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4Ü. Jahrgang. § Donnerstag, de« 2. Juni. Inserat« werde« bi« vormittag» U Utz» . angenommen. Preis für die Tpalt^ilr 13. Psg. H «nßerhalb de» Landgericht»be»irk» 1L M. -»/» Erscheint jeden Wochentag Nachmittag» 8 Uhr für den Wo H */>» andern Tag. Preis vierteljährlich 8 Mark «L Pf., V* zweimonatlich 1M. SO Pfg. n rinmonatlich 7b Pf,. und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen nnd Müschen Behörden zu Freiberg Md Brand. BerautworUiche Leitung: Stevakteur Georg Burkhardt. Bekanntmachung. Oeffentliche Sitzung deS BezirksausschuffeS Sonnabend, den 1t. Ju«t Ifv. I-., Vormittags 1« Uhr. Freiberg, am 1. Juni 1892. Der Amishauptman« Nr. Bekanntmachung, die Shefchlietzung rechtsrheinischer Bayerischer Staatsangehöriger betreffend. Dem Königlichen Ministerium de» Innern ist feiten der Königlich Bayerischen Regierung auf diplomatischem Wege mitgetheilt worden, daß nach dem jüngst veröffentlichten Bayerischen Gesetze vom 17. März dieses Jahres, betreffend die Auslegung und Abänderung einiger Be stimmungen des Bayerischen Gesetzes vom gevruar^1872 Heimath, Verehelichung und Aufenthalt, die Vorschrift in Artikel 33 Abs. 1 des letzterwähnten Gesetzes, nach welcher die Verehelichung eines Angehörigen der Bayerischen Lanvestheile diesseits (rechts) des Rheins nur auf Grund eines von der Distrikts-Verwaltungsbehörde seiner Heimathsgemeinde ausgestellten Zeugnisses erfolgen darf, daß gegen die beabsichtigte Verehelichung kein in diesem Gesetze begründetes Hinderniß besteht, nach wie vor in Kraft besteht und daß lediglich die Wirkung der bürgerlichen Ungültigkeit einer im Widerspruche mit dieser Bestimmung eingrgangenen Ehe in civilrechtlicher Beziehung beseitigt worden ist. In Gemäßheit einer Generalverordnung der Königlichen KreiShauptmannschast Dresden vom 11. dieses Monats erhalten daher hierdurch die Herren Standesbeamten des hiesigen Verwaltungs bezirks unter Bezugnahme auf Punkt 6 Absatz 2 unter d der Verordnung, die Geschäftsführung der Standesbeamten betreffend, vom 24. Dezember 1875 Anweisung, Königlich Bayerische Staatsangehörige, wie bisher, nur bau« zur Eheschtietzung zuzulaffeu, wen« sie bas sogenannte UnbevenklichkeitSzeugnttz beigebracht habe«. Im Nebligen ist, wie zugleich zum Zwecke eines vollständigen Ueberblicks über die für Ehe- schliekungen Bayerischer Staatsangehöriger in Sachsen geltenden Vorschriften noch bemerkt wird, bei derartigen Eheschließungen, und zwar bezüglich des Aufgebotsverfahrens noch der den Standes beamten zugefertigten Generalverordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden vom 10. Dezember 1879 — Nr. 89 St. A. — auch in Zukunft nachzugehen. Freiberg, am 31 Mai 1892. Königliche AmtShauptmauuschast. Nr. NskvriLvr». Freiwillige Bersteiger««g. Aus Antrag der Erten soll das zum Nachlasse der Stellmachermeisterswittwe Friederike Auguste geb. Beckert in Freiberg gehörige, auf hiesiger Schillerstraße Nr. 15 gelegene Hausgrundstück, Fol. 1328 des Grundbuchs für die Stadt Freiberg, welches von der Erblasserin um 35000 M. erkauft worden ist, durch das unterzeichnete Amtsgericht Mittwoch, ven 15. Juni 18S2, meistbietend zur öffentlichen Versteigerung gebracht werden. Kauflustige werden hierdurch aufgefordert, sich am erwähnten Tage Vormittags 11 Uhr an Gerichtsstelle einzufinden, zum Bieten anzugeben, über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen und ihre Gebote zu eröffnen. Die Versteigerungsbedingungen und eine nähere Beschreibung des GrunvstückS können an Gerichtsstelle eingesehen werden. Freiberg, am 18 Mai 1892. Königliche» Amtsgericht, Abth. IV«, Nm. Hßlr. Bekanntmachung. Die Nummern 20 bis 31 des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1892, enthaltend: Nr. 2013. Gesetz über die Abänderung des Gesetzes, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883; vom 10. April 1892, Nr. 2014. Bekannntmachung, betr. die Redaction deS Krankenversicherungsgesetzes; vom 10. April 1892, Nr. 2015. Gesetz über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs; vom 6. April 1892, Nr. 2016. Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushaltsetat für das Etatsjahr 1892/93; vom 10. April 1892, Nr. 2017. Uebereinkommen zwischen dem Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte; vom 15. Januar 1892, Nr. 2018. Gesetz, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung; vom 20. April 1892, Nr. 2019. Allerhöchster Erlaß, betr. die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, 16. März 1886, 22 Februar 1892, 30. März 1892 und 10. April 1892; vom 20. April 1892, Nr. 2020. Weltpostvertrag; vom 4. Juli 1891, Nr. 2021. Uebereinkommen, betreffend den Austausch von Briefen und Kästchen mit Werthangabe; vom 4. Juli 1891, Nr. 2022. Uebereinkommen, betreffend den Postanweisungsdienst; vom 4. Juli 1891, Nr. 2023. Uebereinkunft, betreffend den Austausch von Postpacketen; vom 4. Juli 1891, Nr. 2024. Uebereinkommen, betreffend den Postauftragsdienst; vom 4. Juli 1891. Nr. 2025. Uebereinkommen, betreffend den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften; vom 4. Juli 1891, Nr. 2026. Gesetz, betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken; vom 20. April 1892, Nr. 2027. Bekanntmachung, betreffend die Ausführung deS Gesetzes über den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken; vom 29. April 1892, Nr. 2028. Gesetz, betreffend die Vergütung deS KakaozolleS bei der Ausfuhr von Kakao« waaren; vom 22. April 1892, Nr. 2029. Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugend lichen Arbeitern in Walz- und Hammerwerken; vom 29. April 1892, Nr. 2030. Bekanntmachung, die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Hechelräumen und dergl. betreffend; vom 29. April 1892, Nr. 2031. General-Akte der Brüsseler Antisklaverei-Konferenz nebst Deklaration; vom 2. Juli 1890, Nr. 2032. Gesetz, betreffend die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen ein berufenen Mannschaften; vom 10. Mai 1892, Nr. 2033. Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegen ständen des Gartenbaues; vom 7. Mai 1892, Nr. 2034. Gesetz, betreffend die Abänderung deS § 87 deS Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichs-Gesetzbl. S. 69) und des 8 95 des Gesetzes, betreffend die Unfall» und Krankenversicherung der in land- und sorstwirthschastlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 (Reichsgesetzbl. S. 132): vom 16. Mai 1892, sind bei uns eingegangen und liegen in unserer Rathsexpedition zu Jedermanns Einsicht auS. Freiberg, am 30. Mai 1892. Der Stavtrath. Nr. NLI»«»«, Bürgermeister. Bekanntmachung. Das 5., 6. und 7. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892, enthaltend: Nr. 35. Gesetz, die Abänderung des Schlachtsteuertarifs vom 15. Mai 1867 betreffend, vom 22. April 1892, Nr. 36. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer und Besorgung der übrigen den Gemeindebehörden bei der Einkommensteuer obliegenden Geschäfte in den Jahren 1892 und 1893 betreffend, vom 22. April 1892, Nr. 37. Gesetz, die Bewilligung fortlaufender Staatsbeihilfen an die Schulgemeinden betreffend, vom 26. April 1892. Nr. 33. Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über die veränderte Einrichtung der Alters rentenbank vom 2. Januar 1879 und die Aushebung des Nachtragsgesetzes dazu vom 9. April 1888 betreffend, vom 30. April 1892, Nr. 39. Verordnung, die Ausführung der Altersrentenbankgesetze vom 2. Januar 1879 und vom 30. April 1892 betreffend, vom 4. Mai 1892, Nr. 40. Gesetz, Abänderungen deS Nachtraggesetzes vom 3. Dezember 1868 zur Veifassungs- urkunde vom 4. September 1831 betreffend, vom 20. April 1892, Nr. 41. Gesetz, die Abänderung einer Bestimmung des Gesetzes über die Wahlen für den Landtag vom 3. Dezember 1868 betreffend, vom 20. April 1892, Nr. 42. Bekanntmachung, daS Verzeichniß der den Militäranwärrern