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Sächsische Volkszeitung : 16.04.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-04-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190504161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19050416
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19050416
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1905
-
Monat
1905-04
- Tag 1905-04-16
-
Monat
1905-04
-
Jahr
1905
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Nr. 88. Sonntag den 10 April 1005 1 Fayrgaug. Ugchelnt täglich onchm. mir Auk!i>ik>!'!, der Soun-und fticsttaae. <'»z«gSvr»iS > Vierieijrikirl. I Mk. LO Pf. »bne BeiteLgeld . Bei .'ütrerveatsch-'N ßo'tnui:>>lie:rlt Zeinmg-rr.iüi Lin,ein,immer »SUf N<> dnkio»«<Snr> chli'ü'de l< Unaddilngi ger k8c Gskrörit. kerltt u. freifteSl. I Iin'erntr werden die kneidoli^i» 4'ettr-ei'e l-d,r der- n 8>ni-m m I lH Pi. berechne!, bei Wiederholung bedeiiirnder Rnbntt. I Viielidrncherri. iNednttivi, und t«rschof«<>stklle i Trebde«, Villliiiter S«rnk>e tir. — ,^erii>vrecher Ani> l Vr. i'««. ^irch urmpolitik ans alter Aeit. Tie Neichsidee läßt den einzelnen Bundesstaaten ge nügend Platz für ihre Selbständigkeit. Das nxw so iin hei ligen Römisch-deutschen Reiche und ist auch jetzt zum Teil noch geblieben. Aber ans jener schönen Zeit, wo an den kleinen Höfen mitunter das luxuriöse Treiben größer Mar als selbst am Kaiser-Hose in Wien, haben sich so manche histo rische Ueberbleibsel herübergerettet in unser modernes Zeit alter, manche freilich sind nur noch im historischen Lach kabinett erhalten geblieben zm» Ergötzen der jetzigen Genc- ration. Wenn ein Prinzenerzieher der deutschen Duodez staaten die vaterländische Geschichte vorträgt, so könnte er mit unter das allegorisch-satyri-sche Lehrgedicht: „Froschmeuseler. der Frösch und Mense wunderbare Hoffhaltung" von dem deutschen Dichter Georg Nollenhagen sf 1609) ihr zugrunde lege». Lolche politische Erscheinungen sind gar nicht selten; nicht blos; im alten deutschen Reiche, sondern auch im deut schen Bunde gab es „Froschmüusekriege" in ansehnlicher Zahl. Tie „.K«-»><,,-irr" und „I'i omouiui in" spielten unter den einzelnen Kleinstaaten eine recht erhebliche Rolle. Da batte jeder Staat eine Anzahl Hosjuristen. Sie hatten weiter nichts zu tun, als Liber kleine Streitigkeiten lang atmige Gutachten auszuarbeiten. Sie machten damit die Sache gewöhnlich so verworren, das; sich der Oberhofrat in Wien, der die Entscheidung zu fällen hatte, erst recht nicht auskaunte. Wer nun meint, das; unter dem neuen deutschen Reiche Lolche Dinge nicht mehr vorkämen, der blicke doch gefälligst aus die vereinigten Herzogtümer Coburg-Gotha. Ter Streit bat dort ganz erhebliche Aufregung hervorgerufeu, und wenn die Bundesstaaten wie früher noch ihr eigenes Militär hätten, so mühte man schließlich die Befürchtung hegen, das; Lich beide blutige Fehde ausageu. Tie Ursache dieses Streites ist folgende: Ein herzog licher Erlaß gab den Anstoß zu den Differenzen zwischen dem Landtage von Eoburg und dem von Gotha; der jugendliche Regent verlangt, seine Hofämter von Eoburg nach Gotha zu verlegen. Wir geben zu, das; das für eilte Kleinstadt wie Eoburg eilt empfindlicher Schadeil ist; sie verliert ihren Glanz, viel von der Bedeutung und erleidet auch Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht. Ter Landtag dieses kleinen Ländchens ist nun darüber so sehr erbost, daß er in den par lamentarischen Ausstand getreten ist. Jetzt beginnt mau