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Frankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks 77. Jahrgang .e» ^TNovemver IVI« L7L Der Schulvorstand. Schmidt, Pfr., Bors. Der Gemeindcrat. Grießmann, G.-V. Verkauf vsn Sauerkraut bei sämtlichen Händlern Donnerstag, de»2l. d«. Ml»., auf Leb«»«mkttelmark» «r, 170 je 250 Sr<« »um Preise von 3S Pf». fürdasPfnnd. Stab trat Frankenberg, den 19. November l»>8 Amtsblatt für die AmtshaOtmannschast Wha Md die Behörden in Frankenberg Bekanntmaevunq. Der unterzeichnete Arbeiter- und Soldatenrat gibt bekannt: , In allen Angelegenhetten de« Sladlrät« und Polizeiamt« zeichnet gegen: Gustav Lehmann. Für Abteilung Lebensmittel und Oriskohlenftelle zeichnet gegen: H«»ttM« MW». Für alle anderen zivilen Angeleaenhttlen zeichnen für den Arbeiter» und Söldmenrat: -ermann Micher, Heiaelch Bodla. Für alle militärischen Angelegenheiten zeichnet: Lye«». Arbeit«. »ndEoldetemet Franseuberg ». Cier-Verkauf in der städtischen Medtrlag- . Donnerstag, den 21. d«. Mt»., Vormittag V,9 dl» V,12 Ahr an die Bewohn« de» 3. Brvttartenb«zirr« l . g«»n Nachmittag v»s - . 4. , / «ermarSrßtr^ro Freitag, den 22. d». Btt»:, Vormittag '/,S bl» ' ,12 Adr an die Bewohn« de» 1. Brottartenbettrke» gegen SiermarkeNe. 3^ Aus eine Marke entfällt ein Et ,um Preise von 58Pfg.da»Eiück. Die A»»wet»r«te tst vorzulegen. «tadtrat Fmmk»a«g. den 19 Nübemder lv,8 Zuständigkeit kiiden einzelne,; Orten wird ein unverzüglich zusammentretender Landesrat der Arbeiter und Soldaten umgrenzen. Mit Beendigung der Demobilmachung und mit Friedensschlutz soll an Stelle des stehenden Heeres di« Volks wehr treten. Die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird gewähr- leistet. Die Beschränkungen im Vereins- und Vcrsawmlnngs recht sind gefallen. Die Preßfrtthnl ist im vollen Umfange gesichert. Die Gesindeordnung ist ausgehoben. An ihrer Stelle gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag. Die Arbeiterschutzbestimmungen für gewerbliche Arbeiter und Arbeiterinnen, dis bei Beginn des Krieges aufgehoben wurden, sind wieder rn Kraft gesetzt. Der achtstündige Mari- malarbeitstag soll am 1. Dezember d. Js. in Kraft treten. Unternehmer, die dieser Vorschrift nicht Folge leisten, haben strenge Bestrafung zu gewärtigen. Um die ArbeitsgelEnhi.it zu steigern, läßt die Regie rung in den einzelnen Verwaltungszwelgen feststellen, welche Arbeiten unmittelbar in Angriff genommen werden können. Sie ist bemüht, Rohstoffe für die Ausnahme der Arbeit frcizumachen. ! Die -Sicherstellung der Volksernährung ist in unserem Lande besonders schwierig. Die Negierung wird die In teressen Sachsens an Reichsstelle mit größtem Nachdruck ver treten. Sie wird mit den schärfsten Mitteln gegen unberech- ligte Zurückhaltung von Lebensmitteln, gegen Wucher und gewerbsmäßigen Schleichhandel eintreten. Die Wohnungsnot soll durch Bereitstellung von Woh- 'nungen und durch schleunigen Bau neuer Wohnungen bekämpft I werden. - . , - . . I D2 Trennung der Kirche vom Staat isL durchzuführen, BrMtt Abgabe Donnerstag,den 21. Novemv« 1918, vor« 8 0ts 12 Mr, nach«. V-2 -is V»ü Mr »w» ösof«, Freiberger Strätze 4V. Die Kohkengrundkarte ist zur Abstempelung und Bezähm»» im Natha»» (Zimm« Nr. 4) vormittag« 8 bi» 1 Uhr vormlegen. Frankenberg, den 19. November 