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MM«i sd »ilM und Amgegend Amtsblatt No. 106. 6«. Jahrg Dienstag, den 1v. September 1SV7 Kr die Kgl. NmLshaupimann schäft Weihen, fiir das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanueberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach^,Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanueberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bet Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Geeligstadt, Spcchtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Druck uno Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthnr Zschunke, beide in WilSdrufs. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I Mk. 30 Pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Inserate werde» Montags, Mittwochs und Freitag? btS spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertiouspreis 15 Psg. pro viergespalteoe Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgettchtsberirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 «/, Aufschlag. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß gemäß den Bestimmungen im § 5 der Verordnung vom 2. Mai dieses Jahres, die Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Juli 1904 und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juli 1905, die Bekämpfung der Reblaus betreffend (Gesetz, und Verordnungsblatt Seite 106 folgende), außer den bereits durch Bekanntmachung der Königlichen Amtshaupt- mannschaft vom 15. Juli laufenden Jahres (Wilsdruffer Wochenblatt Nr. 84) für die dort bezeichneten Orte bestellten und der Vollständigkeit halber unten mttbenannten Ver» traueusmännern, für die nachstehend unter S angegebenen Orte die daselbst ausge- führten Herren als Vertrauensmänner behufs ständiger Beaufsichtigung der Red. Pflanzungen bestellt worden sind. Die genannten werden auf die ihnen hiernach ob. liegenden Verpflichtungen, zu vergleichen §8 5—8 der erwähnten Verordnung und die Bekanntmachung in Nr. 84 diese« Blattes vom 20. Juli, insbesondere was die Ver- pflichtung zu wiederholter Begehung der Rebpflanzungen ihres Bezirks anlangt, erneut ausdrücklich hingewiesen. Ueber jede verdächtige Erscheinung an den Rebanlagen ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Meißen, am 5. September 1907. Die Königliche Amtshauptma nnschaft. D Herr Wirtschaftsbesitzer Robert Grellmann. Simon. k/ Batzdorf Bohnitzsch kl kl kl Brockwitz m. Glieben Gauernitz u. Constappel Coswig Diera Questenberg u. Dobritz Gasern Gohils Gröbern Gruben mit Zubehör Obermeisa, Niedermeisa, Hintermauer Korbitz Kötitz Lercha Löbsal Neucoswig Neudörfchen Niederau Niederlommatzsch mit Göhrisch Ntederspaar Niederwartha Nieschitz Oberau , Windorf,Oberlommatzsch Oderspaar Piskowitz b. Zehren Privatus Otto Markus. GutSauSzügler Hermann Gehre in Brockwitz. Baumgärtner August Kästner in Gauernitz. Privatus Gottlieb Weser. Gutsbesitzer Otto Wend. Weinbergsbesitzer Friedr. Wilh. Talkenderger in Questenberg. Privatus Ferdinand Wolf. Gemeindevorstand Oskar Sommer. Rentner Heinrich Eduard Knorr. Weinbergbesitzer Hermann Neßmann in Reppine. Gemeindevorstand Klinger in Obermeisa. Wirtschaftsbesitzer Franz Leonhardt. Privatus Chr. Gotti. Lehman «i. Niederlommatzsch. Wirtschaftsbefitzer Franz Leuteritz. Hausbesitzer August Schlechte. „ Emil Lamm. Wirtschaftsbesitzer Hermann Thieme. Gutsbesitzer Müller in Windorf. Weinbergsbesttzer OSkar Petzsch. Gutsbesitzer Bruno Gühne. Weingartenbesttzer Hermann HLbold. Wirtschaftsbesitzer Karl Fichtner. Weinbergsbesttzer Aug. Oskar Si Wirtschaftsbefitzer Hermann Heyne. Weinbergsbesttzer Bernhard Rudolph. Wirtschaftsbefitzer Otto Zocher. Rottewitz Her r