auf beiden Seiten, sich vorzustelleu und vorzurechnen, was das eine Land aus Kosten des andere» im Etat nicht richtig ein gestellt hat. Es handelt sich aber um lächerlich kleine Summen, die sich nur um 10 000 Mark herum bewegen. Der Präsident des Eoburger Landtages machte den Allfang; er beschwerte sich in seinem Kleinparlament Wohl darüber, daß Gotha schon des öfteren Angriffe auf die Rechte des Herzog tums Eoburg gemacht habe und diese zu Gunsten Gothas verkürzen wollte. So fordert z. B. Gotha, Eoburg solle sich an dem Aufwande für die Universität Fena beteiligen, ob wohl dies bei der verfassungsmäßigen Vereinigung der bei den Herzogtümer in; Fahre 1852 ausgeschlossen worden sei. Ferner habe sich Gotha nicht gescheut, seit Fahren in den Svezialetat Gothas als Einnahme „ein Postub.t von 9000 Mark einzusehen, das in den gemeinschaillichen Etat ge hörte", wodurch Eoburg bis jetzt um etwa 11 7,00 Mark ge schädigt worden sei. Bei der lebten Summe bandelt es sich um Einnahmen ans der Staatsaufsicht über zwei Gothaer Banken. So begann der Froschmäusekrieg. Aber in Gotha ist man auch empfindlich; der Präsident des dortigen Landtages wies diese Vorwürfe zurück und sein Landtag erklärte, die Ausführungen im Eoburger Landtage enthielten tatsächliche Unrichtigkeiten und Frrtümer, unbe rechtigte schwere Vorwürfe; man nehme von ihnen mit leb- lmstem Befremden Kenntnis. Hieraus nahm der Eoburger Landtag ebenfalls eine Re solution an, des Fnhalts, sein Präsident habe trotzdem Recht. Diese Resolution wurde ausführlich begründet. Fm Betreff Fena hatte sich der Präsident ans ein Gutachten des Pro fessors Zorn-Fena berufen, das besagt, die Unterhaltung der Universität Fena sei eine Ehrenpflicht auch des Eoburger Landes; der Eoburger Landtag aber zitierte aus diesem Gut achten. das; für Eoburg keine Nechtspflicht zur Beitrags- Ikistung bestehe. So stellen sich derzeit die beiden Parlamente gegenüber. Was da erst werden soll, wenn wieder ein ver einigter- Landtag einbernsen wird, kann man nur mit Grauen ausdenken. Die beiden Löwen scheinen sich auf- znfressen bis ans die Schwänze. Wir brachten dieses Bild etwas ausführlicher, um Ge- legenlvit zu geben, auf die noch vorliandene Rückständigkeit im allgemeinen zu schließen. Der Gesichtskreis dieser Herren ist so eng gezogen, daß sie sich zu einer freien Auffassung gar nicht anfrasfen können. So darf es aber auch nicht Wunder nehmen, ivenn solche kleine Bundesstaaten den lieben mittel alterlichen Zopf auf konfessionellem Gebiete noch »xüter pflegen und nicht zngeben wollen, daß ihn der moderne Geist abschneidet und als Sehenswürdigkeit für kommende Ge- fchlechter nur mehr in Spiritus konserviert. Mo die Ver hältnisse so kleinlich sind, wie wir sie oben schilderten, kann inan auf keine Verbesserung der konfessionellen Verhältnisse hoffen. Daß Rückständigkeiten vorhanden sind, hat die Der- Irandlnng im Reichstage nachgewiesen. Aber die Magen, welche das Zentrum beim Toleranzantrag Vorbringen mußte, bezogen sich nicht etwa bloß auf Thüringen, sondern auch auf Sachsen, Mecklenburg nsw. Und in diesen Ländern gibt es Leute, die ein Fnteresse haben, die bezopften Verhältnisse sorgfältig aufrecht zu er halten. Was liegt ihnen daran, das; man in unserer aus geklärten Zeit über diese Ueberreste einer lächerlichen Fn- toleranz spottet! Sie betrachten es als Hauptsache, das Staatssirckx'ntum aufrecht zu erhalten, um ihre Personen im Glanze desselben weiter sonnen zu können. Es ist auch ganz angenehm, die Polizei