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Journal Dresdner 1913 Sir. 256 Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigurmsteile 30 Pf, die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich Liquidation Günther Gustav Oskar Haase als stellv. Vorsitzenden Amtlicher Teil Hofkleid (BehördlicheBtkanntmachnnge»erscheinenauchimAnküttdigungSt«ile.) Nichtamtlicher Teil. König Automobil- ittelpalais am einer New Huerta ein dem vom und 1781IV 7840 für das Mechaniker- und LPtikerhandwerk mit Sitze in Chemnitz auf die Dauer von 3 Jahren 1. November 1913 an zu ernennen die Mechaniker- Optiker Otto Loßner als Vorsitzenden, Der amerikanische Geschäftsträger hat Barker Meldung zufolge dem Präfidenten Se. Majestät der König haben Allcrguädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Handelsberichterstatter Hans Reiz in Bukarest das ihm von Sr. Majestät dem König von Rumänien verliehene Ritterkreuz des Rumänischen Kronenordens annehme und trage. Einem Anträge der Gewerbekammer zu Chemnitz entsprechend hat die Kreishauptmannschaft Chemnitz be schlossen, zu Mitgliedern der für den Bezirk der Gewerbe kammer Chemnitz bestehenden Mcisterprüfungstommisfion Ultimatum überreicht, in dem die sofortige Riederlegung der Präsidentschaft verlangt wird. Die serbische Skupschtina willigte in die de» Moratoriums. woselbst ihnen Plätze angewiesen werden. Anzug. Die Herren voin Zivil: Uniform oder (Gala). Die Herren vom Militär: Paradeanzug. Jede Trauer wird abgelegt. Dresden, am 1. November 1913. Könlgl. Oberhofmarschallamt. Ministerium de» Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dein technischen Betriebsinspektor Schulze an der Landcs- anstalt Hochweitzschen anläßlich seine» Übertrittes in den Ruhestand das Verdienstkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kaufmann Hugo Lindemann in Alexandriep den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Roten Adlerorden 4. Klasse annehme und trage. und Beisitzer, Paul Kühne, Alexander Kurt Fuchß, Eugen Weiß, sämtlich in Chemnitz, als Beisitzer. Chemnitz, am 29. Oktober 1913. Die Kreishauptmannfchaft Da» Rücktritt»aesuch de» Mecklenburg-Gtrelitzschen Staatsminister» vossart wurde abgelehnt. Der König der Belgier ist in Deutschland ein getroffen, um sein Lüneburger Dragonerreg»ment zu be sichtigen. * König Ferdinand von Bulgarien wird nach Wiener Meldungen demnächst den Dreibundhösen offizielle Be suche abstatten, denen man große politische Bedeutung beimißt. * Die serbisch, montenegrinischen Grenzverhandlunge» haben zu einem endgültigen Abkommen geführt. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 4. November. Se. Majestät der Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministerium» der Finanzen. Beim Finanzministerium selbst. Verliehen: der Amts name Obersekretär dem Sekretär Ziesche aus Anlaß seines Über tritts in den Ruhestand. — In Ruhestand versetzt: Sekretär Ziesche. — Angestellt: Hilssexpedient Einert beim K. Stein- kohlenwerk Zauckerode und Hilfsexpedient Scholze bei der Bau verwalterei I Dresden als Expedienten beim Finanzministerium. — Befördert: die Bureauasfistenten Mickwausch und Perleß zum Sekretär. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums de» Inuern. Angestellt: Baumeister M. Axt auS Dresden als Lehrer an der Bauschule zu Dresden; die Eichgehilfen Herm. Uhlig beim Unter eichamte Marienberg, Otto Jentzsch beim Untereichamte Oschatz und Karl Grundmann beim Untereichamte Großenhain. — Versetzt: Aufwärter Blume vom Haupteichamte Chemnitz als Diener zu den Technischen Staatslehranstalten daselbst. — Pensioniert: Büchereidiener Franke bei den Technischen Staats- lrhranstalten in Chemnitz. l> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden.< Dienstag, 4. November nahm vormittags militärische Meldungen entgegen und reiste nachmittag-5 Uhr 19 Min. nach Sibyllenort. dadurch von den Pflichtmitgliedern, daß für den weiteren Verlauf ihrer Versicherung der Klassenzuteilung nicht ihre Lohnverhültnisse bez. ihr Arbeitsverdienst zugrunde gelegt werden könnten, weil der Lohn oder der Arbeitsverdienst infolge des Ausscheidens aus der Beschästigung überhaupt nicht in Betracht kämen. Tast an Stelle des Arbeitsverdienstes das sonstige Einkommen des die Versicherung freiwillig fortsetzenden Kassenmitgliedes zu treten hätte, sei weder im Krankenversicherungsgcsetze noch im Kassenstatute zum Ausdrucke gebracht. Auch enthalte der 8 27 