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»eigung An chlasme von KuttDerr aänn Pohl- einer neuen er I-vi- W. 185-86) nitz el :in lieber ü engster. ttcctor. lenuhr Gärtnerei nder er- Schnee- tüchtige lair so- Schnee- »eall- Nä- SlatteS ^31) lrd b-t ft von ichteS kar. z« bei t. hen wtel. L«7S. M», VrauhÄ», 2» Abende erschein-vir bl» Nonuittä, r i »me fäi LA' - täglich»ttUu<nah«eM»t - tae«. - Vrew viecteM« - »4 IS Rgr. - Jus«- , twn«,rbühre» die gefv«» - tme Aelle Iv Vfermiae. M 86. Freitag, de» 1«. April. ^Mß.BMchMO 5-.,. -E. l —rESE—>—»»:^S»SSS»»»WS»»S!» - ». . Erlaß a» den Herrn Bürgermeister zu Zwönitz und an die Herren Gemeindevorstände im . Verwaltungsbezirke der Königlichen Amtsbauptmannschast zu Chemnitz, die Beschäftigung von Kindern in Fabriken re. betreffend. Es ist wahrzunehmen gewesen, da- de« i» Bezug auf die Kinderarbeit im 8 128 fl. der Reichs-Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 enthalte«» Bestimmungen noch nicht allenthalben gehörig nachaegang« wird. Es werve» deshalb auf Anordnung der Königlichen Kreishauptaannschäft zu Zwickau der Herr Bürgermeister zu Zwönitz und die Herren Gemeine- »orfiänd- im hiesigen Verwaltungsbezirke veranlaßt, hierüber strenge Aufsicht zu führe», sowie auch vo» Zett zu Zett eine Revision der in ihrem Bezirke etwa befindlichen Etablissements vorzunehme«. Chemnitz, am 2. April 1875. Königliche Amtshauptmannschast. Schwedler. Heyde. Subhastationsbekanntmachung. Bon dem unterzeichnet« Königliche» Sericht-aurte sollen den 21. April 1875 Re dem Fuhrmanne Heinrich Hermann Korb in Steinhaidel zugehörige« Gebäulichkeiten, Nr. 1 des Katasters, nebst den Parzellen Pr. 1»., 1b., 19, 20 und.. SL des Flur- und Fol. 1 des Gmnd- und HvpothekenbuchS für ernannten Ort, welche Grundstücke mn 23. December 1874 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 6653 Mark — Pf. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gsri-htSMe. «-hängenden Anschlag hierdured bekannt gemacht wird. Johanngeorgenstadt, den 10. Februar 1875. Tas Königl. Gerichtsamt daselbst. Kühn. . Schubert. Bekanntmachung. Durch de« freiwillige« Abgang des seitherigen Inhabers ist die Stelle des ersten Nachtwächters hirrselbst erledigt und alsbald mit einem zuverlässig und unbescholtene« Man»e zu besetze«. Mit dem Bemerke«, daß mit der Stelle ein jährlicher Gehalt vo» 210 Mark — Pf. Verbünde» ist, wird zur Bewerbung um dieselbe hiermit aufge- fordert uns sind Gesuch- blS längsten« Donnerstag, den 22. dfs. Monats, bet unterzeichneter Behörde schriftlich und mit Zeugnissen verseht, einzlm!ch-n. Johan»georg«ftadt, den 13. April 1875. D e r S t a d t r a t h.Keil, Bromstr. Schlag auf Schlag Bekanntmachung. von c». 