und Gendarmen gegen jede weitere Ausbreitung einer anderen Konfession als jene der Landeskirche, tätig zu sehe», wobei die Herren ruhig ibr Haupt in den Sckwß des Staates legen können: die Form ist gewahrt, aber der Inhalt! Gegen das Staatskirchentum habe» die Katholiken nichts einznwenden. Wenn die Landeskirche diese Form für einen Vorteil ansieht, so möge sie darin glücklich sein. Nur protestieren die Katholiken dagegen, daß das Staatskirchen tum seine Finger auch in die inneren Angelegenheiten der übrigen Konfessionen hineinsteckt, daß also von seiner Gnade und Weisheit abhängig iß, ob den Katholiken in der Dia spora irgendwo Missionsgottesdienst gehalten »'erden darf, ob eine Gottesdienststätte irgendwo errichtet werden darf, ob ein Pfarrer in Preußen ein Kind in Sachsen taufen darf, ob der Bischof ein Schreiben an den Klerus abgehen lassen darf, ob eine Graue Schwester mehr als bisher in Sachsen wirken darf, ob die Vorbildung ei»es Geistlichen zur Seel sorge gualisiziert »sw. Die Katholiken erbebe» gegen diese lleinstaatliche Rückständigkeit Protest und verlangen, daß die Landesgesetze mit der Verfassung in Ei nt lang gebracht wer den. Das Reichsgesetz vom 0. Fuli 1809 aber bestimmt: „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit der re ligiösen flennt nisse hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben . . ." Tie Verfassung des Deutschen Reiches vom 10. April 1871 bestimmt das Gleiche. Das Reichsgericht hat aber ent schieden, daß „zu den in diesem Gesetze bezeichneten bürger liche» und staatsbürgerlichen Rechten auch das Recht der Re- ligiousübung gehört, das beißt, das Recht <unter Beobach tung der landesgesetzlicheu Bestimmungen über das Vereins und Versammlungsrecht) zum Zwecke der Religiousübuug sich in Gemeinschaft mit anderen regelmäßig durch Vorträge, Gebet und anderen Uebungen zu erbauen". iEntscheid. des Reichs,rer. in Strafsachen Bel. 01, S. 207. Urteil vom I I. Fuli 1898.) Durch diese landesgesetzlichen Bestimmungen über das Vereins- und Versammlungsrecht wird die moderne Reichs gesetzgebuug um einige Fahrhunderte zurückgeschraubt. Während die katholischen Staaten den Protestanten volle Parität gewähren, halten Protestantische Bundesstaate» mit zäher Aengstlichkeit an ihrer rückständigen konfessionellen Gesetzgebung fest. Das müssen alle friedliebenden Prote stanten tadelnswert finden, aber sie haben nicht den Mut. dagegen et»>as zu Lun. Mau anerkennt die Berechtigung des Zentrum, nach einer erträglichen Religionsfreiheit für die Katholiken zu strebe». So schreibt die „Kreuzzeitnng": „Selbstverständlich erkennen wir es an! Die in P r e u ß e u bestehende Parität wünschen wir den .Katholiken auch in allen anderen vorwiegend evangelischen Bundesstaaten, »nie wir Evangelischen sie in den vorwiegend katholische» Bundes staaten genießen." Schön, bis aus „die in Preußen bestehende Parität". Hier hätte» wir verschiedene Vorbehalte zu mache», verzichten aber in diesem Zusammenhänge daraus, »veil wir aner kennen, daß die in Preußen bestehenden kirchenpolitischen Verhältnisse, obwohl auch sie zu wünsche» übrig lassen, doch ideal sind im Vergleich mit den Verhältnissen in den kirchen politisch rückständigste» Staaten, wie insbesondere dem Königreich Sachsen, dem Großherzogtum Mecklenburg und dem Herzogtum Braunschweig. Das konservative Blatt anerkennt also die Berechtigung die Religionsfreiheit für die Katholiken anzustreben. Aber es will das Mittel nicht angewendet wissen, welches alleiir zum