Volltext Seite (XML)
Die Weißer!- Zeitung" «scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 M.. W Pfg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatllch 42 As«. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan kalten, Postboten, sowie die Agenten nehmm Be stellungen an. Wchmtz-ZeitW. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate, welch« bei -Nt bedeutenden Auflage d^l Blatte- eine sehr wird same Verbreitung.findet^ werden mit 10 Pfg. di« Spaltenzeile oder deren Raum berechnet. — LU« bellarische und eomplicirt* Inserate mit entsprechen» dem Aufschlag. — Eirme- sankt, im redaktionell«» »heile, die Spaltenzetl« M Pfg. Amtsblatt fiir die Königliche Wntshauptmmmschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Uppaldiswald« Nr. 119. Verantwortlicher Redacteur: Paul Ahne in Dippoldiswalde. Uuterhaltungtblatt".Mit land- und haußwirthschastlicher MouatSbrilage. Sonnabend, dm 14. Oktober 1899. 65. Jahrgang. Bekanntmachung. Die für hiesigen Olt auf daS laufende Jahr ausgestellte Schöffen- und Ge schworenenurliste liegt eine Woche lang und zwar vom 17 viS Mtt L^rr. d. I. an Rathsexpeditionsstelle zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwüchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bet dem unter,schneien Stadtrathe erhoben werden. Hierbei wird auf nachstehend abgedruckte Gesetzes vorschriften der 88 31, 32, 33, 34, 84, 85 deS Deutschen Gerichtsversassungs- gesetzeS und des § 24 des König!. Sächsischen Gesetzes vom 1. März 1879, Be- stimmunaen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Dippoldiswalde, am 12. Oktober 1899. Der Stadtrath. Voigt. Anlage Zu 88 3- Gerichtsverfassungsgefetz vom 27. Januar 1877. 8 3l. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, wUche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurtheilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptversahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehren rechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Armier zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste das dreißigste Levensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welch» für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren von Auf stellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet find; 5. Dienstboten. § 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. RetchSbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der LandeSgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Mtlttärpersoneo. Die LaadeSgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höher» Ber- waltungSbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufe» werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamt finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 u. s. w. enthaltend, vom l. Mai 1879. § 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden; 1. die Abtheilungsvorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien; 2. der Präsident des LandeskonststoriumS; 3. der Generaldirektor der Staalsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden d r Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen find. Holz-Versteigerung auf dem Bärenfelser Sraatsforstreviere. GaAbof zu Schmiedeberg Dienstag, den 2L. Oktober d. I., von Norm. Vzlv Uhr an, 16 h. u. 6249 w. Klötzer, 98 w. Stangenklötzer, 9285 w. Derbstangen und 90,10 Hdrt. w. Reisstangen; von Nachmittags 2 Uhr an: 16 rm w. Brennscheite, I,« rm h. u. 63 rm w. Brennknüppel, 2,« rm h. u. 45 rw w. Zacken, 66 rm w. Aeste und 32 rm w. Stöcke. In den Abth. 1, 2, 3, 5, 6, 9, 10, >3 Durchforstung, 15, 16, 20, 21, 25, 27, 28, 32, 33, 34, 35 Durchforstung, 36, 41, 42, 44, 45, 46, 49, 50 Schlag, 55 Durchforstung, 57 58 Schlag, 60 Durchforstung, 65, 66, 67, 69, 70, 71, 72, 83 Durchforstung, 100. Näheres ist aus den bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Ortschaften