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MchWen sm MOos und Ltmgegend (AlbrechtShain, Ammelshain, Veucha, VorSdors, Sicha, Grdmann-Hain, Fuchshain, Groß- und Meinsteinbes^ Klinga, Köhra, Lindhardt, Pom-en, Standnitz, Thrrna nfw.) Diese« Via« ist amtliches Organ de- Stadtrates zu Naunhof; es enthält Velanntgaben des Veztttsverbandes, der UmtShauptmannsch t Grimma und des Nnanramies »u Grimma nach «»Ache« -erS-enNichnngen. ; Erscheint wSchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, nachmittag 4 Uhr: ; Bezugspreis: Monatlich ohne Austragen 1.50 Wk., Post ohne Bestellgeld monatl.: : 1.50 MN. Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger Storungen des : . * Betriebes, hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Bück-: » Zahlung des Bezugspreise». : Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2 : Anzeigenpreis: Dl« «gespaltene Petitzelle LO Pfg^ amtlich« 50 Pfg^ Reklamelill: : (Sgesp.) SO Pfg. Lobell. Satz SOL, Aufschlag. Bei undenUtch -schrieben«»,; : sowie durch Fernsprecher ausgegebenen Anzeigen sind wir für Irrtümer vicht! ; hastdar. * Druck und Verlag: Sünz G Eule, Ttmmhaf bei Leipzig, Mark' 3 Mmmer 23 Dienstag, den 2^. Kebruap ^923 39. Jahrgang Amtliches. In der gestrigen Sitzung wurde über folgendes beraten und Be- schlutz gefotzt: 1. Man nahm davon Kenntnis, dotz die Ortsschulordnung über dl« Verwaltung der Volksschule zu Naunhof genehmigt worden ist. Die Ordnung soll gedruckt werden. 2. Dem Schriftführer wurde für jede Sitzung eine Entschädigung von 3 RM. bewilligt. 3. Von einer Mitteilung des Bezirksschulrats über die Ernennung von Fräulein Kühn als Vertreterin sür die technische Lehrerin nahm man Kenntnis. 4. Das Gesuch der Ortsgruppe Naunhof des Verbandes sii> FreidkNkertum und Feuerbestattung E. V. um Ueberlassung einer Klassenzimmers und des Lichtdilüerapparates wurde bedtngungswetsc genehmigt. 5. Von einer Verordnung des Ministeriums sür Volksbildung bezüglich der neuen L hrmittel nahm man Kenntnis. S. Don einer Verordnung des Ministeriums sür Volksbildung über Beschaffung von Nähmaschinen nahm man Kenntnis. 7. Ein Gesuch der Sonnlaasgewerbeschule der polytechnischen «esellschalt zu Leipzig um Gewährung eines Beitrages fand Keine Berücksichtigung. 8 Die Uederschretiungen des Saushaltplanes auf das Rechnungs jahr 1926 wurden genehmigt. S. Zu Rechnungsprüfern für Rechnungen auf das Jahr lSL6 wurden die Herren Spindler und Beckert gewählt. 10. Es sand eine Regelung der Besoldung und der ruhegehalts fähigen Dienstzeit für den Schulhausmeister statt. 11. Dos Gesuch des Koninchenzucht-Veretns um Genehmigung zur Benutzung der Schulturnhalle zu Ausstellungszwecken lehnte man grundsätzlich av. Naunhof, am 21 Februar 1928. Der Schulbezirksvorstand Da» von der Sparkasse Naunhof ausgestellte Sparkassenbuch Nr. R. 882 ist infolge erstatteter Anzeige abhanden gekommen. Der etwaige Inoaber dieses Buches wird ausgesorderl, seine An sprüche darauf bei deren Verlust binnen 3 Monaten vom Erscheinen der Bekanntmachung an gerechnet, bet uns gellend zu machen. Naunhof, am 20. Februar 1928. Die öparkaffenverwattung. Nie Hamburger Bürgerschastswahlen Ruhiger Verlauf. In Hamburg fand wieder die Wahl der Vertreter in Dürgerschaftsrat statt. Da nach dem Spruch des Staals gerichtshofes die Bürgerschaftswahl