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Allgemeiner Anzeiger Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich'zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel« jährlich ab Schalter 1,15 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Markausschl. Bestellgeld. Be« ftellungen nehmen auch unsere Zeitungsboien gern entgegen. Amtsblatt für die Artskeßörde und de» Gemeinderat zu Aretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschä tsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Holksl-Hnreiger liir sie 0Nl»sNrn »reinig, 8rsßrödrzäorf fisurwaläe, frankenlkai «na Umgegena. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 98. Sonnabend, den 8. Dezember 1917. 27. Jahrgang Nachstehende Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamtes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, am 30. November 1917. Ministerium des Innern. Verordnung über Höchstpreise für Hafer und Gerste. Vom 24. November 1917. Auf Grund des 8 8 der Verordnung über die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh vom 19. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 243) wird bestimmt: Der nach § 5 der Verordnuug über Höchstpreise für Getreide, Buchweizen und Hirse vom geltende Höchstpreis 'm Hafer erhöht sich, wenn die Ab lieferung bis zum 31. Dezember 1917 einschließlich erfolgt, um eine Lieferungsprämie von 70 Mark für die Tonne, wenn die Ablieferung bis zum 31. Januar 1918 einschließlich erfolgt, um eine Lieferungsprämie von 30 Mark für die Tonne. Die Lieferungsprämie von 70 Mark wird für alle bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgten Ablieferungen von Hafer aus fder Ernte 1917 auf Antrag nachgezahlt. Der Antrag muß bei Vermeidung des Ausschlusses bis zum 20. Dezember 1917 einschließlich bei der Stelle gestellt werden, an welche die Ablieferungen erfolgt sind. Die Kommunalverbänve haben die Anträge, die bei ihnen eingehen, an die Reichsgetreidestelle in Berlin weiterzugeben und bei der Durchführung der Nachzahlung nach deren Anweisungen mitzuwirken. 8 2 Die durch § 1 der Verordnung über Frühdrusch vom 2^ Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 443) festgesetzte und durch die Verordnung vom 11. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 709) für Hafer und Gerste bis auf weiteres aufrechterhaltene Druschprämie von 60 Mark für die Tonne bleibt noch bis zum 31. Januar 1918 einschließlich bestehen und fällt dann vollständig weg. 8 3. Die Lieferungsprämie für Hafer und die Druschprämie für Hafer und Gerste dürfen auf Antrag auch noch nach Ablauf der Fristen im 8 1 Abs. 1, 8 2 gezahlt werden, soweit die Ab» lieferung der rechtzeitig ausgedrofchenen Früchte aus Gründen, die der Lieferungspflichtige nicht zu vertreten hat und die außerhalb leines Betriebs liegen, nicht rechtzeitig hat erfolgen können. Der Antrag ist nur insoweit zulässig, als die Ablieferung innerhalb 14 Tagen nach Ablauf der Fristen im 8 1 Abs. 1, 8 2 erfolgt, und muß gleichzeitig mit der Ablieferung bei der Stelle gestellt werden, an die die Ablieferung stattfindet. Ueber Streitigkeiten entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Als höhere Verwaltungsbehörde gilt die auf Grund des 8 ^2 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 507) bestimmte Behörde. 8 < Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. November 1917. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow. Neueste Nachrichten. Das preußische Abgeordnetenhaus begann am Mittwoch die Beratung der Wahlreformvor lagen, die vom Ministerpräsidenten Grafen Hertling und Minister des Innern Dr. Drews begründet wurden. Abg. v. Heydebrand sprach sich im Namen der preußischen Konservativen gegen das gleiche Wahlrecht zum preußischen Abgeordnetenhause aus. Die Waffenstillstandsverhandlungen mit dem russisch-rumänischen Oberbefehlshaber zwischen Dnjestr und Schwarzem Meer haben ihren Anfang genommen. Die Italiener wurden in den Sieben Gemein den erneut aus starken Stellungen geworfen. Dem amerikanischen Kongreß ging eine Ent schließung zu, auch unseren Verbündeten den Krieg zu erklären. Die Vereinigten Staaten beabsichtigen nach einer Amsterdamer Meldung, Nisderländisch-West- indien für fünf Milliarden Gulden zu kaufen. Graf TiSza erhob in der ungarischen Delega tion in scharfer Weise Einspruch gegen das Schlagwort vom Selbstbestimmungsrecht der Völker. Für die Fronten von der Ostsee bis zum Schwar zen Meere, sowie auf den türkisch-russischen Kriegsschauplätzen in Asien wurde Waffen ruhe für die Zeit vom 7. bis zum 17. De zember abgeschlossen. Die Engländer räumten zwischen