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Sfto««t<ft m» Sftwarz«i>d«ft. » mlhallend di« amllich«» »«liannlmnchung«« der «mlshauplmannschast und des d Dezirksoerbands Schwarzenberg, dir Amtsgericht« in Au« tvvknlh). Schneeberg. Schwarz«nb«rg und Sohanngeorgenitadk. der StabtrSl« in Srtlnhatn, Lößnitz, Neustadlel und Schneeberg, der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. E» werd«« außerdem veröffentlichtr Bekanntmachungen der Stadträt« zu Aue und Schwarzenberg. Verlag L. W. SSrlner, Aue, Sachse«. »«mftnft«tt «« »1 m» »1r Uhult ftlml „«) 4«» oa»««»«»« 1» vftw«r,md«ft »»1» vr,»l,«Mfti »«lftfrm-d ««l-ftsm. Nr. 164. Donnerstag, den 14. Juli 1S32. SS. Jahrg. Amtliche Anzeigen. Im Handelsregister ist heute eingetragen worden: ») auf Blatt 473, die Firma Wäschefabrtken Gebrüder Simon, Aktiengesellschaft in Aue, betr.: Die Generalversammlung vom 1. Juli 1932 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um sechs hunderttausend Reichsmark, mithin auf Neunhunderttausend Reichsmark beschlossen. DurAdenselben Beschluß sind die durch die Verordnung Uber Aktienrecht vom 19. September 1931 außer Kraft getretenen Bestimmungen des Gesellschaftsver trags über Zusammensetzung und Bestellung des Aufsichtsrates und die Vergütung seiner Mitglieder nach Maßgabe des nota riellen Protokolls vom 1. Juli 1932 und mit dem dort bezeich- neten teilweise veränderten Inhalt in den Vertrag wieder auf- genommen und außerdem die 88 1, 2, 4 Abs. 1, 13,14 Abs. 2, 16, 21 und 22 Abs. 1 abgeändert worden. d) auf Blatt 587, die Firma Christian Gottlieb Wellner, Aktiengesellschaft in Auerhammer bei Aue i.Sa. betr.: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. Juni 1932 sind die durch die Verordnung, über Aktienrecht vom 19. September 1931 außer Kraft getretenen Bestimmungen des Gesellschafts- Vertrags über Zusammensetzung und Bestellung des Aufsichts rates und die Vergütung seiner Mitglieder nach Maßgabe des notariellen Protokolls vom 30. Juni 1932 und mit dem dort bezeichneten teilweise veränderten Inhalt in den Vertrag wie der ausgenommen und außerdem der Absatz 3 des 8 31 ge- strichen worden. Amtsgericht Aue i. Sa., den 11. Juli 1932. Das im Grundbuche für Niederschlema Blatt 334 auf den Namen des Baumeisters Curt Paul Müller, früher in Radium- bad Oberschlema, jetzt in Dresden-A., Kaulbachstr. 17, ringe- tragen« Grundstück soll am Freitag, dem S. September 1932, vorm. 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden^ Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 26,9 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 57 000 RM. einschl. 3000 RM. sür das Inventar geschätzt. Die Drandversicherungssumme beträgt 38 900 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (81 des Ges. v. 18. 3. 1921, GDBl. S. 72). Es liegt an der Hauptstraße Niederschlema und ist mit einem zweigeschossi gen Gebäude, ausgebautem Dachgeschoß bzw. Erkeraufbau be- baut. Außerdem ist auf dem Grundstück noch ein Bürogebäude, ein Zimmereischuppen, eine Zementniederlage und ein Geräte schuppen errichtet. Der derzeitige Miet. bzw. Pachtvertrag be läuft sich auf 3913 RM. jährlich. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 10. März 1932 verlautbarten Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge- bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Der- steigerungserlöses dem Anspruchs des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzcn. