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MnigKch Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien Md der Over- und Mittelbehörden. Zeitweise Nebenblätter: LandtagSbeilag«, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K S. Staatsschulden und der K. S. Land- und Landeskulturrentenbank.Verwaltung, Übersichten des - E. Statistischen Lande-amt- über Ein- und Rückzahlungen bei den Sparkaffen, Grundsätzliche Entscheidungen de» K. S. LandeSversicherungSamtS, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Lande». Brandversicherungsanstalt, Verkaufsliste von Holzpflanzen auf den K S. StaatSsorstreviere«. Sir. 237. -> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <- Sonnabend, 11. Oktober 1913. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 21295, Redaktion Nr. 14574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigunaSteile 30 Pf, die 2spaltige Grundzetle oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redakttonsstrich (Eingesandt) 150 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäft-anzeigen. — Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. Heute vormittag wurden in Gegenwart Tr. Majestät des König» und Gr. König!. Hoheit de» Prinzen Johan» Georg die Neubauten der König!. Technischen Hochschule zu Dresden ihrer Bestimmung übergeben. Bei der gestrigen Reichstagsersatzwah! in Dresden-N. wurde Arbeitersekretär Buck (soz.) gewählt. Se. Majestät der Kaiser wird, wie nunmehr mit Bestimmtheit verlautet, am 26. Oktober zum Besuche bei Kaiser Franz Joseph in Schönbrunn eintreffen. über die Besprechungen zwischen Graf Romanone» und Munoz einerseits und Pichon anderseit» ist ein offi zielle» Communiqu» herau»gegeben worden, da» betont, Lie beiden Regierungen würden sich von den Gefühlen der Entente und herzlichen Freundschaft sowohl in der allgemeinen Politik al» besonder» bei Erledigung der marokkanischen Fragen letten lassen. * Fürst Katsura, der frühere japanische Minister präsident, ist gestorben. Gestern fand in Peking die feierliche AmtSeinsehung Juanschikai» statt. Der Chef der berittenen Polizei, d:r von den Rebellen de» SüvenS bestochen war, Juanfchikai zu ermorde», wurde verhaftet. Amtlicher Teil. Gesamtministerium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Oberlandesgerichtspräsidenten vr. Geßler auf die Zeit von fünf Jahren zum Mitglied des Disziplinarhofs unter gleichzeitiger Übertragung des Vorsitzes bei diesem Gerichtshöfe zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Oberverwaltungsgerichtspräsident a. D., Wirkl. Geh. Rat vr. Frhr. v. Berne Witz das ihm von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie verliehene Fürst!. Ehrenkreuz 1. Klasse mit der Krone annehme und trage. Finanzministerium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Amtsdiener Gutschling in Chemnitz bei seinem Über- tritt in den Ruhestand das Ehrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Bauamtmann Koch, Vorstand der Neubauämter Jngenieurabteilung der Technischen Hochschule und des Hauptstaatsarchivs in Dresden, das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens zu verleihen. Ministerium des Inner». Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Direktor der Bauschule zu Leipzig Prof. Stade den Titel „Baurat" mit dem Range in der IV. Klasse der Hofrangordnung zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Handlungsgehilfen Albin Werner Kluge in Deutsch neudorf die Befugnis zu verleihen, die ihm für eine am 23. Juli 1911 mit Mut und Entschlossenheit und nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Knaben aus der Gefahr, in einem Teiche in Deutschneudorf zu ertrinken, verliehene bronzene Lebensrettungsmedaille am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Schlosser Georg August Max Tschirner in Seidau für die von ihm am 18. Mai nicht ohne eigene Lebens gefahr bewirkte Errettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens in der Spree in Seidau die bronzene Lebens rettungsmedaille zu verleihen. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der LegationSsekretär vr. Steinbach das von Sr. Majestät dem König der Hellenen ihm ver liehene Offizierskreuz deS König!. Griechischen Lrlöser- ordenS annehme und trage. (Behördliche Bekanntmachung«, erscheinen auch im Ankündigung»»«!!«.) Nichtamtlicher Teil. vom Königliche« Hof«. Dresden, 11. Oktober. Se. Majestät der König und Se. König!. Hoheit Prinz Johann Georg wohnten vormittags der Einweihung der Neubauten für die Jngenieurabteilung der Technischen Hochschule bei. Dresden, 11. Oktober. Ihre König!. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg besuchten heute nachmittag die vom Kynologischen Verein „Rawyl", Sitz Dresden, veranstaltete Große Inter- nationale Ausstellung von Hunden aller Rassen im Ausstellungspalast. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. Au» der BrandverficherungSkammer. Am 8. d. M. fand im großen Saale deS König!. Ministeriums deS Innern eine gemeinschaftliche Sitzung der beiden Verwaltungsausschüsse der Landes-Brand- versicherungSanstatt unter Vorsitz des Präsidenten Beeger statt. In dieser wurde der Personal- und Besoldungs etat für die Jahre 1914/1915 festgestellt; da die Geschäfte der Anstalt in starkem Steigen begriffen sind, mußte eine Vermehrung der Beamten vorgesehen werden. Ins besondere ist eine größere Anzahl neuer Bureau-Assistenten- steven geschaffen worden, wodurch den Expedienten und Hilfsarbeitern eine bessere Aufrückungsmöglichkett als bisher geboten werden soll. — Die Mehrausgabe für das vom letzten Landtage erhöhte Wohnungsgeld der Beamten beträgt jährlich rund 42 300 M. Tie neben dem Personal etat für gewisse Ausgabeposten aufgestellten Voranschläge fanden die Genehmigung der Verwaltungsausschüsse. Am Schlüsse der Sitzung wies der Vorsitzende daraus hin, daß seit dem 1. Oktober die allgemeine Fahrnis versicherung bei der Landes-Brandversicherungsanstalt er öffnet und Interessenten damit die Möglichkeit gegeben sei, Hausmobiliar, Inventar, Waren, Vorräte, landwirtschaft liche Erzeugnisse rc. bei der Landes-Brandversicherungs anstalt zu versichern. Zugleich sei auch die Einbruchs diebstahl- und Beraubungs-Versicherung eingeführt worden. Die Köuigl. Brandversicherungskammer hat beschlossen, in Zukunft bei Zusicherung von Beihilfen zur Er richtung und Ausrüstung von Feuerwehren sowie zum Ersätze von Feuerlüschgeräte», die beim Löschen von Bränden bis zur Untauglichkeit beschädigt worden sind, zu verlange«, daß beim Vergeben der Lieferungen die sächsische Industrie vorzugsweise berücksichtigt werde, soweit nicht im einzelnen Falle besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen sollten. * Im 8. Stück seines Verordnungsblattes veröffentlicht das Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium das Kirchengesetz über Kirchgemeindeverbände nebst der die staatliche Genehmigung dieses Gesetzes aussprechenden Verordnung. Damit ist das Gesetz in Kraft getreten. — Daran schließt sich die Ber- ordnung sür die Kirchenbuchsührung und die kirchliche Statistik für Militärgemeinden. — Bereits im Jahre 1911 war den Kirch gemeinden im allgemeinen