vom 9. Oktobe vorigen Jahres für ungültig erklärt wurde, mußten dii Wähler abermals ihre Pflicht erfüllen. Der Wahltag ver lief ohne Störung. Die Wahlbeteiligung ist außerordent lich rege gewesen, so daß die Beteiligungsziffer von 7' Prozent bei der letzten Wahl im Oktober 1927 wesentlict überschritten und auf 80 Prozent gesteigert wurde. Die Ergebnisse. Nach der vorläufigen amtlichen Zählung wurde? Stimmen abgegeben für die Sozialdemokraten 246 630 für Deutschnationale 94 030, Kommunisten 114 223, Demo kraten 87 522, Deutsche Volkspartei 85 471, Zentrum 9393 Volksrechtspariei 5535, Nationalsozialisten 14 739 Stim men, Mieterschutz — Wohnungsnot 715 Stimmen, Angestellte und Beamte 1601, Republikanische Partei Deutschlands 115, Hermann Abel (Bekämpfung der Straßen- und Wirtshausprostitution) 201, Unabhängige Sozialdemokratische Partei 666, Internationale Komm« nisten (Arbeiteropposition) 741, Deutsche Reformpartei 712, Reichspariei für Aufwertung und Recht 1376, Wob nungsuchende und Neubaumieter 546, Freiwirtschaftlich- Arbeitspartei 1034, Völkischsozialer Block 666, Mittel standspartei (Wirtschaftspariei) 20 048. Die maßlose Zer splitterung zeigte sich auch bei dieser Wahl, die, wie er sichtlich, nicht weniger als zwanzig Gruppen, zum Teil geradezu mit winzigen Stimmenzahlen, aufwies. Jedoch ließ die Anteilnahme der Wählerschaft an den Splitterchen in: allgemeinen nach. Ziemlich unerwartet wuchsen die Stimmen für Demokraten und Volkspartei an, während die Sozialdemokraten fast auf dem Stande vom Oktober blieben, die Deutschnationalen etwa 3000, die Mittel- stondspartei 7000, die Volksrechtspartei 2000 Stimmen verloren, die Nationalsozialisten 5000 und die Kommu nisten 4000 Stimmen gewannen. Die Demokraten er hielten über 22 000, die Volksparteiler 13 000 Stimmen mehr. Verteilung der 160 Mandate. An der Bürgerschaft erhalten Sozialdemokraten 60 Sitze (vorher 63), Deutschnationale 22 (25), Kommunisten 27 (27), Demokraten 21 (16), Deutsche Volkspartein 20 (18), Mittelstandspartei 4 (6), Nationalzialisten 3 (2), Awtrum 2 (2), Bolksrechtspartci 1 (1). Nach diesem Resultat läge die Möglichkeit vor, in der Bürgerschaft allein aus Sozialdemokraten und Kommu- nisten eine Mehrheit (87) zu bilden. Wahrscheinlich wird die bisherige Koalition aus Deutscher Volkspartei, Demo kraten und Sozialdemokraten (101) wiederkehren. 300 Chinesen ertrunken. Schanghai. Der chinesische Dampfer „Hsintaming" ist in der Nacht zum Sonnabend in der Nähe von Tschinkiang mit dem japanischen Dampfer „Atsutamaru" zusammen- gestoßen. Nach den vorliegenden Berichten sollen dreihundert Chinesen ertrunken fein. Drei Wochen Gefängnis für Krantz Das Llrteil im Krantz-Prozeß. Dreiwöchige Gefängnisstrafe wegen verbotenen Waffentragens. Nach etwa dreistündiger Beratung des Gerichtes wurde am Montagabend das Urteil gegen den Angeklagten Paul Krantz vom Vorsitzenden Landgerichtsdirektor Dust verkündet. Paul Krantz wurde wegen verbotenen Wasfentragens zu drei Wochen Gefängnis ver urteilt, im übrigen aber freigesprochen. Die Strafe wird auf die erlittene Untersuchungshaft angerechnet. Die Kosten des Verfahrens trägt, soweit Verurteilung erfolgt ist, der Angeklagte, im übrigen die Staatskasse. Das Urteil wurde im Zuhörerraum mit lebhaftem Beifall aus genommen. Nach mehrtägigen Verhandlungen