keine dem 8 28 des Krankenversicherungsgesetzes entsprechende Bestimmung, wonach eine Minderung der Kassenleistungen stattzusinden hätte. Dagegen treffe der 8 27 des Krankenversicherungsgesetzes Bestimmungen über den Verlust der Mitgliedschaft — nicht auch über Veränderung in den Beitragsleistungen — nnd spreche ausdrücklich von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen statutenmäßigen Kassen beiträge. Daß es sich hierbei nur um Beiträge in der Höhe der letzten Kassenbeiträge während der Pslichtmitgliedschast handeln könne, sei nicht zu bezweifeln, weil den Krankenkassen nirgends das Recht eiugeräumt werde, das nicht aus Arbeitsverdienst fließende Einkommen eines Kassenmitgliedes zu ermitteln. Es könne hieraus nur gefolgert werden, daß lediglich die bisher gezahlten Beiträge — die nunmehr vom Kassenmitglied allein voll zu tragen seien — den Maßstab für den Umfang der fort gesetzten Versicherung, also auch für die Zugehörigkeit zu einer Versicherungsklasse zu bilden hätten. In ihrer hiergegen erhobenen Berufung behauptet die Kasse, die Ansicht der Vorinstanz stehe im Widerspruche mit dem Grundgedanken des § 49 Abs. 3 deS Krankenversicherungsgesetzes, der di« Einreihung der Versicherten in „die jeweiligen Lohnklassen" auch für den Fall einer vorübergehenden Verdienstverringerung vorschreibe. In der mündlichen Verhandlung hat die Kaffe namentlich noch dargelegt, zu welchen Unzuträglichkeiten cs führe, wenn diejenigen, welche die Versicherung bei einer Ortskranken kasse freiwillig fortfetzten, für immer in derjenigen Mitgliederklasse belassen würden, der sie in der letzten Zeit ihrer Pflichtmitglied- schaft angehört hätten. Diesfalls würde es insbesondere, da ihre Arbeitsfähigkeit nnd demgemäß ihr Verdienst meistens sehr gering sei, häufig vorkommen, daß das ihnen unter Umständen zu zahlende Krankengeld bedeutend höher sei, als der ihnen infolge ihres Krankseins entgangene Arbeitsverdienst. Das Oberverwaltung?- gericht hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und nur noch in seinem Urteile bemerkt, daß die Kasse aus 8 49 Absatz 3 des Gesetzes deshalb nichts zu ihren Gunsten ableiten könne, weil diese Bestimmung zwar nach ihrer Fassung und ihrem Gesamtinhalte das Bestehen eines für die jeweilige Berechnung der Mitglieder beiträge maßgebenden Lohnverhältniffes zu ihrer Anwendung voraussetze, aber nicht die Frage entscheiden wolle, ob sie bei den freiwillig das Versicherungsverhältnis sortsetzenden Personen anzuwenden und ob deren jeweiliger Verdienst für die Höhe ihrer Beiträge maßgebend sei. Es sei zwar zuzugeben, daß die vom Verwaltungsgcricht vertretene, übrigens in der Recht sprechung und Rechtslehre allgemein herrschende Ansich t in manchen Fällen tatsächlich zu Unzuträglichkeiten der von der Klägerin be zeichneten Art führen möge, dies könne aber den im vorstehende» ersichtlichen Gründen gegenüber nicht den Ausschlag geben. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 18, sowie durch die ! Ankündigungen deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. U. .... -- - — —, Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 21295, Redaktion Nr. 14574. j i (Eingesandt) 150 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. Auf Antrag der beteiligten Innungen wird auf Grund von 8 100u der Reichsgewerbeordnung angeordnet, daß vom 1. Januar 1914 an der Amtsgerichtsbezirk Wilsdruff aus dem Bezirke der Barbier-, Friseur- und Perückenmacher- (Zwangs-) Innung zu Nossen auszu scheiden und dem Bezirke der Barbier-, Friseur- und Perückenmacher- (Zwangs-) Innung zu Dresden-Land anzugehören hat. 1619UIV Dresden, den 27. Oktober 1913. 7841 Königliche Kreishauptmannschaft. Ansage. Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät deS Königs wird die feierliche Eröffnung des einberufenen Landtages Donnerstag, den 13. November 1913, Nachmittags 1 Uhr, in dem Thronsaale des Königlichen Schlosses stattfinden. Die Herren Staatsminister, die Herren des König lichen großen Dienstes, sowie die Herren der ersten und zweiten Klasse der Hofrangordnung, ingleichen die nicht im Dienste befindlichen Königlichen Kammerherren ver sammeln sich Nachmittags 12 «hr 4S Mi«. im Stucksaale des zweiten Stocks des Königlichen Schlosses, um Sr. Majestät dem Könige vorzu treten, bez. zu folgen, wenn Allerhöchst Dieselben Sich zum Throne begeben nnd von da zurückkehren. Die Herren der dritten, vierten und fünften Klasse der