die Genehmigung zur Sammlung einer Kirchenkollekte für die Heidenmission am Sonntag Rogate erteilt. Aus Ansuchen des Direktoriums deS Sächsischen HauptmissionS- Vereins wird dies« Genehmigung im Hinblick auf die erhöhten Ausgaben für die fortschreitende Entwicklung auf den Missions feldern in Indien und Afrika noch auf di« Jahre 1914, 1915 und 1916 unter Vorbehalt des Widerruf» ausgedehnt. — Eine Be kanntmachung betrifft die Kircheninspektion für Glösa nach der er folgten Vereinigung der politischen Gemeinden Borna bei Ehemnitz und Furth mit der Stadt Ehemnitz. — In einer weiteren Be- kanntmachung wird auf di« in der kartographischen BerlagSanstalt von Robert Mittelbach in Kötzscheabroda auf Veranlassung des Landeskonsistorium» hergestellte Parochialkarte der Landeskirche de» Königreichs Sachsen im Maßstab von 1 : 100000 hingewiesen. Sie enthält auf drei Blättern in Buntdruck die Grenzen der Ephorien, Parochien rc. Die Bezugsbedingungen find bei den Superinten- deuturen und in der Konsistorialkanzlei zu erfahren. — Sodann wird di« Verbindung der deutschen evangelischen Anfiedlergemeinde Leudorf am Meru in Ostafrika mit der Sächsischen Landeskirche bekanntgegeben. — Mitteilungen enthalten Nachrichten über Ver leihung Allerhöchster Auszeichnungen, von Anerkennungsurkunden über Erledigungen und Besetzungen geistlicher Stellen, sowie Ordinationen. O-erR»«lt»ng»gericht. Bei Ausstellung eine» Wandergewerbe scheine» eröffnete di« Polizeibehörde dem Rachsuchenden, daß sie «ine Anzahl der zur Prüfung vorgelegten Druckschriften vom Fetlbieten und Aufsuchen von Bestellungen im Umherziehen au»- geschloffen habe, weil dies« Schriften nach A 56 Abs. 3 der Ge werbeordnung in religiöser Beziehung Argerni» zu geben geeignet seien. Der hiergegen «tngewendete Rekur» hatte keinen Erfolg. Auch di» Rekur-instanz war in Übereinstimmung mit dem vom Kirchenamte herbeigrzogenen Gutachten der Ansicht daß der In halt der Druckschriften allenthalben verworren und verwirrend sei. Es sei bekannt, daß die Kolportage dieser Schriften in der aufdringlichsten Weise und vielfach unter Verschleierung de» Charakters der Schriften betrieben werde. Da» Oberverwaltungs gericht hat hierzu in seinem auf die Anfechtungsklage ergangenen Urteile im wesentlichen wie folgt Stellung genommen. Maß gebend für die Entscheidung sei die Beantwortung der Frage, ob die Druckschriften geeignet seien, in religiöser Beziehung Ärgernis zu geben, d. h. ob der tatsächliche Inhalt der Druckschriften, durch den Handel im Umherziehen verbreitet, geeignet erscheine, ein Ärgernis bei der Bevölkerung oder auch nur bei einem konfessio nell begrenzten Teile derselben zu erregen. „Ärgernis" aber be- deute nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsacher eine Verletzung des persönlichen, moralischen oder religiösen Ge fühls. Damit stimme überein, wenn v. Schicker in Bem. 15 zu 8 56 der Gewerbeordnung sage, „in religiöser Beziehung" be deute, es dürfe durch den Inhalt der Druckschrift nicht das Ge fühl der Angehörigen der anerkannten Religionsgesellschaften ver letzt werden, und eine Druckschrift sei „geeignet, Ärgernis zu geben", wenn der Inhalt der Darstellung der Art sei, daß sittlich und religiös gesinnte Menschen in ihren Gefühlen verletzt würden. Schärfer und besser werde aber der Begriff der Ärgernis erregung im Sinne des angezogenen § 56 vom preußischen Oberverwaltungsgericht in dem Urteile vom 11. Februar 1911 (Gewerbearchiv Bd. 11 S. 119) umschrieben, wo es heiße: „Ärgernis in religiöser Beziehung sei vorauszusehen, wenn einer religiösen