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Elbeblall und Anzeiger. Amlsölatt sir die MniMcn Gcrichtsämtkr sowie die StadtrSthc zu Mesa und Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. Freitag, den 14. Januar " 1870 Dich« Bla« „«tdrdlaU und «schein! wöchentlich zweinial, Dienstag« und Freitag«, und lastet vicrteljihrtich 10 Ngr. — Bestellungen werden bet jeder Postanstalt, tn unsere r «rpeditiontn in Riesa und Strehla, sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annon-en sind ferner bevollmlichttgt Haasensteln und Bögler in Hamburg «liona, Leipzlg und Frankfurt a A, H. lingler tu Leipzig, F. W. Saalbach >n vre«den und iiugen Fort in Leipzig Bekanntmachung, . den Wegfall der Portofreihlit betrrffcnd. „ « . Nachdem auf Grund de» Bundesgesetze» vom 5. Juni 1868 (Seite 141 de» Bundesgesetzblattes) die Portofreiheit für alle Angelegenheiten de« öffentlichen Dienste« — ausschließlich der hiernach vorbehaltenen Ausnahmen — mit dem 1. Januar dies. Jahr, tn Wegfall gekommen ist, so nimmt die unterzeichnete Regierungsbehörde Veranlassung, unter Hinweis aus die durch Verordnung vom 14. December 1869, „den Wegfall der Portosreiheit bi treffend" (Gesetz- u. Verordnungsbl. Seite 335), ertheilten Vorschriften hiermit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß sie, den getroffenen Anordnungen gemäß, in der Regel in dem amtlichen Verkehre: -) mit Behörden I) Briespostsendungen, 2) Geldsendungen, 3) Sendungen von besonders zu declarirendem Werth«, frankirt, dage gen 4) Päckereisendungen aller Art unfrankirt abgehen lassen; b) alle an Privatpersonen zu richtende Verfügungen rc. aber, welche ein Privatintereffe betreffen, unfrankirt, jedoch zu Vermeidung des Zuschlagporto'» unter der Bezeichnung „portopflichtige Dienstsache" absenden wird. Indem die sämmtlichen Verwaltungsbehörden des hiesigen Regierungsbezirks, unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom SS. vorige.« Monat» (Süchs. Wochenblatt Nr. 52 v. I. 1868) angewiesen werden, bei den ihrerseits zu bewirkenden, an die Königliche KreiSdirection gerichteten Absendungen ein gleiche» Verfahren zu beobachten, hat man zugleich die unter d) genannten Privatpersonen auf die Vorschriften der angezogenen Ve^ ordnung vom 14. December 1869 unter K. 3. b. und K. 5, wonach alle von ihnen an die unterzeichnete KreiSdirection gerichteten Eingaben, — auch Packet- und Werthsendungen — zu frankiren sind, noch ausdrücklich mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß die Absender von unsrankirtln oder unzureichend frankirtcn Einsendungen sich der Einziehung des verursachten PortoverlagS zu gewärtigen haben. Leipzig, am 8. Januar I87v. Königlich Sächsische Ri«t,.Dir«ction. von Burgsdorfs Bekanntmachung, die diesjährige Rekrutirung betreffend. Innerhalb der Zill vom 15. Januar bi» 1. Februar 1870 haben sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrollen bei den Me- »eiabevooffäaden folgende llMtttat» pflichtigen welche im Jahre 1870 ihr 20. Lebensjahr vollenden, unter Vorzeigung ihre» Geburtsschein,» zu melden, und zwar: ) s) Diejenigen, welche in einem Dorfe des- hiesigen GerichtSamtSbezirkS ihren wesentlichen Wohnsitz haben und sich daselbst, oder doch im hiesigen Musterungsbezirke, welcher au» den Strehlaer und Oschatzer Gerichtsamtsbezirken besteht, aufhalten, b) Haus- und WirthschastSbcamte, HandlungSdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Fabrikarbeiter und andere in ähnlich,,: Verhältnissen lebende Militairpflichtige, welche, ohne daselbst geboren zu sein, oder ihren wesentlichen Wohnsitz zu habm, doch in einem hiesigen AmtSdorfe sich aushalten unv Angehörige eines Staates des Norddeutschen Bundes sind, e» müßte denn ihr wesentlicher Wohn ort zu demselben MusterungSbezirke gehören. Die bei früheren Aushebungen Zaenck «fl ileeo, welche weder einem Truppentheile zur Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht überwiesen, noch durch Empfang eine» besonderen Scheine» von der Anmeldung entbunden sind, haben sich unter Vorzeigung de« Geburt»- (beziehendlich Geste.- scheine») zu melden. Sind Militairpflichtige, welche hier wesentlich wohnhaft sind, nicht anwesend, oder sind die sonst obenerwähnten Meldepflichtigen zur Zett z. B. auf der Reise, abwesend, so haben ihre Eli»,«» Boemünd»», ik-br , Brod-, »do» Fabrikberrea die Verpflichtung, sie anzumelden. Die Unterlassung der Anmeldung zieht die in ß. 176 der Milttair-Ersatzinstruction für den norddeutschen Bund vom 26. März 1868 angedroh ten Strafen und Nachthelle nach sich. Diejenigen Militairpflichligen, welche im Lauf« de« Jahres, in welchem sie sich anzuniclden haben, ihren Wohn- oder Aufenthaltsort verlassen und denselben in einen anderen MusterungSbezirk verlegen, haben dies sowohl beim Gemeindevorstande ihres bisherigen als auch bei der Behörde d«» künftigen Wohn- oder Aufenthaltsortes, hehuss Berichtigung der Stammrolle, ohne Verzug, bei Vermeidung einer bi» zu 10 Thalern —- — - anstei- genden Geld- beziehendlich verhältnlßmäßigen Gesängnißstrase anzumelden. Strehla, am 7. Januar 1870. Königliches Gerichtsamt daselbst. Strauss.S. Dori» Helke, Gottlieb' Heber'«, «ö l/i der Dflmpsschneidemühle u. Eins». in R., ,T. — ' stchhelke, G»ttli«b Hebers Schaffner« an WM. St.«, u. Wjstot in «t. Versteigerung eines Schleppdnmpfschiffs betreffend. Setten de» unterzeichneten Königlichen Handelsgericht» soll das in.einer hier anhängigen Rechtssache al» HilfSobject hastende offene Schlepp dampfschiff „Fortschritt" nebst Hochdruck-Dampfmaschine und anderem Zubehör, nach der am 28. Juni 1869 erfolgten gerichtlichen Würdenmg im Se- sammttaxwerthe von 2032 Thlr., an den Meistbietenden gegen sofortig« Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Nachdem hierzu W. Februar 1870, Mittags 12 Uhr, ist« Termin anberaumt worden ist, wird Solches mit dem Eröffnen hierdurch bekannt gemacht,, daß die Versteigerung de- obgedachten, im sogenannten Keren Hafm bet Dresden liegenden Schiffe» an hiesiger GerichtSstellc (LandhauSstraße Nr.. 11.lt,StaMnwchW erfolgen soll, sowie daß letztaE-M» jetzt an jederzeit besichtigt werden kann. Dresden, am S. Januar 1870. . , , . „ , .... König!. HandelSger.icht rm Bezirksgericht daselbst. > vk^chaafe. B ek a u k t m ach mit g. »ei einer hier in Untersuchung befipdlichen Person sind 10 Stück verschieden«, zum Theil gesichte «lergläser vorgefun »rdm, über denn