1918. Die Vriskohlevstell». K» Mr lSedklkedt Mit Das imperjalistisch-mMarsstisch« System ist unter den Wirkungen des völkermordenden und kultNrvernichtenden Welt krieges zusammengebrochen: Ein neues Zeitalter ist im Wer den, in dem sich der Uebergang von der kapitalistischen ln die sozialistische Gesellschaftsordnung.vollzieht. Die Monarchie ist beseitigt. Die öffentliche Gewalt ist in' die Hände der Arbeiterklasse übergegangen. Die Ausgat« der neu:n Rrgi wmg geht dahin, das Land über die großen Schwierigleiten der gegenwärtigen Lage hinauszuführen, die demokratischen Errungenschaften sicherzustellcn und Wirtschaft-- licht- Umgestaltungen nach sozialistischen Grundsätzen zu ver wirklichen. Die Arbeiterklasse braucht nicht nur politische Rechte, sondern ebenso die Befreiung aus ökonomischer Be drückung, die in vollem Umfange nur der Soziaismus bringen- kann. Die neu« sächsische Regierung erstrebt die Beseitigung der veralteten bundesstaatlichen Verfassung und die Einordnung Sachsens in die einheitliche groß-deutsche Volksrepublik, an die auch Deutsch-Oesterreich seinen Anschluß vollzi.hen möge. Den einzelnen Teilgebieten des neuen Grosz-Deutschland soll weitgehende Selbstverwaltung und Schutz der Kulturinteressen gesichert werden.' Die Regierung will in Uebereinstimmung mit der neuen Reichsleitung wirten. Sofern Anordnungen der Reichsleitung uüsoren Beisall nicht finden, werden wir unsere Auffassung dagegen geltend machen. Dir von der ReichsLilung mit Ge setzeskraft erlassenen Verfügungen werden wir für Sachsen durch Vorschriften »ergänzen, denen gleichfalls Gesetzeskraft zukvmmt. Die Arbeiter- und Saldatenräte, die Träger der revolutionären Bewegung, haben die Ausgabe, die sozia listische Volkrregnrung zu stützen und zu kontrollieren. Ihr« Nachstehende Bekanntmachung des Staatssekretär» des Kriegsernährungramtes wi^ b mit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. ' ... . - Dresden, am 16. November 1918. Ministerium de» Inner«. Verordn««- über Kunsthonig. Dom 8 November 1918. ,. . «.^»..^nnruna Aul Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksemagru g nn« 22: Mat 19,6 (Rttch-ges-tiblait Seite 401) IZTSÜg. 1917 Rttch.g«,.Mali Sette 823) «ird verordnet. In der Verordnung über Kunsthonig vom 7. Dezember 1917 (Rttchögesetzblait Sette 1694) werden folgende Aenderunaen vorgenommen: 1. 8 2 Absatz 1 «hält folgende Fastuna: / Der Preis für Kunsthonig darf beim Verkauf durch den Hersteller. 'W*«, mittelbar an Kleinhändler oder Verbraucher verkauft wird <8 3), einschließlich Berpaarng für je HO Kilogramm Reingewicht nicht übersteigen: , M» bei Lieferung in Paketen oder Dosen mit einem Inhalt bis zu 1 Kilogramm 62 00 Lj, bei Lieferung in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr al» 1 Kilogramm 57,so M 8 ^rPreis^sü^ KunfthoniE^arl' beim Verkauf an Klttnbändl« (8 !?^beim^ Verkauf durch den Hersteller an Verbraucher einschließlich Verpackung für je 66 Kilogramm Reingewicht nicht übersteigen: m» btt Lieferung in Paketen oder Dosen mit einem Inhalt bl« zu 1 Kilogramm 67 06 Mk. bei Lieferung in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 1 Kilogramm 62,86 Mk. 3 8 4 Absatz 1 «hält folgende Fassung: , ... Der Breis für Kunsthonig darf beim Verkauf an Verbrauch« (Kleinhandel), abge- . sehen vom Falle d« Verkaufes durch den Hersteller (8 3), für 1 Pfund Reingewicht nicht übersteigen: . btt Abgabe in Paketen oder Dösen mit einem Inhalt bl« zu 1 Kilogramm 86 Pfg. im übrigen ... . ... 