Ziele führen wird, die Reichsgesetzgebuug. Wir haben gestern in der „Pol. Rundschau" de» Rat der „Kreuz- zeitung" gehört. „Freundliche Vorstellungen" der „Reichs- gewalt" werde» empfohlen. Der Reichskanzler hat bereits im Fahre 1900 an den Türen jener Landesregierungen ange klopft, denen die „freundlichen Vorstellungen" nötig sind. Nur Mecklenburg Schwerin kam dank dem Edelsinn seines Groß herzogs den Wünsckxm einigermaßen entgegen. Welche Wir kung hatten aber die „freundlicl>en Vorstellungen" der ..Reichsgewalt" in Sachsen? Dem Benehmen des Bundes ratsbevollmächtigten nach zu schließen hat Sachsen versichert, daß die Katholiken keine Veranlassung zur Klage haben, und dann mag man unziveideut-ig zu verstehen gegeben haben, daß die „Laudcsgewalt" sich von der „Reichsgewalt" in seine .Kirchenhoheit nicht darein reden lasse. Die „Kreuzzeitnng" appellierte auch an den Edelsinn der evangelischen Landtagsabgeordneteu, damit diese die „Fnitiative ergreifen, um die veralteten, teilweise noch ans dem westfälischen Frieden stammenden Beschränkungen der katholischen Kirche zu beseitigen". DaS sind billige Wünsche, wie wir gestern ausführte». Die platonische Anerkennung, die die „Krenzzeitung" für unsere Bestrebungen hat, nützt den Katholiken also gar nickcks. Sie weiß genau, das; die Konservativen in Sachsen z. B. üch mxh nicht zu den »'eitherzigeren Ansckxuinngen der preußischen Konservativen durck^erungen habe». Um diesen Männern ihrer EouleurS nicht wehe zu tun. schreibt sie daher: „Aber wir haben als preußisches Blatt eine gewisse Scheu davor, uns mit den inneren Angelegenheiten anderer Bundesstaaten anders als referierend zu befassen, und zum Ratgeber des Zentrums eignen wir uns erst recht nicht." Es gibt sonst keine Landesaugelegenheit, in der sich die „Kreuzzeitung" nicht offen hineinmischen würde, aber hier ziel» sie es vor. die Bundesstaaten nicht an ihre» rück ständigen Zopf zu erinnern. Wie wir gesehen haben, ist jede Möglichkeit genommen, auf einem anderen Wege die drückenden intoleranten Landes gesetze aus dem Wege zu räumen, als durch die Reichsgesetz gebuug. Daher brachte das Zentrum den Toleranzantrag ein. Konnte man das Fesuitengesetz durch den Reichstag mit Zustimmung des Bnndesrates in Kraft treten lassen, ohne das; die Bundesstaaten Einspruch erhoben haben wegen Ein- griff in ihre „Kirck'enbobeit", so kann jetzt der Reichstag auch den Toleranzantrag beschließen und den Vorwurf der Nickckkompetenz mit .Hinweis auf das Fesuitengesetz zunichte machen. Die Reichsgesetzgebung erweist den rückständigen Staaten eine große Wohltat, wenn sie ihnen Hilst, sich in die Reihe der moderne», fortschrittlichen Staatswesen zu stellen. Wen» sich die Parlamente »'egen solcher Kleinigkeiten, wie in Eoburg und Gotha, in den Haaren liegen, so können wir uns gar nicht denken, wie sie sich zur Höbe der Auf fassung emporschwingen sollten und könnten, die im Tole- ranzautrag uiedergelegt ist. Auch bei diesem „Froschmäuse krieg" muß wie in der Fabel, ein Höherer und Kräftigerer eingreisen »nd Ruhe und Ordnung schaffen, und das ist das R eich! Soll es noch weiter dulden, wie einzelne seiner Bürger drangsaliert »'erden ganz allein ihres Glaubens inegen? Solche Vorkommnisse, wie sie im Reichstag ohne Widerspruch zur Sprache kamen, sind ein Schandfleck am Schilde des Deutschen Reiches. Der Reichstag hat die Pflicht, diesen durch Annahme des 'Toleranzantrages zu be seitigen. >V. Die preußische Veiflsteschriodille. Die von uns gestern mitgeteilten