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags Vie Aufhebung oder dis einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen falls für das Recht der Derstelgerungserlös an die Stelle de« versteigerten Gegenstandes tritt. Za 13/32 Schneeberg, 8. Juli 1932. Das Amtsgericht. Freitag, den 15. Juli 1932, vorm. 11 Uhr soll in Zschorlau 1 Büfett mit Aussatz meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Meter: Gasthof zum Roß. Der Gerichtsvollzieher de- Amtsgerichts Schneeberg, Unterftützungsauszahluug an Sozialrentner- «nd Fürsorgeunterstützungsempfänger erfolgt am Sonnabend, dem 16. Juli 1932, in der Zeit von K11 Uhr bis 12 Uhr im Stadthaus — Polizeiwache—, Erd- geschoß. Die Zeit ist genau einzuhalten. Die Auszahlung an Wohlfahrtserwerbslose erfolgt zur üblichen Zeit in der Stadthauptkasse. Schwarzenberg, 13. Juli 1932. Der Rat der Stadt, Wohlfahrtsamt. Unterhaltungskonzert im Stadtbad Schwarzenberg. (Günstiges Wetter vorausgesetzt.) Am Freitag, dem 15. Juli 1932, in der Zeit von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr wird im Stadtbad durch arbeitslose Musiker ein Unterhaltungskonzert geboten. Auf die bestehenden Eintrittspreise wird ein Zuschlag für Erwachsene von 10 Pfg., für Kinder von 5 Pfg. erhoben. Schwarzenberg, 14. Juli 1932. Der Rat der Stadt. Das englisch-franzSWche Geheimabkommen Sine neue Allianz? Das Dunkel, das über gewissen in Lausanne getroffenen Nebenabmachungen liegt, beginnt sich nach und nach zu lichten. Nachdem Macdonald in seiner Unterhausrede am Dienstag noch sehr zweideutige Erklärungen abgegeben hatte, stellt es sich jetzt heraus, daß neben dem sog. Gentleman-Agreement (Vertrag zwischen anständigen Leuten) noch mindestens ein französisch.englisches Sonderabkommen besteht, dessen Inhalt einer neuen Entente cordiale sehr ähnlich sieht. Was der britische Außenminister Simon und der fran zösische Ministerpräsident Herriot darüber jetzt ausplaudern, gibt noch keine völlige Klarheit, zumal sich die beiden Herren in mannigfachen Punkten widersprechen. Aber das eine kann herausgefühlt werden, daß es sich nämlich um eine Angelegen heit handelt, welche mindestens ebenso wichtig ist, wie der Lau- sanner Pakt selbst. * Es ist kein Zweifel, daß die neuen französisch-englischen Ab machungen geheim bleiben sollten, und daß es nur einer Un geschicklichkeit, einer Indiskretion oder einem Zufall zu ver danken ist, wenn die Öffentlichkeit von dieser Sensation Kenntnis erhalten hat. Simon und Herriot mußten schließlich Farbe bekennen, nachdem einige hellhörige amerikanische Jour nalisten Wind von der Sache bekommen hatten. * In Washington ist man gehörig aufgebracht, denn man wittert dort in dem Abkommen den Beginn einer europäischen Resistenz gegen die Zahlungen der Kriegsschulden an Onkel Sam, ja sogar den Anfang einer politischen Einheitsfront der Europa-Mächte gegen Amerika. Die Regierungen in Paris und London setzen demgegenüber den Dementierapparat in Gang, sie versuchen die peinliche Angelegenheit dahin abzu- biegen, daß die ganze Sache nur den einen Zweck habe, Deutsch- land zu helfen. Bis zum Beweis des Gegenteils wird man bei uns diese Auslegung für einen groben Schwindel halten müssen. Denn als Hilfsstellung für Deutschland ist die Wiedererweckung ge- rade der französisch-britischen Entente cordiale nicht gerade ge eignet. Es ist wichtig, daß sich der Kanzler von Papen bald zu der neuen Sensation äußert, besonders darüber, ob die deutsche