78 Plg. Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. . B erlin, den 8. November 1918. Der Staatssekretär de» Kriegsernährungsamt«. v. Waldow. den Religionsgemeinschaften wird volle Freiheit gewährt. Die Schule ist von politischer und kirchlicher Bevormundung zu befrei«». Die Bolksschul« jst unter fachmännischer Aufsicht zur Einheitsschule auszugestalten. Bi.dungs- und Kunstlnstitute sollen gefördert werden. Krongut ist für staatliche Zwecke, «nsbesondere für Volksbildungs- und Vvlksgesundheitswesen, zur Verfügung zu stellen. t Die Verlehrsmittel, insbesondere dir Eisenbahnen, sollen' mit möglichster Beschleunigung ausgebessert und weiter aus- gebaut werden. - Die landwirtschaftliche Produktion bedarf der sorgsamsten- Pflege zur Ueberwindung der ihr zugefügten Krtegsschäden. Die Rechtspflege ist zu modernisieren und zu demokrati sieren. Es wird alsbald eine weitgehende Amnestie erfolgen, vornehmlich für Personen, di« aus Notlage sich gegen Gesetz« oder Kriegsverordnung«n vergangen haben. Zur Deckung der Ausgaben sind die großen Vermögen und Einkommen, vor allem di« Krisgsgewinne, heranzuziehen. Die Beseitigung jedes auf Ausbeutung beruhenden Einkom mens ist zu erstreben, desgleichen die Vergesellschaftung der dazu geeigneten kapitalistischen Unternehmungen in Landwirt- schäft, Industrie, Handel-und VerkeHr. Aerwaltungsreformen grundsätzlicher Art bleiben Vor behalten. Für die Gemeinden ist volle Selbstverwaltung durch- zuführcn. Die bestehenden Gemeindevertretungen können zu nächst im Amt b eiden. Für die Erneuerung der Gemeindo vcrtretnngen werden nähere Anw.isungen demnächst erfolgen. Für die bisher ungünstig besoldeten Beamten und Stoats- ardeiter soll sobald als möglich zum Ausgleich der bestehenden Teuerungsverhältnijse «ine gründliche Reform der Besoldung«- und Lohnverhältnßs« erfolgen.. Zur UebttkitMP aus dem Krieg»- zum Frkdenzustand Nachruf! Dem allmächtigen Gott hat es . gefallen, nach «kurzem, schwerem Leiden Herrn Gutsbesitzer Friedrich Karl Dippmann, Mitglied des GemeinderotS zu Jrbersdorf und des Schulvorstandes zu Sachsenburg mit Jrbersdorf in sein himmlisches Reich heimzurufen. 32 Jahre lang hat er der Gemeinde Jrbersdori seine Kraft zur Verfügung gestellt und an ihrer Leitung mit großer Treue sich beteiligt, lange Jahre hindurch hat er unserem Schulwesen mit lebhafter Anteilnahme sich gewidmet.und um ihr Werden und Wachsen sich bemüht. In dem Entschlafenen ist ein^ Mann von unS gegangen, dessen rubigeS und char ktttvolleS Wesen die gemeinsame Arbeit' mit ihm zum Wohl der Gemeinde und der Schule uns zur Freude werden ließ. Wir werden sein Andenken in Treue bewahren. Schlafe in Frieden und daS ewige Licht leuchte Dirk Jrbersdorf und Sachsenburg, am 18. November 1918. Es empfiehlt kch, daß jeder Fleischer, alsbald nach Erscheinen dies« Bttanntmachun» öffentlich bekannt gibt, an welchem Tage und zu welchen Stunden « sein Geschäft zur Gniaeaen- nähme da durch diese Bekanntmachung vorgeschriebenen neuen Kundenanmeldung offen hält: Zur Vermeidung ein« Stockung in d« Flttlchvasorgung wollen dkd in dies« Bekannt machung oeletzten