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Hohensteiner Tageblatt Amtsblatt für den Verwaltungsbeziet des Stadtvathes zu Hohenstein. 46. Jahrgang Freitag, den 21. Februar 1896 sowie zu- einer ,cr >er Zur Erinnerung an sirre Zeit. (Kriegsnachrichten aus 187O/71cr Zerrungen.) 22. Febrnar Bremen. Dem Senate ist die osficiellc Mittheilung als Versteigerttngstermin, der 12 März 1886 Vormittags 1« Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans Zwangsversteigerung. TuS im Ärundbuche aus den Namen Friedrich Hermann Bergert eingetragene Hausgrundstück, Parzelle Nr. 322 des Flurbuchs, Folium 249 des Grundbuch- für Ober lungwitz, 3,1 a. groß, mit 144,71 Steuereinheiten belegt und auf 14,500 Mk. geschätzt, mit einem Wohnhause nebst Bäckereianlage bebaut, soll im hiesigen Amttgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 5. Mürz 1896 Vormittags 1« Uhr gegangen, daß in Orkan- 70 bisher gefangen gehaltene deut sche Schisfscapitaine eingetroffen sind, welche ihre Reise nach Deutschland unverzüglich fortsetzen werden. Versailles. Infolge der gestern hier zwischen dem Grafen Bismarck und Herrn ThierS stattgehabten Verhandlungen, in deren Verlauf sich der Bundeskanzler mehrmals zum Kaiser begab, ist der Waffenstillstand einstweilen um 2 Tuge, also bis zum 26. Februar abends verlängert worden. Versailles. Der hiesige „Moniteur osficicll" hat bereits zum zweiten Male die Pariser Presse gewarnt, von ihren zügellosen Angriffen gegen Deutschland abzüstehen. Sächsische«. Hohenstein, den 20. Februar. Sächsischer Landtag. Die zweite Kammer verhandelt- in ihrer vorgestrigen Sitzung in Anwesenheit der Herren Stcats- minister v. Metzsch und v. Seydewitz zunächst im Anschluß an das Köuigl. Decret Nr. 22 über da- Umrageverfahren bei der land- und forstwirthschastlichen Berufsgenosicnschaft. Abg. Weh ner (cons.) sprach hierbei den Wunsch aus, daß sowohl den Ver trauensmännern wie der Kammer ein eingehender Ueberblick dem Stollen herabgcschwcmmten Sand verschlämmt. Abg. vr. Schill rechtfertigte den Standpunkt der Beschwerde- und PetitonS-Deputation und verwies die Petenten auf den Proceß- weg, da nicht der Staat allein, sondern die Revierwasscrlaufs- anstalt die Eigenthümerin der Wässer sei «nd in deren Ver waltung der FiscuS nur eine von fünf Stimmen habe. Abg. Niethammer-Kriebstein erkannte an, daß juristisch die Petition vollständig richtig behandelt worden sei. Trotzdem bliebe das den Mühlenbesitzern an der Mulde zu Gunsten derjenigen an der Trkbisch durch den Rothschönberger Stollen widerfahrene Unrecht bestehen, welches um so härter sei, als den Mühlen an der Mulde auch dasjenige Wasser entgehe, welches eigentlich im Flußgebiet der Mulde liegt und jetzt unwillkürlich nach dem Stollen abfließt. Nachdem sich Abg. Rüder wiederholt für ein Eingreifen des Staates ausgesprochen hatte, wurde einstimmig beschlossen, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Nächste Sitzung morgen Vormittag 10 Uhr. Das Finanzministerium erläßt eine Bekanntmachung, be treffend die Gewährung von Beihilfen aus der Friedrich-Wil- Helm-Stiftung für den Curort Marienbad in Böhmen. Nach 8 4 und Z 5 des Statuts der Friedrich-Wilhelm-Stiftung für den Curort Marienbad ist das Finanzministerium berechtigt, alljährlich bis Ende März drei Personen, welche die Marien bader Heilquellen und Bäder brauchen wollen, aber die Kosten Concursverfahren. In dem Concursverfahren über daS Vermögen des Spediteurs Christian Gotthilf Richter in Hohenstein, alleinigen Inhabers der Firma C. G. Richter daselbst wird zum Zwecke der Beschlußfassung über freihändigen Verkauf des Speditionsgeschäfts und der Grund stücke eine Gläubigerversammlung auf den 28. Februar 1896, Vorm. 11 Uhr einberufen. Hohenstein-Ernstthal, am 19. Februar 1896. Königliches Amtsgericht daselbst. Kätzberg. über das Rechnungswert vorgelcgt werden möchte, und bean tragte, das Decret