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Amts- M AiiWckatt für den Nbsnnemcnt viertclj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." o. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstaltcn. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspallige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Thcile die gespaltene Zeile 25 Ps. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hanncbohn in Eibenstock. "" >> 45. Jahrgang. —— - -n 118. Donnerstag, den 6. Oktober 18S8 Bekanntmachung. Das Verzeichnis derjenigen hier wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schössen oder Geschworene« berufen werden können (Urliste) liegt vom 8. dieses Monats ab eine Woche lang in hiesiger Rathsrcgistratur zu Jedermanns Einsicht ans. Unter Hinweis aus die nachstehendS abgedruckten Bestimmungen der 88 31, 32, 33, 34, 84, 85 des GcrichtsverfassungSgesetzcs vom 27. Januar 1877 und des 8 24 des Gesetzes vom 1. März 1879 wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einsprachen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der erwähnten Liste innerhalb deren Auslegezeit bei dem unterzeichneten Stadtrath zu erheben sind. Eibenstock, am 4. Ostober 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Rbch. Auszug aus »em Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. § 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung in Folge strafrechtlicher Verurtheilung verloren haben. 2) Personen, gegen welche das Hauptoerfahrcn wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Acmter zur Folge haben kann. 3) Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben. 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armcnunterstützung aus öffent lichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnel, empfangen haben. 4) Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind. 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister. 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte. 3) Reichsbeamtc, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können. 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgcsctze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können. 5) Richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft. 6) Gerichtliche und polizeiliche Vollstrcckungsbeamte. 7) Religionsdiener. 8) Volksschullehrer. 9) Dem acliven Heere oder der aetivcn Marine angehörcndc Personen. Die Landcsgesctzc können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32—35 über die Berufung zum Schöffen amte finden auch aus das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichts-Berfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. Mürz 1878. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) Die Ablheilungsvorstände und Vortragenden Räthe in den Ministerien :c. :c. 2) Die Vorstände der Sicherhcitspolizcibchürden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Nr. list des Verzeichnisses der unter das Schank- und Tanzstättcnvcrbot gestellten Personen ist zu streichen. Stadtrath Eibenstock, den 3. Oktober 1898. Hesse. Gnüchtcl. Lcffentlichcr Dank. Als Vertreter der Kirchgemeinde Eibenstock fühlt sich der Kirchenvorstand gedrungen, seinem lieben Vorsitzenden, dem trcuvcrdienten Seelsorger, Herrn Pastor EV. ILKtti iQl», Ritter re. bei seinem Scheiden aus Amt und Gemeinde den herzlichsten und innigsten Dank aus zusprechen. Fast 20 Jahre lang hat derselbe mit aufopfernder Treue und in reichem Segen seines Amtes gewaltet. Mit seinen trefflichen, aus Gotteswort geschöpften Predigten, in denen er das Evangelium von Christo lauter und rein verkündigte, hat er eine immer zahlreiche Versammlung erbaut, mit seinem freundlichen