aushängenden Plakaten zu ersehen. Königs. Forst-Revier-Verwaltung Bärenfels und Königl. Forst rentamt Frauenstein, am 9. Oktober 1899. Böttcher. Krause. lokales ««d KaaMsche». Dippoldiswalde. Nachdem die vier neu erbauten Häuser in der Stadt fast vollständig vermiethet und bezogen find, stellt eS sich heraus, daß trotzdem über haupt kein größeres Logis leer steht, vielmehr ein solches zunächst gar nicht zu haben ist. Der Neubau, der im nächsten Frühjahre der Apotheke gegenüber aufgeführt werden soll und der, der Zeichnung nach, «in recht stattlicher Bau zu werden verspricht, wird diesem Mangel wieder etwas abhelfen. — Die Einrichtung der Gartenanlagen am Er holungshause „DippoldShöhe" ist einem LandschastS- gärtner in Einsiedel bei Chemnitz übertragen worden. Derselbe besichtigte vor einigen Tagen daS Terrain, um die Zeichnung anfertigen zu können. Die Pflanz löcher für die Bäume und Sträucher sollen dann noch in diesem Herbste ausgehoben und im nächsten Früh jahre besetzt werden. — Am siebenten Oktober vollendete sich ein Zeit raum von dreißig Jahren, daß Herr Oberlehrer Kantvr Hell riegel an hiesiger Kirche und Schule seines Amtes waltet. — Nächsten Sonntag begeht der Sekretär der hiesigen «MtShiuptmannschaft Herr Enders die Feier seines 25jährtgen Jubiläums als Staatsdiener. Schmirdeberg. Am vergangenen Sonntage feierte der Königl. Sächs. Militärverein zu Schmiedeberg im Saale des hiesigen Gasthofes sein Stiftungsfest mit Tafel und Ball, das unter reger Theilnahme sehr animirt verlief. Bei demselben brachte zum ersten Herr Vereinsvorstand Hesse ein mit großer Begeisterung ausgenommenes Hoch aus auf Se. Moj. den König Albert, dabei besonders betonend, daß Höchstderselbe als hoher Protektor den Sächsischen Militärvereinen außerordentlich wohlwollend gegenüberstehe. Sodann ergriff Herr Obergeadarm a. D. Günther als Bezirks vorsteher das Wort. Er warnte vor den in der Ge genwart vielfach auftauchenden Bestrebungen, die darauf auSgehen, die Treue gegen Gott, König und Vaterland zu untergraben und ermahnte die Kamera den aufs herzlichste, festzuhalten an dem alten Wahl spruche: Mit Gott für König und Vaterland. Er leerte sein Glas auf das Wohl des Vereins. Im wetteren Verlause des Festes wurde durch den Vereins vorstand dem Kamerad Franke aus Ntederpöbel das Ehrenzeichen für 25jährtge treue Mitgliedschaft im Verein überreicht. Endlich dankte Herr Kaufmann Krönert als Gast für die freundliche Ausnahme und gab seiner Freude Ausdruck über die besonders gute Kameradschaft im Vereine, wünschend, daß dies immer so bleiben möge. Auch wir wünschen dem strebsamen Vereine fernerhin gutes Gedeihen. Dresden. Die 33000 Köpfe zählende Gemeinde Löbtau will sich von Dresden nicht einoerleiben lassen. In der jüngsten Gemeinderathssitzung wurde über' die Anfrage des Dresdner StadlratheS ver handelt, wie sich der Löbtauer Gemeinderath stelle be treffs Einverleibung Löbtaus nach Dresden, da be absichtigt sei, auf Dresden-Plauener Flur ein Land gericht zu erbauen. Nach längerer lebhafter Debatte wurde beschlossen, daß der Gemeinderath in der be absichtigten Errichtung des betreffenden Landgericht- keinen hinreichenden Grund sehe, um zur Zeit der Frage der Einverleibung näher zu treten. Limbach. Der Umbau unseres KirchthurmeS ist in Angriff genommen worden. Der Thurm zeigt» in den letzten Jahren bedenkliche Schwankungen, so daß dieser Umbau in der Kirchenvifltation von Ende Dezember 1898 angeregt und in späteren Kirchen vorstandssitzungen beschlossen wurde. Der Thurm ist jedenfalls so alt wie unsere Kirche, etwa 500 Jahre. Reparaturen hat er erfahren in den Jahren 1675, 1744 und 1808, abgesehen von anderen 4 geringeren Ausbesserungen. Zwickau. Die Königin Marienhütte bet Zwickau führt seit einiger Zeit bedeutende Umbauten und Neu einrichtungen aus, deren Kosten auf 1300000 Ml. veranschlagt sind.