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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt -er Königlichen Gerichtsbehörden und -er städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mo« 86 Mittwoch, den 9. November 1864. Dieses Blatt erschein Mittwochs und So «na beul«.-Preis vierlehähriich tü Nqr — Zu bczieben burch alle Postanstallen. — Inserate rc., welche die gcsoaltene Corrn« Zeile, oder deren Raum, mit I Neuqroschen berechnet werden, sind in Pulsmn spätestens bis Montags und Donnerstag« Abends 8 Uhr einrusenden. — Expeditionen sind: In Pulsnitz beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl und in Radeberg bei Herrn Kaufman« Friedrich Gartner. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, Mnaßregeln zu Verhütung der Einschleppung der Rmeerpest betreffend, vom 2. November 1864. Mil Rücksicht auf den bereit« mittels Bekanntmachung vom 17. vor. Mts zur öffentlichen Kenntniß gebrachten neuerlichen Wie- derauSbruch der Rinderpest in Böhmen findet sich das Ministerium des Innern veranlaßt, die durch die Bekanntmachung vom 2ü. Juli dieses Jahres theilweisc aufgehobenen Bestimmungen der in Bezug auf die wegen der Rinderpest getroffenen Sperrmaßregeln erlassenen Bekanntmachung vom 17. October 1863 hierdurch wiederum in Kraft zu setzen. Hiernach gelten bis auf Weiteres wieder folgende Vorschriften: 1) die Einfuhr und der Eintrieb von Steppenvieh (podolischem, ungarischem, galizischem Rindvieh) aus Böhmen ist verboten, insoweit nicht in einzelnen ganz unbedenklichen Fällen von dem Ministerium deS Innern auf etwaiges Ansuchen Ausnahmen durch besondere Verordnung getroffen werden. 2) Rindvieh deS böhmischen Landschlageö darf im Großhandel und mittels der Eisenbahn über die Grenze nur dann eingelaffen werden, wenn durch beigebrachte ortsobrigkeitliche Certificate nachgewiesen ist, daß Pie nach Stückzahl und sonst näher z» bezeichnenden Thicre auS Böhmen stammen oder wenigstens sich schon seit vier Wochen daselbst befunden haben. 3) Dagegen ist das Einbringen von Rindvieh des LandschlagS im sogenannten kleinen Grcnzverkchr, ingleichen daS Einbringen von Schaafcn, Ziegen nnv Schweinen aus Böhmen nach Sachsen mit der alleinigen Beschränk ung gestattet, daß das mittels Bekanntmachung vom 17. vor. Mts. erlaßene Verbot des Eintriebs und der Einfuhr von Schassen au- Böhmen längs der Grenze deS Regierungsbezirks Budissin zur Zeit noch in Kraft bleibt. Aus Grund der allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 wird dies unter Verweisung auf die in §. 3 derselben ent haltenen Strafbestimmungen andurch zur Nachachtung bekannt gemacht. Dresden, am 2. Noveurbcr 1864. Ministerium des Innern, Frhr V. BtUst. Schmiedel. Nichtamtlicher Theil. Zeitereignisse. DreSden, 3. Nov. Seit vorgestern erfreuen wir unS der bereits erwarteten Postreorganisation, d. i. ansehnlicher Vermehrung deS Personals, der Postcxpeditionen und der Post- suhrwerke für die Stadt zur immerwährenden Verbindung der verschiedenen Poststellen, deren wir nun 8 haben. Die Zahl der Briefträger ist auf 80 erhöht, dafür die besonderen sogenannten Geldbriefträger wieder abgeschasft worden. Die Stadt hat nun 40 Bezirke, wovon jeder (aus 3—6 und mehr Straßen besteh end) von je 2 Briefträgern abwechselnd begangen wird, sonach 40 Briefträger immer auf den Beinen sind. Daß diese groß artige Reform in den ersten Tagen nicht gleich nach Wunsche gehen werde, war vorauszusehen; es ist auch bei dem in den Expeditionen zuschwach vertretenen Personale mindestens für die erste Zeit ein kleines Durcheinander kaum zu vermeiden. Dies wird sich hoffentlich später bessern, vorzüglich bei Vermehrung des Personals (ans der Bahncxpedition) und wird jetzt das Pub licum bei Verspätigung des Eintreffens von Briesen, 'Zeitungen u. s. w. etwas Geduld haben müssen, Aus Großenhain schreibt man den „Dr. N." unterm 5. Nov. Folgendes: Am Freitage war eine Frau G. und ihre 16- jährige Tochter in Folge eines bei ihrem Hauswirth verübten,