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, NanP^rtxiAct. 7 7 7 " D «^nidr/Lr. Md Umgegetld. .7 .7? 7'M p 2 N.1 Mittwochs, den 2. Februar. --7— Ik DiebstahlsbekannMachmtg Wekanntmachung, '- >--< die Ausübung der ThiMeilkunde brttWM ' Nach Z 20 deS Gesetzes, die Ausübung der Lhierheilkunde betreffend- vom 14. DreVn-1868, DMt denjenigen Personen, welche sich, ohne gelernte und geprüfte Lhierarzte zu sein, durch die LusDütt» der Thierheilkunde ihren Unterhalt verschafft und sich damit bereits vor dem ersten Januar 1858'. d schäWgt haben, nachgelassen, dieses Gewerbe in den tztz. 23 und 24 des gedachten Gesetzes attgtgeW nen Grenzen forlzusetzen. Sie haben sich jedoch bei Verlust dieses Rechte--innertzälh dreitlt MdL nate von der Publikation jenes Gesetzes an bei der Obrigkeit, ihres Wohnortes entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll anzumelden und gleichzeitig den sie; schL^ gebenen Zeit Vie Lhserhtilkunvi gewerbmaßig betrieben haben, belzubttngen. d Sofern nun dergleichen Personen, welche von dem erwähnten Rechte Gebrauch zu machan grdrWst in de« hiesigen amtSiandschaftlichen Bezirke vorhanden sein sollten , «erdetnWübL^auk,d«n briM^k absäumung des obigen Termines eintretenden Rechtsnachtheil noch besonders' KeKmP- aufmerksam gemacht.' .. . --7- 7 - il : 7:^. Frankenberg,.qm 17. Januar 1839. I- : : ..Ä ,75 -. : - . .... - . . - . » - < - - -t .' am 17. Januar 1859. ! u.. :: . : ..Ä ,77 D as K ö n i g l Ich e G e r i ck t s.'a-7Mitv d Für den beurlaubten Beamtend ru-L-, -ü! 2 raunE IMdW Ses WW. GEMjes M W A. ' MittwochS, den 2. Februar; --- -- 18AA. Am 28. Januar l. Z. in der siebenten Abendstunde find einem hiesigen Bürger und Hausbesitzer aus der parterre nach dem Hofe zu gelegenen, unverschlossenen Küche, aus der daselbst geständenen Wiege, I) ein Kinderbett, Elle breit und j Elle lang , roth« und MeißgestreW,, auf d'r^ dem Buchstaben: k. gezeichnet, nebst kaltuneM, roth- und weißgemusterten, nist dem.Bsschstabeü^H. blaugrzeichnkten Ueberzuge, sowie 2) ein Kopfkissen, ungefähr 4 Elle breit Md Z Elle lang/WA und w«ißgestreift> auf der Mitte mit einem kleinen, weißen Stückchen Leinwand, worauf dir BM^ stabens V/V-. st. gezeichnet, nebst kattunem, roth- und weißgemusterten, Mit- deM Buchstaben: k- blaugezeichneten Ueberzuge spurlos diebisch entwendet wordeN,' waS man hiermit zur Wiederersangustg des gestohlenen Gutes und Entdeckung des Diebes zur öffentlichen KenüM'bringt. ' "d -FrankkUbtrg, am 31. Januar 1859.^ ' " - D a S K ö n i g l i ch e Gerichts a m^t d a s e lbst Für den beurlauben Beamten:- ; 7-7. ,, . M' .. rmus.-irirkr. mv.io! in „-n-7?^——-7 . sivl"i t/sirpg