Überzeugung verletzende Herabsetzung entgegentrete". Die Annahme eines solchen Ärgernisses setze jedoch, wie schon an gedeutet, nicht etwa das Ärgernis aller mit religiösem Empfinden begabten Personen voraus, es solle vielmehr auch dasjenige Ärger nis vermieden werden, das nur bei einem Teile der Bevölkerung infolge seiner Zugehörigkeit zu einem bestimmten Glaubensbekennt nis durch die Verbreitung der Druckschrift hervorgerusen werden würde. Gehe man von vorstehenden Grundsätzen auS, so leuchte ohne weiteres ein, daß die „unglaubliche Verworrenheit" der in Betracht kommenden Druckschriften für sich allein noch keinen hin reichenden Grund zu deren Ausschließung vom Vertrieb im Um herziehen bilde. Denn was „verworren" sei, wirke wegen seiner „Verworrenheit", die weit eher Mitleid als Anstoß errege, nur ausnahmsweise verletzend, und es erscheine darum nicht an gängig, die Druckvorschriften bloß deshalb vom Feilbieten im llmherziehcn auszuschließen, weil sie „vor allem einfachere Ge- müter verwirren und ängstigen könnten". Ebensowenig könne ein solcher Ausschluß aus die Art und Weise gestützt werde», wie im allgemeinen die Druckschriften verbreitet zu werden pflegten. Aus schlaggebend sei nach dem oben Bemerkten vielmehr nur die Frage, ob der religiösen Überzeugung der Angehörigen der evangelischen oder der katholischen Kirche oder irgendeiner andern Religions gemeinschaft „mit verletzender Herabsetzung" entgegengetreten werde. Das geschehe aber nach der Überzeugung des Ober verwaltungsgerichts nur in einem Teile der beanstandeten Druck schriften, wie des näheren auSgesührt wird. Insoweit sei die Klage als unbegründet abzuweisen. In dem andern Teile hat das Oberverwaltungsgericht nichts zu finden vermocht, was in religiöser Beziehung Ärgernis geben könnte. ES möge sein, daß diese Schriften nicht selten „verwirrend" wirkten und darum, sowie wegen der Überhebung, mit der darin über die herrschenden Kirchen gesprochen werde, bei manchem Leser Mißfallen erregten. Sie ent hielten aber nirgends Angriffe, die nach ihrer Form oder ihrem Sinn einer religiösen Überzeugung mit verletzender Herabsetzung entgegenträten. Deutsches Reich. NeichStagSersatzwahl in Dresden-N. Dresden, lO.Oktober. Bei der heutigenRcichstags- ersatzwahl im vierten sächsischen Reichstagswahlkreis (Dresden-Neustadt) erhielten vr. Hartmann (kons.) 14 190 Stimmen, vr. Klöppel (fortschr. Bp.) 11 024 und Buck (soz.) 31150 Stimmen. Buck ist somit gewählt. 11500 Wähler haben nicht gewählt. DaS Stimmen verhältnis 1912 war: Konservativ 13813, Liberal 12363 und Sozialdemokrat 31 640 Stimmen. NeichStagSersatzwahl in Dnrlach. Durlach, 10-Oktober. Amtlicher Wahlergebnis. Bei der NeichStagSersatzwahl sür den achten badischen Reichstagswahlkreis am 7. Oktober wurden insgesamt 21 770 Stimme» abgegeben. Davon erhielten Fabrikant Neuhaus-Schwetzingen (Z.) 13 298 Stimmen, Tischler meister Müller-Baden-Lichtental (soz.) 4580 und Land wirt Unser-Muggensturm (nl.) 3874 Stimmen. Acht zehn Stimmen waren zersplittert. NeuhauS ist somit gewählt. Am Balkan. Bulgarien und die Türkei nach dem Kriege. Konstantinopel, 10. Oktober. Der bulgarische Delegierte Natschewitsch ist abgereist. General Sawow wird noch einige Tage hier bleiben. Sofia, 10. Oktober. Die Pforte hat den früheren Komuandanten von Adrianopel, Schükri Pascha, be auftrag», au» kriegsgefangenen türkischen Offizieren Kom missionen zu bilden, welche die in BurgaS und Warna internierten Kriegsgefangenen in Empfang nehme» sollen. Der bulgarische Kriegsminister hat dieser Ver fügung zugestimmt.