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Pulsnitzer Za-eblatt ßÄNLL Bezirksanzeiger — Erscheint ä« jede« Werktag Am Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung de« Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.60 E bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.50 durch die Post monatlich 2.40 E freibleibend WocheRblaLL Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen-Grundzahlen in LH/: Die 41 mm breite Zeile (Mosse'S Zeilenmesfer 14) 1 mm Höhe 10 dH/, in der AmtShauptmannschaft Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 und 24 A/; Reklame 25 Tabellarischer Satz 50 °/o Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengcbühren durch Klage oder in KonknrSfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis V»10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hoptblatt und Weste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer AmtSgcrichtSbezirkS: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Obcrstcina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und NiedeUichtenau, Friederidorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kleindittmannsdorf Geschäftsstelle: PRSmtz, Albevtstraße Nr. S Nummer 276 Druck mü> Verlag von <L L. Förster» Erben (Inh. I. W. Mohr) Freitag, den 27. November 1931 Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz 83. Jahrgang Amtlicher Teil In dem Konkursoersabren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Wöschesabrik Saxonia, Gräfe «. Räsehke in Pulsnitz, Ohuruerftratze Rr. 32 soll Wit Genehmigung des Glaubigerausschufles und des Gerichts die Schlutzverteilung stattfinden. Nachdem die bevorrechtigten Gläubiger bereits mit SO °/, ihrer anerkannten Forder ungen befriedigt worden find, find noch bevorrechtigte und nichtbeoorrechligte Gläubiger mit ihren anerkannten Forderungen in Höhe von 85101,67 RM zu befriedigen, davon gehen voran für deoorrechligte Forderungen 1.71984 RM Die verfügbare Masse betrügt 3l31.94 RM, wovon aber noch die im Tchluktermin festzusetzende Vergütung für den Gläubiger Ausschuß, die Gerichtskosten und die Verwaltungs- Kosten in Adeng ,u bringen find- Das Verzeichnis der »u berücksichtigenden Forderungen ist auf der Glschüftsstelle des Amtsgerichts Pulsnitz zur Einficht niedergelegt worden. Pulsnitz, am 27. Nov. 1931 Rechtsanwalt Keßler, Konkursverwalter Polizeiaktion gegen die Darmstädter RSDAP Die hessische Negierung erklärt die beschlagnahmten Dokumente für echt Entdeckung durch Mitteilung eines ausgeschlossenen Parteimitgliedes. Die aufsehenerregenden Mitteilungen, Ne aus Darm stadt über Haussuchungen bei den Führern der Nationalsozia listen durch die hessische Polizei in Verbindung mit der preu ßischen Polizei und dem Oberreichsanwalt verbreitet wur den, sind am Donnerstagvornrittag in einer amtlichen Mit teilung aus Darmstadt zusammengefaßt, die folgenden Wort laut hat: „Die am Mittwochnachmittag bei verschiedenen führen den Persönlichkeiten der Nationalsozialistischen Partei, Gau Hegen, durchgeführten Haussuchungen, die sich auf die Nachprüfung der .Notverordnungen der illegalen national sozialistischen Regierung und anderer Schriftstücke erstreck- tru, haben in vollem Ümfange zum Erfolg geführt. Die Echtheit der Dokumente steht nunmehr außer allem Zweifel, ebenso dis Tatsache ihrer Abfassung durch den Gerschtsasscssor Best und Komplicen.^ Gerichtsasfessor Or B e st und die Mitglieder Ler Natio nalsozialistischen Partei, die mit ihm auf einem Landgut eines Gaufachberatcrs für Landwirtschaft der Nationalsozia listen, vr. Wagner, eine Tagung abgehalteu haben, wer den als Lie Verfasser der Dokumente angesehen. An der Besprechung auf dem Boxheimer Hof bei Lombertshrim haben teilgenommen: Hauptmann a. D. Wassung, Gerichts- vfscflor vr. Best, Or. Wagner, ein Wirtschaftsreferent vr. Schäfer, Kapitänleutnant a. D. v. Davidsohn und der PrivatseLretär des hessischen Gauleiters der National sozialisten. Assessor vr. Best stammt aus einer rheinhessischen Fa- wilie aus Gonsenheim bei Mainz. Best war zuletzt als Amts- »nwalt in Alzey beschäftigt. Es ist festgestellt, daß die Ein tragungen in dem bekannten