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Großenhainer UMH Mmigs- und Anztigedlatt. AmtSvlatt des Königliche» Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Donnerstag, den 12. September 187S Bekanntmachung, betreffend die Vergütung von Kriegsleistungen, die auf Grund des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zum 30. Juni 1871 erfolgt sind; vom 10. September 1872. Nach § 21 des durch Verordnung vom 18. Juli 1870 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 242 flg.) noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 verbunden mit dem Schlußsätze der angezogenen Verordnung vom 18. Juli 1870 sind alle Ansprüche auf Vergütung von Kriegsleistungen, mit den nöthigen Bescheinigungen versehen, bei der Bezirks - Amtshaupt mannschaft innerhalb eines Jahres nach erfolgter Demobilmachung anzu melden, und sollen die bis dahin nicht angemeldeten Ansprüche mit drei monatlichem Präclusivtermine öffentlich aufgerufen und nach Ablauf des letzteren, wenn sie auch bis dahin nicht angemeldet worden sind, von jeder Befriedigung ausgeschloffen werden. Nach Maaßgabe dieser Bestimmungen ergeht nun, nachdem von der vom Kriege der Jahre 1870/71 erfolgten Demobilmachung (30. Juni 1871) ab mehr als Jahresfrist verflossen, an alle Diejenigen, welche aus der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zum 30. Juni 1871 auf Grund des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 (Ges.- u. Ver.-Bl. v. I. 1870 S. 244 flg.) Ansprüche auf Vergütung von Kriegsleistungen erheben zu dürfen glauben und dieselben bis jetzt noch nicht angemeldet haben, hiermit der öffentliche Aufruf, besagte Ansprüche nunmehr binnen drei Monaten und spätestens am 21. December 1872, mit den erforderlichen Bescheinigungen versehen, bei der Amtshauptmann schaft ihres Bezirkes anzumclden, indem nach Ablauf des eben erwähnten Termines alle bis dahin nicht angemeldeten Ansprüche von jeder Be friedigung ausgeschlossen bleiben. Hierbei wird noch zu Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich bemerkt, daß der gegenwärtige Aufruf sich nicht bezieht auf Ansprüche, die auf Gewährung von Vergütungen für die in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zur völligen Demobilisirung der einzelnen Truppentheile statt gehabten Einquartierungen nach Maaßgabe des Gesetzes vom 28. März 1872 (Ges.- u. Verordn.-Bl. S. 37 flg.) haben erhoben werden dürfen, indem auf Grund des Eingangs erwähnten Kriegsleistungs- Gesetzes vom 11. Mai 1851 (tztz 1. 3), auf welchem der gegenwärtige Aufruf beruht, während der Zeit der Mobilmachung für Gewährung des Naturalquartiers für Offiziere, Militärbeamte, Mannschaften und Pferde (Einquartierungen) Vergütung aus Staatskafsen überhaupt nicht erfolgt. Rückfichtlich der Vergütung dieser Einquartierungen bewendet es viel mehr allenthalben bei den Vorschriften des angezogenen Gesetzes vom 28. März 1872 und der Ausführungs-Verordnung dazu von demselben Tage. Dresden, am 10. September 1872. Kriegs-Ministerium. von Fabrice. Eckelmann Bekanntmachung. Dem aus Oberstrahwalde gebürtigen, hier wohnhaften Hand- arbeiter Johann Gottlieb Fiedler ist an Stelle seines Tagesnachrichten. Großenhain. Nach einer hier eingetroffenen Privat- depesche hat sich in diesen Tagen die Berlin-Dresdner Eisen bahngesellschaft in Berlin definitiv constituirt, so daß demnach der Bau dieser Linie gesichert ist und jedenfalls bald in An griff genommen wird. Es soll für jetzt Großenhain als End punkt dieser Bahn gelten und von hier aus der Betrieb nach Dresden auf der vorhandenen Linie erfolgen. Auch spricht man davon, es solle hier eine Maschinenwerkstätte errichtet werden. unterm gestrigen Tage von der unterzeichneten Behörde aus gestellten, erstatteter Anzeige nach zwischen Großenhain und Pristewitz verloren gegangenen Inlands-Reisepasses unterm heutigen Tage ein neuer dergleichen ausgestellt worden, was zur Verhütung von Mißbrauch mit dem verloren gegangenen Paß hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 10. September 1872. Die Polizeibehörde. Kunze. Mür. Bekanntmachung. Zur Nachachtung wird andurch bekannt gemacht, daß wegen der in Rest verbliebenen Central-Anlagen aus dem Jahre 1871 in den nächsten Tagen beim Königlichen Gerichtsamte hier der Executionsantrag gestellt werden wird. Großenhain, am 10. September 1872. Der Stadtrach. Kunze. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Gohrisch sotten den 16. September 1872, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 118 Raumkubikmeter kieferne Scheite, Nr. 226 bis 286, i Heils in den 355 Raumkubikmeter kieferne Rollen, Nr. 3241 Holzschlägen des bis 497 v Diebswinkels 191 Raumkubikmeter kieferne Stöcke, Nr. 197/ Königstandes, bis 272, ß Heils vereinzelt 140,2 Wellenhundert kiefernes Abraumreißig, 1 im Walde, Nr. 405 bis 636, / 18 Raumkubikmeter erlene und birkene Stöcke, i Nr. 1 bis 28, 54 - kieferne Stöcke, j auf der Hoische, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Be dingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Walb orte zu begeben. Königs. Forstrentamt Moritzburg und König!. Revier verwaltung Gohrisch, am 6. September 1872. Eras. Roch. Großenhain. Bei schönem Herbstwetter fand am Diens tag Nachmittag hier ein Schauturnen aller turnenden Schul kinder statt, welches zugleich mit als Prüfung in diesem Lehr gegenstande diente. Der Auszug dieser Kinderschaar von der Turnhalle nach dem Schützenhause machte auf jeden Beschauer einen erfreuenden Eindruck, und ebenso zufriedenstellend war es, den Einzug in den Abendstunden zu beobachten, bei welchem die fröhlichen Kinder lustige Gesänge anstimmten. Die turnerischen Uebungen wurden mit der größten Gewandtheit auögesührt, es