Regierung an ihr aktiv beteiligt ist oder ob sie ebenso überrascht worden ist wie Amerika. Ist letzteres der Fall, dann dürfte das Urteil Uber die Staatskunst des Kanzlers fest stehen. D» * O ' Die Erklärung Simons. London, 13. Juli. Außenminister Simon erklärte im Unterhaus, daß man in Lausanne habe bezwecken wollen, die nationalen Probleme Europas in einem Geist der Offenheit und gegenseitiger Unterstützung zu behandeln. Man habe in den letzten Tagen versucht, diesen neuen politi schen Geist, der in Lausanne zutage getreten sei. und der so wertvoll sek, daß er künftig beibehalten werden müsse, in eine bessere Form zu bringen. Was bezweckt worden sei, se: nicht ein Teil des Lausanner Abkommens oder der Lausanner Konferenz und dürfe nicht damit verwechselt werden. Es sei eine ergänzende Vereinbarung und tatsächlich über haupt keine materielle Vereinbarung, sondern eine Aufforde rung, aufrichtige und offene Beziehungen und Erörterungen anzubahnen, auf die, wie man hoffe, alle führenden europäi- schen Mächte eingehen würden. In diesem Geiste haben die britische Regierung und die französische Regierung beschlossen, die Füh rung zu übernehmen, indem sie einen sofortigen und gegen seitigen Schritt zu diesem Zweck in der folgenden Richtung tun: 1. In Uebereinstimmung mit dem Geist der Völkerbunds satzung beabsichtigen sie, Ansichten miteinander in völ liger Offenheit auszutauschen und einander gegenseitig unterrichtet zu halten über alle Fragen, die zu ihrer Kenntnis gelangen, soweit sie im Ursprung der Frage ähnlich sind, die jetzt so glücklich in Lausanne geregelt worden ist. Es ist ihre Hoffnung, daß andere Regierungen sich diesem Verfahren anschließen werden. 2. Sie beabsichtigen, zusammen und mit anderen Dele gationen in Genf zu wirken, um eine Lösung der Ab- rüstungsfrage zu finden, die vorteilhaft und billig für alle in Betracht kommenden Machte sein wird. 3. Sie werden miteinander und anderen interessierten Regierungen bei der theoretischen und praktischen Vorbe reitung der Weltwirtschaftskonferenz zu- sammenwirken. 4. Bis zum Abschluß eines neuen Handelsvertra- ges zwischen ihren beiden Landern zu einem späteren Zeit- punkt werden sie jede Art von Diskriminierung eines Landes gegen die Interessen des anderen vermeiden. Ich habe, fuhr der Staatssekretär fort, bereits heute die Gelegenheit gehabt, den Vertretern Deutschlands, Ita liens und Belgiens eine AbschriftdieserMitteilung auszuhändigen. Ich habe an ihre Regierungen eine Ein- la düng gerichtet, sich der Erklärung anzuschließen. Der Schlußparaaraph bezieht sich natürlich auf die Handelsbezie- Hungen und die Vermeidung von Diskriminationen bis zur Erörterung eines Handelsvertrages zwischen Frankreich und uns. Aber in den anderen drei Paragraphen geht unser Vor schlag an die anderen Hauptländer Europas. » London, 13. Juli. Reuter erfährt amtlich, daß die heute im Unterhaus von Simon abgegebene Erklärung keinerlei Beziehung zu den Kriegsschulden an Amerika hat. Soweit Großbritannien in Betracht komme, könne Simons Erklärung in keiner Weise als eine „vereinte euro päische Front" gegenüber Amerika gedeutet werden. Wenn Deutschland an Großbritannien mit dem Ersuchen heran trete, daß die „Kriegsschuld'-Klausel aus dem Versailler Der- trag ausgemerzt werde, wäre die britische Regierung ver pflichtet, mit Frankreich über die Frage zu beraten. Sir John Simons Erklärung sei tatsächlich eine offene Einladung Frank reichs