Wesen sich die Herzen der Gemeinde crivorben, als Seelsorger Freude und Leid der Familien getheilt und ebenso ernst gemahnt, wie liebe voll getröstet, der Jugend als Lehrer mit Ernst und Eifer die Wege christlicher Zucht und Sitte gezeigt und endlich als Vorsitzender des Kirchenvorstandes mit immer neuen und segenstistenden Einrichtungen das kirchliche und sittliche Leben der Gemeinde gehoben. Gott der Herr hat sein Wirken sichtbar gesegnet. Das ist ihm der reichste Lohn. Gemeinde und Kirchenvorstand aber bringen ihrem lieben Pastor hierdurch ihren heißen Dank für Alles, was er ihnen gewesen ist und gcthan hat und fügen daran den innigen Wunsch, daß der treue Gott ihm Genesung von seiner Krankheit und nach dem schweren Tagewerk einen lichten Lebensabend schenken möge. Eibenstock, am 3. Oktober 1898. Der K i r ch c n v o r st a n d. Pani Rudolph, Diaconus, z. Z. Bors. Earl Julius Dörffel, Vicevors Hol;-Versteigerung. Forstrevier Bockau. Im „Rathskeller" in Aue sollen Mittenstärke, Stämme, ein weiche Derbllangen, nn daselbst. hartc weiche 1569 431 55 5302 1968 699 1108 sowie 7— 15 16—22 23—46 8— 15 von Harke, Kköker, Mittwoch, den weiche 118'., 90'-. 14 3". 49 4 Stöcke ' Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. 12. Oktober 1888, von Vormittag '§8 Uhr an 10—15 16—32 „ Untcrstärke, Vormittag ,11 Uhr an weiche SLeite, „ Knüppel, l . Jacken, „ Arennrindc, - „ stelle und f 8 im 6' r „ 6", „ Obcrstärke, 2,,—4,° m lang, gg I j 3,e u. 4,» m lang, i u'34-38 Huf Schlägen ' l jowic im Einzelnen, unter den vor Beginn der tkönigl. Forftrevierverwaltung Bockau und ttönigl. Forstrcntamt Eibenstock, Krumbiegck. am 4. Oktober 1898. cherkach. Tagesgeschichte. — Deutschland. Entgegen Pariser Meldungen erklärt die »Köln. Ztg." osfiziöS, daß die de ursche Regierung nicht daran denke, au« der zuwartcndcn Rolle herauSzulrctcn, welche sic dem DrcyfuShandcl gegenüber bisher beobachtet habe. Jetzt, nachdem die Redision de« Dreysu« - Prozesse« in Angriff genommen sei und begründete Hoffnung bestehe, daß die Wahrheit an den Tag kommen werde, habe Deutschland weniger al« je Anlaß, über dasjenige hinau-zugchen, was in der bekannten Er klärung de« StaalSjekrctär« v. Bülow gesagt worden sei. — Der im Reichs-Schatzamt ausgestellte Vorentwurf zu einem neuen Zolltarif, der sich auf die veränderte Anordnung und einen vielfach neuen Wortlaut der Tarifstcllen beschränkt, Zollsätze aber noä> nicht enthält, ist den Bundesregierungen zur Prüfung zugegangen. Sobald diese stattgesunven hat und die dadurch etwa bedingten Aenderungen vorgcnommen worden sind, werden die berufincn Vertreter von Landwirthschaft, Handel und Industrie Gelegenheit erhalten, sich über den Entwurf au-zusprecken und ihre Wünsche wegen seiner weiteren Gestaltung zu äußern. — Prinz Heinrich hat jetzt seine Rundreise in den sibi rischen Gewässern beendet und ist am letzten de« vergangenen Monat« wieder in da« Hafenbecken von Kiautschou eingelausen, da« er am 25. Juli verlassen hatte. Auf dieser Reise in den nördlichen Gewässern de« Stillen Ozcan« hat der Prinz Fusan, KorsakowSkoic, Sachalin, de Eastri, Baracouta, Wladiwostock und noch eine Reihe von untergeordneten Häfen an der russischen Küste de« Großen Ozean besucht, in denen zum Theil bisher noch niemals die deutsche Flagge gezeigt worden ist. Prinz Heinrich hat seit seiner Ankunft im Frühjahr d. I. in den ostasiatischcn Gewässern, an Bor» seine« Flaggschiff» .Deutschland" die gc- samnne Ostküstc Asien- abgekrcuzr, so daß ihm für seinen ferneren Aufenthalt auf der ostasiatischen Station der Besuch der ver schiedenen Inselgruppen übrig bleibt, um sich au« eigener Anschau ung von der