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U«. LAO. Dienstag, den Deeember L8SV. ZLauhener W Aachrichlen. Lreisblatt flir dm Kreis-Dlrections-LeMk Lautzen. Ämlstzfatt für die Herichls- und Vermattungskezirke Vautzen, Schirgismalda, Mnigsmartha, weißenkerg und Herrnhut. Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Gesetz, die Gleichstellung der Schuldverschreibungen des Norddeutschen Bundes mit den inländischen Staatdpapieren betreffend, vom 2. Deeember 1869. Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. verordnen mit Zustimmung unserer getreuen Stände hierdurch, wie solgt: Die auf Grund eines verfassungsmäßig erlassenen Bundesgesetzes ausgesertigten Schuldverschreibungen des Norddeutschen Bundes können in gleicher Weise, wie die inländischen Staatspapiere, zur Anlegung von Mündelgeldern, von Baarschaften der Kirchenärarien und anderer geistlicher und milder Stiftungen, sowie von Depositalbeständen, nicht minder zur Bestellung von Dienstcantionen verwendet werden. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 2. Deeember 1869. (D. 8.) Johan N. Richard Freiherr von Friese«. Steckbrief. Der nachstehend signalisirte, mehrfach wegen Bagirens bestrafte Handarbeiter Andreas Bartsch aus Wessel hat sich auf eine wider ihn eingcgangene Anzeige zu verantworten. Da derselbe abermals den ihm angewiesenen Aufenthaltsort, Wessel, verlassen hat, jedenfalls um seinen früher» Lebenswandel sortzusetzen, so werden die geehrten Polizeibehörden ersucht, auf Bartsch zu fahnden und ihn im Betretungsfalle mittelst Schubes anher abzuliefern. Königswartha, am 9. Deeember 1869. Königliches Gerichtsamt. i. v. l)r. Schwarze, Ref. I. Signalement: Name: Andreas Bartsch, Alter: 93 Jahre, Wohn-bez. Heimathsort: Wessel, Größe: übermittel, Religion- «vangel.- luth., Haare: dunkelblond, Stirn: frei, Augenbrauen: hellblond, Augen: graublau, Nase und Mund: proport., Kinn: breit, Gesicht: rund, Zähne: außer einigen fehlenden Backzähnen gut, Bart: braun, rasirt. Besondere Kennzeichen: der Zeigefinger der rechten Hand ist steif. Bekanntmachung. Der heurige Christmarkt beginnt den 18. Deeember (Sonnabends) und endet den 24. Deeember d. I , was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß nur am 21. d. M., als dem St. Thomastagc, auswärtigen Verkäufern ein Waarcnverkauf gestattet ist. Hierbei nimmt man Gelegenheit daran zu erinnern, daß am 18. und 21. d. M. das Ausstellen Von Christbäumen zum Zwecke des Verkaufes lediglich hinter der Petrikirche und keineswegs auf dem Fleischmarkte oder an andern Orten gestattet ist, auch macht man darauf aufmerksam, daß die Verkäufer von Chrifibäumen, aus Tannen und Fichtenstämmcn, sich über deren rechtmäßigen Erwerb anszuweisen haben und Diejenigen, welche sich in der erforderlichen Weise nicht anszuweiscn vermögen, zur weiteren Verfügung und unter gleichzeitiger Beschlagnahme ihrer Waare als voraussichtlich entwendeten Gutes an Polizeistellc sistirt werden werden. Die Stadtpolizeibehörde zu Bautzen, am lO. Deeember 1869. Heerklotz, Stadtrath. Telegraphische Nachrichten. Breslau, 11. Dec., Vormittags. Wie die „Schlesische Zei tung" meldet, sind der Geh. Oberbergrath Lindig und der Oberbergrath v. d. Heydn-Nynsch, aus dem Handelsministe rium, als außerordentliche Commissare der Regierung Behufs Vermittlung bei dem Strike der Bergleute in Waldenburg eingetroffen. Königsberg, 11. Dec. (W. T. B.) Die Schifffahrt ist für Segelschiffe geschlossen, für Dampfschiffe steht der Schluß jedenfalls nahe bevor. Das Königsberger Haff ist voll Treibeis, das Elbinger fest zugefroren. Die Schiffe, welche hier lagen, sind noch glücklich hinausgekommen. Kiel, 11. Dec. <W. T. B.) Laut eingegangener Meldung ist Sr. Maj. Dampfkanonenboot „Delphin" am 10. ds. Mts. von Alexandrien nach Konstantinopel in See gegangen. Darmstadt, 11. December, Mittags. (W. T. B.) Inder heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer wurde die Ant wort der Regierung aus die Interpellation, betreffend die Bank von Süddeutschland, verlesen. Die Negierung erklärt, der Bank nur die Concession zur Emittirung des dreifachen Betrages des zur Zeit eingezahlten Actiencapitals bewilligt zu haben. Abge ordneter Dumont beantragte Verwahrung gegen diesen Act der Regierung einzulegcn und die der Bank ertheilte Concession als verfassungswidrig zu bezeichnen. Karlsruhe, 11. Decbr., Nachmitt. (W. T. B.) Die Erste Kammer hatte sich neulich gelegentlich der Debatte über einige Verfassungsänderungen, für Wegfall des Art. 35 ausgesprochen, wodurch den Grundherren active und passive Wahlfähigkeit für die Abgeordnetenkammer zuerkannt wurde. Die Abgeordneten kammer hatte jedoch sich gegen Wegfall des Artikels erklärt. In ihrer heutigen Sitzung hat nun die Erste Kammer fast einstimmig beschlossen, ihren früheren Entschluß betreffend den Wegfall des Art. 35 fallen zu lassen, um Uebereinstimmung mit der Abgeord netenkammer in den übrigen Theilen des Gesetzes zu erzielen. Wien, 11. Dec., Mittags. (W. T. B.) Beide Hauser deS Reichsrat hes traten heute zu den Eröffnungssitzungen zusam-