zur Schlußberathung auf eine Tagesordnung zu setzen. Abg. Uhlemann (cons.) trat einer zu weitgehenden Berichterstattung seitens der Verwaltung entgegen und vcrwie» auf die erscheinenden Geschäftsberichte, worauf Abg. Hähnel (cons.) der Kammer nahelegte, in Zukunft überhaupt auf eine Bericht erstattung über das Umlageverfahren zu verzichten. Einstimmig wurde beschlossen, da» Decr-t zur Schlußberathung auf eine Tagesordnung zu verweisen. -- Abg. Crüwell al» Bericht erstatter schlug hierauf vor, die Petition der Gebrüder Horn in Roßwein u. Gen. auf sich beruhen zu lassen. In dieser Petition wenden sich die Wafferwerksbesitzer an der Freiberg, Mulde in ihrer Mehrzahl an die Ständcvcrsammlung mit d, Bitte, bei der Staatsregierung dahin zu wirken, daß dasjenige Wasser, welche» gegenwärtig der Mulde durch den Rothschön- bcrger Stollen entzogen wkd, ihr wieder zugeleitet werde. Abg. Bürgermeister Rüder-Roßwein fügte der Petition hinzu, daß da» entzogene Wasserquautum, welche» andererseits der Elbe zugeführt werde, etwa 1 Kubikmeter Wasser pro Secunde! betrage, während der Fluß in der Regel nur 2 Kubikmeter pro Secunde biete. Außerdem würden die Ufer durch den von Deutscher Reichstag. Berlin, 19. Februar. Der Reichstag setzte heut' die Berrihung des MilitärctatS fort. Beim Capitel „Milrtärgcsängnißwesin" brachte der socialdemo kratische Abg. Bebel wieder eine Reihe von Beschwerden vor. Er bestreitet der Militärverwaltung das Recht, Leute aus Grund früherer, im Civilverhältniß erlittener Strafen in die Arbeiter- abtheilung zu versitzen. Auch Cabinetsordrcs könnten nicht das Verhältniß der Soldaten vollständig auf den Kopf stellen. Der Kriegsminister hielt sich nicht für verpflichtet, auf den Vor trag von irgendwo aufgeicscnen und in agitatorischer Absicht vorgebrachten Fällen Rede und Antwort zu stehen. Der social- demokratische Abgeordnete Frohme rief ihm zu: „Dann bleiben Sie überhaupt fort!" und zog sich dadurch einen nachträglichen OrdrungSruf zu. Der Minister war später so entgegenkommend, auf einige Fälle einzugehen und die Haltlosigkeit der socialde mokratischen Anschuldigungen darzuthun. Abg. Bebel war natürlich trotzdem nicht befriedigt, fand das Verhalten des Ministers ordnungswidrig und erklärte, daß dessen „deplacirte Aeußerungen" auf ihn keinen Eindruck machen. Er ging erneut - auf die von ihm vorgebrachten Fälle ein. Der Kriegsminister - wie« die versuchte Unterstellung, daß er sich Beschönigungen, Bemäntelungen und Verschleierungen der Wahrheit zu Schulden ) kommen lasse, aufs Entschiedenste zurück. Gencrall.eutenant v. Spitz erläuterte die Rothwendigkeit der Arbe'krablheilungen für das Heer. Abg. Lieber (Ccntrum) richtete an den Abge ordneten Bebel das Ersuchen, künftig von den Beschwerden, die er vorbringen wolle, den Minister vorher in Kenntmß zu sitzen. Der Abg. Lenzmann (fr. VlkSP.) trat dem Abg. Bebel in allen Punkten bei. Von der Disciplinargewalt erkannte er an, daß sie dem Kaiser zustehe, meinte aber, sie dürfe nicht schrankenlos l sein. Der Antisemit Werner wandte sich gegen die agitatorische Art, in der Bebel die Beschwerden vorbringe. Der CentrumS- abgeordncte Gröber wies darauf hin, daß die DiSciplinarord- nung im LinführungSgesetz zum Militärstrafgesetzbuch ausdrück lich diesem gegcnübcrgestellt wird. Beim Capkel tillerie- und Waffcnwesen" wieS Abg. Bebel auf das Vorhandensein eines PulverringeS hin, der aus Kosten der Militärverwaltung hohe Profite in die Taschen stecke. Generalmajor v. Falkenhausen meinte, von einer Ausbeutung der Militärverwaltung könne keine Rede sein. Die Privatin dustrie sei sicht mit einem großen Procentsatz an der Pulver- lieserung bcthcüigt und die Kosten für das Pulver seien nicht zu hoch Beim Capitel „Milsiärtechnische Institute" erkannte StaatS- secretär Graf Pasadnu Sky das nobile cMoium des Reiches an, bedürftigen Gemeinden, in denen StaatSwerkstättcn unter