sind also jetzt die an Zwischenfällen und Aufregungen so reichen Verhand lungen gegen den Oberprimaner Krantz zu Ende gegangen. Der letzte Tag der Verhandlung war angefüllt mit Plä doyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers, der selbstverständlich für seinen Mandanten Freispruch be gehrte. Der Angeklagte selbst betonte am Schluffe der Verhandlung nochmals seine völlige Unschuld und bat um Freispruch, damit er als Mann wieder gutmachen könnte, was er als junger Mensch verfehlt habe. Wie man sieht, ist das Gericht seinen Wünschen nahezu nachgekom men und hat eigentlich auf Freispruch erkannt, denn die über den Angeklagten verhängte Gefängnisstrafe von drei Wochen ist nicht auf die von der Staatsanwaltschaft «r- hobene Anklage wegen Totschlages erfolgt. Im übrigen wird über den Verlauf des letzten Ver- bandlungstages noch berichtet: Im Krantz-Prozeß beantragte Staatsanwalt Steinbeck nach einstündigem Plädoyer gegen den Angeklagten Krantz wegen gemeinschaftlichen Totschlags eine Gefängnisstrafe von einem Hahr, ferner wegen Vergehens gegen die Waffenver ordnung einen Monat Gefängnis. Diese beiden Strafen sollen zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und einer Woche Gc fängnis zusammengezogen werden, wovon sechs Monate und eine Woche als durch die Untersuchungshaft verbüßt gelten sollen. In seinem Plädoyer begann der Staatsanwalt mit der Feststellung der Tar, die er auf die Verabredung von zwei moralisch defekten Jugendlichen zurückführte, zwei andere moralisch ebenso zu bewertende junge Leute zu ermorden und dann sich selbst zu erschießen. Als Motiv nannte er für Günter Scheller Hatz, für Krantz Eifersucht Er gab dann ein Charakterbild des Angeklagten und stellte die Tat in ihren Einzelheiten zusammen. Nach seiner Darstellung ha! Krantz an der Tat Günter Schellers mit vollem Bewußtsein teilgenommen. Hinsichtlich Hilde Schellers stellte der Staats anwalt fest, daß sie die moralische Mitverantwor tung sür die Tat trügt. Ihre Aussagen über die Tat selbst erklärte er als durchaus glaubwürdig. Bei der strafrechtlichen Würdigung der Tat verwies er die Geschworenen darauf, daß sie ihr Urteil nach freiem Ermessen zu fällen hätten. Dieses freie Ermessen nehme er auch für sich in Anspruch. Die Anklage werfe dem Angeklagten drei Dinge vor: Verabredung zum Morde, Mithilfe bei der Ermordung Stephans und verbotenen Waffenbesitz. Verabredung zum Morde liege zweifellos vor, darauf stehe eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahre. Bezüglich der Ernstlichkeit des verabredeten Planes bestünden nach An sicht der Sachverständigen Zweifel. Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo" (im Zweifelsfalle entscheidet man sich für den Angeklagten) beantrage er darum die Freisprechung des Angeklagten von dieser Anklage. Die Anklage wegen Mordes habe er fallen lassen, weil die Überlegung gefehlt habe. Es bleibe aber auch dann noch ein schweres Verbrechen zu sühnen, die Mittäterschaft am Totschlag, der vorsätzlichen Tötung ohne Überlegung, an der Krantz mitverantwortlich teilgenommen habe. Er habe seinem Freunde Günter Scheller die Pistole ge lassen, als er in das Schlafzimmer ging, um Stephan zu er- schießen. Er habe Hilde Scheller mit Gewalt daran gehindert, ihrem Bruder in das Schlafzimmer zu folgen. Er sei