Hofrangordnung, sowie die am Königlichen Hofe vor gestellten, in der Hofrangordnung nicht mit inbegriffenen einheimischen Herren, welche dieser Feierlichkeit beiwohnen wollen, versammeln sich Nachmittags 12 Uhr 3« Mi«. in den Paradesälen des zweiten Stocks des König lichen Schlosses und begeben sich dann in den Thronsaal, Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. Obcrverwalt««gSgericht. Eine Ortskrankenkaffe erstrebte mit einer beim VcrwaltungSgerichte erhobenen Klage, daß die von ihr verfügte Versetzung eines freiwilligen Mitglieds in eine niedrigere Klasse bestätigt werde. DaS Verwaltungsgericht hatte jedoch die Klage mit folgender Begründung abgewiesen: Zwar nähmen Pflichtmitglieder, die au» der die Mitgliedschaft bei einer OrtS- krankenkaff« begründenden Beschäftigung ausschiede» nnd nicht Mitglieder einer anderen Krankenkasse würden, im Fall« freiwilliger Fortsetzung der Krankenversicherung bezüglich der sich auS der Ver- Sicherung ergebenden Pflichten und Recht« im wesentlichen di«s«lbe Stellung wie Pflichtmitglirder et«. Sie unterschieden sich aber Noniglieh Sächsischer Staatsauzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörden. Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K S. Staatsschulden und der K. S. Land- und Landeskulturrentenbank-Verwaltung, Übersichten d«H tk. S. Statistischen LandeSamt» über Ein- und Rückzahlungen bet den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen deS K. S. LandeSversicherungSamtS, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes» Brandversicherungsanstalt, BerkausSltste von Holzpflanzen auf dm K E. StaatSforstrevierm. Tie Wagen fahren in da- Königliche Schloß durch das nach der katholischen Hofkirche gelegene grüne Tor ein, die leeren Wagen durch das nach der Schloßstraße gelegene Haupttor ab; kommen dann durch das grüne Tor in den großen Schloßhof zurück, wo selbst sie sich in der ihnen von den Wachen anzuweisenden Ord nung ausstellen, um zur Abfahrt abgerufen zu werden. Für die zu Fuß nach dem Königlichen Schlosse kommenden Herren wird die Pforte Ecke der Schloßstraße und des Taschen bergs geöffnet sein. Für Kraftwagen und Droschken, einschließlich droschken, An- und Abfahrt im Königlichen Mitt Taschenberg. Deutsches Reich. Einzug ves Herzogspaares in Braunschweig. Braunschweig, 3. November. In feierlichem Auf- zuge begab sich das Herzogspaar vom Bahnhofe nach dem Schloß. Unter dem mit einem prachtvollen Baldachin geschmückten Portal des Schlosses begrüßten die dort ver sammelten Hofstaaten die Hohen Herrschaften. Der Herzog trat sodann vor da- Portal nnd nahm den Vorbeimarsch der Ehrenkompanie ab. Unter großem Vortritt wurden der Herzog und die Herzogin sodann in den Ballsaal ge leitet, wo die Vorstellung der Hofstaaten erfolgte. Hierauf verlas der Herzog im Thronsaal vor den Mitgliedern des Staatsmittisterinms und der Lande-Versammlung die Thronrede. Sie hatte folgenden Wortlaut: Meine Herren Abgeordneten? Mit Tank gegen Gott, der aus tiefstem Herzen kommt, begrüße ich, zugleich namens der Herzogin, meiner Gemahlin, Sie, meine Herren, heute hier in meinem Residenzschloffe. Die mich beseelenden Gefühle habe ich bereits in dem Patente, mittelst dessen ich die Regierung angetreten habe, ausgesprochen. Den Jubel der Bevölkerung bei unserem Einzüge in das Land und die Residenz betrachten wir als ein sichtbares Zeichen der Liebe und des Vertrauens, daS uns die gesamte Einwohner schaft deS Landes entgegenbrtngt. ES wird mein ständiges Bestreben sein, die Regierung so zu führen, daß jeder ohne Unterschied der Person die Überzeugung gewinnen wird, tat kräftige Fürsorge für daS Gedeihen des Landes und daS Glück der Braunschweiger sei der Leitstern alles meines Handelns und Tuns. Dazu, meine Herren, bedarf ich insbesondere Ihre- vollen Vertrauens und Ihrer treuen Mitarbeit, wie Sie solche auch meinen Vorgängern an der Regierung allezeit erwiesen haben und nm die ich Sie hiermit herzlichst bitte. Nur dann kann eS mir gelingen, meinen ernsten Willen, die Wohlfahrt deS Landes aus allen Ge bieten zu pflegen, in die Tat umzusetze». Der Herzogin, meiner Gemahlin, wird «» eine große Freude und eine ihr zur lebhaften Befriedigung gereichende Ausgabe sein, alle auf dem Gebiete der Frau und Fürstin liegenden Bestrebungen zu fördern und zu unterstützen. Nachdem ich den Thron meiner Vorfahren bestiege« hab«, entbiete ich allen meinen Braunschweigern, mich selbst in jeder