Dokument und in den Notver ordnungen von seiner Hand stammen. Best ist seit Mittwoch abend verschwunden. Er ist, ohne sich von den Vorgesetzten oder Kollegen zu verab schieden, mit unbekanntem Aufenthalt in Urlaub gegangen. — Der ebenfalls belastete Parteiführer Wassung ist der hessische OLAF, gewesen. Wie das Dokument in die Sande -er Polizei kam. Die Dokumente, die in dieser Besprechung erörtert wur den, sind in die Hände der preußischen Regierung dadurch gekommen, daß der auf der Landtagsliste der Nationalsozia- ksten in Hessen gewählte bisherige Führer der Nationalsozialisten in Offenbach, Vr. Schäfer, das Material dem Frankfurter Polizei präsidenten übergeben Hat. vr. Schäfer wurde in Darmstadt festgenommen und ins Polizeipräsidium Frankfurt a. M. gebracht. Das Polizei präsidium Frankfurt a. M. hat vr. Schäfer nach Berlin ins preußische Innenministerium transportieren lassen. Von Diesem wurde Oberreichsanwalt Werner nach Berlin ge beten. Dort hat der preußische Innenminister dem Ober- ^eichsanwalt das Schriftstück, das von dem Gerichtsassessor Dell angefertigt sein soll, vorgelegt. Der Oberreichsanwalt Hatte bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis von der Angelegenheit. Die Haussuchungen in Darmstadt und die Festnahme ist nicht auf seine Veranlassung geschehen. Auf Veranlassung des Obcrreichsanwaltes ist dann aber die Schreibmaschine des Best sichergestellt worden. Vr. Schäfer hat sein Vorgehen seiner Partei gegenüber damit begründet, daß, wenn der jetzt entdeckte Plan zur Tat würde, dies den schärfsten Widerstand der Gewerkschaften hatte Hervorrufen müssen, und daß damit ein Bürgerkrieg un vermeidlich bliebe. Die Bewegung hätte von Hessen selbstver ständlich auf das ganze Reich übergegriffen, vr. Schäfer ver- »chert, daß er in keiner Weise Spitzeldienste geleistet habe. Schäfer hat von vornherein Wert darauf gelegt, daß sein Name genannt wird, und hat sich bereit erklärt, mit seiner Person und seinem Eid für seine Aussagen einzustehen. Von kommunistischer Seite ist man an ihn herangetretcn, aber er hat ein Anerbieten von dieser Seite abgelehnt. Der Oberstaatsanwalt neigt zu der Auffassung, daß ein illegaler Plan nicht vorliege, da der Entwurf voraus setze, d a tz d i e Ko mmunisten die legale Ma ch t ve ! eitigt und daß dann diese Kommunistenhcrrschaft nie dergeschlagen werden mußte. Das wird auch aus den Worten der Ueberschrift des Dokuments: „nach Überwindung der Kommune" geschlossen. Es handelt sich danach scheinbar um einen Plan, der für einen zukünftigen Fall unter völlig ande ren politischen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen ge dacht ist. Der Inhalt des beschlagnahmten Dokuments Die Dokumente haben die Ueberschrift: „Entwurf der ersten Bekanntmachung unserer Führung nach dem Wegfall der seitherigen obersten Staatsbehörden und nach Ueber - windung der Kwmmune in einem für einheitliche Verwaltung geeigneten Gebiet". Es wird dann in dem ersten Entwurf eines öffentlichen Anschlages erklärt: „Die seitherigen Träger der Staatsgewalt im Reiche wie im Lande sind durch die Ereignisse der letzten Tage (Wochen) weggefallen. Durch diese tatsächliche Veränderung äst — wie im November 1918 — ein neuer Rechtszustand geschaffen. Ordnende Macht steht zur Zeil allein bei den (SA., Landwehren o. ä.). Ihre Führung hat deshalb das Recht und die Pflicht, zur Rettung des Vol kes die verwaiste . Staatsgewalt zu ergreifen und auszuüben. Sie tut dies im Namen der deutschen Nation, für deren Zu kunft allein sie für die Erfüllung ihrer Aufgabe und für die Wahl ihrer Mittel verantwortlich ist." Der Entwurf enthält dann die Bestimmung, daß jeder Widerstand gegen die SA. mit dem Tode be straft wird, daß hie Schußwaffen binnen 24 Stunden ab- zukiefern sind, und wer noch mit einer Waffe betroffen wird, ohne Verfahren auf her Stelle erschossen werden kann. Jeder im Dienste öffentlicher Behörden oder Verkehrsanstalten stehende Beamte, Angestellte und Arbeiter wird mit dem Tode bestraft, wenn er seinen Dienst nicht wieder aufnimmt. Die Bestimmungen sehen ausdrücklich vor, daß der entsprechende Führer der S.-A.