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Z5- Stück. Plaue», Sonnabends den 29. August iZrr. Das Hauptsächlichste aus dem Königl. Sachs. Mandate äe äato Dresden den 9. July 1812, die Einfüh rung eines neuen Abgabensystems über haupt und einer neuen Grundabgabe ins besondere, zum Behuf der Aufbringung der erhöheten, neuen oder außerordent lichen Staatsbedüefniße, betreffend Die auf dem im Jahre r8n gehaltenen all, gemeinen Landtage zu den neuen und außeror- deutlichen Staacsbedürfniffen bewilligten Sum- men sollen nicht nach dem zeitherigen, viele Un gleichheiten mit sich führenden, sondern nach einem neuen gleichmästgern Steuerfuße aufge- bracht werden. Das neue Abgavenspstem beruhet auf dem Grundsätze, daß die nach selbigem zu erheben den Abgaben unter alle Staatsbürger, ohne Ausnahme, möglichst gleichmästg verthcilt und insbesondere die Grundstücke nach ihrem Werth« beigezogen werden sollen. Die neue Grundabgabe wird in Verhältnis mästger Gleichheit auf das Grundeigenthunß nach Maaßgave seiner reinen Erlragssähigkeit veranlagt. / Die Gegenstände des Erundeigenthums, welche hierbei in Rücksicht gezogen werden, sind i) das Ackerland, 2) die Gärten, 3) die Wiesen, Grasländereien und Huthweiden, 4) die Obstpflanzungen, 5) die Weinberge, 6) die Teiche, 7) die Fischwäffer, 8) die Holzungen, 9) die Steinbrüche, Sand, Thon« und Mergelgruben, io) die Kalkbrüche, n) die Torsgruben, 12) die *) Da obgenanntes Mandat in seiner ganzen Ausdehnung hier wegen Mangel an Raum nicht wohl mit- getheilt werden kann, gleichwohl es nötbig scheint, daß der gemeine Manu, zu Beseitigung mancher lei unnvthiger Angst und Besorgniß, wenigstens die Hauptsache davon in die Hände bekomme; so dürste eine Auswahl deö Wichtigsten und vorzüglich auch des den Voigtländischen Kreis insbesondre Betreffenden hier nicht ohne Nutzen stehen.