen, daß bei den politischen Streitigkeiten gar oft mit Unverstand geei fert wird, daß da manche urtheilen, ehe sie selbst noch recht geprüft haben, und daß durch Leidenschaftlichkeit und übereilten Eiser, durch vorgefaßte Meinungen und linde Nachbeterei Manche sich zu Entstellung der Wahrheit und zu Ungerechtigkeit gegen verdienstvolle