Gemeindevorstand Ernst Gelbrich. Scharfenberg Rittergutsbesitzer Max Oehmigen. Schieritz Wirtschaftsbefitzer Oskar Eduard Roßberg. Sörnewitz Gemeindevorstand Gustav Adolf Förster. Weinböhla Gutsbesitzer Max Adolf Quitte!. Weistropp Schloßgärtner Pieper. Wildberg Rittergutsbesitzer Grundmann. Winkwitz Gemeindevorstand Heinrich Schmidt. Zadel Gutsbesitzer Holm Gasch. Lehrer Karl Krone. Zehren Weinbergsbesttzer Clemens Plänitz. Z'cheila Weingutsbesttzer Reinhold Zieger. Die in Gemäßheit von 8 9 Absatz 1 Ziffer 3 deS Reichsgesetzes über die Natural- leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mat 1898 (Retchsgesetzblatt Seite 361 flg.) nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktorles Meißen im Monate August d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der Amtshauptmanuschaft im Monate September d. I. an Militärpferde zur Verab reichung gelangende Marschfourage beträgt: 22 Mk. 05 Psg. für 100 KZ Hafer, 7 Mk. 88 Pfg. für 100 l-T Heu, 6 Mk. 30 Pfg. für 100 KZ Stroh. Meißen, am 7. September 1907. «e Die Königliche Amtshauptmannschast. V«kanntniachiing. Unter Bezugnahme auf die hierseitige Bekanntmachung in Nr. 140 des hiesigen Wochenblattes vom Jahre 1901, mittelst deren besonders auf die Verpflichtungen des Handwerks bei Ausbildung von Lehrlingen hingewiesen worden ist, nimmt man Ver anlassung, erneut darauf aufmerksam zu machen, „daß die einer Innung nicht angehörende» Handwerker, welche Lehrlinge halten und ausbilden, mit diesen und deren gesetzlichen Vertretern einen schriftliche» Lehrvertrag abschließen und eine Ausfertigung hiervon nach 8 7 der von der Gewerbekammer zu Dresden unterm 16. Oktober 1901 zur Regelung des Lehrlingswesens im Handwerk erlassenen Vorschriften an die gedachte Gewerbekammer einreichen müsse«. Hiermit ist bei dieser gleichzeitig die Anmeldung des Lehrlings selbst zu bewirken." Man erwartet, daß diesen Vorschriften auf das Genaueste nachgegangen werde. Wilsdruff, am 7. September 1907. Dev Bürgermeister. Kahlenberger. Mit Genehmigung der Königl. Amtshauptmannschaft und des Bezirksausschusses vom 14. August d. I. werden sämtliche Bekanntmachungen jder Gemeinde Lampers dorf am Anschlagbrett des hiesigen Gasthofes zu ersehen sein, was hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. »7° Der Gemeiuderat. Hetzel, G.-V. Ksliiische Rrrnvsch««. Wilsdruff, 9. September 1907. Deutsches Reich. Uebermätzige Geschwindigkeit des Hofzuges. Zu der unter dieser Spitzmarke auch von uns wieder gegebenen Nachricht schiebt die „Elb. Ztg.": Aus unserer eigenen Erfahrung über die Reisen des Kaisers in Ost deutschland wissen wir, daß der Hofzug bet seinen Tages fahrten recht oft Geschwindigkeiten oon 90 Kilometer in der Stunde erzielt und erzielen muß, um rechtzeitig ans Reiseziel zu gelangen. Auch wenn der Hofzug von Königs berg hcrunterkommt oder eine andere, wenig krümungs- reiche und ebene Strecke durchsaust, hat er oft eine Stunden- geschwindigkett von 90 Kilometer. Das ist gar nichts be- sonderes. Der Nachtschnellzug Berlin-Elbing-Königs- Aü und umgekehrt, das schnellste Zugpaar auf unserer Ostbahn, besitzt schon lauge die 90 Kilometer-Geschwindigkeit, die bei einzuholenden Verspätungen bis auf 100 Kilo meter erhöht werden darf. Das Nachmittags-Etlzugpaar Königsberg—Ewing—-Berlin durchsaust die Strecke mit einer Stunden-Geschwtndtgkeit von 87V, Kilometer und die TageS-v-Zuge fahren mit 82'/, Kilometer. Dabei find die Schnellzuge der Ostbahn nicht einmal die schnellsten. Die Schnellzüge Berlin-Hamburg Haden eine Fahr- geschwindigkett von 95 Kilometer. Der Fahrplan soll und muß pünktlich eingehalten werden Eine Zugverspätung bringt dem Reisenden