Beschlüsse der Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses für Vor beratung der Bergarbeiterschutznovelle sind eine Verhöhnung der Bergarbeiter, ein Faustschlag für alle Sozialpolitiker und ein Nackenschlag für die preußische Regierung. So viel steht schon heute fest, daß der Entwurf i» dieser Form nicht Gesetz »'erden darf, nicht Gesetz »'erden kann; die Mehrheit der Kommission hat sich nicht gescheut, selbst solche Be stimmungen in den Entwurf anfzunehmeu, die mit Reichsge- sctzen im ossenen Widerspruch stehen. Das Zentrum und die Freisinnigen haben deshalb auch gegen die so verschandelte Vorlage gestimmt, die mit 10 gegeü 8 Stimmen Annah»» fand. Nur eine einzige gute Bestimmung ist noch übrig ge blieben: die Beseitigung des Null e u s. Aber dieser Fort schritt ist ein solch minimaler und ans der andere» Seite so naturgemäßer, daß er unbedingt kommen mußte. Was kann den» der Arbeiter dafür, 'nenn er beim dunklen Grubenlicht Kohlen und Steine miteinander verwechselt, wenn die Schicht nicht rein ist, wenn auf dem Transport die Masse im Wage» zusammensinkt und so der Wagen nicht inehr ganz voll ist? Gewiß soll er nicht bezahlt »'erden, wenn er statt Kohlen Steine liefert; aber es muß als bitteres Unrecht empsunden werde», wenn ein Wagen, der 97, Prozent Kohlen und 7, Pro zent Steine hat, nnn ganz gestrichen, das heißt genullt wird. Daß die .Kommission de» elementarsten Forderungen der Gerechtigkeit sich angeschlosseu hat, rechne» wir ihr in der Tat nicht zum Verdienste an. Was aber machte sie aus dem sanitären M a r i m a I - a r be: tst a g . der bei 22 Grad Eelsius auf 8 Stunden, bei 28 Grad aus 0 Stunden festgesetzt »'erden sollte? Ge »üß 'rar dieser Vorschlag ei» derart bescheidener, daß das Zentrum genötigt war, den Antrag aus Einführung eine? 8stüüdigen Marimalarbeitstages zu stellen. Der Antrag wurde sofort abgelelmt, aber auch die Regierungsvorlage Land keine Annahme. Lediglich die Bestimmung blieb stellen, daß bei 28 Grad Eelsius die Arbeitszeit 0 Stunden nicht übersteige» darf und daß die Dauer der Seilfahrt, falls sie 00 Minuten übersteige, aus die Arbeitszeit auzurechnen sei. Wie lange aber die Arbeitszeit zu bemessen ist, sagen die Kommiisionsbeschlüsse nicht! Wie seither soll auch künftig das Oberbergamt in der Lage sein, nach Anhörung eines Ge sundheitsbeirates die Arbeitszeit zu bestimmen: der letztere besteht aus je 2 vom Oberbergamt berusene» Vertretern der Grubenbesitzer und der Arbeiter. Obwohl das Oberberg amt jetzt scbon diese Befugnis hat, machte es von derselben säst gar keine» Gebrauch und in Zukunft wird es nicht besser werden. Aber es kommt noch besser! Als Berufungsinstanz ist der Bezirksausschuß bestimmt: nur muß man dessen Zu sammensetzung kennen, namentlich in den Kohlenrevieren! Fi» Bezirksausschuß sitze» in erster Linie die (Grubenbesitzer selbst, dann Leute, die mit ihnen versippt sind, von ihnen ab- hängen oder gesellschaftlich stets mit ihnen verkehren. Wenn der Grubenbesitzer gegen die Entscheidung des Gesundheits- beirats den Bezirksausschuß anrust, wird er stets Recht er halten. Der Bock ist hier in der Tat zum Gärtner gemacht worden. Fn der wichtigste» Frage des Arbeiterscknitzes, der Beschränkung der Arbeitszeit, gebt man derart vor. Die MehrheitSlxirteien des Abgeordnetenhauses scheinen gar nicht zu »üsse», was sie tu». Das allerschinählichste ist mit den Arbeiteraus- schüsse n geschehe». Es wurde nicht nur die gelnüine Wahl
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