-Abteilungen und Nationalsozialisten „an die Stelle der obersten Staatsbehörde'" treten soll. Wer gegen die Notverordnungen dieser Führung verstößt, wird mit dem Tode bestraft. Es sind dann weiter Richtlinien für die ersten Notver- ordnungeK angegeben, wobei die Ueberwindung eines kom ¬ munistischen Ausstandes als Voraussetzung ausgesprochen ist. Unter diesem Gesichtspunkt sollen alle Lebensmittel ohneEntgelt abgeliefert werden. Jeder Erzeuger und Händler soll Aufstellungen über den Bestand an Leoens- mitteln machen. Jeder Verkauf und jede tauschweise Vsr- äußerung von Lebensmitteln soll verbaten sein. Als Strafe ist die Einziehung des gesamten Vermögens oder auch die Todesstrafe vorgesehen. Zur Feststellung der zu Ernähren den sollen auf Grund von Meldungen Kollektivspei sungen oder die Ausgabe von Lebensmitteln gegen Karten organisiert werden. Dann sind Verwaltungsmaßnahmen zur Durchführung dieser Notverordnung entworfen. Außerdem ist ein Entwurf für die „Sicherung des gegenwärtigen Eigentumsstandes" vorgesehen. Es wird Uber das Vermögen jedes einzelnen Volksgenossen verfügt werden. Es gibt bis zur anderweiti gen Regelung kein Privatein kommen mehr. Da für soll der Vermögensstand gesichert werden, und zwar durch Aussetzung von Zwangsvollstreckungen, Aussetzung der Ver jährungsfristen, Aussetzung des Zinsenlaufes, einschließlich des Mietzins für Wohnräume, Aussetzung der Hypotheken belastung von Grundstücken, Mitteilung von Schuldenver- pflichtungen und ähnliche Bestimmungen. Ebenfalls sind Richtlinien für die Schaffung von Derwaltungseinrichtungen vorgesehen, wie von Feldgerichten und besonderen Verwaltungsabteilungen- Schließlich ist noch ein Entwurf über eine natAnale Ar- b e its d i enstp f l i cht da, der den Zweck hm>en soll, die dringendsten Lebensbedürfnisse, die dringendste Verarbei tung vorhandener Rohstoffe und die Erhaltungsarbeit an öffentlichen Anlagen und am Privatbesitz zunächst zu sichern. Erklärungen aus dem NSDAP -Lager Vom Gau Hessen Ker Nationalsozialistischen Partei wird zu den Vorgängen eine Erklärung bekanntgegeben, in der es u. a. heißt: „Soweit sich die Dinge bisher übersehen lassen, steht folgendes fest: Ein früheres Mitglied der NSDAP., Or. Schäfer-Offenbach, hat an den Frankfurter Polizeipräsidenten Material geschickt, das die Illegalität der NSDAP, beweisen soll. Don dieser Stelle aus wurde das Material sofort an das Preußische Innenministerium weitergeleitet. Der preu ßische Innenminister Severing brachte am Mittwoch das an gebliche Dokument zur Veröffentlichung. In den ver schiedensten Zeitungen werden an diese Veröffentlichung Kom binationen geknüpft, die nach keiner Richtung den Tatsachen entsprechen. Demgegenüber muß festgestellt werden: Die NSDAP, hat seit ihrer Ncugründung im Jahre 1925 weder direkt noch indirekt illegale Pläne einzelner Personen unter- stützt und unnachsichtlich bisher jeden entfernt, der mit solchen Plänen zu spielen versuchte. Die EauleiLung Hessen und alle verantwortlichen Führer lehnen es entschieden ab, mit diesen Plänen auch nur das Geringste zu tun zu haben. Diese Grundhaltung gilt auch ehern und unverrückbar für die NSDAP. Gau Hessen. Sollte es sich bewahrheiten, daß einzelne Mitglieder der NSDAP. Gau Hessen direkt oder in direkt sich mit Plänen dieser Art identifizieren, dann würde das den sofortigen unwiderruflichen und dau ernden Ausschluß dieser Leute aus der Be wegung mit sich bringen. Der oberste Führer der Bewegung, Adolf Hitler, hat durch seinen Eid den legalen Kurs der Be- wegung beschworen, und die Bewegung muß jeden, der durch Unverstand oder als Spitzel den Führer meineidig machen will, rücksichtslos disziplinieren." „private Atmungen", sagt die Parteileitung. Die Pressestelle d^r Neichsleitung der NSDAP, teilt mit: „Die Parteileitung der NSDAP, hat mit dem vom preußischen Innenministerium der Oeffent- lichkeit übergebenen Entwurf eines Schriftstückes, der an geblich von Parteimitgliedern des Gaues Hessen der National sozialistischen Partei entworfen worden sein soll, nichtdas Geringste zu tun und hat Kenntnis davon erst durch die Presse erhalten. Falls diese Niederschrift eines Entwurfs