Volltext Seite (XML)
bedeutend«, Blattes «in« setzt wirk- s«me Lerbrewmg finde«, werd«, mit IO Pf«, die Spaltrnzeile oder der« Raum berechnet. — Ta bellarische und complieirte Inserate mit entsprechen dem Ausschlag. — üin-e- sandt, tn, redactionellvr Theile, die Spaltenjeile 2« Pf«. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegmd xch'-:«' Die ^eihrttt-SEung" scheint wöchentlich drei- Dienstag, Donners- 1". und Sonnabend. — Lid viert-lMrlich 1M. Pfg., zweimonatlich I^PK- einmynatlich 42 «in. Einzelne Nunimcrn ,g Pfg. — Me Postan stalten, Postboten, sowie rie Agenten nehmen Be stellungen an. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmamischast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrach zu Dippoldiswalde. Verantwortlicher Aedarteur: Paul Irhne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Jllustrirten Anterhaltungsblatt". Mit land- nnd hauswirthschastlicher M-nats-Beilage. Nr. 59. Donnerstag, den 24. Mai 1900. 66. Jahrgang. Ehlr. In Gemäßheit von 8 II der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 2. Juni 1898, die staatliche Schlachtviehversicherung betr., vom 24. Juli 1899 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, das; als Sachverständige zu den Bezirks- schiitzungsausschüssen die nachstehenden Personen auf die Zeit vom >.Jum 1900 bis dahin l90l von dem Bezirksausschüsse der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmann schaft gewählt worden sind. Dippoldiswalde, am 16. Mai 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. 405 6. Lossow. Im Kmlsosi-ivktzsbs-ri'st vippolilis«,alile. Inspektor Brinkmann Reichstädt. Rittergutsbesitzer Pietzsch Wilmsdorf. Rittergutsbesitzer Major z. D. Friedrich Theisewitz. Gutsbesitzer Ludewig Brösgen. Gemeindevorstand Seifert Kreischa. Gutsbesitzer Ullrich »» Gutsbesitzer Gustav Jähnichen Wittgensdorf. Freigutsbesitzer Bellmann Saida. Gemeindevorstand Hültsch Hirschbach. Gutsbesitzer Karl Gottlob Weigelt Lungkwitz. Gutsbesitzer Bernhard Quohren. Gutsbesitzer Ullrich Erbgerichtsbesitzer Rühle Hausdorf. Gutsbesitzer Schiffe! Niedersrauendorf. Wirthschastsbesitzer Lotze Paulsdorf. Gemeindcältester Orgus Reinhardtsgrimma. Gutsbesitzer Dießler Cunnersdorf. Gutsbesitzer Hermann Göbel Erbgerichtsbesitzer Pctzold Luchau. Vorwerksbcjitzcr Zimmer Elend. Gutsbesitzer Karl Gottlieb Püschel Johnsbach. Gutsbesitzer August Schwenke Wirthschastsbesitzer Wolf Schmiedeberg. Rittergutsinspektor Wilhelm Rödel Naundorf. Gutsbesitzer Gustav Hermann Wolf Sadisdorf. Gemeindeältcstcr Weinhold Obercarsdorf. Privatus Ranft Ulberndorf. Gemeindcvorstand Dittrich Reinholdshain. Eemeindeältester Merbt Gutsbesitzer Weinrich Hermsdorf. Gutsauszügler Reichel Wendischcarsdorf. Eemeindevorstand Kleber Gutsbesitzer Heger / Seifersdorf. Gutsbesitzer Karl August Grahl Posscndorf. Gutsbesitzer Gustav Adolf Göhler Gutsbesitzer August Voigt Hänichen. Eemeindevorstand Menzer Grohölsa. Gemeindevorstand Zimmermann Reichstädt. Gemeindeältester Voigt Vorwerksbesitzer Wolf Ruppendorf. Eemeindevorstand Richter Beerwalde. Gutsbesitzer Ernst Göbel Gutsbesitzer Gustav Kleber Obercunnersdorf. Gutsbesitzer Rothe Gemeindevorstand Hartmann Höckendorf. Gemeindeältester Heber Erbgerichtsbesitzer Thomas Börlas. Wirthschastsbesitzer Heinrich Grohmann Kipsdorf. Ins Km1sgvni<rI»1sI»vLii»Il Posthalter Kaden Frauenstein. Fuhrwerksbesitzer Grohmann Gutsbesitzer Straßberger Burkersdorf. Erbgerichtsbesitzer Grimmer Eemeindevorstand Berndt Dittersbach. Erbgerichtsbesitzer Seifert Gemeindeältester Kotte Nassau. Gutsbesitzer Robert Oswald Böhme Gutsbesitzer Ernst Moritz Bernhard Friedersdorf. Gutsbesitzer Karl Friedrich Hänel Hartmannsdorf. Gutsbesitzer Neubert Rechenberg. Gemeindeältester Böhme Holzhau. Gemeindevorstand Sommerschuh Hermsdorf. Gutsbesitzer Hermann Liebscher Gemeindevorstand Wagner Seyde. Gutsbesitzer Kempe Gutsbesitzer Gebhardt Schönfeld. Gemeindcältester Thiele Gemeindevorstand Richter Ammelsdorf. Gemeindevorstand Reiche» Hennersdorf. Gutsbesitzer Heinrich Fleischer Röthenbach. Gutsaurzügler Richter Hartmannsdorf. Gutsbesitzer Gustav Adolf Braun Hennersdorf. Gutsbesitzer Robert Zimmermann Reichenau. Erbgerichtsbesitzer Lreutz Kleinbobritzsch. Gutsbesitzer Karl August Geißler, Kat -Nr. 