halten werden, beizu-Prinzen, erklärte aber, daß ein Gesetz bei der Schwierigkeit der Frage noch nicht habe entworfen werden können. Rach Erledigung des Ordinariums wurde die weitere Be- rathung gegen 5 Uhr auf morgen vertagt. ande räumt worden. Eine Ucbersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des nullrzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Königliches Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, am 30. December 1895. Constantin. Bekanntmachung, Landtagswahl betr. Die Zusammenstellung der Ergebnisse der Landtagswahl im 14. städtischen Wahlkreise soll in Gemäßheit von 8 46 des Wahlgesetzes vom 3. December 1868 Montag, den 24. Februar ds. Js., Vormittags 11 Uhr im Sitzungssaale dcS Rathhauses zu Hohenstein durch den unterzeichneten Wahlcommissar vvrgenommen werden, was hierdurcd zur öff-utlichen Kenntniß gebracht wird. Zwickau, den 7. Februar 1896. Der Königliche Wahlcommissar. R gierungSrnth vr. Roth. Montag, den 24. Februar 1896 von Vorm. 11 Mr an sollen in Langenchursvorf (Sammelon: F-nsterbusch'S Schankwirthschaft) 27S1rumpf- wirkerstühle, gegen 360 Dtzd. Mänrrer-, Fraicsn- und Kinde» strstnwfe, Flor- und Garnreste, sowie verschißenes Mobiliar und Wirthschafts^er^rhe meistbietend gegen Baarzohlung versteigert oeröcn. An Gerichtsstellc sowie in Finsterbnfch'z Schaukwirthschak hängt je ein Verzeichnis aus. Waldenburg, am 19. Februar 1896. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. - K kftan - Aucüousdt üumrm achUW Montag, den 24. d. M.. Nkw Mittag * Uhr r»b sollen im Gasthof zur Lindo hier die Nacklaßsachen der vcrs-o innen ^aflwnib-chcrrau Friederike Seifert, bestehend in Möblement, Kleidern, Wasche n, s. w. durch den Unterzeichneten aufs Meistbietende öffentlich versteigert Werder . Hermsdorf, den 20, Februar 1896. Götze. einer solchen Cur aus eigenen Mitteln nicht zu tragen ver mögen, dem Stiftungsvorstande zur Gewährung von Beihilfen aus Mitteln der gedachten Stiftung, die statutenmäßig entweder in freier Wohnung oder einer Gelduntcrstützung oder beiden zugleich bestehen können, vorzuschlagen. Die zum Ressort des Finanzministeriums gehörigen Beamten, die (zum Gebrauche Cur in Marienbad in diesem Jahre eine solche statuten mäßige Beihilfe zu erhalten wünschen, werden aufgefordert, ihre Gesuche, und zwar, soweit dar Finanzministerium nicht selbst die Dienstbehörde ist, durch Vermittelung ihrer vor gesetzten Dienstbehörde längstens bis zum 15. März d. I. ein- zurcichen. In welche üble Lage die Haftpflicht einen Hausbesitzer bringen kann, zeigt wieder einmal folgender, in der „Deutschen HauSbesitzer-Zcitung" mitgetheilte Fall, der unlängst vor dem Düsseldorfer Königlichen Landgericht zur Verhandlung kam. Ein Geschäftsmann erwarb vor einigen Jahren ein Haus in einer der neuen Straßen de» südlichen StadttheilS und vermiethete darin auch eine Wohnung an einen Geschäftsreisenden. Dieser wollte eines Tages ein leere» Fäßchen die Kellertreppe Hinab rollen, wobei er rückwärts hinabging und da» Fäßchen nachzog. Hierbei kam er aus dem Gleichgewicht und. um sich »or dem Fallen zu bewahren, griff er nach dem TrcpMzeländer, welche» aber schadhaft war und daher uachgab. In Folge besten I stürzte der Geschäftsreisende so unglücklich, daß er einen Bruch der Wirbelsäule erlitt und daher dauernd erwerbsunfähig ge- ' worden ist. Da ein Vergleich wegen der zu gewährendew jeden Wochentag abends für den folgenden MH M nehmen die L«EUon* bö Vorm. 1» Utz und kostet durch die Austräger pro UHM W KMWUW W A A MU R UKW R U sowie für Auswärts alle Austräger, deW Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 « D U V7 M V' Annoncen-Expeditionen zu Original frei ins Haus. ' r vM d Preisen entgegen, für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugan, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleisza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund m f. w.