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Unterhaltung und Geschäftsverkehr. HK «6 Sonntag den 7. März 1888. Erscheint tägl. Morg. 7 Uhr. Inserat« die Spaltzeile zu bPf. werden bi« Abend« 7 Uhr (Sonntag« von 11—2 Uhr) angenommen. 1. Abon nement ä Vierteljahr 1 Thlr., (60 Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement t Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in'« Hau«. Für au«wärt« durch die Post ä Vierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johanne«-Allee « u. Waisenbau«straße S pt. Local- un> Provimial-Nachrrchteu. Dre-den, drn 7. März. Ge. M. der König hat Ge. K. H. drn Prinzen Georg, Oberstleutnant im Garderritrrrrgimente, zum Ober sten der Reiterei befördert. — Im hiesigen K. Friedrichstädter Seminar werden vom 15. d. M. an die Wahlfähigkeits-, und vom 20. an die Candidatenprüfungen, sowie den 30. und 31. daS Receptions-Examen abgehalten werden." — Die Schillerstiftung, schreibt I. Hammer in der »C. Z." empfängt fortwährend so schöne Beweise von Lheil- nahme, daß immer neue Veranlassung geboten ist, auf den gesegneten Erfolg hinzuweisen, den das Unternehmen seit seiner Begründung im Mai 1855 gehabt. In letzterer Zeit ist es wieder von verschiedenen Seiten bedacht wor den, sowohl durch künstlerische, literarische und sonstige Un terstützung, als durch fürstliche Huld. So ist neuerdings von Sr. Durchl. dem Fürsten Alois von und zu Liech tenstein dem hiesigen, nun aus etwa S000 Thlr. angewach- senen, Fond der Stiftung rin ansehnliches Geschenk be stimmt und in diesen Tagen durch das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, dem man für die edle För derung der Sache nicht dankbar genug sein kann, dem Dresdner Vorstand zugestellt worden. Auf demselben Wege ist ihm auch vor Kurzem der Ausdruck ehrenvoller Aner kennung deS StiftungszwcckeS von Seiten Sr. K. Hoheit dem Großherzog von Baden nebst der Zusicherung per sönlicher Betätigung bei derselben zugegangen. — Die gestrigen Einspruchsverhandlungen waren aber mals von ziemlichem Interesse. In der ersten befand sich ein edles Triumvirat auf der Sünderbank: dir Tagelöhner Hesselbarth, Sonntag und Wendisch aus Radeburg. Sie hatten im ersten Drittel des vorigen Jahres zu zwei ver schiedenen Malen Diebstähle in einem Steinbruche verübt, von denen der erste einen Betrag von 1 Thlr. 25 Ngr., der zweite einen dergl. von 5 Thlr auSmachte. Heffel- barth war deshalb in Berücksichtigung wiederholter Rück- fälligkeit zu 1 Jahr Zuchthaus, Sonntag zu 4 Monaten Arbeitshaus, Wendisch zu 90 Tagen Gtfängniß verurtheilt worden. Durch ersterr Strafe war jetzt dir Verthridigung «ine nothwendigr geworden, und eS hatte dieselbe Hr. v. > Schaffrath übernommen. Nachdem derselbe deducirt, daß Heffelbarths Strafe zu hoch gegriffen sei, weil da, wo man bei Einsetzung und Verdoppelung nur auf Gefängniß komme, die Anwendung deS Art. 300 nur eine Steigerung von 1 Jahr Arbeitshaus bringen könne, dir Staatsan waltschaft aber im Allgemeinen dieser Ansicht zustimmend sich erklärt und auch die Strafen der beiden andern Jn- culpaten zu ermäßigen beantragt hatte, setzte daS Gericht Heffelbarths Strafe auf 1 Jahr Arbeitshaus, die Sonn tags auf 16 Lage (I) Gefängniß und die Wendisch's auf 7 Wochen dergl. herab. — Anlangend den zweiten Ein spruch, so betraf derselbe den zeither ganz unbescholtenen, in 3jähr. ununterbrochenem Dienste bei seinem Herrn ge standenen Knecht Döhnert aus Eschdorf. Er halte sich vor einiger Zeit mit seinem Dienstherrn zu Schönfeld bei Gelegenheit eine- Balle- in dem dasigen Gasthause be funden und die Pferde indeß im Stalle stehen gehabt. AuS letzterem war einem andern Kutscher rin auf 15 Ngr. taxirtrr, demnach wohl etwa- in- Rococco hinüberspirlendrr Pelz an jenem Abende abhanden gekommen, der einige Wochen später auf dem Heuboden von Döhnert- Herrn versteckt aufgefunden wurde. D. hatte nun zwar dir Ent wendung geleugnet, und eS war auch kein weitere» Judi cium gegen ihn da, als daß er am Abende, wo der Dieb stahl verübt worden, mit im Stalle gewesen war, da« Ge- richtSamt Schönefeld hatte ihn aber nicht nur blos be schränkt klagfrei gesprochen, sondern ihn auch, was be kanntlich ganz gegen die Bestimmungen der neuen Straf prozeßordnung läuft, in die Kosten condemnirt. DieVer- theidigung führte Hr Adv. 0. Lehmann. Derselbe trug auf neue Beweisaufnahme und Zeugrnabhörung an, legte auch eventuell die Unschuld seines Schützlings, sowie das Ungerechtfertigte der Kostenauflegung dar, und auch Hr. StaatSanwalt Metzler trat ihm in der Hauptsache bei. Das Gericht sprach unbeschränkte Klagfreiiprechung au-, selbstverständlich auch die Enthebung von allen Kosten. — Der dritte Einspruch betraf eine Jnjurirnklagsache, wornach der Stellmacher Grimmer in Obercarsdorf einem gewissen Reichel daselbst Brandstiftung vorgeworfen batte. Da auf dieses Verbrechen ArbeitShauSstrafe steht, Grimmer aber etwa» ThatsächlicheS über diesen Vorwurf nicht anzufüh ren vermochte, so hatte ihn das GerichtSamt Dippoldis walde zu 22 Thlr. Strafe, im RichtzahlungSfalle zu 4