oft die größten Unannehmlichkeiten und im Betriebe viel Scherereien. Darum ist den Loko- motivführern die Befugnis eingeräumt, Verspätungen durch Steigerung der Fahrgeschwindigkeit bts auf 100 Kilometer »ach Möglichkeit wieder wett zu machen. Selbstverständlich darf das nur auf den geeigneten Bahnstrecken geschehen. — Halbamtlich ist bereits mitgeteilt, daß der Hofzug des Kaisers damals tatsächlich 90 Kilometer gelaufen sei, daß jedoch die Strecke gut im stände war, so daß ohne jegliche Gefahr mit jener Geschwindigkeit gefahren werden konnte. Die französische Fahne in Metz. Mit Genugtuung wissen französische Blätter zu er zählen, wie kürzlich die französische Fahne in Metz zu Ehren gekommen ist. Am 31. August d. I. wurde dort ein wohlbekannter Bürger der Stadt, Herr Dominique Delville, ein ehe maliger französischer Troupier, begraben. „Vater Domi nique" — unter diesem Namen war der in Ehren ergraute Veteran in der Hauptstadt Lothringenseine geachtete und überall gern gesehene Persönlichkeit — hatte wiederholt den Wunsch geäußert, daß ihn die Fahne, unter der er einst gekämpft, auf seinem letzten Wege begleiten möge. Die deutschen Behörden trugen kein Bedenken, seinen Wunsch zu erfüllen, und so schmückte den Sarg, als sich der Trauerzug durch die Straßen von Metz bewegte, die französische Trikolore. „Die Erregung über diesen un- gewöhnlichen Anblick," so berichtet ein angesehenes Pariser Organ, „war groß und die Genugtuung allgemein, um- somehr, als der Kreisdirektor in Person, Graf von Villers- Grigoncourt, dem Sarge folgte, begleitet von Vertretern der städtischen Verwaltungen, von Abordnungen deutscher Kriegervereine und zahlreichen Lothringern, ehemaligen französischen Soldaten, die mit ihren in der Krim und in Italien erworbenen Ehrenzeichen geschmückt waren. Ein derartiges Schauspiel hat die Stadt Metz seit dem Tage der Annexion nicht gesehen. Zu Unrecht wird von diesem Vorgänge besonderes Aufhebens gemacht. Die elsaß-lothringische Landesver waltung hat von jeher die Schonung des patriotischen Gefühls der alteingesessenen Bevölkerung als eine ihrer vornehmsten Aufgaben betrachtet. Vom bayrische« KS«igshof — ei« Dementi. Eine Londoner Wochenschrift, die sich besonders mit Angelegenheiten des Hofes und der vornehmen Gesellschaft beschäftigt, hat vor einigen Tagen ihren Lesern berichtet, dir Prinzessin Klara von Bayern beabsichtige, nächstens in das Benedictinerinnen-Kloster Sainte-C4cile in Cowes auf der Insel Wight einzutreten und den Schleier zu nehmen. Wie die „N. G. C." auf Grund einer Anfrage an zuständiger Stelle in München mitteilt, ist am bayri schen Hofe von einer derartigen Absicht der Prinzessin nicht das mindeste bekannt. — Die Prinzessin Klara von Bayern ist eine Nichte des Prinz-Regenten Luitpold, eine Tochter seines Bruders, des verstorbenen Prinzen Ad- albert, und eine Schwester der Prinzen Ludwig Ferdinand und Alfons, sowie der Herzogin von Genua und der Gräfin Elvira Wrbna. Die Prinzessin wurde am 11. Oktober 1874 geboren, wird also im nächsten Monat 33 Jahre alt. Sie ist Aebtesstn des königlich bayrischen Damenütftes zu Sankt Anna in Würzburg, doch bedeutet dies nur eine Ehrenstellung, zu der eine kleidsame geistliche Tracht gehört. Ausland. Von einem feine« vureaukratenstücklei« weiß der Lausanner „Dämocrate" aus Glovilter im Jura zu berichten. Dort hatte der dienstluende Bahnhofs- beamte vergessen, die Einfahrtsweichen für zwei aus ver schiedenen Richtungen kommende Züge, einen Schnellzug und einen Güterzug, richtig zu stellen, so daß beide Züge, die sich auf der Station zu kreuzen haben, zusammen- gestoßen wären. Wenige Minuten vor ihrer Ankunft ging