140 Kubikmetern Steinen auf hiesiger DorfcommunicationSstraße soll nächstkommenden Sonntag, den 18. AL-UV April » an den Minde stfor der «den vergeben werden und wollen sich dazu geeignete Personen gedachten TagS- Nachmittags 3 Uhr in „Försters Restauration" zu Oberschlema einfinden, um auf vorher eingesehene Bedingungen ihre Gebote zu eröffnen. äSberfchlemr?, den 13. April 1875. Der Gemeinderath daselbst. (4566—67) Frz. Mehlhorn, Vorstand. - Vör^esner^solchendärfum^so^ weniger D«i fchlamd. Berlin, 12. April. AIS vor einige» Monaten der Prediger an der h efigen St. Marcuskirche, Herr Kalthoff, in sein jetzig Amt eingesührt wer den sollte, entspann sich, wie schon bekannt ist, ein Streit zwischen ihm unk dem Präsidenten des brandenburgischen ConsistoriumS Henn Hegel. Prediger Kalthoff wurde vom Präsidenten des ConststortumS aufgefordert, er sollte stich seinen Bart aknehmen lassen. Auf die Frage, welche gesetzliche Vorschrift ihre hierzu zwinge, erhielt Herr Kaltheff die Antwort, es wäre erforderlich, daß ei« Geistlicher durch sein äußeres Auftreten nicht Anstoß errege, das Tragen nm» Lcllbarte» aber gezieme sich für einen Diener der Kirche nicht. Der in dieser Weis: rcctisilirle Geistliche wehrte sich gegen den Einspruch de« Präsidenten und reichte eine Beschwerde bei« Ober-Kirchenrath ein. Jetzt hat nun, wie d.e Magdeb. Ztg. erfahrt, der Präsident vr. Herrmann die Vorstellung dcS Herr» Kalthoff beantwortet, ui d zwar lautet der Bescheid dahi», daß die ganze Angelegenheit der Gemeinde von St. MarruS zur Entscheidung anheim zu gebe» sei. Falls die Gemeinde an dem Vollbart ihres Geistlichen Anstoß nehme, f» set der Beschwertcführer veipflchktt, gemäß der Weisung des Eonsistorialpräsi- dem« den Batt sich aknehmen <u hisse»; werde aber au« der Gemeinde heraus eine B mängelung dtS Verhalten» lbre» Geistlichen aus Anlaß de« BollbarkS »tchl kündbar, so dürft He r Kalthoff nach wie vor auch als bärtiger Diener der Kirch- seine» geistlichen Amtes warte». Wenn Herr Hegel nicht schon durch setwS Vaters Verdienst «inen berühmte» Ramen trüge, so würde er lhw — wenigstens so lange bi» man sie vergißt — durch diese Bartgeschichle gewonnen haben. Berlin, 14. April. Ueber die deS officttllen Beigeschmacks angeblich «»kleidet« Reift des Krooprinzrn nach Italien wird noch viel confabulirt. Wie in parlammrischea Kreisen nach der „M. Z " verlautet, hatte der König vo» Italien auf die Anfrage de« Kronprinzen bezüglich deS Ortes, wo derselbe sei nen Besuch empfangen wolle, geantwortet, er würde den Kronprinzen in seiner Hauptstadt erwarten. Victor Emanuel hä.te gleichzeitig erklärt, er könne den Besuch deS Kronprinzen nicht als Ersatz für de» in Aussicht gestellte» Besuch de« Kaiser« Wilhelm ansehrn. In Folge dessen wäre von drr offiziell« Reise de« Kronprinzen mit große« Gefolge Abstand genommen worden. Berlin, 14. «pnl. Lie heutige „Provinzialcorrespondenz" erwähnt d« bekannten Artikel der „Post" nebst der darauf bezüglichen «rkkäruna drr Allgemet»« Z tiung" und den Au«lassung« Blätter und bewnt.daß die vielfach erweckt« Lage zur Zeit k«t»e vr-rAndmg find«. Verlt». 14. «ml. An v» « ru»g der VerfaffungSmkunde erfolgt Vor einer solchen darf um so weniger' zu,tickgeschreckt werden, als die Gesetzgebung freie Bah» bedarf, um den Staat unter allen Umstände» M sicher» gegen den fette Hoheitsrechte mißachtenden u»,d ar greifenden, und damit ihn selbst gefährdende», vo n Rom geleiteten Clerus." L tztere Hindeutung genügt, um zu beweist», das? dieser neueste Seh lag vor zugsweise nur gegen die Curie und deren fanatische Anhänger gerichtet ist. Seit d-m denkwürdige« Briefe, in welchem sich