31 Pretzschendorf. Gutsbesitzer Heinrich August Pellmann »» Rittergutspachter Laffier Lauenstem. Landwirth Aulhorn »» Stadtgutsbesitzer Martin Petzold Bärenstein. Fleischermeister Kadner Glashütte. Gutsbesitzer Traugott Nitzsche Dorf Bärenstein. Gemeindevorstand Klemm Berthelsdorf. Ortsrichter Adam Döbra. Eemeindevorstand Vretschneider Waltersdorf. Gutsbesitzer, Standesbeamter Zimmermann Börnersdorf. Gutsbesitzer Friedrich August Scherber rr Eemeindevorstand Ernst Hanke Breitenau. Gemeindcältester Zillcher Börnchen. Eemeindevorstand Mende Dittersdorf. Eutsauszügler Friebel n Gemeindcvorstand Florian Dietrich Fürstenau. Eutsauszügler Karl Friedrich Jäpel Löwenhain. Ortsrichter Voigt Liebenau. Gutsbesitzer Moritz Wolf »I Landwirth Karl Flemming Altenberg. Fuhrwerksbesitzer Estler Wirthschastsbesitzer Gustav Voigt Geising. Oekonom Hermann Walter »» Wirthschastsbesitzer Friedrich August Müller Bärenfels. Wirthschastsbesitzer Friedr. Herm. Liebscher Falkenhain. Gutsbesitzer Funke Gemeindeältester Friedrich Knauthe Zinnwald. Standesbeamter Kaden Schellerhau. Gutsbesitzer, Gemeindeältester Böttcher »» Ortsrichter Louis Dietze Rehefeld. Das Oberersatzgeschast im hiesigen Aushebungsbezlrke findet am 26. Mai dieses Jahres, von früh '/29 Uhr an, im Gasthof zuin Stern in Frauenstein, am 28., 29. und 30. Mai dieses Jahres, von früh '/r8 Uhr an, im Rathhause allhier und am 8. Juni dieses Jahres, von früh 8 Uhr an, im Gasthof zum Löwen in Lauenstein statt. Alle zur Gestellung vor der König!. Oberersatzkommission verpflichteten Persotten werden daher aufgefordert, an den ihnen durch besondere Gestellungsbefehle noch be kannt zu gebenden Tagen pünktlich und in reinlichem Zustande zu erscheinen, auch ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen. Behinderung infolge Krankheit ist durch das Zeugnitz eines beamteten Arztes sofort zu bescheinigen. Zuwiderhandlungen hiergegen oder gegen sonstige, während der Aushebung er gehende Anordnungen der behördlichen und polizeilichen Organe werden ebenso wie ungebührliches Betragen in oder vor den Aushebungslokalen, sofern nicht andere gesetz liche Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen geahndet werden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des Bezirks erhalten hiermit Veranlassung für rechtzeitige Aushändigung der ihnen demnächst zugehenden Gestellungs ordres Sorge zu tragen, übrigens aber auch sich selbst in den betr. Aushebungsterminen zu den obengedachten Zeiten zum Zwecke etwaiger Auskunftsertheilung einzufinden und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Sind die Gestellungspflichtigen eines Ortes für verschiedene Tage beordert, so haben die Herren Bürgermeister und Gcmeindevorstände, sofern sic nicht an mehreren Tagen im Äushebungsorte anwesend sein wollen, am betreffenden letzten Terminstage mit zu erscheinen. Sind Zurückstellungsgesuche auf die durch Krankheit bedingte Arbeits- oder Auf sichtsunfähigkeit unterstützungsberechtigter Angehöriger der Gestellungspflichtigen gestützt und ist deren Krankheit nicht durch Zeugnisse beamteter Aerzte bescheinigt, so haben sich diese Angehörigen im Aushebungstermine persönlich vorzustellen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigne Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, das; und in welcher Weist sie selbst die epileptischen Zufälle an den betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommew haben. Diese Zeugen sind mehrere Tage vor dem Aushebungsgeschäft zum Zwecke der Abhörung anher namhaft zu machen. Der Nachweis über ein solches Leiden kann auch durch das Zeugnis; eines beamteten Arztes erbracht werden. Stotterer haben noch vor dem Obercrsatzgeschäst Zeugnisse von beamteten Aerzten bez. Lehrern beizubrmgen. Volksschullehrer haben den Nachweis zu sichren, das; sie die Schulamtskandidaten- prufung bestanden haben und bei einer Volksschule angestellt sind. Bezügliche Zeug- nisse sind vor dem Aushebungsgeschäst anher einzureichen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche inzwischen ihren Aufenthaltsort wechseln, a? r sofort der Ortsbehörde sowohl ihres zeitherigen als auch ihres künftigen Aufenthaltsortes zu melden. Seiten der Ortsbehördcn sind solche An- und Abmeldungen