Fritten unbedinai ttngehalien werden. Flöha, den 18. November 1918. Der Vorsitzende de» Kommuualvmband«. ' Dte^ch^cht^äWemrlätttstüÄingeü^ür^z^üiö«»'»^^ auk die Zttt vom 8 bi» mit 2t, November 19,8 werden mumahmswetse Metta», den 2». R>« vemb« 1918«! nachmittags 3 bis 5 Uhr. Kirchaalle 10t auraewhlt. Di« nächste Auszahlung »ttar- «solgi Arttta», den 29. Novemb« 1918, nachmittag« 3 bl« s Uhr. Frankenberg, am 19. Novemb« 1918. L« Siadtrat. Fleischlose Woche betreffend. Als Ersatz für die in der Woche vom 18. bl» mit 24. Novemb« ,1918 je ausfallende Fleischmenge waden für Personen üb« 6 Jahr« ISS und für Kind« nnt« 6 Jahre so vnsnim Matti geliefert . . - Die Ausgabe de» Mehle» hat Ende diel« oder Anfang nächst« Woche auf den als »Fleisch lose Woche* bezeichneten Abschnitt 14 der Retchsüttschkart« zu erfolgen. ... Di« Anzahl der eingenommene» Ablchnitie ist von den Inhabern der amtlichen Mehl- verkaufsttellen in da« Marken Einnahmebuch ttnzuiragen. Die Abschnitte find in Bündeln zu je 166 Siück an die Gemeindebehörde abzultefern. , 2m übrigen wird auf die Bestimmungen unter! d« Bekanntmachung des Unterzeichneten vom 13 August d». 2». hingewieken. , . Flöha, am 18. November 1918. v« Vorsitzende des Komm«nalv«ba»de». FleischbezugSanmeldunn betreffend. Die Gemeindebehörden erbalien hierdurch Veron^astung, die bereits in ihren Händen be- z findlichen, auf die Zett vom 25. Novemh« bi» mtt 22. Dezember 1918 gültigen Rrichaflelfch- j karten »u vertttlen. ! Mit Ablauf d« jetzt gültigen Rttchsflttschkarien soll d« Bevölkerung die Möglichkeit eine, Wechsel» de» Fleischers, btt dem der Fleischbezug bisher ersolgt ist, gegeben werden. E» wird hinzu folgende» bestimmi: Alsbald nach Empfang d« Reichsfittschkarten, spatesten» ab« bk» »um 23. d». Mt«., ist unter Vorlegung, aller auf einen Haushalt entfallenden Reichsfleilchkarien btt ttnem im Kom- munaloerband Flöhst, wühnhatten Fleisch« Vie Anmeldung zur KundeNltste «u bewirken. Bi» ! anf wttt«« ist daN» jeder Haushalt hinsichtlich de« Bezuges von Frischfleisch und Fkischwurft an denjenigen Fletsch« gebunden, in dessen Kundenlifte er sich Hai «iniragen lasten. Der Fleisch«^ al« desteu Kund« sich ein Haushaii meldet, hat sogleich bei d« Anmeldung die Eintragung in lttne neuanzulegende Kandenlifte vorzunehmen Glttck,eilig Hai er von allen ihm vorgttegien Reichrfletschkart«, hi« am Fuße der Reichsfleilchkarien befindlichen »Abschnitte kü zur Sichustellana van Frischfleisch* abzutrennen. Auf diesem uns den den Kunden zurück,u- gebenden Rttchsflttlchkarten ist vöm Fittich« an den je dafür vorgesehenen Siellen die Nummer, die d« beirrffenve Haushalt ist seiner Kundenlifte «halten Hai, ttnzuiragen, sowie d« Firmen stempel aufzudrücken. ' Di« v«einnahMien Abschnitte Hai.jeder Fleisch« zu sammeln und. den Nummern seiner Kündenlifte.nack geordnet, spätesten» bt» zum 25. Novemb« 1918 an bk« Zentral« sür Fletsch- Versorgung in Mäh» eivzureichen. Die Urschrift d« neu aufg,stellten Kundeniiste und ein« Abschrift vavon hat d« Fletsch« de» Abschnitte» beizufügen. Vordrucke zur Kundenlist« nebst Abschrift gehen den Fle»ch«n durch dte Zentralstelle für Wlchversorgung zu. Nur für Kunden, deren Anmeldung durch die vorgttegteni Abschnitte belegi ist, «folgt in Zukuntt eine Flttschzutttlung an die Fletsch«.