Günter Scheller in das Schlafzimmer gefolgt und habe die Tür ab geschlossen. Durch feine Gegenwart habe er Scheller zu seiner Tat ermutigt und gestärkt. Beide, Scheller und Krantz, hätten in bewußtem und ge- gewolltem Zusammenwirken gehandelt. Krantz habe sich der vorwiegend intellektuellen Beteiligung an emem Totschlag schuldig gemacht. Der ß 51 sei für die Tat nicht anzuwenden; Krantz sei zur Zeit der Tat nicht betrunken gewesen. Noch während des Plädoyers deS Staatsanwalt- erschien der Angeklagte in Begleitung eines Arztes und einer Schwester und nahm seinen Platz am Tisch der Sachverständigen ein. Zum Schluß führte der Staatsanwalt aus, daß nach einer Reichsgerichtsentscheidung die bloße Anwesenheit bei einer mit einem anderen gemeinsam beschlossenen und von diesem ausge- fübrten Tat genüge, um die Rechtslage der verantwortlichen Mittäterschaft zu schaffen. Dem Angeklagten Krantz sei diese Mittäterschaft durchaus zuzutrauen gewesen. Allerdings seien ihm seiner Jugend und seiner besonderen Charakteranlagen wegen und unter Berücksichtigung des Rauschzustandes mil dernde Umstände zuzubilligen. Der Verteidiger Dr. Frey appellierte zu Beginn seines Plädoyers an das Gericht, in diesem Falle nicht nur formal Recht zu sprechen, sondern mit Menschlichkeit und Ge fühl an vie Sache zu gehen. Mit dem Ausdruck der Staats anwaltschaft „moralisch defekt" könne man die jungen Menschen, um die es sich hier handelt, nicht abtun. Der Verteidiger wandte sich dann gegen die Ausführungen des Staatsanwalt schaft, daß dem Angeklagten die Tat zuzutrauen sei. Die Aus- sagen der Sachverständigen und die ganze Beweisaufnahme hätten diese Auffassung nicht bestätigt. Die Anklage aus ge meinschaftlichen Totschlag sei nicht zu halten. Nach einer neuen ReichsgerichtSentscheiduna begründe die physische Anwesenheit bei einer Tat nicht die Mittäterschaft. Die Staatsanwaltschaft habe sich bei ihrer Beweisführung in der Hauptsache aus Hilde Scheller gestützt. Deren Aussagen seien aber zum Teil wider legt worden durch Ellinor Ratti; zum Teil seien sie nicht voll glaubwürdig gewesen, weil sie in der Erregung wahrgenom mene Dinge betrafen. Die Staatsanwaltschaft habe als Motiv Eifersucht an gegeben. Aber Eifersucht habe, wie die Beweisaufnahme er geben habe, nicht vorgelegen. Es könne sich höchstens um eine Gekränktheit handeln, die aber nicht ausreichend gewesen sei, um eine solche Tat wollen zu lassen. Fällt das Motiv, so fällt auch die Anklage für Krantz auf diese Art. Eine Verurteilung sei nur möglich, wenn der Vorsatz zur Tat nachzuweisen sei. Äon Vorsatz könne aber bei Krantz keine Rede sein, das hätten alle Sachverständigen fest- gestellt. Sie hätten namentlich eine Beeinträchtigung ver freien Entschlußfassung des Angeklagten eingeraumi. Der Verterdiger beantragte zum Schluß die Freisprechung des Ange klagten und erklärte, er plädiere nicht gern für den S 51, aber wenn alle vorgetragenen Gründe für seine Freisprechung nicht ausreichn sollten, dann müsse er daran erinnern, daß alle Sachverständigen für Günter Scheller den K 51 zugebilligt hätten. Wenn Günter Scheller für seine Tat nicht verantwort lich gemacht werden könne, könne es aber auch keinen Mittäter geben. In seiner Antwort verwahrte sich der Staatsanwalt da gegen, die Sachverständigengutachten nicht genügend