und Großbritanniens an Deutschland und Italien und die anderen europäischen Mächte. Man hoffe, daß sie sich bereit erklären würden, mitzuwirken. Die Einladung beziehe sich allein auf die europäischen Nationen und werde Japan nicht berühren Ei« seV«n-ener Ko«menkar. London, 13. Inti. Hier wird darauf hingewiesen, daß die Erklärung Simons nichts mit dem sog. „Gentleman- Abkommen" zu tun hat, das als Äuszug veröffentlicht werden soll. Das Gentleman-Abkommen bezieht sich auf die Frage der Ratifizierung des Lausanner Vertrages und hat die Form einer Note, die zwischen den vier Hauptgläubigern aus- getauscht worden ist. Sie erklären darin, daß, wenn irgend- welche Schwierigkeiten wegen der Ratifizierung entstehen, sie gemeinsam beraten, und daß keine von ihnen etwas unter nehmen wird, ohne die anderen zu Rate zu ziehen. Besonderer Wert wird von amtlicher Seite darauf gelegt, daß die Erklärung Simons in keiner Weise als fran - zösch-britischer Plan angesehen werden darf. Ihr Zweck ist, den Weg von Vereinbarungen zu weisen, den hoffentlich alle führenden europäischen Mächte zu beschrei ten sich bereiterklären werden. Der gesamte Plan wird als in Uebereinstimmung mit der Völkerbundssatzung befindlich an gesehen und ist als Hinweis gedacht, wie die einzelnen Natio nen zusammen die auftauchenoen Fragen anfassen könnten. Er behandelt lediglich die inneren Angelegenheiten Europas und soll einen Rahmen zur Inangriffnahme von Fragen bieten, die nach Lausanne aus den bisherigen Ver- trägen und Abmachungen einschließlich des Vertrages von Ver sailles entstehen können. Diese Fragen sollen in derselben offenen Weise durch offene Erörterungen und nicht durch irgend eine Art besonderer oder geheimer Verhandlungen erledigt wer den. Jede Partei soll die andere über die im Stadium der Er wägung befindlichen Fragen unterrichten und in einen Mei nungsaustausch eintreten. o Die französische Lesart des „Vertrauensabkommens." Paris, 13. Juli. Ministerpräsident Herriot erstattest heute vor dem Auswärtigen Ausschuß über die Lausanner Verhandlungen Bericht und verlas den Text des „Ver trauensabkommens", das zwischen England und Frankreich als Ergänzung des Gentleman-Agreements gedacht ist. Die Pariser und die Londoner Regierung verpflichten sich nach dieser Version im allgemeinen dahin, daß sie sich über alle wichtigenFragen verständigen. Ministerpräsident Herriot habe die Bedeutung dieser Regelung hervorgehoben, die die Wiederbelebung der entente cordiale bedeute und eine neue Aera für die Beziehungen zwischen Frankreich und Großbritannien einleitend« künftig keine die Interessen beider Länder betreffenden Probleme gesondert behandelt werden können. Die unverzügliche Folge dieser Re gelung sei, daß England nicht, wie im Jahre 1923, sich für die Zukunft zu Zahlungen an Amerika zwecks Rege lung seiner Schulden verpflichten könne, ohne vorher die fron- zösische Regierung befragt zu haben. Auf diese Weise werde die grundsätzliche Einigung de» Sentleman-Agreement» in glücklicher Weise vervollständigt. Dadurch sei für Frankreich «nd England von nun ab die Gewlßheit einer gemeinsamen Haltung gegeben, wodurch der Erfolg der Verhandlungen mit der Washingtoner Regierung erleichtert werde. Herriot wies besonders auf die moraU'che Leite dieses Ergebnisses hin, die geeignet sein könne, die Beziehungen der europäischen Länder umzuwandeln und das Vertrauen der iauptsächlichsten Mächte der Welt wieder herzustellen.