Moennres und Marcoing ihre vordersten Stellungen; die Dörfer Graincourt, Anneux, Cantaing, Noy- elles, sowie die Waldhöhen nördlich von Mar coing wurden genommen. Die Zahl der aus den Kämpfen bei Cambr,ai eingebrachten Gefangenen hat sich auf mehr als 9000, die Beute an Geschützen auf 148, an Maschinengewehren auf. 716 erhöht. Unsere Flieger haben die Hafenanlagen von Calais, sowie London, Sheerneß, Granesend, Ehatam, Do,er und Margate mit Bomben angegriffen. Oesterreichisch-ungarische Truppen haben die star ken italienischen Stellungen im Meletta-Ge- birge erstürmt; bisher wurden 11000 Itali ener gefangengenommen. Unsere Unterseeboote haben auf dem nördlichen Kriegsschauplatz wieder 12 000 Tonnen ver senkt. Trotzky teilte dem Arbeiter- und Soldatenrat mit, nach den Waffenstillstandsverhandlungen würden sofort allgemeine Friedens verhandlungen ausgenommen werden. An den Waffenstillstandsverhandlungen im Osten nimmt als Vertreter des deutschen Auswärtigen Amtes Geheimer Legationsrat v. Rosenber^ teil. Die Pariser Konferenz hat das Ergebnis gehabt, daß eine ausschlaggebende Beteiligung Japans am Kriege nicht zu erreichen war. Das bei Cambrai gelegene Dorf Marcoing wurde vom Feinde gesäubert. Die Italiener haben auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden eine schwere Niederlage erlitten; die Gebirgsstellungen im Meletta- Gebiet wurden genommen. Hindenburg und Ludendorff sind zu Besprech ungen mit dem Reichskanzler in Berlin ein getroffen. venilche; uns Sächsisch«. Bretnig. Die Frauen-Ortsgruppe Groß röhrsdorf-Bretnig des Vereins für das Deutsch tum im Auslande möchte an dieser Stelle auf den Unterhaltnngs-Abend Hinweisen, der Mitt woch, den 12. Dezember 1917 vom obenge nannten Verein veranstaltet wird. Herr Ober lehrer R. Korn stellt sich wieder, wie betreffende Anzeige in der heutigen Nr. dieses Blattes be sagt, in den Dienst der Wohltätigkeit. Der Reinertrag gilt der unter der Schirmherrschaft Ihrer Königlichen Hoheit, der Frau Prinzessin Johann Georg stehenden Flüchtlingsfürsorge. Ein volles Haus möge den gewünschten klingen den Erfolg bringen. Bretnig. (GK.) Versorgung der Ge« werbebetriebe mit Seife. Wie uns von der Gewerbekammer Zittau mitgeteilt wurde, hat die Seifenherstellungs- und Vertriebsgesellschaft in Berlin nunmehr vertragsmäßig dem Sub misstonsamt im Königreich Sachsen die Versor gung des in Sachsen ansässigen Schneider-, Maler-, Lacrierer- und Goldschmiedegewerbes mit fetthaltiger Seife zu technischen Zwecken übertragen. Das Suömisstonsamt hat der zu ständigen Stelle bis spätestens zum 20. Dez. nachzuweisen, wieviel Arbeitsköpfe in den ge nannten Gewerben zur Zeit noch beschäftigt sind. Es ist deshalb dringend erforderlich, daß Interessenten, sofern sie für ihren Betrieb Seife erhalten wollen, die gewünschten Angaben un verzüglich dem Submissionsamt, Dresden-A., Ostra-Allee 27 oder der für das betreffende Handwerk zuständigen Innung übermitteln. Jnnungsmitglieder haben sich nur bei der In nung zu melden, wohin sich auch Nicht-Jn- nungsmitglieder wenden können. Die Beliefe rung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Innung. — Neue Fünfmarkscheine. Neue Dahrlehnskassenscheine zu 5 Mark gelangen jetzt zur Ausgabe. Der neue Schein ist auf einem Papier gedruckt, das als durchscheinendes Was serzeichen wiederkehrend die Zahl 5 in einfacher Linienumrahmung enthält. Das Druckbild der Vorderseite zerfällt in zwei Hauptteile, von denen der linke die Aufschrift, der rechte Verzierungen mit einem sinnbildlichen Frauenkopf in eirunder Umrahmung und darunter eine große 5 als Wertangabe enthält. Die Rückseite zeigt einen reich mit Zierformen ausgestatteten Unterdrück in blauen und grünen Tönen. Im Mittel punkte steht die deutsche Kaiserkrone, um diese in dunkelblauer Schrift der Aufdruck „Dar- lehnskaffenschein Fünf Mark". — Einziehung der Nickelstücke. Nach einer Verfügung des Reichspostamtes sind die bei den Verkehrsanstalten befindlichen oder noch eingehenden Zehn- und Fünfpfennigstücke aus Nickel nicht wieder auszugeben, sondern der nächsten Reichsbankstelle durch die zur Entgegen nahme der Barüberschüsse bestimmten Postkaffen zuzuführen. — Der Turnkreis Königreich Sach sen hat infolge des Krieges feinen diesjährigen ordentlichen Kreisturntag verschoben. Da jedoch eine Anzahl wichtiger Beschlüsse zu fassen sind, soll eine Versammlung der Gauvertreter und der Gauturnwarte Ende Januar 1918 nach Chemnitz einbrrufen werden. In der Versamm lung soll namentlich die Neuorganisation der deutschen Turnerschaft und die damit zusammen» hängende Steuererhöhung erörtert werden.