vor zwei Jahre» dcr deutsche Kaiser persönlich mit dem Papste auSettanderfttzte, hat der preußische Kirchcn- kcuchrf kein osficiellcS Aktenstück von so entscheidender Tragweite zu Tage «fördert, als die von uns gebrachte Antwort deS preußischen EtsatSmim- steriuL S auf dm von den Bischöfe» an de» Kaiser adresfirtrn Jwmediat-Protest gegen das ikpurgefttz. Dreimal werden in dem kurzen ministerirll-» Act.nstücke die Bischöfe dcr Unwahrheit geziehen, und unzweifelhaft ging au« der Ant wort h-rror, daß vcn der Regierung keine Nachgiebigkeit zu erwarte» ist; den harte« Worten ist aber auch bald die That gefolgt. Am 2. April erfolgte der „zu Füßrn des heilige« BonifartuS" gefaßte bischöfliche Protest! siebe» Tage darauf erließ das Ministerium seine Antwort, und gleichzeitig erhielt Fürst Bis, »arck die Ermächtigung, mit einem zermalmenden Schlage die epiöcopale Än- «aßurg zu pariren. Einen Tag «etter, und im Abgeordnetenhaus- ward der aus einem einzigen Artikel bestehende Gesetzentwurf ettgebracht, welcher das Aeußerste bezeichnet, wa« in diesem Kampfe untrrnowme» werde« kann, indem er die Aufhebung der Artikel XV, XVI und XVIII der preußisch« Verfassung fordert. Nach diese« Entwürfe hört die rö«isch-katholisch« wie jede a ndere Religions-Genossenschaft auf, ihre Angelegen heiten selbstständig zu ordne« und zu verwalten; der Verkehr mit d» kirchlichen Ober« ist untersagt und der Staat vindicirt sich das Ernennung»- und Wahlrecht bet Besetzung kirchlicher Stell«. Gleichzeitig werden alle gelst- lich« Orde« aufgelöst. Allerdings fällt diese Maßregel auch auf die evange lische Kirche zurück, aber die Motive des Entwurfes unterlassen es nicht, zu versichern, daß gegen andere R ltgionskörper keinerlei Abwehr-Maßnahm« »öthig «der im Werke seien. Vs ,st eine geradezu ve, bläffende Energie, welche sich in dieser Wendung de« Kampfe» offenbart. Je de» Motiv« helßr eS: „Seitdem in muercr Zeit begonnen werd« mußte, durch die Gesetzgebung des StaateS die N0thw«dlg« Grenzen zwischen diesem und der Kirche zu regeln, um dadurch ein festes, für jede« der beide» Gebiete geregeltes Verhältniß Herzustill«, har die Staarsregierung stets immer von Neuem die Erfahrung gemacht, daß ihren Schritten der Einwand «taeg«- gesetzt wurde, dieselbe« verstießen gegen diejenigen Bestimmungen der BerfaffungS- Urkunde, welche den R ltgivnSocsellschasten dre selbstständige Verwaltung ihrer Atmeleg-nhcite» zugewieftn hab«. Dieser Einwand wieg» um so schwerer, als <r veur-ruhigung in die Bevölkerung trägt, die gesetzgebend« Factor« und die LtaaiSregnrung eine« v rf. siuvgiwidrigen Verhaltens verdächtigt, und die Gesetz-, »och ehe fix verkündigt w-rb«, al« solche bezeichnet, d«en «tt Recht Widerstand geleistet w-rd« dürft. Em solcher Zustand kann in keim« Staate «trogen werd«, namentlich in einer Zeit fo ernster Bewegung«», wie die gegenwärtig«; UnabwetSbar« Pflcht ist es, venselbe» entschiede», kräftig nnd so schleunig -lS möglich zu beseitige». Die» kann nur gelinge», wen» da« Verhältniß zwischen Ltaat unv Kirch« nicht ferner durch allgemeine, der Mißdeutung fähige Sätze, stundet» l dHlch durch em^hmde Specialgefttze geregelt wird, also etne-mde-