berück sichtigt zu haben. Er trat im weiteren nochmals für seinen An trag ein. Dann wandte er sich gegen die Ausführung deS Ver teidigers, daß die Anklage aus Totschlag unlogisch sei, weil ein Plan zur Tat nicht bestanden habe. Zum Tatbestand des Mordes gehöre Überlegung unmittelbar bei Begehung der Tat. Hier habe aber diese Überlegung im Augenblick der Tat gefehlt, obwohl vorher ein Plan gefaßt worden sei. Daher liege Tot schlag vor. Der Verteidiger trat danach nochmals sür die Freisprechung ein. Angeklagter Krantz erhielt dann daS Schlußwort. Er sagte, er sei an der Ausführung der Tat unschuldig. Er bitte das Gericht, ihm durch Freispruch die Möglichkeit zu geben, als Mann das sühnen zu können, waS er als Kind moralisch gesündigt habe. Au- -er ArteilSbegründung lm Prozeß Krantz. Berlin. Nach etwa dreistündiger Beratung verkündete Landgerichtsdirekwr Dust das Urteil im Prozeß Krantz. In der Urteilsbegründung heißt es: Wenn in diesem Prozeß neben den rein strafrechtlichen Seiten des Prozesses auch eme ganze Reihe von Problemen auf dem Gebiet der Moral, der Pädagogik, der Psychologie und des Strasrechts angeschnitten worden sind, so rechtfertigt das die allgemeine Aufmerksamkeit und die Beschäftigung mit diesen Dingen, denn es handelte sich auch nicht etwa, wie es teilweise behauptet wurde, um ein alltägliches Ereignis, sondern es war hier ein seltener Fall zu erörtern. Man sieht, zu welch' entsetzlichen Folgen eS führen kann, wenn jugendliche Gemüter in einen ungesunden Kreis geraten, der seinen Einfluß auf ihr inneres Leben und auf ihre innere Einstellung geltend macht. Es kann wohl aus diesem Prozeß die wirkungsvolle, wenn auch nicht neue Lehre gezogen werden, daß sich wieder einmal gezeigt hat, wie gerade in jungen Menschen vor allem das Pflichtbewusst sein in Verbindung mit der Willensstärke und Selbstzucht in erster Linie zu stärken ist. Ablehnung -es Metallarbeiter- schiedsspruchs. Neue Verhandlungen am Dienstag. Am Montag um 12 Uhr lief die Erklärungssrist üb.. den Schiedsspruch in dem Lohnstreit der mitteldeutsch.'n Metallindustrie ab. Die Arbeitgeber haben diej/n Schiedsspruch als untragbar abgelehnt. Die Funktionäre der Arbeitnehmer sind in Halle zusammengetreten, um zu dem Schiedsspruch Stellung zu nehmen. Der Vorstaus der Bezirkskonferenz sprach sich für die Ablehnung de Entscheidung der Schlichterkammer aus. Eine Lob«, erhöhung um fünf Pfennige genüge ihnen nicht. Da aber die Erklärungssrist verstrichen ist, ohne daß eine Antwort der Arbeitnehmer vorliegt, gilt der Schieds sprach nun auf Grund des 8 22 der Ausführungsverord nungen zur Schlichtungsordnung auch seitens der Arbeit nehmer als abgelehnt. Der Neichsarbeitsminister hat aber die Parteien zu Dienstag, den 21. Februar, zu einer unverbindlichen Aus sprache über die etwaige VerbindlichkettserNärung de»> Schiedsspruchs nach Berlin geladen. Der Eigentümer alS Brandstifter. Halle. In der früheren Hallströmchen Maschinenfabrik brach em Schadenfeuer aus, das aber gelöscht werden konnte. Die Feuerwehr entdeckte 15 Brandherde. Als Täter wurde ein Arbeiter Pfeil verhaftet, der gestand, von dem Besitzer der jetzt unbenutzten Fabrik, Kaufmann Hengst aus Bremen, zu der Tat angestiftet zu sein und dafür 3000 Mark erhalten zu haben Hengst wurde in einem Hotel in Bernburg verhaftet.