im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend, vom 3. Mai 1892, Nr. 43. Gesetz, Abänderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die PensionSverhältnifse der evangelisch-lutherischen Geistlichen und der Hinterlassenen dieser und der evangelisch- resormirten Geistlichen betreffend, vom 3. Mai 1892, Nr. 44. Gesetz, die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den Volksschulen betreffend, vom 4. Mai 1892, Nr. 45. Gesetz, einen Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1890 und 1891 vom 26. März 1890 betreffend, vom 28. April 1892, Nr. 46. Bekanntmachung, die Verleihung von Hofrang an den Garnisonbauinspektor be treffend, vom 7. Mai 1892, Nr. 47. Gesetz, die Aufnahme einer dreiprozentigen Rentenanleihe betreffend, vom 29. April 1892 und Nr. 48. Revivirte Gestnveorvnung für das Königreich Sachsen vom 2. Mai 1892, ist bei uns eingegangen und liegt in unserer Rathsexpedition zu Jedermanns Einsicht aus. Freiberg, den 30. Mai 1892. Der Stavtrath. Nr. Nüst«»«, Bürgermeister. Verdingung. Die Erv- und Maurerarbeiten für die Befestigung des Mukveuusers in Rothenfurth auf 795 Meter Länge und für die damit zusammenhängende FluthsreilegUUg des dasigen Dorfweges sollen öffentlich verdungen werden. Die Verdingungsunterlagen können bei der unterzeichneten Kgl. Straßen- und Wafferbau- Jnspection während der Vormittagsstunden eingesehen und von da gegen Erstattung der Her stellungskosten bezogen werden. Bezügliche Angebote sind bis zum 18. Juni Vormittags 1V Uhr portofrei ebendahin einzureichen. Die Auswahl unter den Bewerbern, welche bis zum 25. Juni an ihre Gebote gebunden sind, bleibt Vorbehalten. Freiberg, am 30. Mai 1892. Königliche Straßen- «nv Wasserbau - Inspektion. Mndeu-Anttian im ForstbeMe BLreufels. Die in den Revieren des Forstbezirks Bärenfels im heurigen Jahre zur Ausbereitung ge langenden FichtenrinVen sollen gegen sofortige Bezahlung und unter den vor der Auktion be kannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden, und zwar: am ». Juni v. I., von Vormittags 10 Uhr an im Gasthofe zur Bieuenmtihle: ca. 640 Rmtr. vom Frauensteiner, 1500 Rmtr. vom Nassauer, 630 Rmtr. vom Rechenberger und 1100 Rmtr. vom Einsiedler Revier; am 10. Juni von Vormittags 10 Uhr an im Gasthofe zn Bärenburg: ca. 300 Rmtr. vom Altenberger, 1200 Rmtr. vom Rehefelder, 600 Rmtr. vom Bärenfelser und 440 Rmtr. vom Schmiedeberger Revier. König». Oberforstmeisterei Bärenfels unv Königl. Forstrentamt Frauenstein, am 27. Mai 1892. NvMMst«. «vUnrji«. Bekanntmachung für Freibergsvorf. " Die diesjährigen öffentlichen kostenfreien Impfungen im hiesigen Orte sollen am 2., 0. unv 16. Jnnt a. c., jedesmal von Nachmittags 2 Uhr an im Saale ves Gasthofes „Stavt Wien" hier stattfinden. Eltern und Erzieher, welche ihre Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung ent ziehen, werden nach H 14 Absatz 2 des Gesetzes bestraft. Freibergsvorf, am 30. Mai 1892. O. Holman«, Gem.-Vorst. Eine Wandlung. Wenn man sich den Ton vergegenwärtigt, in welchem un mittelbar nach dem Rücktritt des Fürsten Bismarck von seinem weltgeschichtlichen Posten die Presse seiner politischen Gegner — und zu diesen ist neben dem Zentrum, den Freisinnigen und Sozialdemokraten auch ein Theil der Ultrakonservativen zu rechnen — ihr Müthchen an dem „abgethanen Mann" zu kühlen suchte, so muß Heuke noch die Empörung hell aufflammen in Jedem, dem die Größe und Machtstellung unseres wiedererstandenen deutschen Reiches höher steht als kleinliche Parteigesichtspunkte. Liest man heute in der Erinnerung an jene Tonart unsere Zeitungen, so wird man gar bald zu der Erkenntniß gelangen, daß der Ton heute nach wenig mehr als zwei Jahren ein ganz anderer ist. Noch immer wettern zwar Vie sozialdemokratischen Rufer im Streite gegen den Urheber des Sozialistengesetzes, noch immer eisern die klerikalen Streiter gegen den Kulturkämpfe! Bismarck, noch immer jammern die freisinnigen Manchesterleute gegen die