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No. SOO. Sonntag, dm LS. Deeembw IMS IaHnenDMaWeL Verordnungsblatt der Kreishauptmannschast Bautzen zugleich als Consistorialbehörde der Oberlaufitz, Amtsölatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schiraiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. Bekanntmachung. Die achte diesjährige öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses wird Sonnabend, den 28. dieses Monats, Vormittags 1v Uhr, im Sitzungszimmer der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft stattfinden, was unter Bezugnahme auf die an hiesiger Amtsstelle öffentlich aushängende Tagesordnung hiermit bekannt gemacht wird. Löbau, am 19. December 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Thielau. Ehrhardt. Unter Bezugnahme auf die diesseitige Verfügung vom vorigen Jahre werden die Herren Bürgermeister von Neusalza und Weißenberg und die Herren Gemeindevorstände des diesseitigen Bezirks andurch angewiesen, ihren Bedarf an Formulare» für Arbeitsbücher, Arbeitskarten re. nicht direct bei dem Geusdarmerie-Wirthschaftsdepöt, wie von einzelnen Gemeindevorstäiiden geschehen, sondern bei der unterzeichneten Behörde und zwar nach dem ungefähren JahreS- bedarfe in den Monaten December und Januar zu beziehen. Löbau, am 17. December 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Thielau. Jchm. Dem Agent Johann Caspar Pötschke, früher in Crvsta, ist in einer Verwaltungsstrafsache ein Bescheid bekannt zu machen. Da der jetzige Aufenthaltsort Pötschkes unbekannt ist, wird Pötschke hiermit öffentlich vorgeladen, zu gedachtem Behufs den 10. Januar 1879, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Amtsstelle sich einzufinden, indem bei seinem Außenbleiben weiter so Verfahren werden wird, als ob ihm der Bescheid im Termine bekannt gemacht worden wäre. Alle Criniinal- und Polizeibehörden werden ersucht, den pp. Pötschke im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und ihn anher zu weisen. Bautzen, am 19. December 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Michler. v. Mücke. E r l e d i g t hat sich der hinter dem Dienstknecht und Handarbeiter Christlieb Wilhelm Förster aus Cunewalde unter dem 4. bus. w. erlassene Steckbrief durch die Ver haftung Försters. Bautzen, am 19. December 1878. Das Königliche GerichtSamt. - Michler. Schulze. B e k a n tt t m a ch »t n g. Diejenigen Vorstände und Mitglieder unserer Zweigvereine, welche durch Vermittelung des landwirthschaftlichcn Kreisvereins Probstei-Saamengetreide für nächste Saat zu beziehen wünschen, wollen ihre Bestellungen unter Angabe der Sorte und des gewünschten Quantums (nach Tonnens bis längstens, zum 16. Januar t. I. im Bureau des Kreisvereins schriftlich machen. Da der Kreisverein nur solches Saatgut abgiebt, welches vorher auf seine Güte und Keimfähigkeit geprüft worden ist, solche Untersuchungen aber immer einige Zeit in Anspruch nehmen, so können Bestellungen, welche nach dem oben genannten Tage einlaufen sollten, nicht mehr berücksichtigt werden. Das Directorium des landwirthschaftlichen Kreis-Vereins. Pfannenstiel, Vorsitzender. Brugger, Kreissecretair. Telegraphische Csrre?por»detti. 01 Braunschweig, 20. Decbr. Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung den Veltheim'schen Antrag, worin das Staats ministerium ersucht wird, Maßregeln in Erwägung zu ziehen, damit im Falle der Thronerledigung die in der durch die Reichsver fassung verbürgten Selbstständigkeit des Landes inbegriffene ordnungsmäßige Verwaltung vor Störungen gesichert werde und die in dieser Beziehung für zweckmäßig erachteten Vorlagen baldthunlichst an die Landesversammlung gelangen zu lassen — einstimmig an genommen. Zugleich mit dem Veltheim'schen Anträge wurde in der heutigen Sitzung der Landes Versammlung mit großer Majorität der vom Abg. Häusler gestellte Zusatz antrag angenommen, daß bei der Mittheilung des im Veltheim'schen Anträge ausgesprochenen Er suchens an die Landesregierung, zur Erläuterung und Begründung desselben, die Uebereinstimmung mit den in der Sitzung vom 18. d. durch den Referenten Bode vorgetragenen Erörterungen ausgesprochen werde. Nach der Annahme des Veltheim'schen Antrages und des HäuSler'schen ZusatzuntrageS sprach der Staatsmintster Schulz den Wunsch aus, daß noch vor der bevorstehenden Vertagung des Land tages zur Berathung einer etwa schon vor dem Wiederbeginn der Verhandlungen über diese Angelegenheit eingehenden Vorlage eine Com mission gewählt werden möge. Es wurde beschlossen, die Wahl dieser Commission, welche aus 7 Mitgliedern bestehen soll, in der nächsten Sitzung vorzunehmen. (Wie dem „Preuß. Staatsanz." zu entnehmen, hat der Referent Abg. Bode dm oben erwähnten Antrag des Abg. von Beltheim in folgender Ausführung empfohlen: „Als König Georg starb, wurde vielfach angenommen, daß der Herzog von Cumberland müdem Reiche feinen Frieden machen, die Bundesverfassung anerkennen werde und dagegen die Erbfolge in unserem Staate zugesichert erhalten würde. Wenn das geschehen wäre, so würde ja die Sache sehr einfach erledigt worden sein, wenn auch leider ganz ohne unser Zuthun. Aber es ist gerade das Gegentheil von dem eingetreten, was vorausgesetzt wurde: der Herzog von Cumberland hat die Bundesverfassung nicht anerkannt, sondern bekannt gemacht, er werde die Traditionen seines ver storbenen Vaters voll und ganz aufrecht erhalten. Damit sind wir wieder auf die flagrante Unsicherheit unserer Zustände hingewiesen,' denn daß ein Mann, der die Erklärung abgegeben hat, er erkenne die Reichsverfassung nicht an, Regent eines Bundesstaates werden könne, erscheint mir rein unmöglich. Das ist ja übrigens schon früher anerkannt worden. Ich muß noch einen Punkt erwähnen: Unsere früheren Verhandlungen sind auswärts vielfach ungünstig beurtheilt worden, und diese ungünstige Beurtheilung wird uns auch wohl diesmal nicht erwart werden. Es wurde uns da vorgeworfen, wir trieben hier particularistisch-welfische Bestrebungen. Nichts ist meiner Ueberzeugung nach unbegründeter, als ein der artiger Vorwurf: dennoch aber glaube ich, ist es gut, gleich von vornherein Protest gegen derartige Verdächtigungen einzulegen. Richtig ist es ja, daß unser Land;