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Großenhainer WkchMilP- Mi AychMM «mtsvkatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redrgirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^0. IS. Donnerstag, den 14. Februar 1867. Verordnung, die Maßregeln zu Verhütung der Einschleppung der Rinderpest betr., vom 8. Februar 1867. Da eingegangener amtlicher Nachricht zufolge die Rinderpest in Böhmen keine weitere Ausbreitung gefunden hat, vielmehr als wieder erloschen angesehen werden kann, so findet das Ministerium des Innern für thunlich, eine Milderung der zu Abwehr der gedachten Seuche mittelst Verordnung vom 14. December vorigen Jahres getroffenen Sperrmaßregeln eintreten zu lassen und verordnet wie folgt: 1) Das Einbringen von Rindvieh des böhmischen Landschlages, sowie von Schaafen und Ziegen aus Böhmen nach Sachsen ist im sogenannten kleinen Grenzverkehre ohne Vorbehalt, im Großhandel und mittelst der Eisenbahn aber unter der Voraussetzung wieder gestattet, daß durch obrigkeitliche Certificate glaubhaft bescheinigt wird, daß die betreffenden Lhiere aus Bödmen stammen, oder sich wenigstens schon seit vier Wochen daselbst befunden haben. 2) Die Einfuhr und der Eintrieb von Steppenvieh (ungarischem, podolischem, galizischem Vieh) nach Sachsen bleibt längs der ganzen Landesgrenze bis auf Weiteres noch verboten, ingleichen bewendet es in Betreff der Einfuhr thierischer Rohproducte bei den Bestimmungen in § 2 und 3 der Verordnung vom 24. November vorigen Jahres. Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen in § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Jan. 1860 geahndet. Dresden, den 8. Februar 1867. Ministerium des Innern. von Nostitz - Wallwitz. Forwerg. TW unterzeichnete Königliche Kreis-Direction hat dem Maurer- gesellen Johann Gottlob Sonntag und dem Zimmermann Johann Gottlob Jahn zu Kleinkmehlen wegen ihrer aufopfernden Mitwirkung bei der erfolgten Rettung der am 8. December vorigen Jahres beim Brunnengraben im Pfarrhofe zu Ponickau verunglückten bei den Arbeiter Belohnungen in Geld verwilligt, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 9. Februar 1867. Königliche Kreis - Direction. von Koenneritz. Lingke. Bekanntmachung. ' das Johann Friedrich Karl Traugott Schurig zugehörige Hausgrundstück Nr. 6t eat., Folium 56 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zabeltitz, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 486 Thlr. —- —- ortsgerichtlich gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden; was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushangenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 8. Januar 1867. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Am heutigen Tage ist die zeither hier bestandene, auf Fol. 20 des hiesigen Handelsregisters eingetragene Firma „E. L. Heinicke in Großenhain" auf Antrag des Inhabers gelöscht worden. Großenhain, am 8. Februar 1867. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. O. — Tagesnachrichten. Sachsen. Die Herren Staatsminister Frhr. v. Friesen und Generalleutnant v. Fabrice sind in der Nacht zum 11. Febr. von Berlin nach Dresden zurückgekehrt. — Die zweite Kammer hat am 9. Febr. die Regierung ermächtigt, das Salzmonopol aufzuheben und das Salzwesen zu der preußischerseits ausersehenen Zeit in derselben Weise wie Preußen zu ordnen. — Bom Bezirks gerichte zu Dresden wurde in einer Hauptver handlung am 12. Febr. der Gutsbesitzer Franz aus Trachau wegen Brandstiftung zu 20 Jahren Zuchthaus verurthellt. — Am 9. Febr. ward der Stadt Bischofswerda die Ehre des Besuchs Sr. k. Hoheit des Prinzen Georg zu Theil, welcher eine Jnspection der dasigen Garnison vornahm. Jn der Nacht vom 9. zum 10. Febr. ist kn Leipzig die Buchdruckerei von Bar und Herrmann, ein ausgedehntes Etablissement, welches 100 Arbeiter und 10 Druckmaschinen beschäftigte, ein Raub der Flammen geworden. Das Feuer brach auf noch unermittelte Weise gegen 2 Uhr in dem zweiten Stockwerke aus und hatte binnen wenigen Stun den das ganze vierstöckige Haus bis auf die un teren Locolitäten, in denen sich die Maschinen befanden, in Asche gelegt. Die Setzer- und Trockensäle sind mit gesammtem Inventar, na mentlich starken Papiervorräthen, vernichtet und der Schaden sehr bedeutend. Das geschmolzene