handelspolitischen 9agc im fernen Osten zu über zeugen. Jetzt hat Prinz Heinrich in diesen Tagen wieder zum ersten Mal seit Anfang Mai vollzählig feine Division um sich versammelt, die Kreuzer .Kaiserin Augusta" und .Gefion" sind gleichfalls in den letzten Tagen de« September im Kiautschou- bcckcn zu Anker gegangen. Die Schiffe werden vor der Hand in den chinesischen Gewässer» stationirt bleiben, um den gegen Mitte November eintressenden Ablösungstransport zu erwarten. — Oesterreich-Ungarn. Während trotz abgegebener gegcntheiligcr Versicherungen der österreichische Ministerpräsident Gras Thun bestimmt gehofft hat, in Folge der Arbcit-unfähigkcit de« Parlament« den Ausgleich mit Ungarn einfach mit Hilfe de« Nothparagraphcn der Verfassung oktroyircn zu können und wäh rend Graf Thun noch dieser Tage die Einigkeit zwischen Regie rung und Parlament-mehrheit rühmte, hat er jetzt eine weitere empfindliche 'Niederlage zu verzeichnen: Zur ersten 1'csung der Ausgleich-Vorlagen sind 55 Redner contra gemeldet, Niemand pro. Also im gesummten Abgeordnetenhaus«: findet sich nicht ein einzige« Mitglied, welche« den für Oesterreich so handgreiflich ungünstigen Ausgleich, den die österreichische Regierung acceptirt hat, zu vertheidigen wagte! Der zweite Theil des Anträge« Schwcgel, welcher dahin lautet, da« Hau« möge sofort in die erste ücsung der AuSgleichSvorlagcn cintretcn, wurde mit 203 gegen 33 Stimmen angenommen. — Kaiser Fran; Joseph soll die angcbotenc Demission de« Ministcrpräsidenicii Grafen Thun nicht angenommen haben und da« österreichische Kabinct soll nun völlig zu einem Mini sterium der Rechten gestaltet werden, wozu nur die Ersetzung de« bereit« um seine Entlassung cinzckommcnen Handel-Minister« vr. v. Bärnrcithcr und etwa noch die de« llutcrrichlSministcr« Grafen Bylanbt durch Bertraucn-mäniier der Rechten nöthig ist. Der Kaiser, heißt e«, sei mit dieser Wendung ganz einverstanden. Al« Kandidaten für da« Unterrichtsministerium nennt man den klerikalen Baron Dipauli; das Handel-Ministerium würde ein Tscheche, Pole oder Feudaler erhalten. Dafür verlangt aber die Regierung volle Unterstützung von der Rechten, welche eine Re- gicrungSmajorität gewährleisten soll. Nun hat ja in der Montag- Sitzung de« Abgeordnetenhauses der Pole Jaworski diese Unter stützung zugesagt. Wie sic aber in der wichtigsten und brennend sten Frage betreff« de« Ausgleich« mit Ungarn, den auch die Rechte wegen der Bcnachthciligung Oesterreich« in der vorliegen den Fassung durchaus verwirft, thatsächlich durchgcführt werden kann, ist unerfindlich. Und schließlich wird auch Graf Thun nicht dauernd in Oesterreich gegen die Deutschen regieren können, sondern mit seiner Mission gerade so scheitern, wie Baden! ge scheitert ist. Ein gedeihlicher Ausweg au« den furchtbar ver fahrenen Zuständen ist garnicht abzuschen. — Frankreich. Die Vorgänge der letzten Tage in Pari«, wo die Revisionisten und die Anti-Revisionisten Han aufeinander stießen und c« zu einer Reihe von Exzessen und Prügeleien kam, haben gezeigt, daß auf die vcrhältnißmäßigc Ruhe der letzten Zeit kein Verlaß war und daß die Zukunft noch schlimmere Aus brüche und Komplikationen bringen kann. Haben doch Rochefort und Genossen förmlich zu Revolution und Todtschlag aufgesordert, besonder« für den Fall, daß Drcyfu« nach Frankreich zurückge bracht werden sollte. Au« der Ankunft eine« französischen Kriegs schiffe« vor der Tcufel«inscl kann man aber wohl mit Recht schließen, daß thatsächlich die Rückführung Drcyfu«' beabsichtigt sei. Auch auf Seiten der Revisionisten wird Alle« gethan, um die i'eidenschaften weiter aufzustackcln. — Italien. Wie nunmehr die offiziöse .Agcnzia Stefan!"